BERICHT

über die

Sachkapitalerhöhungsprüfung

(gemäß §§ 142 Abs. 1, 69 UmwG, 183 Abs. 3, 33 Abs. 3 AktG)

und Nachgründungsprüfung

(gemäß §§ 67 UmwG, 52 Abs. 4 AktG, 33 Abs. 3 AktG)

der

Pentixapharm Holding AG

Berlin

(PDF-AUSFERTIGUNG)

Dr. Knabe GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schiffbauergasse 15

14467 Potsdam

- 3 -

Inhaltsverzeichnis

Seite

A.

AUFTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG

6

B.

INFORMATIONSSTAND UND VERWENDETE UNTERLAGEN

8

C.

GESELLSCHAFTSRECHTLICHE VERHÄLTNISSE

10

D.

GEGENSTAND DER SACHEINLAGE

12

E.

BESCHREIBUNG DES BEWERTUNGSOBJEKTES

13

I.

Vorbemerkung

13

II.

Rechtliche Grundlagen

13

III. Gesellschaftsrechtliche Zielstruktur

14

IV. Wirtschaftliche Grundlagen

15

1. Geschäftstätigkeit der Eckert & Ziegler SE-Gruppe(EZSE-Gruppe)

15

2. Vermögens-,Finanz-, und Ertragslage der Eckert & Ziegler SE-

Gruppe

15

F. ERMITTLUNG DER WERTHALTIGKEIT DER SACHEINLAGE

16

  1. Konzernabchluss der Eckert & Ziegler SE zum 31. Dezember

2023

17

II.

Unternehmensbewertung der Pentixapharm AG

17

1.

Bewertungsgrundsätze

17

2.

Ertragsbewertung der Pentixapharm AG

18

III. Zusammenfassung

19

G.

NACHGRÜNDUNGSBERICHT DES AUFSICHTSRATS

19

I.

Inhalt und Umfang der Nachgründungsprüfung

19

II.

Feststellungen zum Nachgründungsbericht des Aufsichtsrates

20

H.

SCHLUSSBEMERKUNG

21

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Sacheinlagen- und Nachgründungsprüfung Pentixapharm Holding AG,

Robert-Rössle-Str.10, 13125 Berlin

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ANLAGEN

  1. Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 4. April 2024 zur Sacheinlagen- und Nachgründungsprüferin gemäß §§ 142 Abs. 1, 67, 69 Abs. 1 UmwG iVm §§183 Abs. 3, 52 Abs. 4, 33 AktG bei der Pentixapharm Holding AG
  1. Entwurf des Abspaltungs- und Übernahmevertrages betreffend der Eckert & Ziegler SE und der Pentixapharm Holding AG vom 2. Mai 2024
  1. Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats der Pentixapharm Hol- ding AG vom 2. Mai 2024

IV. Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abs.

Absatz

AG

Aktiengesellschaft

AktG

Aktiengesetz

ca.

circa

CAPM

Capital Asset Pricing Model

DCF

Discounted Cash-Flow

Dr.

Doktor

e.V.

eingetragener Verein

EBIT

Earnings Before Interest and Taxes

Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisa-

EBITDA

tion

Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirt-

FAUB

schaft des IDW e. V.

gez.

gezeichnet

ggü.

gegenüber

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

HRB

Handelsregisterblatt

i. d. F.

in der Fassung

IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unterneh-

IDW S1

mensbewertungen

IFRS

International Financial Reporting Standards

Inc

Incorporated

i. V. m.

in Verbindung mit

LuL

Lieferungen und Leistungen

Nr.

Nummer

SE

Societas Europaea, Europäische Gesellschaft

sonst.

sonstige

u. a.

unter anderem

UE/FE

Unfertige Erzeugnisse/Fertige Erzeugnisse

VO

Verordnung

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  1. AUFTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG

Das Amtsgericht Charlottenburg hat uns mit Schreiben vom 4. April 2024 Sach- einlagen- und Nachgründungsprüferin gemäß §§ 142 Abs. 1, 67, 69 Abs. 1 UmwG iVm §§183 Abs. 3, 52 Abs. 4, 33 AktG bei der

Pentixapharm Holding AG,

(im Folgenden "Gesellschaft"),

Berlin

bestellt.

Für die Gesellschaft gelten für die Sachkapitalerhöhung und die Nachgründung die Vorschriften des Aktiengesetzes. Die Sachkapitalerhöhungsprüfung erfolgte ge- mäß § 183 Abs. 3 AktG i. V. m. §§ 33 Abs. 3 bis 5, 34 und 35 AktG und die Nachgründungsprüfung gemäß § 52 Abs. 4 AktG i. V. m. §§ 33 Abs. 3 bis 5, 34 und 35 AktG.

Wir haben die Sachkapitalerhöhungsprüfung gemäß § 183 Abs. 3 AktG und die Prüfung der Nachgründung gemäß § 52 Abs. 4 AktG in analoger Anwendung der §§ 33, 34 und 35 AktG durchgeführt und erstatten hierüber nachfolgenden Bericht.

Unsere Prüfungshandlungen waren zum einen darauf gerichtet, festzustellen, ob der Wert der von der Gesellschaft zu erwerbenden Sacheinlagen den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien erreicht. Die Feststellung eines objektivierten Unternehmenswertes oder eines angemessenen Kaufpreises war nicht Gegenstand unseres Auftrags.

Zum anderen waren unsere Prüfungshandlungen darauf gerichtet, festzustellen, ob die Nachgründungssachverhalte im Nachgründungsbericht des Aufsichtsrates vollständig und richtig erfasst sind. Unsere Verantwortlichkeit als Nachgründungs- prüfer richtet sich nach § 52 AktG.

Der Aufsichtsrat wird den Entwurf des Abspaltungs- und Übernahmevertrages (An- lage 2) prüfen. Über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet der Aufsichtsrat gemäß § 52 Abs. 3 AktG in dem als (Anlage 3) im beigefügten Nachgründungsbericht.

Art und Umfang der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten.

Es war Aufgabe des Vorstandes der Gesellschaft, uns die für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sacheinlage und der Vollständigkeit und Richtigkeit des Nach- gründungsberichts notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

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Als Auskunftspersonen standen uns insbesondere die von den Vorständen der EZSE benannten Mitarbeiter und Drittbeauftragte zur Verfügung. Alle erbetenen Auskünfte sind uns erteilt worden.

Alle erwünschten Auskünfte wurden uns bereitwillig erteilt. Ergänzend wurde uns von den geschäftsführenden Vorständen der Gesellschaft eine berufsübliche Voll- ständigkeitserklärung mit dem Inhalt abgegeben, dass alle Auskünfte, die für un- sere Beurteilungen von Bedeutung sind, richtig und vollständig erteilt worden sind.

Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenden. Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten können.

Unsere Arbeiten haben wir im Zeitraum vom 16. April 2024 bis 08. Mai 2024 in unserem Büro in Potsdam durchgeführt.

Sollten sich in der Zeit zwischen dem Abschluss unserer Prüfung am 08. Mai 2024 und dem Zeitpunkt der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wesentliche Veränderungen ergeben, die sich auf die Bemessung der Werthaltig- keit der Sacheinlage auswirken, wären diese nachträglich zu berücksichtigen.

Für die Durchführung unseres Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind - auch im Verhältnis zu Dritten - ausschließlich die diesem Bericht als Anlage 4 beigefüg- ten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprü- fungsgesellschaften'' in der Fassung vom 1. Januar 2024 maßgebend. Danach ist unsere Haftung nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen begrenzt. Im Verhältnis zu Dritten gelten Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbe- dingungen.

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  1. INFORMATIONSSTAND UND VERWENDETE UNTERLAGEN

Unseren Beurteilungen lagen insbesondere folgende Unterlagen zu Grunde:

  • Entwurf des Abspaltungs- und Übernahmevertrages betreffend der Eckert & Ziegler SE und der Pentixapharm Holding AG vom 2. Mai 2024,
  • Nachgründungsbericht des Aufsichtsrates der Pentixapharm Holding AG vom
    1. Mai 2024,
  • Gemeinsamer Spaltungsbericht des Vorstands der Eckert & Ziegler SE und des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Pentixapharm Holding AG vom
    1. Mai 2024
  • Unternehmensbewertung nach IDW S1 der Pentixapharm AG durch die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesell- schaft vom 18. April 2024
  • Unternehmensbewertung nach IDW S1 der Myelo Therapeutics GmbH durch die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerbera- tungsgesellschaft vom 18. April 2024
  • der von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ham- burg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ver- sehene Einzelabschluss der EZSE zum 31. Dezember 2023, 24:00 Uhr
    • der von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ham- burg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ver- sehene Konzernabschluss der EZSE zum 31. Dezember 2023
    • der von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ham- burg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ver- sehene Einzelabschluss der Pentixapharm AG zum 31. Dezember 2023
    • die von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ham- burg, geprüfte Eröffnungsbilanz der Pentixapharm Holding AG zum 18. März 2024
  • Handelsregisterauszüge der Eckert & Ziegler SE und der Gesellschaft,
  • Satzung der Eckert & Ziegler SE vom 31 März 2023 und der Gesellschaft vom
    1. Februar 2024

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Darüber hinaus haben wir auf öffentlich zugängliche Informationen zurückgegrif-

fen.

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  1. GESELLSCHAFTSRECHTLICHE VERHÄLTNISSE

Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft und wurde am 15. Februar 2024 ge- gründet und am 25. März 2024 in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlot- tenburg unter HRB 262201 B eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft be- trägt derzeit EUR 50.000,00 und ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie.

Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse stellen sich wie folgt dar:

Firma:

Pentixapharm Holding AG

Sitz:

Berlin

Handelsregister/-Nr.:

Amtsgericht Charlottenburg, HRB 262201, einge-

tragen am: 25. März 2023

Satzung:

mit Stand vom 15. Februar 2024

Geschäftsjahr:

1. Januar bis 31. Dezember

Unternehmensgegenstand:

gemäß § 2 der Satzung derzeit Tätigkeit einer ge-

schäftsleitenden Holding, insbesondere der Er-

werb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten

von Beteiligungen an Unternehmen, die insbeson-

dere (jedoch nicht beschränkt auf diese Bereiche)

in der Forschung und Entwicklung, einschließlich

der Durchführung präklinischer und klinischer Stu-

dien, der Herstellung, dem Inverkehrbringen und

Vertrieb von Arzneimitteln, insbesondere von Radi-

opharmaka tätig sind, sowie die Beratung von Un-

ternehmen und die Übernahme sonstiger betriebs-

wirtschaftlicher Aufgaben für Unternehmen.

Grundkapital:

EUR 50.000,00

Einteilung:

50.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit

einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von

jeweils EUR 1,00

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Aufsichtsrat:

Dr. Andreas Eckert (Vorsitzender des Aufsichts-

rats)

Dr. Harald Hasselmann (Stv. Vorsitzender des Auf-

sichtsrats)

Jens Giltsch

Vorstand:

Dr. Hakim Bouterfa

Die Aktien an der Gesellschaft werden wir folgt gehalten:

Aktionär

Beteiligung in %

Aktien

Eckert & Ziegler SE

100

50.000

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Eckert & Ziegler SE published this content on 24 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 24 June 2024 09:42:10 UTC.