JOST Werke SE

Erklärung zur Unternehmensführung

2023

Vorstand und Aufsichtsrat erstatten die Erklärung zur Unternehmensführung gemeinsam und sind jeweils für die sie betreffenden Berichtsteile zuständig. Die Erklärung zur Unternehmensführung wird dabei für die JOST Werke SE und den JOST Konzern zusammengefasst. Nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung bezieht sich in erster Linie auf das Berichtsjahr 2023.

Die zusammengefasste Erklärung beinhaltet die Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG, Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeits- weise und Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand, einschließlich Angaben zur Corporate Governance des Unternehmens, zum Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat und Vorstand und zu den gesetzlichen Vorgaben für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen.

Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich intensiv mit der Anwendung der Empfehlungen des Deutsche Corporate Governance Kodex auf die JOST Werke SE und den JOST Konzern auseinandergesetzt. Sie haben am 7. Dezember 2023 folgende Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:

"Vorstand und Aufsichtsrat der JOST Werke SE erklären, dass den Empfehlungen des "Deutschen Corporate Governance Kodex" (DCGK) in der Fassung vom 27. Juni 2022 seit Abgabe der Entsprechenserklärung am 1. Dezember 2022 mit nachfolgenden Einschränkungen entsprochen wurde und künftig entsprechen wird:

  • Empfehlung A.3: Von der Empfehlung, dass das interne Kontrollsystem, soweit nicht bereits gesetzlich geboten, auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken soll, wird eine Abweichung erklärt. Zur Sicherstellung der Datenqualität lässt die Gesellschaft den Nachhaltigkeitsbericht von einem externen Wirtschaftsprüfer prüfen.
  • Empfehlung B.1: Von der Empfehlung hinsichtlich der Zusammensetzung des Vorstands wird vorsorglich eine Abweichung erklärt. Der Aufsichtsrat achtet bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern auf Diversität und hat eine Frauenquote von 25 % beschlossen. Gleichzeitig ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass das entscheidende Kriterium für Vorstandsbestellungen immer die persönliche und fachliche Qualifikation der Kandidaten sein soll.
  • Empfehlung G.3: Der Aufsichtsrat beurteilt die Angemessenheit der Vergütung der Vorstandsmitglieder anhand eines externen Vergleichs mit der Vergütung von Vorstandsmitgliedern vergleichbarer Unternehmen. Auf eine fixe und statische Definition einer Peer Group hat der Aufsichtsrat bewusst verzichtet, da der Aufsichtsrat der Auffassung ist, dass eine solche Verknüpfung mit einer fest definierten Peer Group zu nicht sachgerechten Ergebnissen führen kann.
  • Empfehlung G.4: Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung die gesellschaftsinternen Verhältnisse. Der Aufsichtsrat hat auf eine feststehende Definition des oberen Führungskreises bewusst verzichtet, da der Aufsichtsrat der Auffassung ist, dass eine solche Definition angesichts der Heterogenität der Vergütungsstruktur innerhalb des Gesamtunternehmens und der gesellschaftsinternen Vergütungs- gepflogenheiten nicht sachgerecht wäre.
  • Empfehlung G.8: Der Aufsichtsrat kann für alle variablen Vergütungs- komponenten eine positive oder negative Korrekturanpassung vornehmen, wenn er der Auffassung ist, dass die Berechnung der jeweiligen variablen Vergütungskomponente den Unternehmenserfolg der Gesellschaft, die Erreichung ihrer strategischen Ziele und/oder den Leistungsbeitrag des Vorstandsmitglieds hierzu aufgrund von außergewöhnlichen Entwicklungen nicht zutreffend widerspiegelt. Der Aufsichtsrat hat vom Ausschluss der nachträglichen Anpassungsmöglichkeit von Zielwerten oder Vergleichs- parametern abgesehen, da ein solcher Ausschluss zu nicht sachgerechten Ergebnissen führen kann. Die im Vergütungssystem vorgesehene Begrenzung des Gesamtbonus für jedes Vorstandsmitglied sowohl bezüglich der Gewährung als auch des Zuflusses in jedem Jahr ("Caps") wird in jedem Fall eingehalten.
  • Empfehlung G.11 Satz 2: Das Vergütungssystem sieht vor, dass der Aufsichtsrat in den Vorstandsdienstverträgen vorsehen kann, dass variable Vergütungsbestandteile in näher definierten Fällen (Compliance-Clawback;Performance-Clawback) einbehalten oder zurückgefordert werden können. Die bestehenden Vorstandsdienstverträge von Joachim Dürr, Oliver Gantzert und Dirk Hanenberg enthalten derzeit eine solche Möglichkeit nicht."

Neu-Isenburg, den 7. Dezember 2023

JOST Werke SE

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

2 | JOST Werke SE | Erklärung zur Unternehmensführung 2023

Alle seit der Börsennotierung im Geschäftsjahr 2017 abgegebenen Entsprechens- erklärungen finden Sie auf unserer Webseite unter 8http://ir.jost-world.com/entsprechenserklaerung. Sie werden dort für fünf Jahre dauerhaft zugänglich gemacht.

Angaben zu

Unternehmensführungspraktiken

Der verantwortungsvolle Umgang mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden und Gesellschaft bildet die Basis der Geschäftsbeziehungen von JOST. Die Gesellschaft erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und darüber hinaus auch freiwillig auferlegte ethische Grundsätze.

Grundzüge des Compliance-Management-Systems

Das Compliance-Management von JOST zielt auf die Rechtskonformität aller Aktivitäten des Konzerns ab. Sowohl rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln als auch die Achtung der Menschenrechte sind fest in unserem Unternehmen verankert. Indem wir unsere Werte im Unternehmen leben, schaffen wir Vertrauen bei unseren Kunden, Geschäftspartnern, bei unseren Aktionären und in der Öffentlichkeit. So sichern wir unseren langfristigen Unternehmenserfolg.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung von Gesetzen, Normen und Grundsätzen im Konzern und in diesem Zusammenhang berichtet er an den Aufsichtsrat. Bei der Wahrnehmung seiner Pflichten hat der Vorstand die entsprechenden Aufgaben auf verschiedene Funktionen innerhalb des JOST Konzerns übertragen.

Der Chief Compliance Officer (CCO) überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Gesetze, Normen und internen Richtlinien im Konzern (Compliance) und unterstützt dabei mit Hilfe des Compliance-Management-Systems das integre und regelkonforme Verhalten der Mitarbeitenden. Außerdem trägt er die Verantwortung für das Compliance-Management-System und berät den Vorstand in jeglichen Compliance- Fragen. Er wird vom Vorstand ernannt und berichtet direkt an den Finanzvorstand.

Der CCO schlägt die lokalen Compliance-Beauftragten der Tochtergesellschaften vor, überprüft kontinuierlich den Compliance-Prozess bei JOST und schlägt dem Vorstand allgemeine Compliance-Ziele sowie individuelle Compliance-bezogene Maßnahmen vor, die bei JOST umzusetzen sind. Zusätzlich leitet er den Prozess und die möglichen Untersuchungsmaßnahmen bei Meldungen oder Erkennen von potenziellen Compliance-Vorfällen. Der CCO ist unter anderem auch für das globale Roll-out der Compliance-relevantenE-Learning-Schulungen verantwortlich.

Die lokalen Compliance-Beauftragten unterstützen den CCO bei der gesamten Compliance-bezogenen Kommunikation auf lokaler Ebene sowie bei der Einführung bestimmter Compliance-Maßnahmen in den Tochtergesellschaften. Die lokalen Compliance-Beauftragten berichten an den CCO regelmäßig über den Status und den Fortschritt der in den jeweiligen Tochtergesellschaften eingeleiteten Compliance- Maßnahmen sowie über das Auftreten von etwaigen Compliance-Vorfällen. Eine wichtige Aufgabe der lokalen Compliance-Beauftragten und des CCO ist es, für alle Mitarbeitenden in der jeweiligen lokalen Einheit als Ansprechpartner für jegliche Compliance-bezogenen Fragestellungen zu dienen.

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Verhaltenskodex und Richtlinie zu Menschenrechten (Human Rights Policy)

JOST arbeitet im Einklang mit den Empfehlungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie der UN-Kinderrechtskonvention.

Hierbei stellen der unternehmensinterne Verhaltenskodex und die dort definierten Anforderungen sowie freiwillig auferlegte ethische Grundsätze von JOST und unsere Richtlinie zu Menschenrechten die zentralen Elemente dar, die die Basis unseres Compliance-Management-Systems bilden.

Der Verhaltenskodex der JOST Werke SE gilt für alle Regionen und Unternehmens- bereiche. Die im Verhaltenskodex abgebildeten Grundsätze bilden eine wesentliche Grundlage für das tägliche Handeln. Sie geben allen Führungskräften und Mitarbeitern weltweit klare Handlungsempfehlungen und vermitteln die Werte und Prinzipien des JOST Konzerns. Das Respektieren der Menschenrechte, die Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit sowie das JOST Verständnis von Vielfalt und Inklusion sind im Verhaltenskodex des JOST Konzerns verankert. JOST duldet keine Verstöße gegen interne Richtlinien und gesetzliche Vorgaben. Jeder Mitarbeitende erhält bei Firmeneintritt den Verhaltenskodex ausgehändigt und muss den Erhalt und das Verständnis bestätigen. Alle weiteren Mitarbeiter erhielten bereits in den vergangenen Jahren Schulungen zum Kodex. So kann sichergestellt werden, dass jeder Mitarbeitende Kenntnis der Inhalte hat.

Darüber hinaus hat sich JOST einer Menschenrechtsrichtlinie (Human Rights Policy) verpflichtet, die die Einhaltung und Durchsetzung unter anderem von Menschen- rechten, grundlegenden Arbeitnehmerrechten und Umweltschutzstandards sowohl in den JOST Betrieben als auch in der Lieferkette fördern soll. In diesem Zusammenhang hat sich JOST zu verschiedenen Themen selbstverpflichtet: Geschäftsbeziehungen nur zu Lieferanten aufzubauen, die Zwangsarbeit ablehnen; Förderung von Gesundheit, Sicherheit; Umweltschutz sowie Förderung der Toleranz und fairen Geschäfts- praktiken. Insgesamt schreibt die Human Rights Policy die bereits gelebte Unternehmenskultur von Achtung und Respekt gegenüber allen Menschen nun offiziell in unseren Unternehmensprozessen und Geschäftsbeziehungen fest.

Hinweise und Beschwerden gerade im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Bestechung können dem Chief Compliance Officer und den lokalen Compliance-Beauftragten gemeldet oder anonym über ein Hinweisgebersystem sowohl online als auch telefonisch mitgeteilt werden.

4 | JOST Werke SE | Erklärung zur Unternehmensführung 2023

Der Verhaltenskodex und die Richtlinie zu Menschenrechten sind im Intranet und auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich (8https://www.jost- world.com/de/corporate/verantwortung/compliance.html).

Lieferantenkodex

Neben der Kontrolle in unseren eigenen Standorten wollen wir auch, dass unsere Lieferanten Nachhaltigkeitsstandards, Arbeitsnormen und Menschenrechte einhalten. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern entlang der gesamten Wertschöpfungs- kette Rechtstreue und Integrität und sehen dies als zentrale Voraussetzung für dauerhaft erfolgreiche Geschäftsbeziehungen.

Die Anforderungen an Lieferanten sind im Lieferantenkodex enthalten, der im Jahr 2018 verabschiedet worden ist. Er ist für neue Vertragsbeziehungen verpflichtend und wird auch in bestehende Beziehungen einbezogen. Der Lieferantenkodex steht auf unserer Webseite zur Verfügung (8https://www.jost-world.com/de/corporate/verantwortung/compliance.html).

Im "Nachhaltigkeitsbericht 2023" informiert JOST detailliert über den verfolgten Managementansatz sowie die eingeführten und bestehenden Programme und die erzielten Fortschritte im Geschäftsjahr 2023.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems werden gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB detailliert im zusammengefassten Lagebericht beschrieben.

Durch das Risikomanagementsystem sowie das gesamte interne Kontrollsystem hat der Vorstand Prozesse geschaffen, eingeführt und implementiert, die auf die angemessene und wirksame Steuerung und Kontrolle des Konzerns abzielen. Unabhängige Überwachungen und Prüfungen finden in regelmäßigen Abständen statt, insbesondere Prüfungen durch die interne Revision. Die interne Revision unterstützt damit die kontinuierliche Verbesserung der Systeme. Sie berichtet ihre Prüfungs- ergebnisse und die sich daraus ableitenden Handlungsempfehlungen an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.

Aus der Untersuchung des internen Kontrollsystems und des Risikomanagement- systems sowie aus der Berichterstattung der internen Revision sind dem Vorstand keine Sachverhalte bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme sprechen.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Als börsennotierte Societas Europaea (SE) nach europäischem Recht verfügt die JOST Werke SE über eine duale Führungs- und Kontrollstruktur mit einer strikten personellen Trennung zwischen den Leitungs- und Kontrollorganen. Kein Mitglied des Vorstands kann zugleich Mitglied des Aufsichtsrats sein.

Vorstand

Der Vorstand der JOST Werke SE leitet die Gesellschaft und den Konzern in eigener Verantwortung. Er besteht aus drei Mitgliedern. Der Vorstand hat für die Wahrnehmung seiner Tätigkeit keine Ausschüsse gebildet. Als Altersgrenze für die

Veränderungen im Vorstand im Geschäftsjahr 2023

Mit Wirkung zum 1. September 2023 wurde Oliver Gantzert zum Mitglied des Vorstands der JOST Werke SE bestellt. Er übernimmt als CFO die Ressorts Finanzen und Treasury, Rechnungslegung und Reporting, Controlling, IT, Legal & Compliance, Investor Relations, Interne Revision, Nachhaltigkeit (ESG).

Der ehemalige Finanzvorstand Dr. Christian Terlinde hat den Aufsichtsrat der JOST Werke SE gebeten, seinen Vertrag mit Wirkung zum 30. Juni 2023 einvernehmlich aufzuheben.

Zum 31. Dezember 2023 waren die Ressorts der Vorstandsmitglieder wie folgt gegliedert:

Neubestellung von Vorstandsmitgliedern oder die Verlängerung bestehender Mandate wurden 65 Jahre festgelegt.

Der Vorstand legt die Unternehmensziele fest und bestimmt die strategische Ausrichtung des Konzerns und seiner Geschäftssegmente. Er steuert und überwacht den Geschäftsverlauf, plant und allokiert die Unternehmensressourcen, kontrolliert die operative Geschäftsführung und sorgt für ein angemessenes Risikomanagement. Die Geschäftsordnung für den Vorstand regelt die Grundsätze der Geschäftsleitung und der Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands. Die Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder

Vorstandsmitglieder

Dürr, Joachim (CEO)

Hanenberg, Dirk (COO)

Gantzert, Oliver (CFO)

Verantwortlich für die Bereiche

Vertrieb, Strategie und Geschäftsentwicklung, Forschung und Entwicklung, Personal, Marketing und Kommunikation

Einkauf, Produktion, Logistik, Qualität und Industrial Engineering

Finanzen und Treasury, Rechnungslegung und Reporting, Controlling, IT, Legal & Compliance, Investor Relations, Interne Revision, Nachhaltigkeit (ESG)

einem von ihr abhängigen Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Jedes Vorstands- mitglied muss Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Aufsichtsrat offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren.

Der Vorstand bezieht den Aufsichtsrat in wichtige Entscheidungen mit ein und informiert diesen zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Darüber hinaus legen die Satzung und die Geschäftsordnung für den Vorstand die Geschäfte oder Arten von Geschäften fest, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.

Zusammen mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat für die langfristige Nachfolge- planung des Vorstands. Unter Berücksichtigung der Anforderungen des Aktiengesetzes und des DCGK legen Aufsichtsrat und Vorstand zusammen Kriterien wie Qualifikations- anforderung, Diversität, Auslands- und Industrieerfahrung fest, die potenzielle Vorstandsmitglieder erfüllen sollen.

Kein Mitglied des Vorstands nimmt ein Aufsichtsratsmandat in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft oder eine vergleichbare Funktion wahr.

5 | JOST Werke SE | Erklärung zur Unternehmensführung 2023

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft. Er bestellt die Mitglieder des Vorstands und beruft sie ab. Der Aufsichtsrat prüft regelmäßig die angemessene Höhe der Vorstandsvergütung und legt jährlich die zur Bestimmung der variablen Vergütungsbestandteile erforderlichen Ziele für das kommende Geschäftsjahr für die Vorstandsmitglieder fest. Weiterhin prüft er den Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht und den nichtfinanziellen Bericht der Gesellschaft und des Konzerns. Mit seiner Billigung ist der Jahresabschluss festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die zusammen mit der Satzung der Gesellschaft und dem geltenden Gesetz die Vorschriften für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit bilden. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Aufsichtsrat mit dem Vorstand zum Wohle der Gesellschaft vertrauensvoll und eng zusammen. Der Aufsichtsratsvorsitzende steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere dem Vorstandsvorsitzenden, zu aktuellen Unternehmens- themen.

Gemäß Satzung besteht der Aufsichtsrat der JOST Werke SE aus sechs Mitgliedern. Als Altersgrenze hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung festgelegt, dass keines seiner Mitglieder bei der Bestellung älter als 75 Jahre alt sein soll.

Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. Interessenkonflikte sind dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats gegenüber offen zu legen. Der Aufsichtsrats- vorsitzende hat den Aufsichtsrat oder den Präsidial- und Nominierungsausschuss über eigene Interessenkonflikte zu unterrichten. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Interessenkonflikte gemeldet.

Veränderungen im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat der JOST Werke SE hat sich im Geschäftsjahr 2023 unmittelbar nach der Wahl aller sechs Mitglieder durch die Hauptversammlung am 11. Mai 2023 neu konstituiert. Er besteht weiterhin aus sechs Mitgliedern: Natalie Hayday, Diana Rauhut, Rolf Lutz, Jürgen Schaubel, Karsten Kühl und Dr. Stefan Sommer. Die Amtszeit aller Mitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2028.

Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Natalie Hayday, Rolf Lutz, Jürgen Schaubel und Dr. Stefan Sommer sind von der Hauptversammlung wiedergewählt worden.

Prof. Dr. Bernd Gottschalk, ehemaliger stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der JOST Werke SE, und Klaus Sulzbach, Mitglied des Aufsichtsrats, standen nicht zur Wiederwahl. Die Hauptversammlung hat dem Vorschlag des Aufsichtsrates zugestimmt und Diana Rauhut und Karsten Kühl in das Kontrollgremium der JOST Werke SE gewählt.

In seiner konstituierenden Sitzung am 11. Mai 2023 hat der Aufsichtsrat Jürgen Schaubel als stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und Dr. Stefan Sommer als Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Die aktuellen Lebensläufe der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder finden Sie unter 8https://www.jost-world.com/aufsichtsrat. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats kann auf der Webseite der JOST Werke SE unter folgendem Link gefunden werden:

  • https://www.jost-world.com/geschaeftordnung

Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2023 insgesamt zwölfmal - auch ohne den Vorstand - zusammen, davon siebenmal in Präsenzsitzungen und fünfmal in Video- konferenzen. Dazu fasste er zweimal Beschlüsse im Umlaufverfahren. Es nahmen stets alle Aufsichtsratsmitglieder an allen Sitzungen bzw. Beschlussfassungen teil. Die Teilnahmequote lag somit insgesamt und in den Präsenzsitzungen bei 100 % (zwei Mitglieder nahmen an je einer Präsenzsitzung virtuell teil). Jedes Mitglied des Aufsichtsrats nahm an mehr als der Hälfte der Präsenzsitzungen und Videokonferenzen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teil.

Die Mitglieder des Präsidial- und Nominierungsausschusses beschäftigten sich im Geschäftsjahr 2023 aufgabengemäß mit der Personalplanung für den Vorstand und den Aufsichtsrat und stimmten sich dazu in einer Präsenzsitzung und in zwei virtuellen Sitzungen ab. Die Teilnahmequote bei der Präsenzsitzung und bei den virtuellen Sitzungen lag jeweils bei 100 %.

Der Prüfungsausschuss trat insgesamt zehnmal zusammen, davon viermal in Präsenz- sitzungen und sechsmal in Telefonkonferenzen. Bis auf eine Ausnahme (eine Telefon- konferenz, an welcher das Aufsichtsratsmitglied Karsten Kühl verhindert war) nahmen die Mitglieder an allen Sitzungen teil. Die Teilnahmequote bei den telefonischen Sitzungen lag somit insgesamt bei 97 % und bei den Präsenzsitzungen bei 100 %.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats nahm an mehr als der Hälfte der Präsenzsitzungen und Videokonferenzen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teil. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023, der Teil des Geschäftsberichts 2023 ist.

6 | JOST Werke SE | Erklärung zur Unternehmensführung 2023

Individualisierte Sitzungsteilnahme

Sitzungsteilnahme im Geschäftsjahr 2023

Aufsichtsratssitzungen

Ausschusssitzungen

Mitglieder

in Präsenz

virtuell

Teilnahme

in Präsenz

virtuell

Teilnahme

Dr. Stefan Sommer,

Vorsitzender

7/7

5/5

100 %

1/1

2/2

100 %

Jürgen Schaubel,

7/71)

stellv. Vorsitzender

5/5

100 %

4/4

6/6

100 %

Natalie Hayday

7/7

5/5

100 %

4/4

6/6

100 %

Rolf Lutz

7/71)

5/5

100 %

1/1

2/2

100 %

Diana Rauhut

(seit 11. Mai 2023)

5/5

1/1

100 %

0/0

1/1

100 %

Karsten Kühl

(seit 11. Mai 2023)

5/5

1/1

100 %

3/3

2/3

83 %

Prof. Dr. Bernd Gottschalk

stellv. Vorsitzender

(bis 11. Mai 2023)

2/2

4/4

100 %

1/1

1/1

100 %

Klaus Sulzbach

(bis 11. Mai 2023)

2/2

4/4

100 %

1/1

3/3

100 %

1) virtuelle Teilnahme an einer Präsenzsitzung

Selbstbeurteilung

Die turnusmäßige Selbstbeurteilung über die Wirksamkeit seiner Aufgabenerfüllung hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022 durchgeführt. Im Laufe des Geschäftsjahrs 2023 wurden die sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen weiter implementiert.

Die nächste turnusmäßige Selbstbeurteilung im Jahr 2024 soll ausgeweitet werden und mit Unterstützung externer Dienstleister durchgeführt werden. Dafür hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 den Umfang der bevorstehenden Selbstbeurteilung definiert und einen geeigneten Dienstleister ausgewählt.

Unabhängigkeit

Alle sechs Aufsichtsratsmitglieder sind unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Kein Mitglied des Aufsichtsrats steht in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, zum Vorstand oder zu einem kontrollierenden Aktionär.

Keines der Aufsichtsratsmitglieder übt Organ- oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens aus.

Im zurückliegenden Geschäftsjahr wurden dem Aufsichtsrat keine Interessenkonflikte gemeldet.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Für die Wahrnehmung seiner Tätigkeit hat der Aufsichtsrat der JOST Werke SE zwei Ausschüsse gebildet:

Präsidial- und Nominierungsausschuss

Mitglieder im Geschäftsjahr 2023: Dr. Stefan Sommer (Vorsitz), Rolf Lutz, Prof. Dr. Bernd Gottschalk (bis zum 11. Mai 2023), Diana Rauhut (ab dem 11. Mai 2023)

Der Aufsichtsratsvorsitzende ist zugleich Vorsitzender des Präsidial- und Nominierungsausschusses.

Wesentliche Aufgaben des Präsidial- und Nominierungsausschusses:

  • Identifikation von geeigneten Kandidaten für die Vorstandsbesetzung
  • Nachfolgeplanung des Vorstands und Erstellung des Vorstandskompetenz- profils
  • Vorbereitung der Beschlüsse zur Bestellung bzw. zum Widerruf der Bestellung der Vorstandsmitglieder
  • Vorbereitung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern
  • Vorbereitung der Beschlüsse über die Struktur des Vergütungssystems des Vorstands
  • Identifikation von geeigneten Kandidaten für die Aufsichtsratsbesetzung
  • Vorbereitung der Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

7 | JOST Werke SE | Erklärung zur Unternehmensführung 2023

Prüfungsausschuss

Mitglieder im Geschäftsjahr 2023: Jürgen Schaubel (Vorsitz), Natalie Hayday, Klaus Sulzbach (bis zum 11. Mai 2023), Karsten Kühl (ab dem 11. Mai 2023)

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird vom Aufsichtsrat gewählt und darf nicht der Aufsichtsratsvorsitzende sein. Er soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut und unabhängig sein, so dass er über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne der §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 AktG verfügt.

Alle drei Mitglieder des Prüfungsausschusses der JOST Werke SE verfügen über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung und haben die erforderliche Fachexpertise, um die Funktion des Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG innerhalb des Aufsichtsrats wahrzunehmen. Alle drei Mitglieder sind unabhängig.

Jürgen Schaubel verfügt somit als Vorsitzender des Prüfungsausschusses über die vom Deutschen Corporate Governance Kodex geforderte Unabhängigkeit.

Wesentliche Aufgaben des Prüfungsausschusses:

  • Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
  • Erteilung des Prüfungsauftrags an die Abschlussprüfer und Erteilung der Zustimmung zu zusätzlichen, durch den Prüfungsauftrag abzudeckenden Leistungen und Festlegung oder Festlegung von Prüfungsschwerpunkten
  • Analyse und Einschätzung des Prüfungsrisikos, der Prüfungsstrategie und der Prüfungsplanung des Wirtschaftsprüfers sowie Diskussion der Prüfungs- ergebnisse
  • Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Feststellung und Billigung des Konzern- und Jahresabschlusses
  • Überwachung der Einhaltung und Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien durch die Konzernunternehmen (Compliance)
  • Vorbereitung einer begründeten Empfehlung für die Wahl des Abschluss- prüfers

Darüber hinaus tauscht sich der Vorsitzende des Prüfungsausschusses regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Prüfungsausschuss hierüber. Regelmäßig erfolgten Beratungen mit dem Abschluss- prüfer auch ohne Beisein des Vorstands.

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und Ziele für die Zusammensetzung

Der Aufsichtsrat hat sich Ziele für seine Zusammensetzung gemäß den Empfehlungen des DCGK gesetzt. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat soll mindestens 17 % (1 von 6) betragen. Der Aufsichtsrat strebt weiterhin bei Wahlvorschlägen an die Haupt- versammlung an, Kandidaten zu berücksichtigen, die aufgrund ihrer Herkunft, Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit über internationale Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.

Der Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit ein kompetenter Berater für den Vorstand sein und über genügend Sachverstand auf den folgenden Gebieten verfügen:

  • Branchenkenntnisse (Automotive und Landwirtschaft)
  • Unternehmensführung und -strategie
  • Rechnungslegung und Abschlussprüfung
  • Risikomanagement
  • Controlling
  • Finanz- und Kapitalmarkt
  • Recht
  • Compliance & Corporate Governance
  • Internationalität
  • Nachhaltigkeit/CSR/ESG
  • Technologie/Digitalisierung
  • Innovation, Forschung und Entwicklung

Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht dieser Zielsetzung und erfüllt das Kompetenzprofil. Der Aufsichtsrat wird das Kompetenzprofil und seine Zielsetzung bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung entsprechend berücksichtigen.

8 | JOST Werke SE | Erklärung zur Unternehmensführung 2023

Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats der JOST Werke SE - Geschäftsjahr 2023

Zugehörigkeit

Diversität

Persönliche Eignung

Fachliche Eignung

Mitglied seit

Bestellt bis

Geburtsdatum

Geschlecht

Staatsangehörigkeit

Internationale Erfahrung

Ausbildungshintergrund

Unabhängigkeit

Weitere Mandate (börsennotiert)

Weitere Mandate* (nicht-börsennotiert)

Kein Overboarding

Branchenkenntnisse - Automotive

Branchenkenntnisse - Landwirtschaft

Unternehmensführung und -strategie

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Risikomanagement

Controlling

Finanz- und Kapitalmarkt

Recht

Compliance &

Corp. Governance

Technologie/

Digitalisierung

Innovation, Forschung und Entwicklung

Natalie

Rolf

Diana

Jürgen

Dr. Stefan

Karsten

Hayday

Lutz

Rauhut

Schaubel

Sommer (Vorsitz)

Kühl

23. Juni 2017

23. Juni 2017

/

23. Juni 2017

5. Mai 2022

/

Hauptversammlung 2023

Hauptversammlung 2023

/

Hauptversammlung 2023

Hauptversammlung 2023

/

9. Januar 1976

9. August 1952

21. Juni 1976

29. Mai 1963

7. Januar 1963

7. Mai 1973

weiblich

männlich

weiblich

männlich

männlich

männlich

britisch

deutsch

deutsch

deutsch

deutsch

deutsch

Politikwissenschaft

Ingenieur

Volkswirtschaft

Betriebswirtschaft

Ingenieur

Ingenieur und M.B.A.

1

0

0

0

2

0

1

0

5

5

1

0

(•)

(•)

9 | JOST Werke SE | Erklärung zur Unternehmensführung 2023

Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats der JOST Werke SE - Geschäftsjahr 2023

Natalie

Rolf

Diana

Jürgen

Dr. Stefan

Karsten

Hayday

Lutz

Rauhut

Schaubel

Sommer (Vorsitz)

Kühl

Finanzexpertise gem.

§100 Abs. 5 AktG

Spezialkenntnisse

Experte Rechnungslegung

Experte Abschlussprüfung

Nachhaltigkeit/ESG/CSR

Präsidial- &

Ausschüsse

Nominierungsausschuss

Prüfungsausschuss

  • Die Mandate in nicht-bersönnotierten Gesellschaften von Frau Diana Rauhut und Herrn Jürgen Schaubel stehen jeweils in unmittelbarem Zusammenhang mit der hauptberuflicher Tätigkeit von Frau Rauhut als Vorständin der Mainova AG und von Herrn Schauebel als Berater bei Oaktree Capital Management.

10 | JOST Werke SE | Erklärung zur Unternehmensführung 2023

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