CAMERIT AG
Ordentliche Hauptversammlung am 5. Juni 2024
Vergütungsbericht für das Geschäftsbericht 2023
Gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG) erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren und verständlichen Vergütungsbericht. Der Bericht beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und gibt für gegenwärtige und frühere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats individualisiert über die im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung Auskunft.
Die Darstellung der Vergütung des Vorstands umfasst die erforderlichen Angaben nach den Vorschriften des § 162 AktG sowie den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften (HGB). Ferner wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 27. Juni 2022, mit den in der Entsprechenserklärung vom 13. Februar 2024 beschriebenen Ausnahmen, entsprochen.
Das bestehende Vorstandsvergütungssystem wurde der Hauptversammlung am 10. November 2021 gemäß § 120a (1)AktG vorgelegt und mit einer Mehrheit von 98,78 % gebilligt. Es findet seit dem 1. Januar 2021 Anwendung für den Vorstand. In der Hauptversammlung vom 24. Mai 2022 wurde der Vergütungsbericht als Tagesordnungspunkt Nr. 7 berücksichtigt. Ein Beschluss über diesen Tagesordnungspunkt war nicht zu fassen.
In der Hauptversammlung vom 6. Juni 2023 wurde der Vergütungsbericht als Tagesordnungspunkt Nr. 5 berücksichtigt. Ein Beschluss über diesen Tagesordnungspunkt war ebenfalls nicht zu fassen.
Vergütung des Vorstands
Grundsätze
Die Vergütung des Vorstands orientiert sich an der Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Die Ausgestaltung und die Höhe der Vergütung werden durch den Aufsichtsrat festgelegt. Im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.
Der Aufsichtsrat hat von der Festsetzung erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteile abgesehen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass eine Festvergütung eine angemessene Honorierung für den Vorstand darstellt. Besondere Bestandteile zur Förderung von Geschäftsstrategie und langfristiger Entwicklung sind nicht vorgesehen. Sie erscheinen nach dem Verkauf der wesentlichen Vermögenswerte der CAMERIT AG gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 auch nicht zweckmäßig.
Festvergütung
Die Festvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die in gleichen Raten ausgezahlt wird. Sie wird in regelmäßigen Abständen vom Aufsichtsrat überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Die jährliche Festvergütung für den Vorstand beträgt seit dem 1. Januar 2023 EUR 50.000 zzgl. eines jährlichen Zuschusses von EUR 6.000 zur Krankenkasse.
Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen (Nebenleistungen)
Der Vorstand wird unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts in die Absicherung durch eine von der Gesellschaft abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Directors- & Officers- Versicherung) einbezogen. Diese Versicherung sieht für den Vorstand den durch § 93 (2) Satz 3 AktG gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt vor.
Variable Vergütung im Geschäftsjahr 2023
Der Vorstand erhält keine variable Vergütung.
Gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023
Nach den Regelungen des § 162 (1) Satz 1 AktG ist im Vergütungsbericht über die jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied im letzten Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten.
Demnach ist eine Vergütung gewährt, wenn sie dem Organmitglied tatsächlich zufließt und damit in sein Vermögen übergeht (zahlungsorientierte Sichtweise).
Die Vergütung des Vorstands ist unter Berücksichtigung sämtlicher Vergütungsbestandteile gemäß
- 87a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 AktG begrenzt (Maximalvergütung). Die Maximalvergütung für jedes Vorstandsmitglied entspricht der fixen Vergütung von EUR 50.000,00 zzgl. eines Zuschusses (insgesamt EUR 56.000) pro Kalenderjahr
Die Gesamtbezüge des Vorstands Stefan Trumpp sind im Folgenden aufgeführt:
Zugeflossene | ||||||||
Vergütungen | ||||||||
2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |||||
TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
Festvergütung | 56 | 100 | 56 | 100 | 56 | 100 | 56 | 100 |
Nebenleistungen | -- | -- | -- | -- | ||||
Summe | 56 | 100 | 56 | 100 | 56 | 100 | 56 | 100 |
Einjährige variable Vergütung | -- | -- | ||||||
Mehrjährige variable Vergütung | -- | -- | ||||||
Summe | 56 | 100 | 56 | 100 | 56 | 100 | 56 | 100 |
Versorgungsaufwand | -- | -- | ||||||
Gesamtvergütung | 56 | 100 | 56 | 100 | 56 | 100 | 56 | 100 |
Leistungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit
Es werden grundsätzlich keine Regelungen zur Beendigung der Vorstandstätigkeit getroffen, so dass die gesetzlichen Regelungen gelten. Die Vorstandsbezüge werden im Falle der Abberufung des Vorstands als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft höchstens bis zum Ablauf der Befristung des Anstellungsvertrags weiter gewährt. Zusagen von Abfindungen oder Entschädigungszahlungen für das Ausscheiden aus dem Vorstand bestehen nicht, auch nicht im Falle eines Kontrollwechsels (Change-of-Control).
Vergütung des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2023:
- Dr. Marcus Simon, Kaufmann, Hamburg (Vorsitzender)
- Daja H. Böhlhoff, Rechtsanwältin, Hamburg,( stellvertretende Vorsitzende)
- Petra Piorreck, Steuerberaterin, Schwarzenbek
Höhe der Aufsichtsratsvergütung
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält mit Wirkung ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2016 jährlich eine feste Vergütung in Höhe von EUR 10.000. Dies ist zugleich auch die Maximalvergütung. Die Vergütung ist mit Ablauf des Geschäftsjahres fällig. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.
Die Festsetzung einer erfolgsunabhängigen Vergütung (Festvergütung) ist in der von der Hauptversammlung beschlossenen Satzung der CAMERIT AG festgelegt. Die Vergütung genügt nach Sicht des Aufsichtsrats um einen Beitrag zur Förderung der gesamten Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung zu leisten. Variable Bestandteile erscheinen nach dem Verkauf der wesentlichen Vermögenswerte der CAMERIT AG gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 auch nicht zweckmäßig.
Höhe der Vergütung für die Tätigkeit in einem Ausschuss
Für die Tätigkeit in einem Ausschuss erhalten die Aufsichtsratsmitglieder keine Vergütung.
2023 | 2022 | |||
TEUR | % | TEUR | % | |
Dr. Marcus Simon (Vorsitzender) | 10 | 100 | 10 | 100 |
Daja H. Böhlhoff (stellvertretende Vorsitzende) | 10 | 100 | 10 | 100 |
Petra Piorreck | ||||
10 | 100 | 10 | 100 | |
Gesamtvergütung | 30 | 100 | 30 | 100 |
Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung der Vergütung
Die folgende Tabelle stellt gemäß § 162 (1) Satz 2 Nr. 2 AktG die jährlichen Veränderungen der gewährten und geschuldeten Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die jährliche Veränderung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis sowie die jährliche Veränderung der Ertragsentwicklung über die vergangenen fünf Geschäftsjahre dar.
Für die Ertragsentwicklung der CAMERIT AG wird die Kennziffer des Jahresüberschusses verwendet.
Für die Ermittlung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird der Personalaufwand der CAMERIT AG verwendet. Er umfasst Gehälter (inklusive variabler Vergütung für das Geschäftsjahr), Nebenleistungen sowie Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Aufgrund der geringen Anzahl an Arbeitnehmern im Vergleichszeitraum, wirken sich bereits Zu- oder Abgänge von nur einem Arbeitnehmer ganz erheblich auf die durchschnittliche Vergütung aus.
in TEUR | 2020 vs. | 2021 vs. | 2022 vs. | 2023 vs. |
2019 in % | 2020 in % | 2021 in % | 2022 in % | |
Vorstandsvergütung | ||||
Stefan Trumpp seit 12.2020 | 0% | 0%* | 0% | 0% |
Ehemalige Vorstände | ||||
Jens Burgemeister (03.09.2018 - 31.12.2020) | 106% | |||
Aufsichtsratsvergütung | ||||
Dr. Marcus Simon | 0% | 0% | 0% | 0% |
Daja H. Böhlhoff (09.09.2020) | 0% | 0%* | 0% | 0% |
Petra Piorreck (seit 03.12.2020) | 0% | 0%* | 0% | 0% |
Mitarbeiter | ||||
Personalaufwand | -4% | -56% | -100% | ‟-‟ |
Durchschnittliche Vergütung AG ohne Vorstand | -4% | -56% | - | - |
Ertragsentwicklung | ||||
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 959% | -98% | -239% | 22% |
*Betrag für 2020 annualisiert berechnet
Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
An die CAMERIT AG, Hamburg
Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der CAMERIT AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards "Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG" (IDW PS 870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards "Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Hinweis zur Haftungsbeschränkung
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit und Haftung gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, die "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017".
Hamburg, den 4. April 2024
WIRTSCHAFTSRAT GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Tobias Reiter | Eckard Siemers |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
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Camerit AG published this content on 25 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 11:56:05 UTC.