IMMOFINANZ AG lädt Inhaber der EUR 515,1 Mio. Wandelschuldverschreibung 2018 zur Abgabe
incentivierter Wandlungserklärungen ein und startet Angebot für neue
Wandelschuldverschreibung 2024 über EUR 200 Mio.

DGAP-Ad-hoc: IMMOFINANZ AG / Schlagwort(e): Immobilien/Sonstiges
IMMOFINANZ AG lädt Inhaber der EUR 515,1 Mio. Wandelschuldverschreibung 2018
zur Abgabe incentivierter Wandlungserklärungen ein und startet Angebot für
neue Wandelschuldverschreibung 2024 über EUR 200 Mio.

12.01.2017 / 18:30 CET/CEST
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Ad-hoc Mitteilung
Wien, 12. Jänner 2017

NICHT ZUM VERSAND, ZUR PUBLIKATION UND VERTEILUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN
DIE USA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN

IMMOFINANZ AG lädt Inhaber der EUR 515,1 Mio. Wandelschuldverschreibung
2018 zur Abgabe incentivierter Wandlungserklärungen ein und startet Angebot
für neue Wandelschuldverschreibung 2024 über EUR 200 Mio.

Die IMMOFINANZ AG (die "Gesellschaft" oder "IMMOFINANZ") gibt bekannt, dass
sie die Inhaber (die "Anleiheinhaber") ihrer EUR 515,1 Mio. 4,25% nicht
nachrangigen unbesicherten Wandelschuldverschreibungen fällig 2018, ISIN
XS0592528870 (die "ausstehenden Schuldverschreibungen") einlädt, diese in
Inhaberaktien der IMMOFINANZ ("Aktien") und in Inhaberaktien der BUWOG AG
("BUWOG", und diese Aktien "BUWOG-Aktien") zu wandeln/umzutauschen bzw. für
die BUWOG-Aktien einen entsprechenden Geldbetrag zu erhalten (die
"Wandlungseinladung"). Diese Wandlungseinladung richtet sich nicht an
Retailinvestoren. Dies erfolgt zu den Bedingungen des von der Gesellschaft 
erstellten Angebotsdokuments vom 12. Jänner 2017 (das "Angebotsdokument").
IMMOFINANZ beabsichtigt, Angebote bis zu 45% der ausstehenden
Schuldverschreibungen anzunehmen und behält sich vor, die Annahmequote
weiter zu erhöhen. Wenn mehr ausstehende Schuldverschreibungen zur Wandlung
angeboten werden als die dann geltende Annhamequote beabsichtigt
IMMOFINANZ, Angebote proportional anzunehmen.

Die Wandlungseinladung dient der weiteren Vereinfachung und Optimierung der
Kapitalstruktur, der Verbesserung der langfristigen Finanzierungskosten
sowie der Reduktion der Gesamtverschuldung der IMMOFINANZ.

Die Wandlungseinladung beginnt am 12. Jänner 2017, 19:00 Uhr MEZ und endet
am 19. Jänner 2017 um 19:00 Uhr MEZ (das "Ablaufdatum"), sofern sie nicht
verlängert wird.

Mit Annahme der Wandlungseinladung erhalten die Anleiheinhaber (im
jeweiligen Ausmaß in dem ausstehende Schuldverschreibungen jeweils zur
Wandlung angenommen wurden):
(i) Die Anzahl an Aktien und BUWOG-Aktien, zu denen sie gemäß den
Bedingungen der ausstehenden Schuldverschreibungen berechtigt sind. Statt
BUWOG-Aktien können Anleiheinhaber auch die Bezahlung eines entsprechenden
Geldbetrags wählen, plus
(ii)  eine Prämie (die "Prämie"), die sich zusammensetzt aus: 
(a) einer Prämie zum Kurswert von EUR 0,7850 pro ausstehender
Schuldverschreibung (die Differenz zwischen dem Schluss-Briefkurs der
ausstehenden Schuldverschreibungen quotiert am 12. Jänner 2017 und den
Schlusskursen der IMMOFINANZ- und der BUWOG-Aktien, die den ausstehenden
Schuldverschreibungen unterlegt sind, am 12. Jänner 2017, und
(b) einer Wandlungsprämie, die EUR 0,206 pro ausstehender
Schuldverschreibung beträgt.

Die Abwicklung des Wandlungsangebots soll am oder um den 24. Jänner 2017
erfolgen. Dieses Angebot hat keine Auswirkung auf die Rechte jener
Anleiheinhaber, die ihre ausstehenden Wandelschuldverschreibungen nicht zur
Wandlung anbieten.

IMMOFINANZ AG gibt gleichzeitig ein Angebot für Wandelschuldverschreibungen
über EUR 200 Mio. wandelbar in Aktien der IMMOFINANZ an institutionelle
Investoren bekannt

Die neuen Wandelschuldverschreibungen (die "neuen
Wandelschuldverschreibungen") mit einer Mindeststückelung von EUR 100.000
werden in einem beschleunigten Bookbuilding institutionellen Investoren
unter Vorbehalt einer Kürzung zur Einhaltung bestehender
Emissionsgenehmigungen der Gesellschaft  angeboten. Die Angebotsgröße kann
durch die Banken in Konsultation mit der Gesellschaft auf bis zu EUR 300
Mio. erhöht werden, ausübbar bis zum 19. Jänner 2017 zur Gänze oder
teilweise und hängt unter anderem von der Annahmequote der
Wandlungseinladung ab.

Die neuen Wandelschuldverschreibungen werden mit einem Kupon zwischen
1,375% und 2,000% per annum angeboten. Eine Reduzierung des Kupons um 0,5%
erfolgt ab der Zinszahlungsperiode, die unmittelbar auf den Tag folgt, an
dem die Gesellschaft ein Investment Grade Rating von S&P, Moody's oder
Fitch erhalten hat und solange ein Investment Grade Rating aufrecht ist
(vorbehaltlich einer drei monatigen Übergangsfrist). Die neuen
Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% ihres Nominales ausgegeben und
getilgt und sind im Jänner 2024 fällig. Der anfängliche Wandlungspreis wird
mit einer Prämie zwischen 30% und 40% über dem Referenzaktienkurs
festgesetzt werden. Der Referenzaktienkurs ist der Schlusskurs der Aktien
der IMMOFINANZ an der Wiener Börse am 12. Jänner 2017. Der Kupon und die
Wandlungsprämie werden nach dem beschleunigten Bookbuilding, das
voraussichtlich heute, am 12. Jänner 2017 stattfindet, festgelegt. Inhaber
der neuen Wandlungsschuldverschreibungen haben ein Rückzahlungsrecht im
Jahr  2022 zum Nominalwert eineschließlich aufgelaufener Zinsen.

Bei der Ausgabe der neuen Wandelschuldverschreibungen unterliegt IMMOFINANZ
einem Lock-up hinsichtlich Aktien der Gesellschaft mit den üblichen
Ausnahmen, der 90 Tage nach Abwicklung der Transaktion endet.
 
Ab Februar 2020 hat die IMMOFINANZ das Recht, die neuen
Wandelschuldverschreibungen zur Gänze, aber nicht teilweise, zu tilgen,
wenn der Wert der Aktien, der einer Wandelschuldverschreibung im Nominale
von EUR 100.000 unterliegen, an mindestens 20 Handelstagen innerhalb eines
Zeitraums von nicht mehr als 30 aufeinanderfolgenden Handelstagen 
mindestens EUR 130.000 an diesen Handelstagen geltenden Wandlungspreises
erreicht. Dieser Zeitraum darf nicht früher als 15 Handelstage vor der
Veröffentlichung der Kündigungsmitteilung geendet haben (alles wie in den
Anleihebedingungen der neuen Wandelschuldverschreibungen definiert).

Bei einem Kontrollwechsel haben die Inhaber der neuen
Wandelschuldverschreibungen das Recht, diese zum Nominale samt angelaufener
Zinsen zu kündigen oder sie innerhalb von zehn Tagen nach Verlautbarung des
Kontrollwechsels zu einem herabgesetzten Wandlungspreis in Aktien zu
wandeln (wie in den Anleihebedingungen der neuen
Wandelschuldverschreibungen beschrieben). Zur Klarstellung: Im Fall einer
Verschmelzung mit der CA Immobilien Anlagen AG bestehen die neuen
Wandelschuldverschreibungen weiter, und der anzuwendende Wandlungspreis
wird gemäß dem Verschmelzungsverhältnis wie in den Anleihebedingungen der
neuen Wandelschuldverschreibungen beschrieben angepasst.

Es ist geplant, ein Listing der Wandelschuldverschreibung im Dritten Markt
(MTF) der Wiener Börse zu beantragen.

Der Emissionserlös soll zur teilweisen Finanzierung der incentivierten
Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2018, zur Refinanzierung bestehender
Finanzverbindlichkeiten sowie für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet
werden.

Schuldverschreibungsinhaber können eine Kopie des Angebotsdokuments unter
Kontaktnahme beim Exchange & Information Agent, Deutsche Bank AG London
Branch, Attn.: Debt & Agency Services, Email: xchange.offer@db.com, Tel.:
+44 (0)20 7547 5001


Hinweise und Beschränkungen 
Diese Bekanntmachung beinhaltet oder stellt weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für den Kauf oder die Zeichnung von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder
einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung ungesetzmäßig wäre.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot für den Verkauf von Wertpapieren in
den vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft werden, wenn keine
Registrierung unter oder eine Ausnahme vom U.S. Securities Act aus 1933
idgF erfolgte. Jedes öffentliche Angebot von Wertpapieren in den
vereinigten Staaten von Amerika müsste mithilfe eines Prospekts erfolgen,
der von der Gesellschaft bezogen werden könnte und detaillierte
Informationen über die Gesellschaft und die Geschäftsleitung sowie
Jahresabschlüsse enthalten würde. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von
Wertpapieren und den vereinigten Staaten von Amerika.

Die Wertpapiere, auf die hier Bezug genommen wird, dürfen nicht in
Australien, Kanada oder Japan oder für Rechnung oder zum Nutzen einer in
Australien, Kanada oder Japan aufhältigen Person oder einer Person mit
einer solchen Nationalität oder Staatsbürgerschaft verkauft werden.

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12.01.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    IMMOFINANZ AG
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                   Österreich
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   Fax:            +43 (0) 1 88090 - 8290
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   Internet:       http://www.immofinanz.com
   ISIN:           AT0000809058
   WKN:            911064
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Open Market
                   in Frankfurt ; Warschau, Wien (Amtlicher Handel /
                   Official Market)



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536071 12.01.2017 CET/CEST