CAMERIT AG

Geschäftsbericht 2023

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Geschäftsbericht 2023

AN DIE AKTIONÄRE

4

Kenndaten der Aktie der CAMERIT AG

4

Brief des Vorstands

5

Bericht des Aufsichtsrats

7

Corporate Governance

10

LAGEBERICHT DER CAMERIT AG

21

Grundlagen des Unternehmens

21

Geschäftsmodell des Unternehmens

21

Beteiligung der CAMERIT AG

22

Steuerungssystem

22

Wirtschaftsbericht

23

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

23

Geschäftsverlauf

24

Lage der Gesellschaft

25

Ertragslage

25

Vermögenslage

26

Finanzlage

27

Abhängigkeitsbericht

29

Chancen-, Risiko- und Prognosebericht

30

Chancenbericht

30

Risikobericht

30

Prognosebericht

36

Sonstige Angaben

37

Angaben gemäß § 289a HGB

37

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

37

JAHRESABSCHLUSS DER CAMERIT AG

38

Bilanz zum 31. Dezember 2023

38

Gewinn- und Verlustrechnung

40

Eigenkapitalspiegel

41

Kapitalflussrechnung

42

ANHANG DER CAMERIT AG

43

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

52

Kontakt

60

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Geschäftsbericht 2023

An die Aktionäre

Kenndaten der Aktie der CAMERIT AG

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ISIN

DE000HNC2059

WKN

HNC205

LEI

39120045YYSJYTZDKZ16

Börsensegment

Geregelter Markt (General Standard)

Aktiengattung

Nennwertlose Inhaberstammaktien

Erster Handelstag/Ausgabepreis

Dezember 2005/ EUR 6,20

Aktuelle Gesamtzahl der Aktien

100.000 Stück

Aktuelles Grundkapital

TEUR 100

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Die CAMERIT-Aktie eröffnete das Jahr 2023 mit einem Kurs von 40,00 Euro und schloss mit einem Schlussstand von 45,60 Euro. Zwischenzeitlich erreichte der Kurs im Mai den Wert von 50,00 Euro. Zum 31. Dezember 2023 hält die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG 88,289 Prozent der Aktien. Der verbleibende Bestand in Höhe von 11,711 Prozent entfällt auf Streubesitz. Im Folgenden werden die wesentlichen Kenndaten der Aktie CAMERIT AG dargestellt:

Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2023

SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG

88,289 Prozent

Streubesitz

11,711 Prozent

Deutscher Aktienmarkt 2023

Das Jahr stand erneut stark unter dem Eindruck geopolitischer Krisen und Unwägbarkeiten. Der russi- sche Angriffskrieg gegen die Ukraine hält an und sein weiterer Verlauf ist ungewiss. Das Verhältnis zwischen den demokratischen Industrieländern und autokratischen Ländern ist im Wandel und beschäf- tigt Politik und Unternehmen intensiv. Im Oktober des Jahres ist durch den Terror der Hamas der Kri- senherd Naher Osten wieder entflammt. Positiv ist, dass Corona nun wohl weitgehend überwunden bzw. einigermaßen beherrschbar geworden ist. Aber die multiplen Krisen auf der Welt sind nach wie vor Anlass zu erheblicher Sorge. Zum Jahresende schloss der DAX nach einem zwischenzeitlichen Hoch von 16.794 Punkten bei 16.751 Punkten. Das sehr gute Börsenjahr steht im Kontrast zur Wirtschaft und laut einer IW-Umfrage gehen die Unternehmen mit niedrigen Erwartungen in das Jahr 2024.

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Geschäftsbericht 2023

Brief des Vorstands

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre der CAMERIT AG, sehr geehrte Damen und Herren,

am 6. Juni 2023 fand die ordentliche Hauptversammlung der CAMERIT AG in den Räumen der "Haus der Wirtschaft Service GmbH" in Hamburg statt. Wesentliche Tagesordnungspunkte waren neben der Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 und der Gewinnverwendung die Beschluss- fassungen über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023. Ferner wurde der Vergütungsbericht der Gesellschaft vorgestellt.

Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf des Jahres 2023 war erneut vom Auslaufen alter Verträge und weiteren Kosten- einsparungen geprägt. Die in der Vergangenheit vermittelten Lebensversicherungsverträge sind durch den Versicherungsnehmer beendet worden, somit ist auch die laufende Bestandscourtage als letzter verbliebener Umsatzträger entfallen.

Vorstand und Aufsichtsrat sind in einer gemeinsamen Sitzung am 13. Februar 2024 zu der Einschätzung gelangt, dass grundsätzlich eine Liquidation der Gesellschaft sachgerecht wäre, da es ist in den ver- gangenen Jahren trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen ist, im angestammten Geschäftsbereich ein neues, tragfähiges und risikoarmes Geschäftsmodell zu entwickeln. Ferner hat der Großaktionär signalisiert, dass er den Aufbau eines anderen Geschäftsfeldes nicht mittragen würde. Durch den mit der NORDCAPITAL-Gruppe im Jahr 2020 geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag ist es der CAMERIT AG derzeit allerdings nicht möglich, eine Liquidation sofort durchzuführen, ohne wesentliche Nachteile zu erleiden. Sollte die NORDCAPITAL- Gruppe sämtliche ihr von der Gesellschaft im Jahr 2020 eingeräumten Optionen zur Vermeidung grunderwerbsteuerlicher Nachteile ausüben, könnte die Liquidation im Ergebnis erst ab Ende 2028 durchgeführt werden. Vorstand und Aufsichtsrat haben daher erörtert, die aus dem Verkauf im Jahre 2020 gespeisten freien Gewinnrücklagen der Gesellschaft weit- gehend den Aktionären für eine Ausschüttung bereitzustellen. Der Vorstand hat bei Zugrundelegung kaufmännischer Vorsicht und unter Berücksichtigung der zukünftig anfallenden laufenden Kosten ermit- telt, dass eine Sonderdividende in Höhe von EUR 4.500.000 möglich ist. Er beabsichtigt, der ordentli- chen Hauptversammlung einen entsprechenden Gewinnverwendungsvorschlag vorzulegen. Sollte die Hauptversammlung eine Ausschüttung in dieser Höhe beschließen, entspräche dies einer Auszahlung von EUR 45,00 je Aktie.

Ausblick

Durch den mit der NORDCAPITAL-Gruppe im Jahr 2020 geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag ist es der CAMERIT AG derzeit nicht möglich grunderwerbsteuerlich relevante Umstrukturierungen vor- zunehmen, ohne wesentliche Nachteile zu erleiden. Sollte die NORDCAPITAL- Gruppe sämtliche ihr von der Gesellschaft im Jahr 2020 eingeräumten Optionen ausüben, könnte die Liquidation im Ergebnis ab Ende 2028 durchgeführt werden.

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Geschäftsbericht 2023

Mein Dank gilt all unseren Geschäftspartnern, die erneut großen Einsatz für das Unternehmen gezeigt haben. Ihnen, unseren Aktionären, danke ich erneut für Ihr Vertrauen.

Hamburg, im April 2024

Der Vorstand der CAMERIT AG

Stefan Trumpp

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Geschäftsbericht 2023

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,

im Geschäftsjahr 2023 wurden verschiedene Ideen zur Weiterentwicklung oder Abwicklung des Unter- nehmens geprüft.

Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand

Auch im Jahr 2023 hat der Aufsichtsrat mit großer Sorgfalt seine gesetzlichen sowie die aus der Satzung der CAMERIT AG resultierenden Aufgaben und Pflichten erfüllt. Hierzu gehörten insbesondere die Be- gleitung und Beratung des Vorstands bei der verantwortlichen Unternehmensleitung sowie die laufende Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Der Vorstand der CAMERIT AG informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über wesentliche Themen der Geschäftsführung und stand bezüglich grundlegender Ereignisse insbesondere zum Aufsichtsratsvorsitzenden in ständigem Kontakt. Das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat zeichnet sich durch hohe Transparenz und einen vertrauensvollen Umgang aus. Dies gewährleistet eine qualitativ hochwertige Beratungs- und Überwachungstätigkeit durch das Kontrollgremium.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Die Marktanalyse des angestammten Geschäftsfelds alternative Investmentfonds und die Prüfung ver- schiedener Akquisitionsmöglichkeiten und deren Bewertung standen im Jahr 2023 im Vordergrund. Während der laufenden Diskussionen erfolgte eine intensive und fortwährende Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat. Zudem wurden in den Aufsichtsratssitzungen der Geschäftsverlauf, weitere ak- tuelle Entwicklungen vor allem im Steuerrecht, bei den Kapitalmarktzinsen sowie strategische Fragen zur zukünftigen Ausrichtung und der Risikogeneigtheit der CAMERIT AG diskutiert.

Sitzungen

Im Geschäftsjahr 2023 hat sich der Aufsichtsrat der CAMERIT AG zu insgesamt fünf Sitzungen zusam- mengefunden, davon viermal in Präsenzsitzungen und einmal als Telefon-/Videokonferenz. An allen Aufsichtsratssitzungen haben jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. Der Vorstand hat auf Wunsch des Aufsichtsrats an allen Sitzungen zeitweise teilgenommen und auf Basis des allgemeinen Berichtswesens und gesonderter Analysen über den aktuellen Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Er- trags- und Finanzlage, das Risikomanagement und wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Wesentliche Tagesordnungspunkte waren unter anderem:

  • Beschlussfassung zur Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß Corporate Governance Ko- dex und der Erklärung zur Unternehmensführung
  • Beschlussfassung über die Billigung des Jahresabschlusses 2022
  • Erörterung des Halbjahresfinanzberichts 2023
  • Unternehmensplanung

Der Aufsichtsrat der CAMERIT AG besteht unverändert aus drei Mitgliedern und hat deshalb sowie in Anbetracht der Größe des Unternehmens mit Ausnahme des Prüfungsausschusses gemäß § 107 Abs.

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Geschäftsbericht 2023

3 AktG, keine weiteren Ausschüsse gebildet. Der Prüfungsausschuss hat 2023 planungsgemäß zwei- mal getagt. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat ge- genüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten nicht auf. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen organisiert.

Personelle Veränderungen

Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand oder Aufsichtsrat.

Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat der CAMERIT AG haben am 13. Februar 2024 die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 27. Juni 2022 ("DCGK 2022") abgegeben.

Jahresabschlussprüfung

Der Vorstand der CAMERIT AG hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 jeweils am 7. März 2024 aufgestellt und dem Aufsichtsrat fristgerecht vor- gelegt. Die von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 als Abschlussprüfer bestellte WIRT- SCHAFTSRAT GmbH, Hamburg, hat den nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestell- ten Jahresabschluss und Lagebericht geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsver- merk erteilt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde zudem von den Abschlussprüfern das von der CAMERIT AG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem geprüft.

Die Abschlussprüfer haben dem Aufsichtsrat ihre Berichte über Art und Umfang sowie über das Ergeb- nis ihrer Prüfungen (Prüfungsberichte) vorgelegt. Die genannten Abschlussunterlagen sowie die Prü- fungsberichte der Abschlussprüfer wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Der Aufsichtsrat hat die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer seinerseits geprüft. In seiner Sitzung am 4. April 2024 ließ sich der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht eingehend erläutern.

Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfungen, insbesondere seine Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen, berich- tet sowie seine Prüfungsberichte erläutert. Ein Schwerpunkt der Prüfung befasste sich mit der Frage nach der Zulässigkeit einer weiteren Bilanzierung nach dem Fortführungsprinzip, nachdem Vorstand und Aufsichtsrat eine Liquidation als sachgerecht in Erwägung gezogen haben. Da noch keine rechtli- chen Schritte in dieser Richtung vollzogen wurden, wurde der Bilanzierungsgrundsatz weiterhin ange- wendet. Erleichternd war in diesem Zusammenhang der Umstand, dass aufgrund der Bilanzstruktur ein Liquidationsszenario zu keinen veränderten Ergebnissen führt.

Der Aufsichtsrat hat die Prüfungsberichte und die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke zur Kennt- nis genommen, kritisch gewürdigt und diese ebenso wie die Prüfungen selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfungen sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und der Prü- fungsberichte überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass die Prüfungsberichte

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  • wie auch die von den Abschlussprüfern durchgeführten Prüfungen selbst - den gesetzlichen Anfor- derungen entsprechen.

Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung von Jahres- abschluss und Lagebericht sind keine Einwände zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung durch den Aufsichtsrat ist der Jahresabschluss festgestellt.

Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Unternehmen mit der des Vorstands in dessen Lagebericht überein. Die WIRTSCHAFTSRAT GmbH, Hamburg hat auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind Einwendungen gegen den Abhängigkeits- bericht nicht zu erheben. Wir erteilen daher folgenden Bestätigungsvermerk: Nach unserer pflichtmäßi- gen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unange- messen hoch war,
  3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beur- teilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Abhängigkeitsbericht wurde von uns auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Der Vorstand hat den Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt. Er hat die notwen- digen Vorkehrungen zur Erfassung der Rechtsgeschäfte und sonstigen Maßnahmen getroffen, welche die Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr mit der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG als be- herrschendem Unternehmen oder mit dieser verbundenen Unternehmen vorgenommen oder unterlas- sen hat. Nach dem Ergebnis der Prüfung sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen nicht vollständig erfasst worden sind. Der Aufsichtsrat schließt sich daher dem Er- gebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands sind nicht zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im abgelaufenen Ge- schäftsjahr.

Hamburg, im April 2024

Dr. Marcus Simon

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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Corporate Governance

Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Die Grundsätze der Unternehmensführung (Corporate Governance) der CAMERIT AG basieren im We- sentlichen auf dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 27. Juni 2022, dem deutschen Aktienrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Wertpapiergesetz sowie der eigenen Satzung.

Vorstand und Aufsichtsrat der CAMERIT AG haben am 13. Februar 2024 die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 27. Juni 2022 ("DCGK 2022") abgegeben.

Vorstand und Aufsichtsrat der CAMERIT AG verfolgen das primäre Ziel, im Interesse der Aktionäre eine Werterhaltung zu gewährleisten. Der Austausch mit den verschiedenen Dienstleistern und insbeson- dere der persönliche Kontakt zu den Aktionären im Rahmen der Hauptversammlung dienen dem Vor- stand und dem Aufsichtsrat zur Umsetzung ihrer Ziele.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der CAMERIT AG nehmen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßig vorgesehe- nen Möglichkeiten ihre Rechte vor oder während der Hauptversammlung wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie gewährt grundsätzlich eine Stimme. Aktien mit Mehrstimmrechten oder Vor- zugsstimmrechten ("golden shares") sowie Höchststimmrechte bestehen nicht.

Jeder Aktionär ist berechtigt, - sofern er sich rechtzeitig anmeldet und seine Berechtigung zur Teil- nahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen kann - an der min- destens einmal jährlich einberufenen Hauptversammlung teilzunehmen, das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen. Darüber hinaus können die Aktionäre die Einberufung einer Hauptversammlung und die Erweiterung der Tagesordnung verlan- gen. Die Einberufung sowie die für die Hauptversammlung verlangten Informationen und Dokumente, einschließlich der Tagesordnung und des Geschäftsberichts, werden entsprechend den aktienrechtli- chen Vorschriften für die Aktionäre leicht erreichbar auf der Internetseite (https://www.camerit.de/inves- tor-relations/hauptversammlungen) zugänglich gemacht.

Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, ermöglicht die Gesellschaft, ihre Stimmrechte durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsge- bundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Der Vorstand stellt in diesem Falle die weisungs- gebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre sicher.

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat der CAMERIT AG arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und verfolgen das gemeinsame Ziel, das Unternehmen langfristig stabil zu halten. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens und deren Umsetzung, die Geschäftsentwicklung, das Risikomanagement und die Compliance mit dem Aufsichtsrat regelmäßig ab. Sämtliche Informations- und Berichtspflichten des Vorstands an den Aufsichtsrat sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand festgelegt. Der Aufsichtsrat stellt die Mitglieder des Vorstands zusammen und entscheidet, aus wie vie-

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Camerit AG published this content on 25 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 11:56:06 UTC.