Fördermittel-Information

NRW.Bank-Programm Pflege und Betreuung

[Düsseldorf, 8. Januar 2018] Das Förderprogramm NRW.Bank.Pflege und Betreuung bietet privaten, öffentlichen und gemeinnützigen Pflegeheimbetreibern zinssubventionierte langfristige Darlehen zur Finanzierung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Pflege-und Betreuungseinrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung an.

Ausgelöst durch die Reform im Pflegemarkt auf Bundes- und Landesebene und damit verbundenen verschärften baulichen Anforderungen, ist die Nachfrage nach Fördermitteln der NRW.Bank für Immobilien- und Einrichtungsinvestitionen im letzten Jahr stark gestiegen.

Diese Entwicklung erforderte eine neue Refinanzierung, die die NRW.Bank seit November 2017 zur Verfügung stellt, die jedoch veränderte Programmbedingungen zur Folge hat: Für nicht abgerufene Mittel wird ein Monat nach Refinanzierungszusage eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % pro Monat eingeführt. Zudem ist wieder eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger außerplanmäßiger Tilgung zu entrichten bzw. eine Nichtabnahmeentschädigung bei Verzicht auf den zugesagten Förderbetrag.

Alle weiteren Programmbedingungen sind gleich geblieben.

Kontakt:

Hans-Peter Mantsch, Telefon: +49 211 8221-4188, E-Mail:hans-peter.mantsch@ikb.de

Die IKB Deutsche Industriebank AG begleitet mittelständische Unternehmen mit Krediten, Risikomanagement, Kapitalmarkt- und Beratungsdienstleistungen.

IKB Deutsche Industriebank AG veröffentlichte diesen Inhalt am 05 Januar 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 05 Januar 2018 11:05:00 UTC.

Originaldokumenthttps://www.ikb.de/GetDocument?newsGuid=67cd5da0-57dc-4219-aaca-224387dd2cf0&filename=180105_IKB-PM_NRW.Bank-Programm+Pflege+und+Betreuung.pdf

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