HGB Lagebericht und Einzelabschluss der BRAIN Biotech AG

zum 30. September 2022

INHALT

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

S. 3

Bilanz zum 30. September 2022

S. 14

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit

vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022

S. 15

Anhang für das GJ 2021/22

S. 16

Allgemeine Angaben

S. 16

Angaben zu Bilanzierung und Bewertung

S. 17

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten

der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

S. 21

Lagebericht für das GJ 2021/22

S. 40

Grundlagen der Gesellschaft

S. 40

Wirtschaftsbericht

S. 43

Nachtragsbericht

S. 50

Prognosebericht

S. 50

Risiko- und Chancenbericht

S. 51

Übernahmerelevante Angaben gem. § 315a HGB

S. 66

Erklärung zur Unternehmensführung Gemäß §289f und § 315d HGB S. 70

Abhängigkeitsbericht

S. 71

BRAIN Biotech AG HGB Lagebericht und Einzelabschluss der BRAIN Biotech AG zum 30. September 2022

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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BRAIN Biotech AG, Zwingenberg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGE- BERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BRAIN Biotech AG - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 geprüft. Die im Lagebericht in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB" angegebene Internetseite zur veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Lageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

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Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU- APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

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Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war der folgende Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt strukturiert:

1.) Sachverhalt und Problemstellung

2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3.) Verweis auf weitere Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

1.) Im Jahresabschluss der BRAIN Biotech AG werden unter dem Bilanzposten Anteile an verbundenen Unternehmen insgesamt TEUR 31.077 (Vorjahr: TEUR 27.433) ausgewiesen. Damit stellen die Anteile an verbundenen Unternehmen einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtvermögens dar.

Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses kommt der Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen eine wesentliche Bedeutung zu. Die gesetzlichen Vertreter führen eine jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit auf Basis eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren durch. Diesem Modell liegen Daten der Unternehmensplanung zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens zugrunde, welche durch die allgemeinen Markt- und Wirtschaftsentwicklungen beeinflusst werden. Darüber hinaus ist der Wert der Anteile an

verbundenen Unternehmen maßgeblich von den verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten abhängig. Diese Faktoren obliegen der Entscheidung der gesetzlichen Vertreter und sind daher ermessensabhängig. Durch die vorhandenen Ermessensspielräume besteht das Risiko, dass Änderungen wesentliche

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BRAIN Biotech AG published this content on 13 January 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 16 January 2023 08:39:08 UTC.