Einladung zur
Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)
am
18. Mai 2022
ISIN DE0007007007
WKN 700 700
Hiermit laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
125. ordentlichen Hauptversammlung.
Sie findet statt als virtuelle Hauptversammlung ohne physi- sche Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre (im Folgenden "Aktionäre") sowie ihrer Bevollmächtigten am Mittwoch, 18. Mai 2022, 10:00 Uhr (MESZ; entspricht 8:00 Uhr UTC),
und wird aus den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der
Gummistraße 1, 95326 Kulmbach, übertragen.
Bitte beachten Sie, dass Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können.
Die Hauptversammlung wird gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (BGBl. I 2020, S. 569), zuletzt geändert durch das Änderungsgesetz vom 10. September 2021 (BGBl. I 2021, S. 4153) ("COVID-19-Gesetz"), als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den Hinweisen, die im Anschluss an diese Tagesordnung abgedruckt sind.
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Kulmbacher Brauerei AG
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 und des Berichts des Aufsichtsrats
Die genannten Unterlagen sind von dem Zeitpunkt der
Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft
http://www.kulmbacher-brauerei-ag.de/investor-relations/
hauptversammlung/
zugänglich. Die Unterlagen werden dort auch während
der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanz-gewinns für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2021 der Kulmbacher Brauerei Aktien-
Gesellschaft in Höhe von EUR 5.064.336,03 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung von EUR 1,50 Dividende je
dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 5.040.000,00
Gewinnvortrag:
EUR
24.336,03
Bilanzgewinn:
EUR 5.064.336,03
Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptver- sammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mit-glieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäfts-
jahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Der Vorsitzende
des Aufsichtsrats, der satzungsgemäß die Hauptver-
sammlung leitet, wird eine Einzelentlastung durchführen
lassen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mit-glieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäfts- jahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der satzungsgemäß die Hauptversamm- lung leitet, wird eine Einzelentlastung durchführen lassen.
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5. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Herr Dr. Hermann Brandstetter hat mit Schreiben vom
10. Februar 2022 mit Wirkung zum Ende der ordentlichen
Hauptversammlung am 18. Mai 2022 fristgerecht sein
Amt als Mitglied und seine Funktion als Vorsitzender
des Aufsichtsrats der Kulmbacher Brauerei Aktien-
Gesellschaft niedergelegt.
Nach § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus
sechs Mitgliedern und setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101
Absatz 1 Aktiengesetz und § 4 Drittelbeteiligungsgesetz
aus vier von der Hauptversammlung und aus zwei von
den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Nach § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung erfolgt die Wahl
des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit aus-
geschiedenen Mitglieds für den Rest der Amtszeit des
ausgeschiedenen Mitglieds. Die Amtszeit von Herrn
Dr. Brandstetter hätte mit Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das
Geschäftsjahr 2022 beschließt, geendet.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Martin Brümmerhoff, Fürstenfeldbruck
Leiter Recht & Compliance der
Paulaner Brauerei Gruppe GmbH & Co. KGaA,
München
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung in
den Aufsichtsrat zu wählen, die über seine Entlastung für
das Geschäftsjahr 2022 beschließt.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernab-schlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Pricewaterhouse-
Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, Zweigniederlassung München, zum Abschluss-
prüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2022 zu wählen.
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Kulmbacher Brauerei AG published this content on 17 March 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 06 April 2022 13:31:02 UTC.