DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Evonik Industries AG / Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung
Evonik Industries AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien zur Ausgabe im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes

06.04.2020 / 11:48
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Im Zeitraum vom 30. März 2020 bis einschließlich 01. April 2020 hat die Evonik Industries AG insgesamt 53.779 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 5. März 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
 
Datum Stück Aktien Gewichteter Durchschnittskurs (EUR)
31.03.2020 29.238 18,7867
01.04.2020 24.541 18,4798
   


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 06. März 2020 bis einschließlich 01. April 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 841.030 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Evonik Industries AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Evonik Industries AG beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Evonik Industries AG veröffentlicht:  https://corporate.evonik.de/de/investor-relations/aktie/mitarbeiter-aktienprogramm/.

Essen, den 06. April 2020

Evonik Industries AG

Der Vorstand
 


06.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Evonik Industries AG
Rellinghauser Straße 1-11
45128 Essen
Deutschland
Internet: www.evonik.com

 
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