H.P. Cotton Textile Mills Limited hat die Gründung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft genehmigt. Der Name wird vorbehaltlich der Genehmigung des Ministeriums für Unternehmensangelegenheiten festgelegt. Vorgeschlagenes genehmigtes Kapital: INR 1,500,000/-, Vorgeschlagenes eingezahltes Kapital: INR 100,000/-.

Die Branche, zu der das zu übernehmende Unternehmen gehört, ist Textil. Art der Gegenleistung - ob Barzahlung oder Aktientausch und Einzelheiten dazu ist 100% Zeichnung des Aktienkapitals in bar (Banküberweisung). Der Prozentsatz der erworbenen Beteiligung / Kontrolle und / oder die Anzahl der erworbenen Aktien beträgt 100%.