IRW-PRESS: Latitude Uranium Corp.: Latitude Uranium meldet den Erhalt des endgültigen
Gerichtsbeschlusses für das Arrangement mit ATHA

Toronto, Ontario, 29. Februar 2024 - Latitude Uranium Inc. (Latitude Uranium, LUR oder das
Unternehmen - https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/latitude-uranium-inc/) (CSE:
LUR, OTCQB: LURAF, FWB: EI1) freut sich, bekannt zu geben, dass der Ontario Superior Court of
Justice den endgültigen Gerichtsbeschluss (der endgültige Gerichtsbeschluss) im
Zusammenhang mit dem zuvor angekündigten Arrangement-Plan gemäß dem Business
Corporations Act (Ontario) (das Arrangement) erlassen hat, gemäß dem unter anderem ATHA
Energy Corp. (ATHA) alle emittierten und ausstehenden Stammaktien von Latitude Uranium (die
LUR-Aktien) im Tausch gegen 0,2769 Stammaktien von ATHA (jede ganze Aktie eine ATHA-Aktie) für
jede gehaltene LUR-Aktie erwerben wird. Wie bereits bekannt gegeben, wurde das Arrangement von den
Aktionären des Unternehmens in einer außerordentlichen Versammlung am 27. Februar 2024
genehmigt.

Der Abschluss des Arrangements hängt noch von der Erfüllung bestimmter üblicher
Abschlussbedingungen ab, einschließlich der Genehmigung durch die Börse und die
Aufsichtsbehörden. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Abschlussbedingungen gehen die
Parteien derzeit davon aus, dass der Abschluss des Arrangements am oder um den 7. März 2024
erfolgen wird.

Weitere Einzelheiten zum Arrangement, einschließlich der wichtigsten Abschlussbedingungen
und der erwarteten Vorteile für die Aktionäre, finden Sie im
Management-Informationsrundschreiben des Unternehmens vom 25. Januar 2024 in Bezug auf die
Versammlung, das im SEDAR+ Profil des Unternehmens unter www.sedarplus.ca zu finden ist.

Über Latitude Uranium Inc.

Latitude Uranium erkundet und entwickelt zwei Uranprojekte von Bezirksgröße in Kanada.
Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Erweiterung der Angilak-Ressourcenbasis, die zu den
hochgradigsten Uranlagerstätten außerhalb des Athabasca-Gebietes zählt. Darüber
hinaus treiben wir das CMB-Projekt voran, das im produktiven Central Mineral Belt in
Zentral-Labrador neben der Michelin-Lagerstätte liegt und zahlreiche Vorkommen von Uran- und
Kupfer-Mineralisierungen sowie Mineralisierungen des IOCG-Typs aufweist.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Latitude Uranium Inc.
John Jentz
CEO
jjentz@latitudeuranium.com 
Gebührenfrei: 1-833-572-2333
E-Mail: info@latitudeuranium.com 
Website: www.latitudeuranium.com
Twitter: @LatitudeUr_ 
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/latitude-uranium-inc/ 

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger & Marc Ollinger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch

Weder die CSE noch ihre Marktregulierungsbehörde (gemäß der Definition dieses
Begriffs in den Richtlinien der CSE) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit
oder Richtigkeit dieser Mitteilung.

Vorsichtshinweis hinsichtlich zukunftsgerichteter Informationen

Diese Pressemitteilung enthält "zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der geltenden
kanadischen Wertpapiergesetze. Im Allgemeinen sind zukunftsgerichtete Informationen an der
Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie "plant", "erwartet" oder "erwartet nicht", "wird
erwartet", "budgetiert", "geplant", "schätzt", "prognostiziert", "beabsichtigt", "erwartet"
oder "erwartet nicht" oder "glaubt" oder Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen zu erkennen
oder besagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse "können", "könnten",
"würden", "könnten" oder "werden", "auftreten" oder "erreicht werden". Diese
zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen können sich auf die den erwarteten Abschluss
des Arrangements und den laufenden Geschäftsplan, die Exploration und das Arbeitsprogramm des
Unternehmens beziehen.

Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen, die zwar von
der Geschäftsleitung von Latitude Uranium zu diesem Zeitpunkt als vernünftig erachtet
werden, die jedoch naturgemäß geschäftlichen, marktbezogenen und wirtschaftlichen
Risiken, Ungewissheiten und Eventualitäten unterliegen, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften erheblich von denen abweichen,
die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden. Zu diesen
Annahmen gehören unter anderem Annahmen bezüglich des Abschlusses des Arrangements,
einschließlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen, gerichtlichen und
börslichen Genehmigungen, der Fähigkeit von Latitude Uranium und ATHA, die anderen
Bedingungen für den Abschluss des Arrangements rechtzeitig zu erfüllen, andere Erwartungen
und Annahmen bezüglich des Arrangements sowie die Annahme, dass sich die allgemeinen
geschäftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen nicht wesentlich nachteilig verändern
werden. Obwohl Latitude Uranium versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu
führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den
zukunftsgerichteten Informationen enthaltenen abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu
führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es
kann nicht garantiert werden, dass sich solche Informationen als zutreffend erweisen, da die
tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen
erwarteten abweichen können. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht
übermäßig auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen. 

Solche Aussagen geben die gegenwärtigen Ansichten von Latitude Uranium in Bezug auf
zukünftige Ereignisse wieder und beruhen notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und
Schätzungen, die zwar von Latitude Uranium als vernünftig erachtet werden, aber
naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen,
politischen und sozialen Risiken, Unwägbarkeiten und Ungewissheiten unterworfen sind. Zu den
Risiken und Unwägbarkeiten gehören unter anderem die folgenden: die Unfähigkeit von
Latitude Uranium und ATHA, das Arrangement abzuschließen, eine wesentliche nachteilige
Änderung des Zeitplans für den Abschluss des Arrangements und der Bedingungen, zu denen
das Arrangement abgeschlossen wird; die Unfähigkeit, alle Bedingungen für den Abschluss
des Arrangements gemäß dem Arrangement-Abkommen vom 7. Dezember 2023 zu erfüllen
oder darauf zu verzichten; die Unfähigkeit des Unternehmens, die erwarteten Vorteile aus dem
Arrangement und den Zeitplan für die Realisierung dieser Vorteile zu realisieren;
unvorhergesehene Änderungen des Marktpreises für Latitude-Aktien und/oder ATHA-Aktien;
Änderungen in den aktuellen und zukünftigen Geschäftsplänen von Latitude Uranium
und/oder ATHA und den dazu verfügbaren strategischen Alternativen; die Behandlung des
Arrangements nach geltendem Recht; behördliche Entscheidungen und Verzögerungen; jegliche
Auswirkungen von COVID-19 auf das Geschäft des Unternehmens und die Fähigkeit, die
Projekte des Unternehmens voranzutreiben; die allgemeine Lage an den Aktienmärkten; die
Nachfrage, das Angebot und die Preise für Uran sowie die allgemeine wirtschaftliche und
politische Lage in Kanada und anderen Ländern, in denen die jeweilige Partei Geschäfte
tätigt. Weitere Faktoren, die solche zukunftsgerichteten Informationen wesentlich beeinflussen
könnten, sind in den Risikofaktoren im jüngsten Jahresbericht von Latitude Uranium, im
Rundschreiben und in anderen Unterlagen, die bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden
eingereicht wurden und die im Profil von LUR auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca verfügbar sind,
beschrieben. Latitude Uranium verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Informationen zu
aktualisieren, außer in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird,
ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
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