DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: KWS SAAT SE / Aktienrückkauf KWS SAAT SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation KWS SAAT SE / Aktienrückkaufprogramm / 1. Zwischenmeldung --------------------------------------------------------------------------Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 1. Zwischenmeldung KWS SAAT SE / Aktienrückkauf Die KWS SAAT SE hat im Zeitraum vom 14. Januar 2019 bis einschließlich 18. Januar 2019 insgesamt 1.576 Stückaktien der KWS SAAT SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 19. Dezember 2018 gem. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien für den 9. Januar 2019 mitgeteilt (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt). Der Aktienrückkauf begann am 14. Januar 2019. Der Erwerb der Aktien dient ausschließlich dem Zweck, Verpflichtungen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 14. Januar 2019 bis einschließlich 18. Januar 2019 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.kws.de/IR/ Mitarbeiterbeteiligungsprogramm abrufbar. Der Erwerb der Stückaktien der KWS SAAT SE erfolgte durch ein von der KWS SAAT SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Einbeck, den 22. Januar 2019 KWS SAAT SE Der Vorstand
22.01.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
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768415 22.01.2019