DGAP-Ad-hoc: HumanOptics AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out 
HumanOptics AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out 
2021-01-21 / 16:10 CET/CEST 
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 
Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out 
Erlangen, 21. Januar 2021 - Dem Vorstand der HumanOptics AG (ISIN DE000A1MMCR6), ist heute das förmliche Verlangen der 
HumanOptics Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main ("Holding") nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung 
mit §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der 
HumanOptics AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der HumanOptics 
AG auf die Holding durch Aufnahme (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) durchzuführen und zu diesem Zweck 
innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der HumanOptics AG über die 
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG beschließen zu lassen. Die Holding beabsichtigt mit 
der Konzernverschmelzung, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG erfolgen 
soll, die Beteiligungsstruktur zu vereinfachen. Der Verschmelzungsvertrag soll eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG 
enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG als 
übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Holding den übrigen 
Aktionären der HumanOptics AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Holding zu einem späteren 
Zeitpunkt mitteilen. Die Holding wird der Hauptversammlung der HumanOptics AG einen schriftlichen Bericht erstatten, 
welcher die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG darlegt und die 
Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. 
Die Holding hält nach eigenen Angaben 3.249.870 Aktien der HumanOptics AG, die einem Anteil von rund 93,2 Prozent am 
Grundkapital der HumanOptics AG entsprechen. Die Holding ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 1 und Abs. 5 
Satz 1 UmwG. 
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der 
Hauptversammlung der HumanOptics AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das 
Handelsregister des Sitzes der HumanOptics AG bzw. der Holding ab. 
Ende der Ad-hoc-Mitteilung 
Kontakt: 
HumanOptics AG 
Investor Relations 
Spardorfer Str. 150 
91054 Erlangen 
Telefon: +49 (0) 9131 50665-0 
E-Mail: IR@humanoptics.com 
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ISIN:         DE000A1MMCR6, DE000A255FK8 
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EQS News ID:  1162359 
 
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