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Jelmoli Holding AG ("Jelmoli") hat am Freitag, den 23. Januar 2009,
die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit den Aktionären der Tivona
AG ("Tivona") bekannt gegeben, wonach Jelmoli den verbleibenden 55.5%
Anteil an der Tivona für eine Barzahlung von CHF 60 Millionen und
80'000 Jelmoli Inhaberaktien übernehmen wird. Damit werden sämtliche
Ansprüche und Gegenansprüche, die vor dem Schiedsgericht anhängig
gemacht worden sind, sowie alle sonstigen Streitigkeiten zwischen den
Parteien beigelegt. Durch die Transaktion wird ein wesentlicher
Unsicherheitsfaktor für Jelmoli beseitigt. Der Buchwert des
Eigenkapitals von Jelmoli wird sich in 2009 signifikant erhöhen, bei
einer nur geringen Verwässerung für die Jelmoli Aktionäre.



Jelmoli wird mehr Details zu den finanziellen Auswirkungen der
Tivona-Einigung nach Vollzug der Transaktion und im Rahmen der
Publikation des Jahresberichts 2008 veröffentlichen. Bereits heute
macht Jelmoli jedoch weitere Angaben zu den Informationen, welche im
Rahmen der außerordentlichen Generalversammlung am 23. Januar 2009
bekannt gemacht wurden.

Immobilienwert von Jelmoli steigt auf annähernd CHF 4.1 Milliarden
Der Wert der Renditeliegenschaften der kombinierten Jelmoli
(exklusive Seiler) nach IAS 40 wird sich durch die Transaktion auf
circa CHF 4.1 Milliarden erhöhen. Der konsolidierte Buchwert des
Eigenkapitals der Jelmoli wird sich ebenfalls signifikant erhöhen,
wobei die LTV-Ratio (Loan-to-Value) deutlich unterhalb des oberen
Bereiches der kommunizierten Ziel-Bandbreite von 40% bis 50% liegen
wird. Mehr als 90% des Immobilienwertes von Tivona im Wert von ca.
CHF 900 Millionen resultiert aus vermieteten Objekten (mehr als 50%
des Portfolios) oder aus Anlagen im Bau, deren Fertigstellung bereits
weit fortgeschritten ist.

Nur geringe Verwässerung für Aktionäre
Die Lieferung der 80'000 Jelmoli Inhaberaktien an die Tivona
Aktionäre und die Barzahlung werden nur zu einer geringen
Verwässerung des Buchwerts des Eigenkapitals pro Aktie per 31.
Dezember 2008 führen. Der 55.5% Anteil an Tivona wird für rund
CHF 240 Millionen erworben (bewertet zum Schlusskurs per 22. Januar
2009 von CHF 2'220 pro Inhaberaktie).

Im Gegenzug wird Jelmoli den anteiligen Buchwert des Eigenkapitals
des 55.5% Anteils an Tivona in Höhe von rund CHF 165 Millionen
konsolidieren (basierend auf einem Buchwert des Eigenkapitals in Höhe
von rund CHF 300 Millionen für 100% der Tivona per 31. Dezember
2008). Zudem wird Jelmoli von der Aufwertung des bereits gehaltenen
Anteils von 44.5% an Tivona in Höhe von rund CHF 40 Millionen
profitieren. Damit ergibt sich ein Netto-Verwässerungseffekt für
Jelmoli Aktionäre von rund CHF 35 Millionen. Dies ist einer
Marktkapitalisierung von Jelmoli von rund CHF 1.7 Milliarden per 22.
Januar 2009 gegenüberzustellen.

Darüber hinaus erwartet Jelmoli zusätzliche Wertsteigerungen aus
Anlagen im Bau, die in 2009 fertig gestellt werden (z.B. Stücki
Einkaufszentrum in Basel), sowie aus weiteren Entwicklungsprojekten.
Darüber hinaus hat Jelmoli eine steuereffiziente Transaktionsstruktur
verhandeln können, sowie einen zufrieden stellenden Kaufvertrag,
inklusive üblicher Zusicherungen und Gewährleistungen. Beides wäre im
Rahmen des Schiedsverfahrens nicht möglich gewesen.

Beseitigung von Risiken aus dem Rechtsstreit
Während die Barzahlung bei Vollzug der Transaktion zu leisten ist,
hat sich Jelmoli verpflichtet, die 80'000 Inhaberaktien in zwei
Tranchen zu liefern. Die erste Tranche von 55'000 Inhaberaktien ist
zum Zeitpunkt des Vollzugs der Transaktion fällig und kann
vollständig aus dem Bestand eigener Aktien gedeckt werden. Für die
zweite Tranche von 25'000 Inhaberaktien, die zum 1. Juli 2009 fällig
wird, hat Jelmoli die Möglichkeit, entweder (i) Aktien am Markt zu
erwerben, (ii) neue Aktien auszugeben oder (iii) eine entsprechende
Barzahlung zu leisten.

Beim Vergleich der erreichten Einigung mit dem Entwurf des
Bewertungsgutachtens des vom Schiedsgericht bestellten unabhängigen
Experten sind folgende Punkte zu beachten:

 1. Der Zeitpunkt der Bewertung in Höhe von CHF 149.5 Millionen in
    dem Entwurf des Expertengutachtens ist 2003, nicht heute.
 2. Die Bewertung in Höhe von CHF 149.5 Millionen in dem Entwurf des
    Expertengutachtens, entspricht nach Umrechnung mit der
    vorgegebenen Formel ungefähr 83'000 Inhaberaktien. Die jetzt
    erreichte Einigung umfasst lediglich 80'000 Inhaberaktien. Es
    gibt keine Garantie, dafür dass sich im Zuge der Weiterführung
    des Schiedsverfahrens nicht eine höhere Bewertung als im Entwurf
    des Expertengutachtens in Höhe von 149.5 Millionen ergeben hätte
    and damit erheblich mehr Aktien zu liefern gewesen wären.
 3. Das Schiedsverfahren bezog sich nicht nur auf die Bewertung von
    Tivona in 2003, sondern auch auf weitere Ansprüche und
    Gegenansprüche (z.B. Dividendenzahlungen, Zinszahlungen und
    Konventionalstrafen, etc.). Mit der Barzahlung von CHF 60
    Millionen, werden alle Ansprüche und Gegenansprüche beglichen.

Die erreichte Einigung und die daraus abgeleitete Bewertung des 55.5%
Anteils kann somit nicht direkt mit der Bewertung gemäss dem Entwurf
für das Expertengutachten im Rahmen des Schiedsverfahrens verglichen
werden. Jelmoli ist überzeugt, dass die gütliche Einigung verglichen
mit den Unsicherheiten, den Kosten und den Risiken eines
fortlaufenden Schiedsverfahrens erheblich vorteilhafter für ihre
Aktionäre ist.

Kontakt


Medien:                  Dr. Jörg Neef, Hirzel. Neef. Schmid.
                         Konsulenten
                         Tel. +41 79 405 5632, E-Mail:
                         joerg.neef@konsulenten.ch
Investoren/Analysten:    Michael Müller, Jelmoli Holding AG
                         +41 44 220 4913, E-mail:
                         michael.mueller@jelmoli.ch
Internet:                www.jelmoliholding.ch /
                         www.huginonline.ch/JEL
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E-Mail:                  info@jelmoliholding.ch


Die vorliegende Medieninformation enthält zukunftsgerichtete
Aussagen, welche Absichten, Erwartungen und Prognosen über zukünftige
finanzielle, betriebliche und andere Entwicklungen und Ergebnisse zum
Ausdruck bringen. Solche Aussagen und die ihnen zugrunde liegenden
Annahmen unterliegen einer Vielzahl von Risiken, Unsicherheiten und
anderer Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächliche
Entwicklung erheblich davon abweichen kann. Aktionäre sollten
überdies beachten, dass auch im Falle einer Zustimmung der
Generalversammlung zur Transaktion deren Vollzug ganz oder teilweise
scheitern oder sich verzögern könnte, beispielsweise infolge
Anfechtung oder wenn notwendige Bewilligungen verweigert würden. Vor
dem Hintergrund dieser Ungewissheiten sollten sich Leser dieser
Medieninformation nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen.


 
--- Ende der Mitteilung  ---

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