Canada Carbon Inc. gab die Eröffnung einer neuen Akte bei der Commission de Protection du Territoire Agricole du Qubec ("CTPAQ") für sein Miller Graphitprojekt ("Miller") in der Gemeinde Grenville-sur-la-Rouge ("GSLR") bekannt. Das Unternehmen erhielt von der CPTAQ die Bestätigung, dass der Antrag eingegangen ist und die Aktennummer 441303 erhalten hat. Die Prüfung durch CPTAQ ist der erste Schritt in den Bemühungen des Unternehmens um eine Lizenzierung und Genehmigung für Miller.

Canada Carbon hat bei der Erschließung des Miller-Projekts stets einen ganzheitlichen, reaktionsfähigen Ansatz verfolgt. Nachdem die örtliche Gemeinde Bedenken geäußert hatte, entschied sich Canada Carbon, die Steinbruchkomponente des Projekts zurückzustellen und sich auf die Erschließung der Graphitmine zu konzentrieren. Diese Entscheidung spiegelt das Engagement von Canada Carbon wider, den geäußerten Bedenken der Anwohner aktiv zuzuhören und darauf einzugehen.

Sie unterstreicht das Engagement des Unternehmens für sinnvolle Konsultationen und die Einbeziehung der Gemeinden. Canada Carbon ist zuversichtlich, dass das Miller-Projekt die Standards der Compliance einhalten, die Umwelt gewissenhaft schützen und einen positiven Beitrag zur Wirtschaft der gesamten Region leisten wird. Darüber hinaus möchte Canada Carbon die Verpflichtungen hervorheben, die die Parteien in der im Februar 2020 getroffenen Vereinbarung eingegangen sind.

Gemäß der Vereinbarung, die aufgrund einer von Canada Carbon eingeleiteten Klage unterzeichnet wurde, hat GSLR offiziell anerkannt, dass Graphit ein Mineralstoff im Sinne von Artikel 246 des Gesetzes über Raumordnung und Entwicklung ist. Folglich ist keine Bestimmung des Schma d'Amamagement de la MRC d'Argenteuil, des städtischen Plans, der Flächennutzungssatzung oder einer anderen vorläufigen Kontroll-, Unterteilungs- oder Bauverordnung von GSLR auf das Miller-Projekt anwendbar oder steht ihm entgegen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Vereinbarung um einen rechtsverbindlichen Vertrag gemäß Artikel 2631 des Zivilgesetzbuches von Québec handelt, der vom Obersten Gerichtshof von Québec offiziell genehmigt wurde.