SEMPIONE RETAIL AG HAT KRAFTLOSERKLÄRUNGSKLAGE EINGEREICHT

Pfäffikon, 07. März 2017 - Am 19. Oktober 2016 hat die Sempione Retail AG ("Sempione Retail") den Angebotsprospekt für ein öffentliches Übernahmeangebot für alle sich im Publikum befindenden Inhaberaktien der Charles Vögele Holding AG ("Charles Vögele Aktien") zum Angebotspreis von CHF 6.38 je Charles Vögele Aktie publiziert. Das Übernahmeangebot wurde am 16. Dezember 2016 erfolgreich vollzogen.

Wie bereits im Angebotsprospekt angekündigt, hat Sempione Retail am 3. März 2017 beim Kantonsgericht Schwyz eine Kraftloserklärungsklage gegen die Charles Vögele Holding AG eingereicht, in der sie die Kraftloserklärung sämtlicher sich im Publikum befindender Charles Vögele Aktien und sämtlicher ausstehender Optionen, die zum Bezug oder Erwerb von Charles Vögele Aktien berechtigen, verlangt. Die Entschädigung für die kraftlos erklärten Charles Vögele Aktien wird dem Angebotspreis, also CHF 6.38 je Charles Vögele Aktie, entsprechen.

Aus diesem Grund findet die auf den 21. März 2017 angesetzte Medien- und Analystenkonferenz nicht statt und die für den 20. April 2017 geplante Generalversammlung wird verschoben. Die Charles Vögele Holding AG wird zu einem späteren Zeitpunkt über das neue Datum der Generalversammlung informieren.


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