HORUS AG

Köln

- Wertpapier-Kenn-Nr. 520 412 -

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Mittwoch, den 25.08.2021, um 15:00 Uhr

Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)

im Lindner Hotel City Plaza, Magnusstraße 20, 50672 Köln stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das

Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gesamten Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von Euro 3.623,77 auf neue Rechnung vorzutragen.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
  3. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019
    Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen eine Vergütung. Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrags. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft. Die Höhe der Vergütung ist von der Hauptversammlung jährlich neu zu beschließen, wobei ein gestiegenes Geschäftsvolumen angemessen zu berücksichtigen ist.
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Höhe der Vergütung der im Geschäftsjahr
    2019 amtierenden Aufsichtratsmitglieder wie folgt zu beschließen:

Jedes im Geschäftsjahr 2019 amtierende Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine Vergütung in Höhe von Euro 3.000,00 p.a., der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
  3. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020
    Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen eine Vergütung. Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrags. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft. Die Höhe der Vergütung ist von der Hauptversammlung jährlich neu zu beschließen, wobei ein gestiegenes Geschäftsvolumen angemessen zu berücksichtigen ist.
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Höhe der Vergütung der im Geschäftsjahr
    2020 amtierenden Aufsichtratsmitglieder wie folgt zu beschließen:
    Jedes im Geschäftsjahr 2020 amtierende Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine Vergütung in Höhe von Euro 3.000,00 p.a., der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.
  4. Neuwahl des Aufsichtsrats
    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 96 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus Vertretern der Aktionäre zusammen und besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
    Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des derzeitigen Aufsichtsrats der Gesellschaft endet gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also jeweils mit dem Schluss der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung.
    Der Aufsichtsrat schlägt eine Neuwahl sämtlicher Mitglieder des derzeitigen Aufsichtsrats für die Zeit nach Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung vor.
    Der Aufsichtsrat schlägt hierzu folgende Personen vor:
  1. Herrn Hans Rudi Küfner, Remscheid, Kaufmann, Geschäftsführer der R.K.I. GmbH, Remscheid

Herr Hans Rudi Küfner gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

  • Vorsitzender des Aufsichtsrats der Babylon Capital AG, Frankfurt
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats der RM Rheiner Management AG, Köln
  • Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Value-Holdings International AG, Gersthofen

b) Herrn Dr. Georg Issels, Köln, Kaufmann, Vorstand der Scherzer & Co. AG, Köln

Herr Dr. Georg Issels gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

  • Vorsitzender des Aufsichtrats der DNI Beteiligungen AG, Köln
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats der GSC Hoding AG, Düsseldorf
  • Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Lang & Cie. Rhein-Ruhr Real Estate AG, Frankfurt am Main
  • Mitglied des Aufsichtsrats der Smart Equity AG, Köln
  • Mitglied des Aufsichtsrats der Elbstein AG, Hamburg
  • Mitglied des Aufsichtsrats der Convalue SE, Frankfurt am Main
  1. Herrn Hans Peter Neuroth, Meerbusch, Kaufmann, Vorstand der Scherzer & Co. AG, Köln

Herr Hans Peter Neuroth gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

- Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Smart Equity AG, Köln

Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

11. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

OFM Oebel Fröhlich Michels GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Salierring 32

50677 Köln

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bei der Gesellschaft anmelden. Als Nachweis des Aktienbesitzes reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des

21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (4. August 2021, 0:00 Uhr (MESZ) - sogenannter "Nachweisstichtag") beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der

Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 18. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

Horus AG

c/o Quirin Privatbank AG

Bürgermeister-Smidt-Str. 76

28195 Bremen

Telefax: 04 21/ 897 604 - 44

E-Mail-Adresse:hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Zur Erteilung einer Vollmacht kann das Formular verwendet werden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Das Erfordernis der Textform gilt nicht im Falle einer Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG oder diesen gleichgestellten Personen oder Unternehmen (§ 135 AktG), eine solche Vollmachterklärung muss lediglich nachprüfbar festgehalten werden. Hier sind jedoch möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Der Nachweis einer Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung seine Vollmacht an der Einlasskontrolle abgibt. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann auch unter der E-Mail Adresse mail@horus-ag.deelektronisch übermittelt werden.

Jeder Aktionär der Gesellschaft ist gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs und etwaiger zugänglich zu machender Begründungen sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.horus-ag.de/hauptversammlung.aspxveröffentlichen. Dabei werden die bis zum 10. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ) unter der folgenden Adresse eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge berücksichtigt:

Horus AG

HV-Stelle

Lütticher Straße 8a

50674 Köln

Telefax: 03212 - 4151943

E-Mail:mail@horus-ag.de

Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 sowie die Berichte des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 finden sich im Internet unter http://www.horus-ag.de/geschaeftsberichte.aspxund können dort eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein. Gemäß § 129 Abs. 5 AktG kann der Abstimmende von der Gesellschaft innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 2.660.000,00 und die Anzahl von Stückaktien auf 2.660.000 mit ebenso vielen Stimmen.

DATENSCHUTZ

Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind in unseren Datenschutzhinweisen für die Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der Horus

AG auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.horus- ag.de/hauptversammlung.aspx zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in gedruckter Form zu. Bitte richten Sie ein derartiges Verlangen an die nachfolgende Adresse: Horus AG, Lütticher Straße 8a, 50674 Köln. Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie

Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung der für den Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung maßgeblichen öffentlich- rechtlichen Vorgaben und behördlichen Anordnungen zum Hygiene- und Infektionsschutz, insbesondere gemäß der CoronaSchVO des Landes Nordrhein-Westfalen, erforderlich. Nach derzeitigem Stand der Bestimmungen ist am Einlass zum Versammlungsraum ein Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung, einer überstandenen Covid-19 Erkrankung oder ein negativer Covid-19-Antigentest vorzulegen. Außerdem ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ("Maskenpflicht"), darüber hinaus sind die Abstandsregeln einzuhalten. Es ist weiterhin nicht auszuschließen, dass zum Veranstaltungszeitpunkt weitere oder andere gesetzliche oder behördliche Auflagen zu erfüllen sind. Sofern ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft von ihrem Recht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG Gebrauch machen und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eine oder mehrere von diesen zurückweisen (vgl. den obigen Abschnitt "Vertretung").

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass in und nach der Hauptversammlung kein Imbiss angeboten wird.

Aktuelle Informationen können auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden:

https://www.land.nrw/corona

Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.

Köln, im Juli 2021

Horus AG

Der Vorstand

Hinweis zur Hauptversammlung:

Der Einlass in den Versammlungsraum erfolgt ab 14:30 Uhr. Auf eine Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung wird verzichtet.

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Horus AG published this content on 14 July 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 16 July 2021 13:38:06 UTC.