Erklärung zur Unternehmensführung

Corporate Governance beinhaltet das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens, seiner geschäftspolitischen Leitlinien und Grundsätze sowie des Systems der internen und externen Kontroll- und Überwachungsmechanismen. Gute und transparente Corporate Governance ist bei der BBI Immobilien AG auf die nachhaltige Wertschöpfung und Bestandssicherung des Unternehmens im Interesse der Anleger, Kunden und aller übrigen Stakeholder ausgerichtet.

In dieser Erklärung berichtet der Vorstand und Aufsichtsrat der BBI Immobilen AG gemeinsam, gem. § 289f HGB über die Prinzipien der Unternehmensführung sowie gemäß § 161 AktG und Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) über die Corporate Governance im Unternehmen. Die Erklärung beinhaltet die Entsprechenserklärung, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Festlegung von Frauenquoten in Führungspositionen sowie wesentliche Strukturen der Corporate Governance.

Entsprechenserklärung

Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG haben zuletzt am 12. Dezember 2023 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 abgegeben. Diese Erklärung und die darin enthaltenen Abweichungen werden durch folgende zusätzliche Abweichung ergänzt:

Der Kodex empfiehlt in Ziffer F.2, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein sollen. Bezüglich der öffentlichen Zugänglichmachung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 wird die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG der Empfehlung nicht entsprechen. Der spätere Zeitpunkt der Veröffentlichung ergibt sich aus einer späteren Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowohl bei der Muttergesellschaft der BBI Bürgerliches Brauhaus AG, der VIB Vermögen AG als auch der Konzernobergesellschaft, der Branicks Group AG. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 werden voraussichtlich am 30. April 2024 öffentlich zugänglich sein.

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Künftig wird die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG der Empfehlung F.2 des Kodex auch in Bezug auf den Zeitpunkt der öffentlichen Zugänglichmachung des Jahresabschlusses und des Lageberichts wieder entsprechen.

Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung vom 12. Dezember 2023 mit den darin genannten Abweichungen unverändert.

Ingolstadt, den 27. März 2024

Vorstand und Aufsichtsrat der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG

Entsprechenserklärung vom 12. Dezember 2023

Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, entsprach ihnen seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2022 und wird ihnen auch zukünftig entsprechen, und zwar mit folgenden Ausnahmen:

B.1 des Kodex: Zusammensetzung des Vorstands

Nr. B.1 des Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands auf Diversität achten soll. Die Gesellschaft wird nur durch ein einzelnes Vorstandsmitglied vertreten, so dass eine Berücksichtigung von Diversität bei der Zusammensetzung des Vorstands durch den Aufsichtsrat nicht möglich ist.

B.5 bzw. C.2 des Kodex: Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

Nr. B.5 bzw. C.2 des Kodex empfehlen die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder. Dieser Empfehlung wurde und wird derzeit nicht entsprochen. Die Gesellschaft hält eine pauschalisierte Altersgrenze für Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder nicht für sinnvoll. Die Fähigkeit ein Unternehmen erfolgreich zu führen bzw. den Vorstand bei der Geschäftsführung zu überwachen, entfällt aus Sicht der Gesellschaft nicht mit dem Erreichen einer bestimmten Altersgrenze.

F.3 des Kodex: unterjährige Veröffentlichung von Quartalsberichten

Der Empfehlung F.3 des Kodex, wonach die Gesellschaft unterjährig neben dem Halbjahresbericht auch über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation informieren soll, wurde und wird nicht entsprochen. Die BBI folgt bei der Berichterstattung den gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes, wonach die Gesellschaft nicht zur Veröffentlichung von

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Quartalsberichten verpflichtet ist. Eine Veröffentlichung von Quartalsberichten wäre zudem mit erheblichem Mehraufwand für die Gesellschaft verbunden.

G.1 bis G.14, und G.16 des Kodex: Vorstandsvergütung

Aufgrund der Größe der Gesellschaft wird die Gesellschaft nur von einem einzelnen Vorstand geleitet. Der Alleinvorstand ist gleichzeitig auch als Vorstand bei der Konzernmuttergesellschaft, der VIB Vermögen AG, tätig und wird ausschließlich von der VIB Vermögen AG vergütet. Aus diesem Grund fanden und finden die Empfehlungen G.1 bis G.14 und G.16 des Kodex, die Regelungen zum Thema Vorstandsvergütung betreffen, bei der Gesellschaft keine Anwendung.

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG

Ingolstadt, 12. Dezember 2023

Ingolstadt, 12. Dezember 2023

Für den Aufsichtsrat

Für den Vorstand

Diese Erklärung ist - ebenso wie nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen der letzten 5 Jahre - den Aktionären dauerhaft auf der Homepage der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG unter der Internetadresse www.bbi- immobilien-ag.de zugänglich. Die Entsprechenserklärung wird jährlich erneuert.

Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Für die BBI Immobilien AG sind die einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere das Aktien- und Kapitalmarktrecht, die Satzung der Gesellschaft, der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrates und des Vorstandes die Grundlage für die Ausgestaltung von Führung und Kontrolle des Unternehmens.

Gute Corporate Governance bedeutet für die BBI Immobilien AG aber auch die Anwendung von Unternehmensführungspraktiken, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. Für den Vorstand in diesem Sinne aktives und engagiertes Handeln aber auch flexibles und zeitnahes Reagieren auf Veränderungen die Grundlage für nachhaltigen Geschäftserfolg. Vertrauen aller Stakeholder in die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der BBI Immobilien AG sind erklärtes Ziel der Gesellschaft.

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Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Wesensmerkmal des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand ist das Leitungsorgan und der Aufsichtsrat das Kontrollorgan der Aktiengesellschaft. Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und berät ihn bei der Führung der Geschäfte. Er bestellt insbesondere auch die Mitglieder des Vorstands und ist für Vorstandsangelegenheiten zuständig. Der Vorstand besteht aus dem Alleinvorstand, Herrn Dirk Oehme. Der Aufsichtsrat setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Die laut Satzung jeweils für fünf Jahre gewählten Aufsichtsratsmitglieder spiegeln mit ihren Erfahrungen, Kenntnissen und Fähigkeiten die Aktivitäten der BBI Immobilien AG wider.

Der Aufsichtsrat der BBI Immobilien AG soll so besetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt sind. Hierbei wird ein sich ergänzendes Zusammenwirken von Mitgliedern mit unterschiedlichen persönlichen und fachlichen Hintergründen als wichtig angesehen. Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem kapitalmarktorientierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen der BBI Immobilien AG in der Öffentlichkeit zu wahren. Dabei soll insbesondere auf die Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft und Professionalität der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden.

Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten der BBI Immobilien AG als wesentlichen erachtet werden. Hierzu gehören insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Gewerbeimmobilienmarktes, der Kapitalmärkte aber auch in den Bereichen Finanzierung und Recht (einschließlich Gesellschaftsrecht und Compliance). Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll über den Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen. Dem Aufsichtsrat sollen insbesondere auch Personen angehören, die aufgrund der Wahrnehmung einer leitenden Tätigkeit oder als Mitglied eines Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren Gremiums Führungsverantwortung haben.

Nach Auffassung des Aufsichtsrats erfüllt er in seiner derzeitigen Zusammensetzung sowohl die Ziele zur Zusammensetzung als auch das Kompetenzprofil. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Sie sind in ihrer Gesamtheit mit der Immobilienbranche gut vertraut und verfügen über die für die BBI Immobilien AG wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen.

Auf der Grundlage der Ziele für seine Zusammensetzung und des Kompetenzprofils hat der Aufsichtsrat der BBI eine Übersicht über die Qualifikation seiner Mitglieder ("Qualifikationsmatrix") erstellt:

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Qualifikationsmatrix des BBI Aufsichtsrats:

Im Geschäftsjahr 2023 gehörten dem Aufsichtsrat der BBI Immobilien AG insgesamt drei Mitglieder an, die alle Vertreter der Anteilseigner sind. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle Aufsichtsratsmitglieder der BBI Immobilien AG unabhängig, auch diejenigen Mitglieder, die eine Zugehörigkeitsdauer von mehr als 12 Jahren aufweisen. Aus Sicht des Aufsichtsrats ist eine Beurteilung der Unabhängigkeit alleine aufgrund der Überschreitung eines bestimmten Schwellenwertes für die Zugehörigkeitsdauer nicht angemessen und nicht zielführend. Der Aufsichtsrat sieht auch Mitglieder mit einer Zugehörigkeitsdauer von mehr als 12 Jahren jederzeit in der Lage, den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Überwachung und Beratung der Geschäftsführung nachzukommen. Als wesentliches Kriterium für die Beurteilung der Unabhängigkeit sieht der Aufsichtsrat vielmehr die Tatsache, ob bspw. einzelne Aufsichtsratsmitglieder in einer geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft stehen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats stand oder steht in einer geschäftlichen Beziehung zur BBI Immobilien AG. Trotzdem wird die Gesellschaft auch bei zukünftigen Wahlvorschlägen für die Besetzung des Aufsichtsrats auch die Kriterien einer Zugehörigkeitsdauer berücksichtigen.

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Mitglieder des Aufsichtsrats und Mandate der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2023

Name

Geburts-

erstmals

gewählt

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien

jahr

gewählt

bis

Ludwig Schlosser

1954

2006

2026

Externe Mandate

(Aufsichtsratsvorsitzender)

- Aufsichtsratsvorsitzender der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG

(Vorsitz Prüfungsausschuss,

Konzerninterne Mandate

- keine

Vorsitz Nominierungsausschuss)

Sonstige Mandate

- Aufsichtsratsvorsitzender der Gemeinnützigen Bau- und

Siedlungsgenossenschaft für den Landkreis Neuburg -

Schrobenhausen eG

Ruppert Hackl

1951

2006

2026

Externe Mandate

(stv. Aufsichtsratsvorsitzender)

- Aufsichtsratsmitglied der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG

(Mitglied Prüfungsausschuss,

Konzerninterne Mandate

Keine

Mitglied Nominierungsausschuss)

Sonstige Mandate

- Aufsichtsratsvorsitzender der Rathgeber AG

- Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Herzog von Arenberg`sche

Vermögensverwaltung GmbH

- Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Baywobau Immobilien AG

- Aufsichtsratsmitglied der Hammer AG

Sonja Wärntges

1967

2022

2026

Externe Mandate

(Mitglied des Aufsichtsrats)

- Aufsichtsratsmitglied der Fraport AG, Frankfurt am Main

(Mitglied Prüfungsausschuss,

Konzerninterne Mandate

- Aufsichtsratsmitglied der VIB Vermögen AG

Mitglied Nominierungsausschuss)

- Aufsichtsratsvorsitzende der DIC Real Estate Investment GmbH

&. Co. KGaA, Frankfurt am Main

Sonstige Mandate

keine

Ehemalige Vorstandsmitglieder der BBI Immobilien AG sind nicht im Aufsichtsrat vertreten.

Mit Wirkung zum 19. Januar bzw. 21. Januar 2024 haben der Aufsichtsratsvorsitzende Ludwig Schlosser und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Rupert Hackl ihre Ämter niedergelegt. Für die Zeit bis zur nächsten Hauptversammlung der BBI am 12. Juli 2024 wurden Herr Prof. Dr. Gerhardt Schmidt und Herr Johannes von Mutius gerichtlich in den Aufsichtsrat bestellt.

Gem. Empfehlung D.2 des deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat einen Prüfungs- sowie einen Nominierungsausschuss gebildet. Für seine Arbeit hat der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung festgelegt, die auf der Interseite www.bbi-immobilien-ag.deabrufbar ist. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle drei Aufsichtsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet die Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung werden Einzelheiten zur Tätigkeit des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr dargestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat der BBI Immobilien AG arbeiten eng und vertrauensvoll bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben zusammen. Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der Aufsichtsrat wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge bestehen vom Aufsichtsrat festgelegte Zustimmungsvorbehalte. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, umfassend und zeitnah sowie in den Aufsichtsratssitzungen über alle für das Unternehmen bedeutenden Entwicklungen und Ereignisse. Hierzu gehören die allgemeine Geschäftsentwicklung,

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Planung und Risikolage ebenso wie die vom Vorstand eingesetzten Compliance-Maßnahmen zur Einhaltung von Regeln und Gesetzen im Unternehmen. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig auch ohne den Vorstand. Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat offenzulegen sind, traten im Geschäftsjahr 2023 nicht auf. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen den Mitgliedern der Verwaltung und der Gesellschaft bestanden im Geschäftsjahr 2023 nicht.

Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für die langfristige Nachfolgeplanung des Vorstands. Bei der langfristigen Nachfolgeplanung werden sowohl die Anforderungen des Aktiengesetzes, die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die unternehmensspezifischen Anforderungen der BBI Immobilien AG als Immobilienbestandshalter berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der konkreten Qualifikationsanforderungen an die Vorstandsposition erarbeitet der Aufsichtsrat ein Idealprofil, auf dessen Basis eine engere Auswahl von verfügbaren Kandidaten getroffen werden kann. Bei Bedarf wird der Aufsichtsrat bei der Entwicklung des Anforderungsprofils und der Auswahl der Kandidaten von externen Beratern unterstützt.

Der Aufsichtsrat prüft regelmäßig intern, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Mitglieder ihre Aufgaben erfüllen. Die Ergebnisse dieser Prüfung bestätigen eine professionelle, konstruktive und von einem hohen Maß an Vertrauen und Offenheit geprägte Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und mit dem Vorstand.

Vorstandsvergütung

Gem. § 162 AktG ist die BBI Immobilien AG verpflichtet jährlich einen Bericht über die Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats zu erstellen.

Dieser Bericht ist auf der Internetseite der BBI Immobilien AG unter www.bbi-immobilien-ag.dezugänglich.

Festlegung von Frauenquoten in Führungspositionen

Gem. §111 Abs. 5 AktG hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand Zielgrößen festgelegt. Der Aufsichtsrat der BBI Immobilien AG besteht zum Stichtag 31.12.2023 insgesamt aus drei Mitgliedern und setzt sich aus zwei männlichen und einem weiblichen Mitglied zusammen. Der Frauenanteil liegt somit bei einem Drittel (33,3%). Als Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat bis zum 31.12.2026 eine Quote von einem Drittel (33,3%) festgelegt.

Der Vorstand der BBI Immobilien AG hat, wie in den letzten Jahren auch, nur ein einziges, männliches Mitglied. Der Frauenanteil liegt demnach bei 0%. Als Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat bis zum 31.12.2026 eine Quote von 0% festgesetzt. Da der Vorstand der BBI Immobilien AG aus nur einem Mitglied besteht, hält der Aufsichtsrat weiterhin an der Festlegung einer Frauenquote von 0% fest.

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Gem. § 76 Abs. 4 AktG legt der Vorstand für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes Zielgrößen fest. Da die Gesellschaft keine Mitarbeiter unterhalb des Vorstands beschäftigt, hat der Vorstand als Zielgröße bis zum 31.12.2026 einen Wert von 0% festgelegt.

Weitere Elemente der Corporate Governance

Information und Transparenz für Aktionäre

Die Hauptversammlung ist nach dem Gesetz das Medium für die Aktionäre der BBI Immobilien AG zur Stimmrechtsausübung und zur Informationsbeschaffung. Unsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der jährlichen Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Die Hauptversammlung beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft.

Alle gesetzlich erforderlichen Dokumente für die aktuelle Hauptversammlung sind gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften auf unserer Internetseite in deutscher Sprache verfügbar. Dazu zählen die Einladung, die Tagesordnungspunkte und etwaige für die Beschlussfassung erforderliche Berichte und Informationen sowie weitere Informationen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmabgabe bzw. zur Wahrung der Aktionärsrechte.

Die Hauptversammlung wird mit dem Ziel organisiert, dass die Aktionäre zeitnah, umfassend und effektiv informiert werden. Bei Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig gemäß den in der Einladung zur Hauptversammlung dargestellten Teilnahmebedingungen anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte auf von der BBI Immobilien AG ernannte weisungsabhängige Stimmrechtsvertreter zu übertragen oder durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Bevollmächtigten des Aktionärs vertreten zu werden. Der Stimmrechtsvertreter ist während der gesamten Dauer der Hauptversammlung erreichbar. Im Anschluss an die Hauptversammlung veröffentlichen wir die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse auf unserer Internetseite (www.bbi-immobilien-ag.de) unter der Rubrik "Investor Relations". Die nächste ordentliche Hauptversammlung findet am 12. Juli 2024 statt.

Alle Halbjahres- und Geschäftsberichte sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar. Aktionäre, interessierte Investoren, Analysten sowie die Medien werden vom Vorstand regelmäßig, zeitgleich und unverzüglich über wesentliche Entwicklungen der Gesellschaft informiert. Über aktuelle Ereignisse und neue Entwicklungen informieren Corporate News bzw. gegebenenfalls Ad-Hoc-Mitteilungen. Die Internetseite der Gesellschaft (www.bbi-immobilien- ag.de) bietet der interessierten Kapitalmarktöffentlichkeit im Bereich "Investor Relations" darüber hinaus umfangreiche Informationen zur BBI Immobilien AG. Wichtige Termine für die Aktionäre werden jährlich in einem Finanzkalender zusammengestellt und im Internet veröffentlicht. Die Finanzberichte, der Finanzkalender und die Ad-Hoc-Mitteilungen stehen im Internet (www.bbi-immobilien-ag.de) unter "Investor Relations" zur Verfügung.

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BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Compliance

Die BBI Immobilien AG ist als Bestandshalter von Gewerbeimmobilien auf ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinen Kunden, Aktionären und Geschäftspartnern angewiesen. Verhaltensweisen, die dieses Verhältnis schädigen könnten, den Kapitalmarkt in unfairer Weise beeinflussen oder dem Ansehen unseres Unternehmens abträglich sein könnten, müssen in jedem Fall vermieden werden.

Für die BBI Immobilien AG als börsennotiertes Unternehmen aber auch für ihre Leitungs- und Kontrollgremien sowie die für die BBI Immobilien AG tätigen Mitarbeiter des VIB-Konzerns gelten zahlreiche Gesetze und Richtlinien aber auch z.B. die Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Neben gesetzlichen Bestimmungen kommen aber auch interne Arbeitsanweisungen und Prozesse sowie die Regelungen des konzernweit geltenden Verhaltenskodex oder der Antikorruptionsrichtlinie zur Anwendung.

Organisatorisch ist das Compliance Management System (CMS) der BBI Immobilien AG weitestgehend in das CMS des VIB-Konzerns eingebunden. Oberstes Ziel des CMS ist es sicherzustellen, dass ethisch korrektes und gesetzeskonformes Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und anderen Dritten jederzeit eingehalten wird. Die Verantwortung für den Bereich Compliance liegt beim Compliance Beauftragten des VIB-Konzerns, der direkt dem Vorstand unterstellt ist und ausschließlich diesem berichtspflichtig ist. Hinweise zu möglichen Gesetzes- oder Richtlinienverstößen können Mitarbeiter oder externe Dritte dem Compliance Beauftragten unter Verhaltenskodex@vib- ag.de, auf Wunsch auch anonym, mitteilen.

Risikomanagement

Zum Erfolg einer guten Corporate Governance trägt auch ein verantwortungsbewusster Umgang mit Geschäftsrisiken, d. h. ein wirksames Risikomanagement, bei. Ein solches Risikomanagement dient dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dem Vorstand der BBI Immobilien AG stehen dazu unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die kontinuierlich weiterentwickelt werden. Alle Bereiche des Unternehmens sind in diese Systeme eingebunden. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Der Aufsichtsrat befasst sich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses einschließlich der Berichterstattung, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements, der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Über die Grundsätze des Risikomanagementsystems sowie die aktuellen Unternehmensrisiken berichten wir im Risikobericht des Geschäftsberichts 2023, insbesondere auch mit dem Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die BBI Immobilien AG stellt den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) auf. Der Jahresabschluss wird vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat der BBI Immobilien AG festgestellt. Die Hauptversammlung am 3. Juli 2023 hat auf Vorschlag des Aufsichtsrats die

zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2023 gewählt.

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Die Prüfungen erfolgten nach den deutschen Prüfungsvorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Bevor der Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers unterbreitet wurde, holte der Aufsichtsrat vom Prüfer eine Erklärung ein, inwieweit Beziehungen des Prüfers sowie seiner Organe und Prüfungsleiter zu der Gesellschaft oder deren Organmitgliedern bestehen. Zweifel an dessen Unabhängigkeit bestanden nicht. Der Aufsichtsrat hat entsprechend Empfehlung D.9 des Corporate Governance Kodex mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass ihm dieser über alle wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Ebenso legte er fest, dass der Prüfer den Aufsichtsrat informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er Abweichungen von der vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung feststellt. Solche Unstimmigkeiten wurden nicht festgestellt. Zudem wird der Abschlussprüfer entsprechend der gesetzlichen Bestimmung nach § 171 Abs. 1 AktG an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats teilnehmen und über die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung berichten.

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG

Ingolstadt, im April 2024

Ingolstadt, im April 2024

Der Aufsichtsrat

Der Vorstand

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BBI - Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG published this content on 30 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 April 2024 05:54:06 UTC.