Am 13. Dezember 2023 gab Saba Capital Master Fund Ltd. bekannt, dass sie beim United States District Court's Southern District of New York eine Klage u.a. gegen den ClearBridge Energy Midstream Opportunity Fund eingereicht hat, mit dem Ziel, Bestimmungen in der Satzung der Gesellschaft, die vorgeben, einem Aktionär beim Erwerb von Aktien, die nur 10 % der Stimmrechte der Gesellschaft ausmachen, die Stimmrechte zu entziehen, als rechtswidrig im Sinne des Investment Company Act von 1940 zu erklären. Am 15. August 2023 beantragte die Gesellschaft die Abweisung der Klage unter Berufung auf das Verbot des Gerichtsstands und am 26. September 2023 gab das Gericht diesem Antrag in Bezug auf die Gesellschaft statt. Am 5. Dezember gewährte das Gericht den Saba-Parteien ein Urteil im summarischen Verfahren und erklärte, dass die Vote-Stripping-Bestimmungen bestimmter anderer in der Klage genannter Fonds gegen Abschnitt 18(i) des Investment Company Act verstoßen und ordnete die Aufhebung der Vote-Stripping-Bestimmungen an. Die Gesellschaft war nicht Gegenstand eines solchen Urteils im Schnellverfahren.