Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats

der Energiekontor AG

zu den Empfehlungen der

"Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"

gem. § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im März 2022 abgegeben. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 28. April 2022, die am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Vorstand und Aufsichtsrat der Energiekontor AG erklären, dass den Empfehlungen des Kodex mit den folgenden Abweichungen seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird.

C.10: Dr. Bodo Wilkens und Günter Lammers sind Gründungsaktionäre der Gesellschaft. Dr. Bodo Wilkens hält 25,45% des Grundkapitals der Energiekontor AG. Dr. Bodo Wilkens ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Günter Lammers hält 25,40% des Grundkapitals der Energiekontor AG (Ende Februar 2023). Günter Lammers hat mit Bildung des Prüfungsausschusses den Vorsitz des Prüfungsausschusses übernommen und gilt zugleich als kontrollierender Aktionär. Günter Lammers verfügt über umfassenden Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. In seiner früheren Vorstandsposition bei der Energiekontor hat er unter anderem zahlreiche Jahresabschlussprozesse mit verantwortet.

D.4: Es ist kein Nominierungsausschuss gebildet. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus drei Mitgliedern und ist bewusst klein gehalten, damit die Aufsichtsratsarbeit effizient und mit schlanken Hierarchien umgesetzt werden kann. Dazu zählt auch, dass im Falle einer Neubesetzung im Aufsichtsrat die Befassung des Sachverhaltes im gesamten Gremium erfolgt.

G.3: Der Aufsichtsrat vergleicht die Vergütung des Vorstands der Energiekontor AG regelmäßig mit anderen Unternehmen. Die Zusammensetzung der Vergleichsgruppe wird nach Branche und Unternehmensgröße festgelegt. Eine Offenlegung der Vergleichsgruppe erfolgt nicht.

G.10: Die variable Vergütung für den Vorstand besteht aus einer jährlichen erfolgsabhängigen Vergütung ("Erfolgsbeteiligung"), die in bar ausgezahlt wird. Daneben kann eine variable Vergütung in Form von Aktienoptionen gewährt werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Gesellschaft kann damit nicht ausschließen, dass die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge nicht überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Die gewährten variablen Vergütungsbeträge sind aber stets an der nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet.

G.11: Das Vergütungssystem enthält keine Regelungen hinsichtlich einer Reduzierung der variablen Vergütung (Malus) oder der Möglichkeit, bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern (Clawback). Darauf wurde insofern verzichtet, als das im Wesentlichen ausschließlich tatsächlich erzielte und Cash- relevante Erfolge vergütet werden. Das Vergütungssystem ist zudem insgesamt in der Form ausgestaltet, dass außergewöhnliche Entwicklungen durch die Struktur des Systems angemessen berücksichtigt werden.

Bremen im März 2023

Für den Aufsichtsrat

Dr. Bodo Wilkens

Vorsitzender

Für den Vorstand

Peter Szabo

Vorsitzender

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Energiekontor AG published this content on 21 March 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 April 2023 14:15:00 UTC.