IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT Duisburg

Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

31. Dezember 2019

Zusammengefasster Lagebericht der IFA HOTEL & TOURISTIK

AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg, für das Geschäftsjahr 2019

Der Lagebericht und der Konzernlagebericht werden im Folgenden zusammengefasst. Soweit nichts anderes vermerkt, gelten die Aussagen für beide Berichte. Sofern in diesem Lagebericht Zahlen für einzelne Regionen, Länder, Betriebe oder Gesellschaften genannt sind, entsprechen diese jeweils den lokalen Einzelabschlüssen. Die für den Konzern und die Segmente aufgeführten Zahlen entsprechen dem IFRS Konzernabschluss.

Grundlagen und Geschäftstätigkeit des IFA-Konzerns

Die IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT (im Folgenden auch IFA Hotel & Touristik AG oder H&T oder IFA) mit Sitz in 47051 Duisburg, Düsseldorfer Str. 50, ist die Muttergesellschaft des IFA-Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg (HRB 3291) eingetragen.

Die Aktien der IFA Hotel & Touristik AG werden seit Juli 1995 unter der Wertpapier-Kennnummer 613 120 (ISIN DE0006131204) an den Wertpapierbörsen Frankfurt am Main, Düsseldorf, Hamburg, Berlin, Stuttgart und Mün- chen sowie im elektronischen Handelssystem Xetra gehandelt und sind am regulierten Markt notiert.

Muttergesellschaft der IFA Hotel & Touristik AG ist die Lopesan Touristik S.A., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, die zum 31. Dezember 2019 76,26 % der ausgegebenen Anteile der IFA Hotel & Touristik AG unmittel- bar hält. Die Gesellschaft, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, in den der Konzernabschluss der IFA Hotel & Touristik AG einbezogen ist, ist die Invertur Helsan S.L.U., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, (LOPESAN-Konzern).

Die Geschäftstätigkeit der IFA Hotel & Touristik AG besteht im Wesentlichen aus der Bewirtschaftung und Ver- marktung von Ferienhotels und Ferienclubs sowie den Bereichen Gesundheit und Rehabilitation. Seit September 2016 hat sich das Geschäftsfeld um die touristische Vermarktung von Timesharing und damit den Verkauf von Nutzungsrechten an Ferienwohnungen aufgrund des Erwerbs von 50 % der Anteile an der Anfi- Unternehmensgruppe auf Gran Canaria erweitert. Der IFA-Konzern arbeitet mit deutschen und europäischen Reiseveranstaltern zusammen, ergänzend hierzu ist er auch im Eigenvertrieb tätig. Daneben stellen das Internet und die Vermarktung über Buchungsportale Vertriebswege dar. Der IFA-Konzern verfügt über Ferienhotels und - appartements in den Qualitätsstufen 3 bis 5 Sterne.

Unsere Gäste kommen vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum sowie Großbritannien. In der Dominikani- schen Republik richtet sich unser Angebot darüber hinaus insbesondere an US-amerikanische Gäste.

In 2019 betrieb der H&T-Konzern (siehe Konzernschaubild S. 9) neun Ferienhotels und Hotelanlagen, die in den Regionen Deutschland (Ostsee, Vogtland), Spanien (Gran Canaria), Österreich (Kleinwalsertal) und Dominikani- sche Republik (Playa Bávaro) liegen. Auf der Hotelanlage in der Dominikanischen Republik fand bis Ende April 2019 aufgrund des Neubauprojekts kein Betrieb statt. An zwei Standorten (Therapiezentrum Usedom, Südstrandklinik Fehmarn) wurden weiterhin drei Gesundheitsbetriebe geführt. Alle Anlagen befinden sich im Eigentum der IFA. Zudem hält die IFA seit 2016 eine Beteiligung, welche auf Gran Canaria zwei Anlagen auf Basis des Timesharing-Modells betreibt.

Mit Datum vom 24. November 2019 wurde die Hotelgesellschaft IFA Hotel Faro Maspalomas S. A., Maspalomas, Gran Canaria, Spanien, zum Preis von EUR 68 Mio. veräußert. Der Vollzug des Kaufvertrags hängt davon ab, dass einige operative und rechtliche Bedingungen, unter anderem die kartellrechtliche Freigabe der Transaktion durch die EU-Kommission und der Abschluss der Renovierungs- und Umbauarbeiten an dem Hotel IFA Faro, vor dem 1. Januar 2021 erfüllt werden. Zum 31. Dezember 2019 waren diese Vollzugsbedingungen nicht erfüllt. Die Aktiva und Passiva der IFA Hotel Faro Maspalomas S. A. aus Konzernsicht werden auf der Aktivseite unter der Position "Zum Verkauf stehende Vermögenswerte" und auf der Passivseite unter der Position "Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus zum Verkauf stehenden Vermögenswerten" ausgewiesen (siehe Erläuterung 33 des Konzernanhangs).

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Im Folgenden werden die zur Steuerung des IFA-Konzerns genutzten und bedeutsamen finanziellen und nichtfi- nanziellen Leistungsindikatoren vorgestellt. Die IFA Hotel & Touristik AG misst die operative Leistungsfähigkeit des Konzerns insgesamt, der einzelnen Segmente bzw. Regionen sowie der einzelnen Hotelbetriebe anhand der Rentabilitätskennziffer EBITDA (Jahresergebnis vor Finanzerträgen und -aufwendungen, Ertragsteuern und Ab- schreibungen) und der EBITDA-Marge, die die operative Leistungsfähigkeit im Verhältnis zu den Umsatzerlösen darstellt. Weitere zentrale Kennziffer zur Messung unseres Unternehmenserfolges sind die erzielten Umsatzerlö- se pro Zimmer. Alle finanziellen Leistungsindikatoren werden monatlich je Region, Hotel und Gesundheitsbetrieb erhoben und an den Vorstand berichtet. Sie dienen zudem der Berichterstattung über die Geschäftsentwicklung an den Aufsichtsrat. Zu den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren gehört für die IFA insbesondere die Kundenzu- friedenheit, welche nur schwer messbar ist. Zur Erfassung der Kundenzufriedenheit werten wir anonyme Frage- bögen aus, die in den Hotels ausliegen und um deren Ausfüllung der Gast speziell bei der Abreise gebeten wird. Weiter lassen wir unsere Hotels im Mystery-Check-Verfahren durch eine externe Firma im Zufallssystem mehr- mals im Jahr prüfen, die im Anschluss an die Prüfung eine Auswertung erstellt. Unseren Ruf in den im Internet hinterlegten Hotelbewertungen werten wir mit Review Pro aus, einem System, das täglich alle im Internet zu unseren Hotels veröffentlichten Kundenkommentare zusammenfasst und dadurch eine Auswertung ermöglicht. Deutlich besser messbar ist die von uns laufend zu Steuerungszwecken eingesetzte Kennziffer der Belegungs- quote, die uns Informationen über die Auslastung unserer Häuser im Saisonverlauf liefert.

Nichtfinanzielle Erklärung

Vorwort

Als Grundlage unserer Nichtfinanziellen Erklärung dient der Nachhaltigkeitsbericht der Lopesan-Group und der Jahresabschluss der Invertur Helsan S.L.U. als Muttergesellschaft (http://www.lopesan.com), der die wichtigsten Indikatoren für die Hotel- und Tourismusbranche beinhaltet, die von der Global Reporting Initiative (GRI) vorge- schlagen wurden, ergänzt um Aspekte, die den Grundsätzen der Sustainable Development Goals (SDG) der UN Global Compact entsprechen. IFA bekennt sich zu der Nachhaltigkeitspolitik der Lopesan-Group (https://www.lopesan.com/upload/politica_sostenibilidad_en.pdf").

Wir verweisen weiterhin explizit auf die Darstellung unserer Geschäftstätigkeit (S. 1), unsere finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (S. 2) sowie auf unseren Risiken- und Chancenbericht (S. 32).

Im Folgenden werden die Aspekte zur Nachhaltigkeit des IFA-Konzerns dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass im Nachhaltigkeitsbericht der Lopesan-Group und der Invertur Helsan, S.L.U. bereits für IFA relevante Aspekte und Kriterien dargestellt werden. Die folgenden Ausführungen stellen eine Erweiterung bzw. eine Vertiefung dar.

Umwelt

Die H&T bekennt sich zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen. We- sentliche Einflüsse auf die Umwelt sehen wir insbesondere durch Emission, Abfall und Wasserverbrauch.

Emission

Die H&T hat in 2016 ein Energiemanagementsystem (EnMS) gemäß ISO 50001 für die Standorte in Deutschland eingeführt. Dieses beinhaltet vor allem die Erstellung eines Energiemanagement-Handbuchs, die Berufung der Verantwortlichen (Oberste Leitung) durch die Geschäftsführung, die Berichterstellung und Bewertung energeti- scher Leistungen sowie interne Audits. Die Überprüfung wird von einer Zertifizierungsstelle abgeschlossen. Die Oberste Leitung bewertet jährlich die fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des EnMS. Sollte ein Verbesserungsbedarf festgestellt werden, so wird dies der Geschäftsführung empfohlen. Dies war im Rahmen der zuletzt durchgeführten Prüfung (03/2020) nicht der Fall.

Dass sich aus umweltschonenden Konzepten auch wirtschaftliche Vorteile ergeben können, zeigt das Beispiel der Installation von Blockheizkraftwerken (BHKW's) an mehreren unserer Standorte. So wurden auf Usedom (2011), in Graal-Müritz (2014), Fehmarn (2016) und auf Rügen (Fertigstellung April 2019) die oben erwähnten BHKW's installiert. Ein BHKW ist eine Anlage zur Umwandlung von Primärenergie in Strom und Wärme. Dabei kann die während der Stromerzeugung freigesetzte Wärme in unseren unmittelbar angrenzenden Hotelanlagen optimal genutzt werden. Zu nennen sind neben der normalen Beheizung der Zimmer und Gebäude auch z. B. die Beheizung eines Schwimmbads. Unsere BHKW's werden von Gas betrieben, sodass die angeschlossenen Ho- telanlagen nur zu einem geringen Teil auf Energie aus dem Netz angewiesen sind. Der Strom der BHKW's wird durch einen Generator erzeugt, der wiederum durch einen Verbrennungsmotor angetrieben wird. Wie bereits erwähnt, wird dazu Gas verwendet, wobei sowohl Erdgas als auch erneuerbares Bioerdgas einsetzbar ist. Durch kurze Transportwege im Vergleich zu konventionellen Kraftwerken geht weniger Energie verloren. Nicht benötig- ter Strom kann weiterhin ins Netz gestellt und anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden; dadurch wird auch insgesamt weniger konventionelle Energie (z. B. Kohle- oder Atomenergie) benötigt. Die Kosten der BHKW's amortisieren sich in einem Zeitablauf zwischen vier - sechs Jahren, sodass auch aus ökonomischer Sicht die Installation unserer BHKW's vorteilhaft ist.

Auf den Kanaren verfolgt IFA bezüglich der Emissionsreduzierung eine Strategie, die u. a. ebenfalls auf der Ver- wendung von alternativer Energie beruht (siehe Nachhaltigkeitsbericht der Lopesan-Group). Zur Reduzierung von CO2-Ausstößen wurden Photovoltaik- bzw. Solaranlagen installiert. Sämtliche Hotels der Lopesan-Gruppe auf den Kanaren sind zusätzlich in das Projekt PILEV (Punto de Información Lopesan de las Energías Verdes) ein- bezogen. Dieses Projekt ist eine Kooperation zwischen der Lopesan-Group, der Universität von Las Palmas de Gran Canaria und der Universitätsstiftung von Las Palmas de Gran Canaria. Über PILEV können die für die Hotels relevanten Energiedaten abgelesen, ausgewertet und überwacht werden. Durch die Veröffentlichung der Daten soll zu einem sensibleren Umgang mit Energie ermutigt werden. Zu diesen Daten gehören z. B.:

  • produzierte "grüne" Energie pro Minute/Stunde/Tag
  • verbrauchte Energie pro Minute/Stunde/Tag
  • eingesparteCO2-Emission pro Minute/Stunde/Tag

Durch unsere Maßnahmen konnten wir sowohl den direkten als auch den indirekten Energieverbrauch in den vergangenen Jahren deutlich reduzieren.

Abfall

Die Hotelbranche generiert allgemein ein hohes Abfallaufkommen. Dabei werden unterschiedlichste Arten von Müll produziert: einerseits Abfall aufgrund von Serviceleistungen, andererseits durch laufende Arbeiten im Hotel wie z. B. Reparaturen oder Wartungen. Die Strategie der IFA ist es, dieses Aufkommen im ersten Schritt zu mi- nimieren und im zweiten Schritt den tatsächlich anfallenden Abfall umweltverträglich zu verwerten oder zu ent- sorgen.

Zur Vermeidung von Abfall gehören insbesondere Maßnahmen wie die Bestellung von Großpackungen statt vieler einzeln verpackter Artikel mit der gleichen Gesamtmenge und die Vermeidung der Bestellung von Artikeln, die nicht bis zum Verfallsdatum aufgebraucht werden könnten. Dies wird vor allem durch unser Warenwirt- schaftssystem gewährleistet: nachzubestellende Artikel werden bei Erreichen eines Mindestbestands automa- tisch gemeldet, mit weiteren nachzubestellenden Artikeln zusammengefasst (Fassungs-/Bestellvorschlag) und in Gesamtlieferungen bestellt. Somit wird vermieden, dass ein einzelner nachzubestellender Artikel automatisch eine (Klein-) Lieferung auslöst, die weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll wäre. Durch diese Maßnahmen beim Einkauf entsteht einerseits weniger Abfall, andererseits kann auch der Logistik-Aufwand eingeschränkt werden. Dadurch wiederum werden z. B. zusätzliche Emissionen durch LKW-Transporte vermieden.

Weiterhin werden sowohl unsere Gäste als auch unsere Mitarbeiter mit Hilfe von Hinweisschildern darum gebe- ten, sich möglichst umweltschonend zu verhalten. Diese einfache Maßnahme führt neben der Abfallvermeidung an unseren Standorten auch zu einer umweltbewussteren Haltung im Alltag.

Ein weiterer Aspekt zur Reduzierung von Abfall - in diesem Fall Altpapier - ist die Nutzung moderner Medien. Früher wurden in der Touristikbranche vornehmlich Printmedien genutzt. Die Umstellung von Printmedien auf elektronische Medien bietet nicht nur Vorteile für die Umwelt. Für viele Benutzer ist die Handhabung wesentlich einfacher (z. B. durch das Verlinken von Websites, Suchfunktionen etc.), während aufgrund des Verzichts von größeren Mengen an Druckexemplaren auch die Kosten verringert werden (Druckkosten, Versand etc.). Dadurch steigt die Akzeptanz der Umstellung bei allen Beteiligten. IFA verstärkt deshalb die Nutzung moderner, elektroni- scher Medien, während gleichlaufend die Nutzung von Printmedien immer mehr zurückgefahren wird.

Durch die Umsetzung unserer Maßnahmen können wir das Abfallaufkommen bereits reduzieren. Der nächste Schritt unserer Strategie ist die umweltverträgliche Entsorgung des entstandenen Abfalls. Dazu arbeiten wir mit zertifizierten Entsorgungsunternehmen zusammen, die sich dazu verpflichtet haben, unsere Abfälle umweltge- recht und umweltschonend zu entsorgen. Ebenso erfolgt eine Trennung des recyclebaren Abfalls durch die Ent- sorgungsunternehmen, damit dieser in den Wiederaufbereitungsanlagen professionell verarbeitet werden kann. Auch in unseren Hotels und Kliniken findet bereits im Vorfeld eine Trennung verschiedener Müllarten statt.

Da unsere Kliniken neben den üblichen Haus- und Küchenabfällen auch Müll erzeugen, der besonderen Anforde- rungen unterliegt, müssen Sammlung, Aufbewahrung und Transport besonders vorsichtig erfolgen. Dazu werden die Müllarten kategorisiert, und zwar in den üblichen Hausmüll und Klinik-Müll, der über den Hausmüll entsorgt werden kann sowie Müll, der von zertifizierten Spezialfirmen zu entsorgen ist.

Durch diese Maßnahmen konnten wir unsere Ziele der Müllreduzierung und der umweltgerechten Entsorgung/ Weiterverarbeitung erfolgreich umsetzen.

Wasser

Der Wasserverbrauch ist immer wieder ein wichtiges (Umwelt-) Thema für die Hotelbranche. Neben den mittler- weile fast schon obligatorischen Hinweisschildern in den Hotels, die an ein verantwortungsbewusstes Verhalten beim Wasserverbrauch erinnern, werden weitere Maßnahmen mittlerweile standardmäßig durchgeführt, die zu deutlichen Verbesserungen geführt haben (Spararmaturen, Sparbrausen und Durchflussbegrenzer etc.).

Die Abwasserentsorgung erfolgt in den Hotels und Gesundheitsbetrieben so, dass ein Kontaminationsrisiko ver- hindert wird. Küchenabwasser kann z. B. einen hohen Fettanteil, organische Belastungen sowie Reinigungs- und Desinfektionsmittel enthalten. Um zu vermeiden, dass diese schädlichen Bestandteile in das normale Abwasser-

kanalsystem gelangen, wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehört die Installation entsprechen- der technischer Einrichtungen (z. B. Fett- und Ölabscheider, Umkehrosmose- und Wasserenthärtungsanlagen), welche bereits im Vorfeld für eine Separierung der Schadstoffe und - falls möglich - für Wiederaufbereitung des Wassers sorgen.

Teilweise ist es auch möglich, Brauchwasser zu recyceln und erneut zu nutzen. Dazu stehen die bereits oben erwähnten Wasseraufbereitungsanlagen sowie Grauwasserbehälter zur Verfügung, die den Verbrauch reduzie- ren. Je nach Verschmutzungsgrad und Wiederaufbereitungsverfahren kann es z. B. für Toiletten-Spülungen, zur Beregnung von Grünflächen oder sogar - nach intensiver Wiederaufbereitung - für die Schwimmbäder genutzt werden.

Der schonende Umgang mit Wasser ist für die Kanaren aufgrund des trockenen Klimas von besonderer Bedeu- tung. Insbesondere in Jahren extremer Trockenheit wird dies immer deutlicher. Deshalb spielt die Wiederaufbe- reitung und -verwendung hier eine herausragende Rolle.

Mitarbeiter

Die Mitarbeiter der H&T sind eine der wichtigsten Säulen für den Erfolg unseres Unternehmens. In 2019 hatten wir durchschnittlich 1.719 Mitarbeiter in vier verschiedenen Ländern, die aus über 40 Ländern stammen. In etwa die Hälfte davon sind Frauen.

Wir verweisen an dieser Stelle auf den Lopesan-Nachhaltigkeitsbericht, insbesondere auf den Abschnitt "05.2 Our Team". Im Folgenden werden zusätzliche Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse bezüglich Arbeitnehmerbelan- gen der IFA dargestellt.

Sicherung des Personalbestands

Die größte Herausforderung für die Hotelbranche in Deutschland ist nach aktuellen Umfragen von DEHOGA der Fachkräftemangel. Auch für die H&T stellt dieser Punkt ein Risiko dar. Umso wichtiger ist es, Engpässe bei der Belegschaft zu vermeiden. Die H&T hat verschiedene Strategien entwickelt, um den Personalbestand zu sichern. Dazu gehört natürlich auch, dass alle Mitarbeiter - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft oder Über- zeugung - die gleichen Chancen im Unternehmen erhalten.

Unsere Mitarbeiter aus anderen Ländern sind ein wichtiger Bestandteil der Hotels und Kliniken. In den vergange- nen fünf Jahren wurden Arbeitsverträge mit Angestellten aus über 40 Ländern abgeschlossen. Die in Deutsch- land am stärksten vertretenen Gruppen stammen aus Tschechien, Polen, Spanien und Lettland, insgesamt wur- den fast 700 Arbeitsverträge mit Nicht-Deutschen in dieser Zeit unterschrieben. Unterstützt werden sie dabei z. B. durch Sprachkurse, Hilfe bei Wohnungssuche und Behördengängen. Mittlerweile sind sie eine feste Stütze unse- res Personalbestands.

Neben der Sicherung des aktuellen Personalbestands ist auch die Rekrutierung von jungen Auszubildenden ein weiterer Baustein der Personalpolitik der IFA. Unser Hotel am Standort Rügen z. B. erhielt zum 12. Mal in Folge die Auszeichnung "TOP-Ausbildungsbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern". Aber auch die anderen Standorte setzen auf eine gute Ausbildung junger Menschen, die sich für die Touristikbranche interessieren. So wurden in 2019 in mehreren Hotels zum Beispiel Schülern im Rahmen der Berufsorientierung Einblicke in das operative Tagesgeschäft gewährt und darüber hinaus Schülerpraktika und Informationsveranstaltungen angeboten. Dabei kommen die potentiellen zukünftigen IFA-Mitarbeiter nicht nur aus der näheren Umgebung. Im Rahmen verschie- dener Projekte können z. B. auch Jugendliche aus dem Ausland in deutschen Unternehmen ihre Ausbildung absolvieren. Besonders unproblematisch ist dies für EU-Ausländer: so haben vor allem junge Auszubildende aus Spanien, das seit Jahren an hoher Jugendarbeitslosigkeit leidet, den Weg in die deutschen IFA-Hotels gefunden.

Gleichberechtigung von Geschlechtern

In 2015 wurde bereits auf der Ebene der Geschäftsführung mit der Bestellung von Frau García Suárez in den Vorstand für ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis gesorgt. Im Bereich der leitenden Angestellten - Direkto- ren und Verwaltungsleiter - sind drei Frauen (von insgesamt 12 leitenden Angestellten) für IFA tätig, während an unseren Kliniken zwei Ärztinnen und ein Arzt für die medizinische Leitung verantwortlich sind. Insgesamt betrach- tet liegt derzeit eine für die Hotelbranche übliche Tendenz von mehr weiblichen Mitarbeitern im IFA-Konzern vor, wobei sich IFA klar zur Gleichberechtigung beider Geschlechter bekennt und ein möglichst ausgeglichenes Ge- schlechterverhältnis anstrebt.

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter sind der H&T ein besonderes Anliegen. Neben den teils sehr umfangreichen offiziellen Vorgaben und Richtlinien gibt es regelmäßig Seminare und Schulungen. Zu unseren Maßnahmen gehört u. a. auch die Beauftragung eines Ingenieurbüros für Arbeitsschutz und technische Sicher- heit. Es werden regelmäßige Meetings abgehalten und protokolliert, an denen die Direktoren/ Verwaltungsleiter, Betriebsrats-Mitglieder, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsärzte teilnehmen. Hier wird z. B. über Auswertungen zu Arbeits- und Brandschutzbegehungen, Ausführungen zu durchgeführten Untersuchungen und Belehrungen für Saisonkräfte berichtet sowie das weitere Vorgehen im Bereich von Sicherheit und Gesundheit besprochen. Es werden Empfehlungen bei Verbesserungsbedarf ausgesprochen.

Achtung der Rechte der Arbeitnehmer und Förderung

Für die H&T ist es selbstverständlich, dass die Gesetze zu den Arbeitnehmerrechten eingehalten werden, welche von Land zu Land verschieden sind. Dazu gehören natürlich auch Menschenrechte wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Gleichbehandlung und Verhinderung von Diskriminierung. Wichtig ist uns ebenfalls der Schutz personenbezogener Daten, zu dessen Umsetzung wir einen externen Dienstleister beauftragt haben. Unsere Mitarbeiter werden sensibilisiert, um die genannten Punkte umzusetzen.

Unsere Mitarbeiter werden dazu ermuntert, Schulungen und Seminare für ihren Arbeitsbereich zu besuchen. Weiterhin sollen regelmäßig in Mitarbeitergesprächen individuelle Entwicklungspotenziale identifiziert und geför- dert werden. Wir sehen neben der Qualitätssicherung der Arbeit auch die persönliche Motivation unserer Mitar- beiter im Vordergrund. Die Förderung unserer Mitarbeiter durch Weiterbildung führt zu einem sicheren Auftreten am Arbeitsplatz, wodurch wiederum eine steigende Zufriedenheit erzielt wird. Dabei ist uns wichtig, dass diese Maßnahmen auf einer freiwilligen Basis erfolgen.

Gesellschaft und Soziales

Im Umgang mit der Gesellschaft und der sozialen Verantwortung teilt die H&T die im Nachhaltigkeitsbericht der Lopesan-Group offengelegten Werte (siehe Nachhaltigkeitsbericht der Lopesan-Group, Abschnitt "05 - Social responsibility"). Bezüglich der entsprechenden Aspekte, Kriterien und Maßnahmen verweisen wir auch auf diesen Abschnitt. Im Folgenden werden weitere Aspekte der IFA im Umgang mit der Gesellschaft dargestellt.

Einbezug lokaler Dienstleister und Erzeuger

Aufgrund der Größe unserer Häuser können wir nicht ausschließlich mit lokalen Unternehmen vor Ort an unseren Destinationen zusammenarbeiten. So kann z. B. ein lokaler Metzger, Fischhändler oder Weinlieferant nicht den regelmäßigen Bedarf unserer Küche am jeweiligen Standort bedienen, insbesondere nicht zur Hochsaison. Zur Grundsicherung unserer angebotenen Speisen und Getränke sind wir deshalb auf Lebensmittel-Großhändler angewiesen. Daneben versuchen wir, über lokale Anbieter Nahrungsmittel und Getränke zu beschaffen. Selbiges gilt im Bereich der Dienstleistungen, die H&T in Anspruch nimmt, wie z. B. Sanitärdienstleistungen, Schreiner- oder Malerarbeiten. Hier werden in der Regel bevorzugt die ansässigen Firmen in Anspruch genommen. Dies

fördert auf der einen Seite den Kontakt zur Gemeinde, andererseits haben diese Geschäftsbeziehungen Vorteile aufgrund der räumlichen Nähe wie z. B. eine schnelle und flexible Auftragsannahme.

Kontakt zur Gemeinde, Behörden und weiteren Institutionen

Ein partnerschaftlicher Umgang mit öffentlichen und nicht-öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen und Behör- den ist IFA wichtig. Es bestehen zu verschiedenen Institutionen gute Verbindungen, die sich über Finanzverwal- tungen, Bau- und Wohnwesen, Hochschulen, Institutionen der Branche und vielen weiteren erstrecken. Wichtig sind uns auch Kontakte zu diversen Verbänden unterschiedlichster Art, z. B. von Skiverbänden (Region Vogtland/ Schöneck und Kleinwalsertal) über den "Verein der Köche" und der "DRK Werkstatt für behinderte Menschen" (Rügen), einem Ringreitverein (Fehmarn), ortsansässigen Schulen, Sportvereinen und Feuerwehren (Graal- Müritz) bis zur Hilfsorganisation "Den Kindern von Tschernobyl" (Kliniken Usedom/ Fehmarn).

Insbesondere in unseren Kliniken steht das Engagement für diejenigen im Vordergrund, die es am dringendsten benötigen. So haben wir zum Beispiel in unserem Therapiezentrum Usedom aufgrund einer Vielzahl von Anfra- gen durch medizinische Verbände bzw. aufgrund eines allgemein hohen Rehabilitationsbedarfs von Nierenpatien- ten eine sogenannte Schwerpunktrehabilitation ins Leben gerufen. Auf diesem Gebiet sind die landesweiten An- gebote sehr begrenzt. Wir führen nun einmal jährlich diese Schwerpunktrehabilitation für Kinder mit schweren nephrologischen Erkrankungen durch. Aufgrund des großen Bedarfs und der geringen Kapazitäten deutschland- weit war der Rehabilitationsdurchgang sofort ausgebucht. Wir haben beschlossen, diese Schwerpunktrehabilitati- on jedes Jahr durchzuführen, so lange uns das medizinische Personal hierfür zur Verfügung steht. Aufgrund der extrem geringen Angebote von Kliniken zur Betreuung nierenkranker Kinder ist die Resonanz der Nierenzentren in Deutschland äußerst positiv.

Vermeidung von Korruption und Bestechung

Es gibt verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung von Compliance-Verstößen. Rahmenverträge z. B. mit Liefe- ranten, Reiseveranstaltern, Dienstleistern oder Beratern werden in Abstimmung mit den Abteilungsleitern, den Direktoren und der Geschäftsführung geschlossen. Einzelunterschriften führen in der Regel nicht zur Rechtsgül- tigkeit solcher Verträge.

Unser jährlich zu erstellender Abhängigkeitsbericht stellt sicher, dass bei den Rechtsgeschäften der IFA Hotel & Touristik AG mit verbundenen Unternehmen für Leistungen angemessene Gegenleistungen erfolgen.

Um die Einhaltung von allgemeinen Compliance-Grundsätzen bei größeren Aufträgen zu gewährleisten, können einzelne Mitarbeiter keine entsprechenden Investitionen auslösen. Investitionsvorschläge für unsere Häuser sind von den Abteilungen bzw. Direktoren vorzubereiten und der Geschäftsführung mitzuteilen und zu begründen. Nach Prüfung und gegebenenfalls durchgeführten Korrekturen werden diese jährlich in einem Investitionsplan gebündelt, welcher vom Aufsichtsrat zu genehmigen ist. Die Einhaltung der Investitionspläne bzw. einzelner Maßnahmen wird laufend kontrolliert und Abweichungen der Geschäftsführung mitgeteilt. Sollten unterjährig Sonderinvestitionen notwendig sein, sind diese ebenfalls von der Geschäftsführung und - bei Überschreiten größerer, festgelegter Summen - vom Aufsichtsrat freizugeben.

Wirtschaftliche Rahmendaten

Gesamtwirtschaftliche Situation

Die weltweite Konjunktur konnte laut Internationalen Währungsfonds (IWF) das zu Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahres prognostizierte Wachstum für 2019 von 3,3 % nicht erreichen (OECD, Economic Outlook Up- date, 03/ 2019) und erzielte lediglich ein Wachstum von 2,9 % (IWF, WEO Update, März 2020). Entgegen dieser Entwicklung lag das Wachstum für die Eurozone bei 1,2 % (Prognose: 1,0 %). Die größte Volkswirtschaft Deutschland konnte allerdings nur ein Wachstum von 0,6 % erzielen (Prognose: 0,7 %), während die Prognose für Frankreich mit nur 1,3 % (Prognose: 1,3 %) den Erwartungen entsprach. Italien hatte mit 0,2 % (Prognose: - 0,2 %) ein leicht positives Wachstum. Die USA konnten mit 2,3 % die Erwartungen ihres Konjunkturwachstums nicht erreichen (Prognose: 2,6 %). Wichtige Einflüsse auf die weltweite Wirtschaft lagen in 2019 vor allem weiter- hin im Handelsstreit zwischen den USA und China sowie in den Unsicherheiten beim Brexit und dessen unab- sehbaren Folgen. Hinzu kamen noch zunehmende Konflikte unter den Ölländern. Insgesamt war weltweit eine Zurückhaltung bei den Investitionen zu erkennen.

Die schwache globale Wirtschaftsentwicklung wirkte sich für das Exportland Deutschland negativ aus. Zum Jah- resende hin verbesserte sich jedoch die Lage für die exportorientierte Industrie, konnte die rückläufige Entwick- lung der Vormonate aber nicht ausgleichen. Gegenläufig profitierte die deutsche Wirtschaft vom sich positiv ent- wickelnden Binnenmarkt. Aufgrund positiver Arbeitsmarkt- und Einkommensentwicklungen waren in 2019 gestie- gene private Konsumausgaben zu verzeichnen (Deutsche Bundesbank: Monatsbericht Dezember 2019).

Die Arbeitslosenquote der Europäischen Union (EU28) sank im Wirtschaftsjahr 2019 weiter und erreichte einen durchschnittlichen Wert von 6,4 % (Vorjahr: 6,8 %; Quelle: Eurostat, Stand 03/ 2020). Tschechien hatte mit 2,0 % (- 0,2 Prozentpunkte) den geringsten relativen Anteil an Arbeitslosen in der EU, gefolgt von Deutschland mit 3,2

  • (- 0,2 Prozentpunkte), Polen mit 3,3 % (- 0,6 Prozentpunkte) und den Niederlanden mit 3,4 % (- 0,4 Prozent- punkte). Die Arbeitslosenquote in Frankreich verbesserte sich mit 8,5 % weiter (- 0,5 Prozentpunkte), die Quote in Italien sank auf 10,3 % (2018: 10,6 %). Spanien erholte sich mit einer Arbeitslosenquote von durchschnittlich 14,1 % weiter (2018: 15,3 %). Griechenland bildet mit 17,3 % (2018: 19,3 %) weiterhin das Schlusslicht der EU.

Marktentwicklung in der Tourismusbranche

Das weltweite Wachstum an Touristenankünften erhöhte sich laut United Nations World Tourism Organization (UNWTO) mit einem Plus in Höhe von 3,8 % im oberen Bereich der erwarteten Bandbreite für 2019 (3 - 4 %). Mit 1,461 Mrd. wurden 54 Mrd. zusätzliche Ankünfte im Vergleich zum Vorjahr gezählt (UNWTO: World Tourism Barometer, Volume 18, Issue 1, 01/ 2020). Dies unterstreicht den nun schon seit zehn Jahren anhaltenden positiven Trend in der Tourismusbranche.

Der am stärksten bereiste Kontinent bleibt weiterhin Europa mit 742 Mio. Touristenankünften. Dies entspricht mehr als der Hälfte des weltweiten Touristenaufkommens. Laut UNWTO stieg die Zahl der Reisenden hier um rund 4 % (+ 26 Mio.). Damit ist und bleibt der Tourismus eine wichtige Wirtschaftsbranche für Europa.

Für Deutschland ist ebenfalls ein weiterer Anstieg der Übernachtungszahlen zu verzeichnen. Insgesamt gab es

496 Mio. Übernachtungen (2018: 478 Mio.), was einem Anstieg um 4 % entspricht (Statistisches Bundesamt:

Ergebnisse der Monatserhebung im Tourismus: Dezember 2019, Stand 25. Februar 2020). Der Anteil von inlän- dischen Gästen erhöhte sich überproportional um 4 % auf 406 Mio. gegenüber einem Anstieg um 3 % auf 90 Mio. von Übernachtungsgästen aus dem Ausland.

Situationsbericht nach Regionen

Hotelbetriebe

Die Regionen, in denen die H&T vertreten ist, gehören nach wie vor zu den am stärksten besuchten Urlaubszie- len der Deutschen. Über 34 % der deutschen Urlauber gaben an, in 2019 im eigenen Land Urlaub gemacht zu haben (2018: 34 %). Auch die Ostseeküste bleibt ein beliebtes Reiseziel. Rückläufig waren die Zahlen für Spani- en mit 10,6 % (2018: 12,7 %), ebenso für Österreich mit 4,2 % (2018: 4,7 %; Quelle: Stiftung für Zukunftsfragen: Tourismusanalyse, Stand Februar 2020).

Unsere Prognose einer Belegungsquote der IFA-Hotels von 70 % konnten wir in 2019 mit 62 % nicht einhalten. In der Dominikanischen Republik kam es in 2019 zu einigen Todesfällen von US-amerikanischen Touristen, welche vom FBI letztendlich geklärt werden konnten. Aus unserer Sicht liegt hierin ein Grund für eine niedrige Auslastung des neuen Hotels in der Dominikanischen Republik, die deutlich unter unserer Prognose lag. Die Erwartung von Umsatzerlösen pro belegtem Zimmer hatten wir im Vorjahr mit € 126 angegeben, die mit € 131 deutlich über- schritten wurden. Die Gästezufriedenheit bewegte sich insgesamt gemäß unserer Erwartung auf dem Vorjahres- niveau.

Deutschland

Zum neunten Mal in Folge konnte in Deutschland ein neuer Gästerekord erzielt werden. Mit insgesamt 190 Mio. Ankünften (2018: 185 Mio.) stieg die Zahl der Gäste um 3,2 % (Statistisches Bundesamt: Monatserhebung im Tourismus Dezember 2019). Mit 79 % kamen die meisten Gäste erneut aus Deutschland (2018: 79 %).

Die Umsatzerlöse im Beherbergungsgewerbe in Deutschland stiegen in 2019 nominal um 2,5 % (2018: + 3,7 %)

und preisbereinigt im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 % (2018: + 1,5 %) an (DEHOGA: Zahlenspiegel IV 2019).

Die Anzahl der Beschäftigten im Gastgewerbe in Deutschland erhöhte sich im Jahr 2018 zum Stichtag 30. Juni 2019 im Vergleich zum Vorjahr leicht um 2,3 % (DEHOGA: Zahlenspiegel IV 2019). Dabei bleibt die größte Her- ausforderung für die meisten Hotelbetriebe weiterhin der Fachkräftemangel (DEHOGA Bundesverband: Jahresbi- lanz 2019, 19.02 2020).

IFA-Hotels in Deutschland

Insgesamt und operativ betrachtet verlief das Geschäftsjahr 2019 für die deutschen IFA-Hotels gut. In den letzten Monaten des Geschäftsjahres mussten allerdings aufgrund von durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen mehrere Zimmer unseres Hotels in Schöneck aus dem Betrieb genommen werden. Mit einer Zimmerbelegung von 67 % entsprach die Auslastung dem Vorjahreswert (2018: 67 %). Die Umsatzerlöse sanken um € 0,2 Mio. Die betrieblichen Aufwendungen stiegen um € 0,3 Mio. an, davon resultierten € 0,8 Mio. aus Aufwendungen aus dem Bereich Instandhaltung / Reparaturen und € 0,2 Mio. aus der Ausbuchung von Forderungen, während ge- genläufig die Managementkosten um € 0,7 Mio. zurückgingen. In der Folge sank das EBITDA um € 0,5 Mio. auf € 9,0 Mio. (2018: € 9,5 Mio.) und die EBITDA-Marge (EBITDA in Prozent vom Umsatz) leicht auf 22 % (2018: 23 %). Leicht gestiegen sind dagegen die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer mit € 121 (2018: € 119). Die Bewer- tungen unserer Gäste lagen insgesamt auf einem guten Niveau.

Damit lag die tatsächliche Belegung leicht unter unseren Erwartungen von 68 %. Das EBITDA ging weniger zu- rück als erwartet (Prognose für 2019: € 8,0 Mio.), ebenso wie die EBITDA-Marge, die mit nur 19 % prognostiziert wurde. Die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer lagen mit € 121 leicht über unserer Annahme in Höhe von € 119. Die Einschätzung einer guten Gästezufriedenheit traf für 2019 zu.

IFA Rügen Hotel & Ferienpark***+

Für unser größtes IFA-Hotel in Deutschland im Ostseebad Binz auf Rügen lag mit 69 % eine geringere Auslas- tung als im Vorjahr vor (2018: 73 %). Dies ist mitunter dem Umstand geschuldet, dass bereits im ersten Quartal eine Havarie des Schwimmbads vorlag, was sich negativ auf die Gästezahlen auswirkte. Die Umsatzerlöse gin- gen im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück (- € 0,4 Mio.) und die betrieblichen Aufwendungen stiegen leicht um € 0,1 Mio. an. Das EBITDA fiel somit auf € 4,0 Mio. (2018: € 4,5 Mio.). Die EBITDA-Marge lag mit 27 % ebenfalls leicht unter dem Vorjahreswert (2018: 29 %). Die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer stiegen leicht auf € 110 an (2018: € 107). Die Kundenzufriedenheit liegt weiterhin auf einem guten Niveau.

IFA Fehmarn Hotel & Ferien-Centrum***

Das IFA Fehmarn Hotel & Ferien-Centrum konnte seine Zahlen in 2019 im Vorjahresvergleich verbessern und erzielte nun wieder Umsatzerlöse - wie erstmalig in 2017 - über € 10 Mio. Die betrieblichen Aufwendungen er- höhten sich nur unterproportional, so dass sich das EBITDA um € 0,5 Mio. auf € 2,4 Mio. erhöhte. Gleichzeitig stieg die EBITDA-Marge auf 23 % (2018: 19 %). Die guten Zahlen resultierten vor allem aus einer höheren Bele- gungsquote von 64 % (2018: 61 %). Die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer lagen mit € 106 leicht über dem Vergleichswert des Vorjahres (2018: € 103). Die Kundenzufriedenheit war in 2019 gut.

IFA Graal-Müritz Hotel****

Auch das IFA Hotel Graal-Müritz hat erneut ein positives Geschäftsjahr gehabt. Mit 72 % wurde eine leicht höhe- re Belegung als im bereits sehr guten Vorjahr erzielt (2018: 70 %). Die Umsatzerlöse erhöhten sich um rund 5 % auf einen Rekordumsatz von € 7,3 Mio. Allerdings erhöhten sich auch die betrieblichen Aufwendungen spürbar, so dass letztendlich erneut ein EBITDA in Höhe von € 2,7 Mio. erzielt wurde. Die EBITDA-Marge fiel leicht auf 37

  • (2018: 38 %). Da die Umsatzerlöse in Relation zu der Belegung stärker anstiegen, erhöhten sich die Umsatzer- löse pro belegtem Zimmer auf € 185 (2018: € 182). Das gute Niveau der Kundenzufriedenheit konnte auch in 2019 gehalten werden.

IFA Schöneck Hotel & Ferienpark***

Aufgrund baulicher Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Brandschutz wurden in unserem Hotel im Vogtland Teilabschnitte geschlossen. Auf die Belegungszahlen hatte dies negative Auswirkungen, die Auslastung lag bei nur noch 56 % (2018: 62 %). Aufgrund der Maßnahmen wurden nur geringere Preise durchgesetzt, ebenso gin- gen die Umsatzerlöse im Bereich Food & Beverage zurück. Insgesamt betrachtet sanken die Umsatzerlöse um € 0,9 Mio. Die betrieblichen Aufwendungen sanken um rund € 0,3 Mio. im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund dieser Umstände fiel das EBITDA um € 0,6 Mio. auf gerundet - € 0,2 Mio. (2018: € 0,5 Mio.). Die EBITDA-Marge lag mit

  • 2 % deutlich unter dem Vorjahreswert (2018: 5 %). Die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer befanden sich mit € 128 leicht unter dem Vorjahreswert (2018: € 129). Die Gästezufriedenheit insgesamt ist weiterhin als gut zu be- zeichnen, wobei oftmals der altersbedingte Zustand der Zimmer ein Kritikpunkt war.

Spanien

Für Spanien stellt der Tourismus mit einem Anteil am BIP von rund 15 % (Statista: Beitrag der Tourismusbranche zum BIP in ausgewählten Ländern im Jahr 2018) und einem in etwa ebenso hohen Anteil an Beschäftigungsver- hältnissen einen der wichtigsten Wirtschaftszweige des Landes dar. In 2019 verzeichnete Spanien mit rund 83,7 Mio. (2018: 82,8 Mio.) ausländischen Touristen einen neuen Rekord (Instituto Nacional de Estadística: Mo- viementos Túristicos en Fronteras, Stand März 2020). Die Gästestruktur hat sich seit einigen Jahren gefestigt. Touristen aus Großbritannien stellen weiterhin den größten Anteil mit 21,6 % (2018: 22,4 %) vor den deutschen Touristen mit 13,4 % (2018: 13,8 %) und französischen Spanien-Urlaubern mit 13,3 % (2018: 13,7 %).

Spanien - die H&T auf den Kanaren

Der Tourismus stellt weiterhin einen wichtigen Wirtschaftssektor der Kanaren dar. Aufgrund des ganzjährig milden Klimas ist diese Region von Januar bis Dezember ein stark besuchtes Reiseziel. In 2019 sank die Zahl der Ankünfte von Touristen inklusive Festland-Spaniern allerdings leicht und lag bei 15,1 Mio. (2018: 15,6 Mio.), was einen Rückgang um 2,9 % bedeutet (Instituto Canario de Estadística: FRONTUR-Canarias / Series mensuales de entradas de turistas y excursionistas. Islas de Canarias, März 2020). Die Zahl der Ankünfte von Nicht-Spaniern sank von 13,8 Mio. auf 13,1 Mio. Die meisten Touristen kamen 2019 mit 32,7 % aus dem Vereinigten Königreich (2018: 32,1 %) und mit 17,6 % aus Deutschland (2018: 19,7 %). Festland-Spanier machten mit 2,0 Mio. Ankünf- ten einen weiteren Anteil von 13,0 % (2018: 10,9 %) aus.

IFA Faro Hotel****

Das IFA Faro Hotel wurde seit Juni 2019 aufgrund einer Renovierung geschlossen. Ohne die Berücksichtigung von Sondereffekten lag das EBITDA des IFA Faro Hotel im Geschäftsjahr 2019 bei - € 0,2 Mio. Sondereffekte resultierten im Wesentlichen aus Verlusten aus Anlagenabgang (+ € 0,7 Mio.) und Erträgen aufgrund von Kauf- preisanpassungen aus dem Verkauf von Hotels in der Vergangenheit (- € 0,1 Mio.), so dass das bereinigte EBIT- DA bei + € 0,4 Mio. lag. Die EBITDA-Marge lag unbereinigt bei - 3,1 % und bereinigt bei 7,9 %. Die Belegung lag

  • bezogen auf das gesamte Geschäftsjahr 2019 - bei 34 % (2018: 85 %). Betrachtet man den Zeitraum bis Ende Mai 2019, so wurde eine Belegung von 79 % erzielt (01 - 05 / 2018: 83 %). Die Umsatzerlöse pro belegtem Zim- mer beliefen sich auf € 216 (2018: € 203). Die Gästezufriedenheit war auch in 2019 erneut sehr gut.

Am 24. November 2019 wurde ein Vertrag zur Veräußerungsverpflichtung der Anteile an der Gesellschaft abge- schlossen. Der Vollzug des Kaufvertrags hängt davon ab, dass einige operative und rechtliche Bedingungen, unter anderem die kartellrechtliche Freigabe der Transaktion durch dieEU-Kommissionund der Abschluss der Renovierungs- und Umbauarbeiten an dem IFA Faro Hotel, vor dem 1. Januar 2021 erfüllt werden. Der zukünfti- ge Betrieb des Hotels der Gesellschaft soll von der Lopesan Hotel Management S.L., an der die IFA Hotel & Touristik AG beteiligt ist, fortgeführt werden.

Dominikanische Republik

Der Tourismus ist der wichtigste Wirtschaftssektor in der Dominikanischen Republik. Mit einem Anteil von 17,2 % und 16 % der Beschäftigung in 2018 ist er als Lebensgrundlage vieler Dominikaner von entscheidender Bedeu- tung (World Travel & Tourism Council, "WTTC recognises Dominican Republic's efforts in prioritising tourism", 10. Juli 2019). Das abgelaufene Geschäftsjahr war allerdings ein schlechtes Jahr für die Branche, die ausländischen Touristen-Ankünfte gingen um 5 % zurück (CentralAmericaData, "Bad Year for Tourism in the Dominican Re- public", 15. Januar 2020). Verantwortlich dafür waren insbesondere die Nachrichten über mehrere Todesfälle zur Jahresmitte, die später vom US-amerikanischen Federal Bureau of Investigation als Todesfälle unter natürlichen

Umständen bestätigt wurden (Pressemitteilung CNN: "Three American tourists died of natural causes in the Do- minican Republic, FBI tests show", 18. Oktober 2019). Gegenläufig stieg die Anzahl der Urlauber aus dem eige- nen Land um 15 % an. Insgesamt registrierte die Zentralbank der Dominikanischen Republik 7,1 Mio. Ankünfte (2018: 7,2 Mio.), dies entspricht einem Rückgang von 1,3 % im Vergleich zum Vorjahr (Banco Central de la República Dominicana - Economic Statistics - Tourism Sector, Stand März 2020). Die Gästestruktur zeigt, dass die meisten Gäste aus Nordamerika (55 %) und Europa (25 %) kommen. Weitere 14 % entfallen auf Südamerika. Die gästereichsten europäischen Länder sind vor allem Frankreich, Russland, Deutschland, Spanien und Eng- land.

Lopesan Costa Bávaro***** (ab 1. Mai 2019)

Unser Hotel in der Dominikanischen Republik konnte am 1. Mai 2019 planmäßig eröffnen. Die Belegung bis zum Jahresende lag bei 42 %, es wurde ein negatives EBITDA von - € 9,2 Mio. erzielt. Das negative Ergebnis resul- tiert insbesondere daraus, dass bis zur Eröffnung im Mai in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres keine Umsatzerlöse erzielt wurden, aus einmaligen Anlaufkosten sowie aus den allgemein rückläufigen Belegungszah- len für die Dominikanische Republik in 2019 aufgrund der oben erwähnten Todesfälle. Korrigiert sind hier bereits Sondereffekte aus Erträgen aufgrund der Ausbuchung von Verbindlichkeiten (- € 1,3 Mio.) sowie gegenläufig aus Aufwand aufgrund der Währungsumrechnung (+ € 8,4 Mio.), Aufwand aufgrund der Ausbuchung von Forderun- gen (+ € 0,4 Mio.) und Aufwand für Abfindungen (+ € 0,3 Mio.). Somit liegt das unbereinigte EBITDA bei - € 17,0 Mio. Die unbereinigte EBITDA-Marge beträgt - 69 %, während die bereinigte EBITDA-Marge bei - 37 % liegt. Die höchsten Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer im Monat beliefen sich auf € 180 (US$ 201), durchschnittlich wur- den im Zeitraum von Mai bis Dezember 2019 Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer in Höhe von € 132 (US$ 147) erzielt.

Österreich

Die IFA besitzt seit Jahren ein Portfolio mit drei Häusern im Kleinwalsertal. Das Geschäftsjahr 2019 verlief ten- denziell etwas schlechter als das Vorjahr. Es wurde ein EBITDA von € 0,8 Mio. (2018: € 1,1 Mio.) erzielt bei einer EBITDA-Marge von rund 12 % (2018: 15 %). Die Umsatzerlöse stiegen relativ betrachtet stärker an als die Bele- gung, welche mit 68 % leicht unter dem Vorjahr lag (2018: 70 %). Dadurch erhöhten sich die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer auf € 155 (2018: € 148). Insgesamt über die letzten Jahre betrachtet liefert unser Standort in Mittelberg, Österreich, weiterhin einen soliden und gefestigten Beitrag für den Konzern.

IFA Alpenrose Hotel***

Unser Hotel am österreichischen Standort erzielte eine gegenüber dem Vorjahr leicht geringere Auslastung von 75 % (2018: 78 %). Die Umsatzerlöse blieben auf dem Niveau des Vorjahres, jedoch erhöhten sich die betriebli- chen Aufwendungen um 9 %. Das EBITDA lag in der Folge bei nur noch € 0,5 Mio. (2018: € 0,7 Mio.). Verant- wortlich für den Rückgang sind im Wesentlichen gestiegene betriebliche Aufwendungen im Bereich der Instand- haltungen und Reparaturen. Die EBITDA-Marge sank deutlich auf 12 % (2018: 18 %), während die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer in 2019 deutlich auf € 143 stiegen (2018: € 138). Auch in 2019 lag eine insgesamt gute Bewertung der Gäste des IFA Alpenrose Hotels vor.

IFA Alpenhof Wildental Hotel****

Das Alpenhof Wildental Hotel hatte mit einer Belegung von 69 % eine leicht gesunkene Auslastung als noch im Vorjahr (2018: 70 %). Es konnte erneut ein EBITDA in Höhe von € 0,3 Mio. erzielt werden (2018: € 0,3 Mio.), wobei sich die EBITDA-Marge leicht auf 11 % verschlechterte (2018: 12 %). Die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer stiegen auf € 167 an (2018: € 162). Die Zufriedenheit unserer Gäste spiegelt sich erneut in einer hervor- ragenden Gästebewertung wider.

IFA Breitach Apartments***

Im Appartement-Hotel in Breitach sank in 2019 zwar die Auslastung auf 41 % (2018: 46 %), dennoch konnte

erneut ein EBITDA in Höhe von € 0,1 Mio. (2018: € 0,1 Mio.) erzielt werden. Die EBITDA-Marge erhöhte sich

sogar auf 15 % (2018: 13 %). Die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer beliefen sich in 2019 auf € 143 und lagen

damit stark über dem Niveau des Vorjahres (2018: € 121). Die höhere Preisdurchsetzung ist vor allem auf die Investitionen in der Vergangenheit zurückzuführen. Die Gästebewertungen in 2019 waren insgesamt sehr gut.

Gesundheitsbetriebe

Unsere Gesundheitsbetriebe an den beiden Standorten Usedom und Fehmarn konnten in 2019 insgesamt erneut positive operative Zahlen vermelden.

Kinder-REHAzentrum Usedom - IFA Kurheim Usedom

Unser Therapiezentrum auf Usedom konnte in 2019 insgesamt gute Ergebnisse erzielen. Die Kliniken mit dem Bereich Kinder-Rehabilitation mit Begleitperson und dem Bereich Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen konn- ten in 2019 auf insgesamt 72.245 Pflegetage zurückblicken (2018: 72.934 Pflegetage). Die durchschnittliche Zimmerbelegung belief sich erneut auf 85 % (2018: 85 %). Die Umsatzerlöse sanken unterproportional zu den betrieblichen Aufwendungen, was zu einem marginalen Anstieg des EBITDA auf € 1,2 Mio. (2018: € 1,1 Mio.) führte. Auch die EBITDA-Marge verbesserte sich leicht auf 20 % (2018: 19 %). Die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer sanken leicht auf € 159 (2018: € 160). Die Kunden- bzw. Patientenzufriedenheit war weiterhin gut.

Die Entwicklung am Standort Usedom übertrifft unsere Prognose für 2019. So hat sich das EBITDA mit + € 0,1 Mio. verbessert, statt sich um € 0,2 Mio. zu verschlechtern. Die erwartete Belegung von 86 % wurde indes leicht verfehlt (2019: 85 %). Der prognostizierte Anstieg der Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer auf € 162 wurde nicht erreicht, stattdessen lag ein leichter Rückgang auf € 159 vor.

Südstrand-Klinik Fehmarn

Die Südstrand-Klinik Fehmarn konnte im Geschäftsjahr 2019 wiederholt positive Zahlen vorlegen. Die Anzahl der Pflegetage erhöhte sich in 2019 auf 76.859 (2018: 75.403). Der gemäß unserer Prognose erwartete Rückgang der Zimmer-Auslastung auf 82 % ist nicht eingetreten, stattdessen hat sich die Auslastung auf 85% erhöht (2018: 84 %). Das EBITDA übertraf mit € 1,1 Mio. (2018: € 0,9 Mio.) unsere Prognose in Höhe von € 0,7 Mio. ebenso wie die EBITDA-Marge, die mit 21 % über unserer Schätzung von 14 % lag (2018: 18 %). Die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer blieben mit € 174 auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr (2018: € 174), was einem leicht höheren als den von uns erwarteten Wert von € 171 entspricht. Die Patientenzufriedenheit lag wie im Vorjahr auf einem guten Niveau, was auch unseren Erwartungen entsprach.

Gesamteinschätzung der Geschäftsentwicklung

Das Geschäftsjahr 2019 verlief für den IFA-Konzern unter Berücksichtigung der nachfolgend beschriebenen Son- dereffekte operativ nicht wie erwartet. In unserer Prognose für 2019 sind wir von einem Konzern-EBITDA ohne Sondereffekte zwischen € 14 Mio. und € 16 Mio. ausgegangen. Das Konzern-EBITDA wird als Ergebnis der be- trieblichen Tätigkeit zuzüglich Abschreibungen und des Ergebnisses aus assoziierten Unternehmen definiert. Das bereinigte Konzern-EBITDA wurde um die unten beschriebenen Sondereffekte korrigiert.

Das tatsächliche Konzern-EBITDA zum 31. Dezember 2019 beläuft sich auf - € 5,1 Mio. inklusive der Sonderef- fekte. Das bereinigte Konzern-EBITDA beträgt € 3,5 Mio. und wurde um folgende Sondereffekte korrigiert:

Konzern-EBITDA (unbereinigt)

- 5,1

Mio.

Erträge aus der Auflösung bzw. Ausbuchung von

Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten

-

1,3

Mio.

Erträge aus der Kaufpreisanpassung der drei in 2017 veräußerten

Hotels (IFA Beach, IFA Continental, IFA Dunamar)

-

0,1

Mio.

Aufwendungen aus Wechselkursdifferenzen

+

8,4

Mio.

Aufwand aus Abgängen von Anlagevermögen

+

0,7

Mio.

Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen

+

0,6

Mio.

Aufwendungen für Abfindungen

+

0,3

Mio.

Bereinigtes Konzern-EBITDA

=

3,5

Mio.

Das im Geschäftsbericht 2018 angegebene Konzern-EBITDA für 2019 zwischen € 14 Mio. und € 16 Mio. konnte somit nicht erreicht werden. Dies ist auf das deutlich negative EBITDA in der Dominikanischen Republik zurück- zuführen, welches um € 10,4 Mio. geringer war als erwartet, insbesondere aufgrund außerordentlicher Effekte und infolge der bereits beschriebenen Krise im Zusammenhang mit zunächst ungeklärten Todesfällen zum Zeit- punkt der Inbetriebnahme des Hotels. Die bereinigte Konzern-EBITDA-Marge wurde im Geschäftsbericht 2018 zwischen 16 % und 18 % prognostiziert. Zum 31. Dezember 2019 liegt sie nach Bereinigung der oben beschrie- benen Sondereffekte bei 5 % und konnte somit ebenfalls nicht erreicht werden.

Das zwischen € 7 Mio. und € 9 Mio. für die IFA Hotel & Touristik AG als Obergesellschaft des IFA-Konzerns prognostizierte positive Jahresergebnis für 2019 fiel mit € 9,6 Mio. etwas höher aus als erwartet. Grund hierfür waren im Wesentlichen die Beteiligungserträge von der Tochtergesellschaft IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG in Höhe von € 9,2 Mio.

Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres 2019

Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und Stimmrechtsverteilung

Am 17. Januar 2019 wurde die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juli 2018 beschlossene Kapital- erhöhung in das Handelsregister in Duisburg eingetragen. Die Lopesan Touristik S.A. hat am 21. Januar 2019 bekannt gegeben, nunmehr mittelbar 76,33 % (= 37.785.433 Stimmrechte) zu halten. 76,26 % (= 37.748.485 Stimmrechte) hält die Lopesan Touristik S.A. direkt. Weiterhin hat die Newinvest Assets Beteiligungs GmbH am

18. Januar 2019 bekannt gegeben, nunmehr 13,52 % (= 6.692.352 Stimmrechte) zu halten. Sämtliche Stimm- rechte hält die Newinvest Assets Beteiligungs GmbH direkt.

Der Emissionserlös soll dazu verwendet werden, eine Neuausrichtung der IFA sicherzustellen. Dazu wurde zum Zeitpunkt der Einberufung zur Hauptversammlung am 19. Juli 2018 ein Investitionsplan veröffentlicht. Wesentli- che Eckpunkte vor dem Eintreten der Pandemie des Coronavirus sind das Hotelbauprojekt in der Dominikani- schen Republik, die Renovierung des IFA-Hotel Faro auf Gran Canaria und des IFA-Hotels auf Fehmarn sowie der Erwerb der nicht von der IFA Hotel & Touristik AG gehaltenen 50 % an der Anfi-Gruppe.

Neubauprojekt in der Dominikanischen Republik

Der Zeitplan unseres Neubauprojekts in der Dominikanischen Republik konnte planmäßig eingehalten werden.

Am 1. Mai 2019 fand die Eröffnung unserer neuen Hotelanlage statt.

Ausschüttung einer von der Hauptversammlung am 18. Juli 2019 beschlossenen Dividende in Höhe von

€ 0,12 pro Aktie

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 18. Juli 2019 hatte beschlossen, den mit

  • 7.373.098,89 im Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 5.926.110,00 zur Ausschüt- tung einer Dividende von € 0,12 je Stückaktie auf die 49.384.250 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwen- den. Die Auszahlung der Dividende erfolgte am 23. Juli 2019. Der übrige Bilanzgewinn in Höhe von € 1.446.988,89 wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Verkaufsverpflichtung der Anteile an der Gesellschaft IFA Hotel Faro Maspalomas S.A.U.

Am 24. November 2019 hat die Tochtergesellschaft der IFA Hotel & Touristik AG, die IFA Canarias S.L., einen Kaufvertrag über sämtliche Gesellschaftsanteile an der IFA Hotel Faro Maspalomas, S.A.U mit einem internatio- nalen Investor abgeschlossen. Der Kaufpreis beträgt € 68 Mio. Der Vollzug des Kaufvertrags hängt davon ab, dass einige operative und rechtliche Bedingungen, unter anderem die kartellrechtliche Freigabe der Transaktion durch die EU-Kommission und der Abschluss der Renovierungs- und Umbauarbeiten an dem Hotel IFA Faro, vor dem 1. Januar 2021 erfüllt werden. Der zukünftige Betrieb des Hotels der Gesellschaft soll von der Lopesan Hotel Management S.L., an der die IFA Hotel & Touristik AG beteiligt ist, fortgeführt werden.

Wichtige Vorgänge nach dem Ende des Geschäftsjahres 2019

Coronakrise

Aufgrund der Coronakrise dürfen auf Anweisung der Regierung in Deutschland ab Mitte März 2020 "Übernach- tungsangebote im Inland […] ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken" genutzt werden. Damit wurde der Hotelbetrieb an unseren Standorten in Deutschland de facto untersagt, dasselbe gilt für unseren Standort im Kleinwalsertal / Österreich und unsere Kliniken. Die Regierung in der Dominikanischen Republik hat zeitgleich ein Flugverbot von und nach Europa erlassen. Auch hier kommt der Hotelbetrieb zum Erliegen. Diese Ausnahmesi- tuation wird derzeit von der Geschäftsführung aufmerksam verfolgt. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um mög- lichst viele Kosteneinsparungen umzusetzen. Bei Bedarf prüfen wir Unterstützungen durch die staatlichen Institu- tionen, bis der ordentliche Betrieb wieder weitergeführt werden kann. Ebenso stehen wir mit unserer Versiche- rung über mögliche Ausfallentschädigungen im Gespräch. Wir gehen davon aus, dass im zweiten Quartal 2020 sukzessive wieder Gäste unter den dann jeweils geltenden Hygieneauflagen und Abstandsregeln in unseren Häusern aufgenommen werden können. Zurzeit sehen wir - vor dem Hintergrund der guten Liquiditätslage der Gesellschaft - kein Risiko bezüglich unserer Unternehmensfortführung.

Die IFA Hotel & Touristik AG hat am 29. April 2020 jeweils eine Patronatserklärung gegenüber ihren Tochterge- sellschaften IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG, Burg auf Fehmarn, IFA Kur- und Ferienpark Usedom GmbH, Kölpinsee, und Kinder-REHAzentrum Usedom Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kölpinsee, mit dem Inhalt abgegeben, die genannten Gesellschaften so auszustatten, dass diese ihren jeweiligen Zahlungsverpflich- tungen jederzeit nachkommen können. Die Patronatserklärungen wurden zeitlich unbegrenzt abgegeben. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme durch die Gesellschaften wird jeweils als gering eingeschätzt.

Maßnahmen nach Nichteinhaltung der Finanzkennzahlen

Per 31. Dezember 2019 lag ein Bruch der Covenants im Zusammenhang mit dem Darlehen der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG vor. Daher werden sämtliche zugehörige Finanzschulden als kurzfristig in der Bilanz zum Abschlussstichtag ausgewiesen. Das Darlehen valutierte zum 31. Dezember 2019 mit € 31,9 Mio. zuzüglich € 0,1 Mio. Zinsen. Die im März 2020 fälligen Tilgungen (€ 4,6 Mio.), Zinsen (€ 0,1 Mio.) und SWAP-Zahlungen (€ 0,4 Mio.) wurden ordnungsgemäß beglichen, so dass das Darlehen zum 31. März 2020 mit € 27,3 Mio. valutierte. Mit Schreiben vom 15. April 2020 hat sich die Banco Santander in einer Absichtserklärung dazu bereit erklärt, Verhandlungen für die Umstrukturierung der genannten Schuld über ein neues Finanzgeschäft mit dem Ziel auf- zunehmen, die Nichteinhaltung der Finanzkennzahl zu heilen und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die gegenwärtigen Verbindlichkeiten - sowohl die Finanzschulden als auch den Zinsswap - mit allen vereinbarten Merkmalen und finanziellen Bedingungen in ein anderes, bilaterales Finanzierungsgeschäft umzustrukturieren, dessen Bedingungen und Merkmale identisch sind.

Aktienrückkaufprogramm wegen Erreichens des Höchstvolumens von 37.500 Aktien vorzeitig beendet

Das vom Vorstand der IFA Hotel & Touristik AG am 28. November 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats be- schlossene und mit Beschluss vom 27. Januar 2020 bis zum 23. April 2020 verlängerte Aktienrückkaufprogramm wurde wegen Erreichens der festgelegten maximalen Gesamtanzahl von 37.500 eigenen Aktien am 25. März 2020 vorzeitig beendet. Die Anschaffungskosten der Gesellschaft für die im Zeitraum vom 9. Dezember 2019 bis zum 25. März 2020 erworbenen 37.500 eigenen Aktien betrugen insgesamt € 210.685,30 (ohne Erwerbsneben- kosten). Die Gesellschaft hält nunmehr 153.250 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von ca. 0,31 %. Die aus dem jetzt beendeten Aktienrückkaufprogramm stammenden 37.500 eigenen Aktien sind zum Zwecke der Einziehung erworben worden.

Wesentliche Rechtsstreitigkeiten

Anfechtung der Beschlüsse zu TOP 1 und 11 der Hauptversammlung vom 16./17. Juli 2015

Die Hauptversammlung der IFA Hotel & Touristik AG vom 16./17. Juli 2015 hatte zu TOP 1 die Zustimmung nach

  • 119 Abs. 2 AktG zur Anweisung der Geschäftsführung diverser Tochter- und Enkelgesellschaften zum Erwerb der Creativ Hotel Catarina S.A. durch die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. sowie gleichzeitig zu TOP 11 die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Verkäuferin und deren Obergesellschaften beschlossen und Herrn Rechtsanwalt Dr. Norbert Knüppel, Düsseldorf, als Besonderen Vertreter bestellt. Beide Beschlüsse wur- den von unterschiedlichen Aktionären angefochten. Diese Anfechtungsklagen wurden zu einem Rechtsstreit verbunden, der noch in erster Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig ist. Aufgrund eines vom Landge- richt Düsseldorf im Oktober 2018 erlassenen Beweisbeschlusses soll durch Einholung eines Sachverständigen- gutachtens Beweis über die Behauptung der Klägerin erhoben werden, dass der im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung an der IFA Catarina S.A. vereinbarte und an die Mehrheitsgesellschafterin gezahlte Kauf- preis deutlich überhöht war.

Anfechtung der Beschlüsse zu TOP 7, 9 und 10 der Hauptversammlung vom 21. Juli 2016

Die Hauptversammlung vom 21. Juli 2016 hat zu TOP 7 die Abberufung des Besonderen Vertreters beschlossen, nachdem der Besondere Vertreter nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten die Haftungsansprüche geltend gemacht hatte oder auch nur begründen konnte, sowie in einem weiteren Beschluss zu TOP 9 die Wiederbestellung von Herrn Dr. Knüppel zum Besonderen Vertreter beschlossen. Beide Beschlüs- se wurden ebenfalls von unterschiedlichen Aktionären angefochten.

Der Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Wiederbestellung (TOP 9) ist mittlerweile vor dem BGH anhängig, nachdem auf die Anfechtung der Wiederbestellung des Besonderen Vertreters hin der Beschluss zur Wiederbe- stellung des Besonderen Vertreters im September 2016 durch Anerkenntnisurteil des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben wurde. Gegen das Anerkenntnisurteil haben sowohl der Besondere Vertreter als auch weitere Aktio- näre Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Berufung am 29. November 2018 zurück- gewiesen und die Anfechtbarkeit der Wiederbestellung damit wegen der Unbestimmtheit der geltend zu machen- den Ansprüche bestätigt.

In dem parallelen Rechtsstreit betreffend die Abberufung des Besonderen Vertreters (TOP 7) und den Beschluss zur Erweiterung der Beschlussfassung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen Erwerbs der Creativ Hotel Catarina S.A. gegenüber der Mehrheitsaktionärin auch auf Vorstand und Aufsichtsrat (TOP 9) hat das Landgericht Düsseldorf am 21. Februar 2020 die Anfechtungsklage der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH gegen den zu TOP 10 gefassten Beschluss (Erweiterung der Geltendmachung auch gegenüber den Verwal- tungsmitglieder (TOP 9)) sowie die korrespondierende positive Beschlussfeststellungsklage abgewiesen und der Anfechtungsklage der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH gegen die Abberufung des Besonderen Vertreters (TOP 7) stattgegeben. Sowohl die Klägerin als auch die Beklagte haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Seit der Hauptversammlung 2017 war Herr Dr. Knüppel nicht in einer für die Gesellschaft erkennbaren Weise tätig.

Zahlungsklage einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Vor dem Landgericht Duisburg ist ein Rechtsstreit anhängig, mit welchem eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuer- beratungsgesellschaft die Vergütung ihrer Beratungsleistungen in Höhe von EUR 57.938,13 verlangt, die Herr Dr. Knüppel in seiner Eigenschaft als Besonderer Vertreter im Zeitraum von November 2016 bis Februar 2017 in

Anspruch genommen hat. Der Klage hat das Landgericht Duisburg am 5. April 2019 stattgegeben; das Urteil ist rechtskräftig.

Zahlungsklage einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Nachdem die Hauptversammlung der IFA Hotel & Touristik AG vom 16./17. Juli 2015 zu TOP 11 die Geltendma- chung von Ersatzansprüchen gegen die Verkäuferin und deren Obergesellschaften beschlossen und Herrn Rechtsanwalt Dr. Norbert Knüppel als Besonderen Vertreter bestellt hatte, ist ein weiterer Rechtsstreit vor dem Landgericht Duisburg anhängig. Eine Rechtsanwaltsgesellschaft, die den Besonderen Vertreter bei seiner Tätig- keit unterstützt und beraten hat, macht mit der Klage und Klageerweiterung Vergütungs- und Erstattungsansprü- che in Höhe von insgesamt EUR 174.376,42 aus eigenem und abgetretenem Recht gegen die IFA Hotel & Tou- ristik AG geltend. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch aus.

Verfahren bezogen auf den Kapitalerhöhungsbeschluss zu TOP 9 der Hauptversammlung vom

19. Juli 2018

In der Hauptversammlung vom 19. Juli 2018 fasste die Hauptversammlung der IFA Hotel & Touristik AG unter TOP 9 einen Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittel- baren Bezugsrechts. Mit Klage vom Juli 2018 erhob eine Aktionärin der Gesellschaft eine Anfechtungsklage ge- gen den zu TOP 9 gefassten Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juli 2018 (Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts). Das Landge- richt Düsseldorf hat die Anfechtungsklage der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH mit Urteil vom 30. August 2019 abgewiesen. Eine Berufung der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH gegen dieses Urteil ist gegenwärtig beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist anberaumt auf den 10. September 2020.

Die IFA Hotel & Touristik AG hatte bezogen auf diesen Kapitalerhöhungsbeschluss als Antragstellerin im Freiga- beverfahren die Feststellung begehrt, dass der in der Hauptversammlung vom 19. Juli 2018 unter TOP 9 gefasste Beschluss der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses nicht entgegensteht und die von der Klägerin im Anfechtungsverfahren behaupteten Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Der unter TOP 9 gefasste Beschluss ist im November 2018 im Freigabeverfahren vom zustän- digen Oberlandesgericht Düsseldorf wegen offensichtlicher Unbegründetheit der Anfechtungsklage zur Eintra- gung in das Handelsregister freigegeben worden. Die Kapitalerhöhung ist inzwischen durchgeführt.

Auskunftsverfahren

Vor dem Landgericht Düsseldorf war zudem ein Verfahren anhängig, mit welchem Auskunft zu in der Hauptver- sammlung vom 19. Juli 2018 gestellten Fragen in Bezug auf den Beteiligungserwerb der Gesellschaft an der Lopesan Hotel Management S.L. sowie die eingebrachten Sacheinlagen und deren Wertermittlung begehrt wird. Eine mündliche Verhandlung fand im November 2018 statt. Das Landgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom

23. Oktober 2019 die Anträge der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH kostenpflichtig abgewiesen. Eine Be- schwerde gegen die Entscheidung hat die Antragstellerin - soweit bekannt - nicht eingelegt.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns (IFRS)

Ertragslage Konzern

Zu internen Steuerungszwecken haben wir die folgende Darstellung der Ertragslage gewählt:

2019

2018

Veränderung

€ Mio

%

€ Mio

%

€ Mio

%

Umsatzerlöse

76,6

100,0

81,6

100,0

-5,0

-6,1

Sonstige Erträge

3,8

5,0

4,2

5,1

-0,4

-9,5

Betriebliche Erträge gesamt

80,4

105,0

85,8

105,1

-5,4

-6,3

Materialaufwand

34,2

44,6

26,9

33,0

7,3

27,1

Personalaufwand

29,9

39,0

29,1

35,7

0,8

2,7

Abschreibungen

17,7

23,1

7,8

9,6

9,9

>100

Sonstige Aufwendungen

14,3

18,7

14,6

17,9

-0,3

-2,1

Betriebliche Aufwendungen gesamt

96,1

125,5

78,4

96,2

17,7

22,6

Betriebliches Ergebnis

-15,7

-20,5

7,4

8,9

-23,1

<-100

Finanzergebnis

-1,8

-2,3

0,1

0,1

-1,9

<-100

Operatives Ergebnis vor Ertragsteuern

-17,5

-22,8

7,5

9,0

-25,0

<-100

Neutrales Ergebnis

-8,6

-11,2

37,0

45,3

-45,6

<-100

Ertragsteuern

0,7

0,9

6,7

8,2

6,0

89,6

Ergebnis nach Ertragsteuern

-26,8

-35,0

37,8

46,1

-64,6

<-100

Das Ergebnis nach Ertragsteuern (Konzernergebnis) des IFA-Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 ist ebenso wie der Vergleich mit den Zahlen des Vorjahres wiederum durch Sondereffekte wie der Eröffnung des neuen Hotels in der Dominikanischen Republik oder der renovierungsbedingten Schließung des IFA Hotels Faro auf Gran Canaria im Jahr 2019 bzw. dem Verkauf des Hotels IFA Interclub Atlantic oder der Schließung der bisher in der Dominikanischen Republik betriebenen Hotels in 2018 geprägt. Das Ergebnis nach Ertragsteuern beträgt - € 26,8 Mio. und liegt um € 64,6 Mio. unter dem Ergebnis des Jahres 2018 von € 37,8 Mio.

Der Rückgang des Ergebnisses nach Ertragsteuern betrifft das betriebliche Ergebnis (- € 23,1 Mio.), das neutrale Ergebnis (- € 45,6 Mio.), die Ertragsteuern (+ € 6,0 Mio.) und das Finanzergebnis (- € 1,9 Mio.).

Betriebliches Ergebnis

Das betriebliche Ergebnis verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr von € 7,4 Mio. um € 23,1 Mio. auf

  • € 15,7 Mio. Der Rückgang ist überwiegend durch die Hotelveräußerungen und-schließungen in den Jahren
    2018 und 2019 und den Neubau des Hotels in der Dominikanischen Republik bedingt:
    • Die drei bisher in der Dominikanischen Republik betriebenen Hotels wurden sukzessive im Zeitraum Ap- ril bis Oktober 2018 geschlossen.
    • Im Mai 2019 wurde im Rahmen eines sogenanntenSoft-Opening das neue Hotel Lopesan Costa Bávaro in der Dominikanischen Republik eröffnet. Insgesamt ist das betriebliche Ergebnis des Konzerns in der Dominikanischen Republik im Vergleich zum Vorjahr um € 16,3 Mio. zurückgegangen.
    • Das IFA Hotel Faro wurde im Juni 2019 renovierungsbedingt geschlossen. Daraus resultiert ein Rück- gang des betrieblichen Ergebnisses auf Konzernebene im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von € 3,5 Mio.
  • Das Hotel IFA Interclub Atlantic Hotel wurde am 18. April 2018 veräußert. Daraus resultiert ein Rück- gang des betrieblichen Ergebnisses auf Konzernebene im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von € 1,2 Mio.

Bereinigt um die Hotelveräußerungen und -schließungen ist das betriebliche Ergebnis um € 2,2 Mio. gegenüber dem Vorjahr gesunken. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf gestiegene Materialaufwendungen und gesunkene sonstige betriebliche Erträge zurückzuführen.

Die betrieblichen Erträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr um € 5,4 Mio. auf € 80,4 Mio. - nahezu aus- schließlich bedingt durch verminderte Umsatzerlöse - reduziert.

Die Verringerung der Umsatzerlöse um insgesamt € 5,0 Mio. ist durch die genannten Hotelveräußerungen, - schließungen und -neueröffnungen in 2018 und 2019 bedingt. Bereinigt um diese Sondereffekte sind die Um- satzerlöse leicht um € 0,1 Mio. gestiegen.

Die Umsatzerlöse unserer Hotelbetriebe in Österreich sind im Berichtsjahr um € 0,1 Mio. gestiegen und betragen € 6,8 Mio. im Jahr 2019 nach € 6,7 Mio. im Jahr 2018.

Unser zurzeit einziger Hotelbetrieb auf Gran Canaria - das IFA Faro Hotel - wurde im Juni 2019 zwecks Reno- vierung geschlossen. Die Umsätze betrugen in 2019 € 5,1 Mio. nach € 11,9 Mio. im Vorjahr.

Die Umsatzerlöse der Hotelbetriebe in Deutschland sind um € 0,1 Mio. im Vorjahresvergleich niedriger und betra- gen € 41,1 Mio. im Jahr 2019 nach € 41,2 Mio. im Vorjahr.

Die Umsatzerlöse der Gesundheitsbetriebe in Deutschland sind um € 0,1 Mio. gegenüber dem Vorjahr gestiegen und betragen € 10,6 Mio. im Jahr 2019 nach € 10,5 Mio. im Vorjahr.

In der Dominikanischen Republik haben wir in 2019 einen Umsatz von € 13,1 Mio. nach € 6,9 Mio. im Vorjahr erzielt. Wie oben dargestellt, sind diese Werte nicht vergleichbar, da sie sich in 2019 auf das neue Hotel und in 2018 auf die alten Hotelanlagen bezieht.

Die betrieblichen Aufwendungen sind im Vorjahresvergleich um € 17,7 Mio. auf € 96,1 Mio. gestiegen. Der An- stieg ist im Wesentlichen auf unser neues Hotel in der Dominikanischen Republik zurückzuführen. Hier stiegen insbesondere die Abschreibungen und der Materialaufwand. Insgesamt sind die betrieblichen Aufwendungen in der Dominikanischen Republik im Vergleich zu Vorjahr um € 22,6 Mio. gestiegen. Die anderen Hotelveräußerun- gen und -schließungen in 2018 und 2019 haben zu einem Rückgang der betrieblichen Aufwendungen von insge- samt € 6,5 Mio. geführt.

Bereinigt um die Sondereffekte wären die betrieblichen Aufwendungen nur um € 1,7 Mio. angestiegen. Dieser Anstieg betrifft im Wesentlichen den Materialaufwand.

Die Materialaufwandsquote bezogen auf die gesamten Umsatzerlöse hat sich im Vorjahresvergleich deutlich um 11,6 %-Punkte verschlechtert. Dies ist im Wesentlichen auf die Eröffnung des neuen Hotels in der Dominikani- schen Republik zurückzuführen. Die Personalaufwandsquote ist um 3,3 %-Punkte gestiegen.

Im Ergebnis ergibt sich ein betriebliches Ergebnis von - € 15,7 Mio. im Berichtsjahr.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis, welches das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, die Finanzerträge und Finanzauf- wendungen umfasst, hat sich im Vorjahresvergleich um € 1,9 Mio. verschlechtert und beträgt - € 1,8 Mio. nach € 0,1 Mio. im Vorjahr.

Der Rückgang resultiert zum einen aus dem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, welches von € 2,3 Mio. im Vorjahr auf € 1,6 Mio. gesunken ist und die Lopesan Hotel Management S.L. betrifft, an der der IFA-Konzern seit dem 2. Januar 2018 mit 24,01 % beteiligt ist.

Zum anderen sind die laufenden Zinsaufwendungen aus den Finanzschulden des IFA-Konzerns von € 2,9 Mio. im Vorjahr auf € 3,9 Mio. im Berichtsjahr gestiegen. Ursächlich dafür ist das neue Bankdarlehen zur teilweisen Finanzierung des Hotelneubaus in der Dominikanischen Republik.

Die Zinserträge sind um € 0,2 Mio. bedingt durch verminderte Zinserträge aus den erworbenen Darlehen gegen Unternehmen aus der Hotelbranche zurückgegangen.

Neutrales Ergebnis

Im neutralen Ergebnis weisen wir Erträge aus der Ausbuchung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten (€ 1,3 Mio.) sowie sonstige Erträge aus der Kaufpreisanpassung der drei in 2017 veräußerten Hotels (€ 0,1 Mio.) aus.

Den neutralen Erträgen stehen neutrale Aufwendungen aus Währungsdifferenzen (€ 8,4 Mio.), Verluste aus An- lagenabgängen (€ 0,7 Mio.), Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen (€ 0,6 Mio.) und Aufwen- dungen für Abfindungen (€ 0,3 Mio.) gegenüber.

Im Vorjahr betraf das neutrale Ergebnis den Ertrag aus der Entkonsolidierung der Interclub Atlantic Hotel S. A. (€ 32,4 Mio.), den Ertrag aus dem Verkauf der Klinikimmobilie Bernsteinklinik in Binz auf Rügen (€ 4,5 Mio.), Erträge aus der Auflösung bzw. Ausbuchung von Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten (€ 1,9 Mio.), den Ertrag aus der erstmaligen Bewertung der Lopesan Hotel Management S.L. gemäß der Equity- Methode (€ 1,3 Mio.) und Erträge aus der Währungsumrechnung (€ 0,3 Mio.). Den neutralen Erträgen standen neutrale Aufwendungen aus Garantien im Zusammenhang dem Verkauf der drei Gesellschaften IFA Continental Hotel S.A., IFA Hotel Dunamar S. A. und IFA Beach Hotel S. A. im Jahr 2017 (€ 2,2 Mio.), periodenfremde Bera- tungskosten (€ 0,3 Mio.), Aufwendungen für Abfindungen (€ 0,4 Mio.), Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen (€ 0,3 Mio.) und Verluste aus Anlagenabgängen (€ 0,2 Mio.) gegenüber.

Insgesamt beträgt das neutrale Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 - € 8,6 Mio. nach € 37,0 Mio. im Vorjahr.

Vermögenslage Konzern

Die Vermögenslage des Konzerns stellt sich wie folgt dar:

31.12.2019

31.12.2018

Veränderung

Gesamt

Gesamt

Gesamt

€ Mio

%

€ Mio

%

€ Mio

%

Langfristige Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte

und Sachanlagen

397,3

59,9

290,7

62,3

106,6

36,7

Anteile an assoziierten Unter-

5,2

0,8

3,6

0,8

1,6

44,4

nehmen

Übrige Finanzanlagen

36,1

5,4

36,1

7,7

0,0

0,0

Latente Steueransprüche

10,2

1,5

9,1

1,9

1,1

12,1

448,8

67,6

339,5

72,7

109,3

32,2

Kurzfristige Vermögenswerte

Vorräte

1,6

0,2

0,7

0,1

0,9

>100

Forderungen und sonstige

33,6

5,1

79,3

17,0

-45,7

-57,6

Vermögenswerte

Liquide Mittel

148,4

22,4

47,0

10,1

101,4

>100

Abgrenzungen

1,1

0,2

0,3

0,1

0,8

>100

Zum Verkauf stehende

29,4

4,5

0,0

0,0

29,4

100,0

Vermögenswerte

214,1

32,4

127,3

27,3

86,8

68,2

Vermögen

662,9

100,0

466,8

100,0

196,1

42,0

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

128,4

19,4

51,2

11,0

77,2

>100

Kapitalrücklage

173,8

26,2

51,1

10,9

122,7

>100

Gewinnrücklagen

159,1

24,0

130,5

28,0

28,6

21,9

Übriges Konzernergebnis

14,7

2,2

2,0

0,4

12,7

>100

Konzernergebnis

-23,5

-3,5

37,4

8,0

-60,9

<-100

Anteil anderer Gesellschafter am

15,9

2,3

16,6

3,6

-0,7

-4,2

Eigenkapital

468,4

70,6

288,8

61,9

179,6

62,2

Langfristige Schulden

Finanzschulden

105,7

15,9

129,4

27,7

-23,7

-18,3

Rückstellungen

0,0

0,0

0,3

0,0

-0,3

-100,0

Derivative Finanzinstrumente

2,4

0,4

3,6

0,8

-1,2

-33,3

108,1

16,3

133,3

28,5

-25,2

-18,9

Kurzfristige Schulden

Finanzschulden

46,4

7,0

11,0

2,4

35,4

>100

Übrige Verbindlichkeiten

29,5

4,5

32,0

6,8

- 2,5

-7,8

Derivative Finanzinstrumente

1,5

0,2

1,7

0,4

-0,2

-11,8

Rückstellungen und

Verbindlichkeiten aus zum Verkauf

stehenden Vermögenswerten

9,0

1,4

0,0

0,0

9,0

100,0

86,4

13,1

44,7

9,6

41,7

93,3

Kapital und Schulden

662,9

100,0

466,8

100,0

196,1

42,0

Bilanzstruktur

Die Bilanz des IFA Konzerns ist im Wesentlichen durch Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und Finanzanlagen sowie Liquide Mittel auf der Aktivseite und Eigenkapital sowie Finanzschulden auf der Passivseite geprägt.

Im Konzernabschluss hat sich die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem Vorjahr deutlich um € 196,1 Mio. auf € 662,9 Mio. erhöht.

Der Neubau des Hotels Lopesan Costa Bávaro in der Dominikanischen Republik hat auf der Aktivseite der Bilanz zu einem weiteren deutlichen Anstieg des Sachanlagevermögens geführt. Finanziert wurde dieser Anstieg durch Mittel aus Eigenkapital (unter anderem aus der im Januar 2019 erfolgten Kapitalerhöhung) sowie durch Fremdfi- nanzierung. Die Kapitalerhöhung hat zu einer deutlichen Erhöhung des Eigenkapitals und zudem zu einer signifi- kanten Steigerung der liquiden Mittel geführt.

Wesentlich für die Vermögenslage des Konzerns ist zudem, dass die Aktiva und Passiva der IFA Hotel Faro Ma- spalomas S. A. aufgrund des erfolgten Verkaufs unter Vollzugsbedingungen, die am 31. Dezember 2019 noch nicht erfüllt waren, als "Zum Verkauf stehende Vermögenswerte" bzw. als "Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus zum Verkauf stehenden Vermögenswerten" ausgewiesen werden.

Auf der Aktivseite hat sich das langfristige Vermögen um € 109,3 Mio. und das kurzfristige Vermögen um € 86,8 Mio. erhöht. Auf der Passivseite ist das Eigenkapital um € 179,6 Mio. und die lang- und kurzfristigen Schulden um € 16,5 Mio. gestiegen.

Aktivseite

Die Immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen sind um € 106,6 Mio. erhöht. Der Anstieg betrifft den Neu- bau des Hotels Lopesan Costa Bávaro in der Dominikanischen Republik und die Renovierung des IFA Hotel Faro. Anlagenzugängen (+ € 145,6 Mio.) und positiven Wechselkursdifferenzen (+ € 2,7 Mio.) stehen planmäßige Abschreibungen (- € 17,7 Mio.), Anlagenabgänge (- € 1,0 Mio.) und die Umgliederung in "Zum Verkauf stehende Vermögenswerte" (- € 23,0 Mio.) gegenüber.

Die Anteile an assoziierten Unternehmen sind aufgrund des in 2019 erfassten anteiligen Ergebnisses der Lo- pesan Hotel Management S.L. in Höhe von € 1,6 Mio. entsprechend gestiegen. Die übrigen Finanzanlagen sind im Vorjahresvergleich unverändert.

Die latenten Steueransprüche sind im Vorjahresvergleich um € 1,1 Mio. gestiegen. Dieser Anstieg resultiert überwiegend daraus, dass die latenten Steuern der IFA Hotel Faro Maspalomas S. A., welche im Vorjahresaus- weis mit einem negativen Wert in den aktiven latenten Steuern saldiert waren, in die "Zum Verkauf stehende Vermögenswerte" umgegliedert wurden.

Die kurzfristigen Vermögenswerte sind um € 86,8 Mio. auf € 214,1 Mio. gestiegen. Die Steigerung betrifft im We- sentlichen die Liquiden Mittel (+ € 101,4 Mio.), welche überwiegend aus der Kapitalerhöhung resultieren sowie die zum Verkauf stehenden Vermögenswerte (+ € 29,4 Mio.), die IFA Hotel Faro Maspalomas S.A. betreffen. Gegenläufig haben sich die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte (- € 45,7 Mio.) vermindert.

Die Verminderung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte ist überwiegend auf einen Rückgang der kurzfristigen Geldanlagen (- € 27,0 Mio.) und geringere Ertragsteuerforderungen insbesondere in Spanien infolge von erstatteten Steuervorauszahlungen (- € 22,7 Mio.) zurückzuführen. Gegenläufig haben sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um + € 3,2 Mio. erhöht.

Die Liquiden Mittel werden im Wesentlichen von der IFA H&T (€ 68,6 Mio.), unseren spanischen Gesellschaften (€ 45,3 Mio.), von der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG (€ 26,3 Mio.) und unseren Betrieben in der Do- minikanischen Republik (€ 6,7 Mio.) gehalten.

Die IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG hat die Liquiden Mittel teilweise aufgrund der Darlehensbestim- mungen zum Konsortialkredit zu Tilgungszwecken vorzuhalten.

Passivseite

Die Erhöhung des Eigenkapitals um € 179,6 Mio. resultiert im Wesentlichen aus der Kapitalerhöhung (+ € 199,9 Mio.) und den erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen (+ € 12,8 Mio.). Gegenläufig haben insbesondere das negative Konzernergebnis (- € 26,8 Mio.) und die Dividende der IFA HOTEL & TOURISTIK AG für das Jahr 2018 (- € 6,3 Mio.) das Eigenkapital vermindert. Die Eigenkapitalquote ist auf 70,6 % nach 61,9 % im Vorjahr gestiegen.

Die lang- und kurzfristigen Schulden sind im Vorjahresvergleich um € 16,5 Mio. gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Finanzschulden zurückzuführen. Diese haben sich um € 11,7 Mio. erhöht, da die weitere Aufnahme des Darlehens im Zusammenhang mit dem Bau des Hotels Lopesan Costa Bávaro in der Dominikanischen Republik (+ € 27,6 Mio.) die planmäßige Tilgung der anderen Finanzschulden überstieg.

Der Anstieg betrifft weiterhin die Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus zum Verkauf stehenden Vermögens- werten, die die IFA Hotel Faro Maspalomas S. A. betreffen. Die übrigen Positionen der lang- und kurzfristigen Schulden haben sich nur unwesentlich geändert.

Die Nettofinanzschulden (Finanzschulden abzüglich Liquider Mittel und Festgeldanlagen) betragen zum 31. De- zember 2019 € 3,7 Mio. nach € 66,4 Mio. im Vorjahr.

Die kurzfristigen und langfristigen Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten sind aufgrund gesunkener negativer Marktwerte um € 1,4 Mio. zurückgegangen.

Konzern-Cashflow

Die detaillierte Kapitalflussrechnung ist im Konzernabschluss dargestellt.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Konzerns beträgt im Geschäftsjahr 2019 € 20,2 Mio. nach

  • € 3,0 Mio. im Vorjahr. Wesentliche Ursache für den positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind Erstattungen von in Spanien geleisteten Steuervorauszahlungen (€ 23,1 Mio.). Die übrigen Veränderungen sind im Wesentlichen stichtagsbedingt.

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit von € 117,6 Mio. (Vorjahr: € 56,9 Mio.) resultiert im Wesentlichen aus den Auszahlungen für die Investitionen in das Neubauprojekt in der Dominikanischen Republik von € 130,5 Mio. (Vorjahr: € 120,4 Mio.), für Investitionen im Rahmen der umfassenden Renovierung des IFA Hotel Faro (€ 12,4 Mio.; Vorjahr: € 0,0 Mio.) und für laufende Investitionen (€ 2,1 Mio.; Vorjahr: € 2,0 Mio.).

Dem gegenüber stehen Einzahlungen aus Festgeldanlagen (€ 27,0 Mio.) und Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen (€ 0,4 Mio.).

Aus der Finanzierungstätigkeit resultiert ein Mittelzufluss in Höhe von € 206,6 Mio. (Vorjahr: € 50,9 Mio.). Der Mittelzufluss betrifft im Wesentlichen die im Januar 2019 erfolgte Kapitalerhöhung sowie Zuflüsse aus der Auf- nahme von Finanzkrediten, die Tilgungen von Finanzkrediten und Gewinnausschüttungen an die Aktionäre der IFA H&T und Minderheitsgesellschafter. Im Berichtsjahr wie im Vorjahr übersteigen die Neuaufnahmen von Fi- nanzkrediten die Tilgungen.

Insgesamt stieg der Finanzmittelbestand aus der operativen Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit um € 109,2 Mio. Des Weiteren hat sich der Finanzmittelbestand durch wechselkursbeding- te Änderungen (- € 0,1 Mio.) und die Umgliederung in zum Verkauf stehend (- € 7,7 Mio.), welche die IFA Hotel Faro Maspalomas S. A. betreffen, verändert. Der Finanzmittelbestand beträgt zum 31. Dezember 2019 € 148,4 Mio.

Finanzierungsmaßnahmen

Die Konzernschulden betrugen zum 31. Dezember 2019 € 194,5 Mio. nach € 178,0 Mio. im Vorjahr.

Die Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten sind gegenüber dem Vorjahr um € 11,7 Mio. gestiegen. Der An- stieg betrifft im Wesentlichen den Saldo aus der Aufnahme und Tilgung von Finanzkrediten. Die Aufnahmen von

  • 25,8 Mio. betreffen die Darlehensaufnahme für das Neubauprojekt in der Dominikanischen Republik. Die Til- gungen von € 12,9 Mio. betreffen überwiegend Darlehen der IFA Insel KG und der spanischen Hotelgesellschaf- ten. Die übrigen Veränderungen der Finanzschulden betreffen Währungsdifferenzen (+ € 1,8 Mio.), die zahlungs- unwirksame Erfassung von Leasingverbindlichkeiten (+ € 0,3 Mio.) und die Umgliederungen in zum Verkauf ste- hend (- € 3,6 Mio.).

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IFA Hotel & Touristik AG (HGB)

Ertragslage IFA Hotel & Touristik AG

Die Ertragslage IFA Hotel & Touristik AG stellt sich zu internen Steuerungszwecken wie folgt dar:

2019

2018

Veränderung

T€

%

T€

%

T€

%

Beteiligungserträge

9.206

79,4

9.773

82,0

-567

-5,8

Erträge aus Kostenumlagen

2.370

20,4

2.152

18,0

218

10,1

sonstige betriebliche Erträge

18

0,2

0

0,0

18

100,0

betriebliche Erträge ge-

11.594

100,0

11.925

100,0

-331

-2,8

samt

Personalaufwand

544

4,7

559

4,7

-15

-2,7

Abschreibungen

4

0,0

5

0,0

-1

-20,0

sonstige betriebliche Auf-

1.822

16,7

1.787

15,0

35

2,0

wendungen

betriebliche Aufwendun-

2.370

21,4

2.351

19,7

19

0,8

gen gesamt

betriebliches Ergebnis

9.224

78,6

9.574

80,3

-350

-3,7

Finanzergebnis

1.125

9,7

485

4,1

640

>100

neutrales Ergebnis

52

1,4

-972

-8,2

1.024

<-100

Ergebnis vor Ertragsteuern

10.401

89,7

9.087

76,2

1.314

14,5

Ertragsteuern

828

7,1

1.714

14,4

-886

-51,7

Jahresergebnis

9.573

82,6

7.373

61,8

2.200

29,8

Die Ertragslage der IFA Hotel & Touristik AG ist entsprechend ihrer Funktion als geschäftsführende Holding der IFA-Gruppe durch Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit den Beteiligungsgesellschaften geprägt. Folgerichtig hängt das jeweilige Jahresergebnis der AG im Wesentlichen vom Ausschüttungsverhalten der Toch- tergesellschaften ab.

Im Berichtsjahr wurden Beteiligungserträge von der IFA Insel Ferienanlagen GmbH & Co. KG in Höhe von T€ 9.206 (Vorjahr: T€ 5.936) vereinnahmt. Im Vorjahr wurden zudem Beteiligungserträge von der IFA Canarias S.L. in Höhe von T€ 3.837 erfasst.

Das Jahresergebnis der H&T ist bedingt durch die Beteiligungserträge mit T€ 9.573 (Vorjahr: T€ 7.373) positiv.

Betriebliches Ergebnis

Die betrieblichen Erträge betragen T€ 11.594 und bestehen aus Beteiligungserträgen von T€ 9.206, Erträgen aus Kostenumlagen von T€ 2.370 und sonstigen betrieblichen Erträgen von T€ 18.

Im Vorjahr wurden Beteiligungserträge von T€ 9.773 und Erträge aus Kostenumlagen von T€ 2.152 ausgewiesen.

Die betrieblichen Aufwendungen betragen im Berichtsjahr T€ 2.370 nach T€ 2.351 im Vorjahr und bewegen sich damit auf dem Vorjahresniveau.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis beträgt T€ 1.125 nach T€ 485 im Vorjahr. Ursächlich für die Verbesserung sind gestiegene Zinserträge von verbundenen Unternehmen.

Neutrales Ergebnis

Das neutrale Ergebnis beträgt T€ 52 nach - T€ 972 im Vorjahr und betrifft ausschließlich Erträge und Aufwendun- gen aus der Währungsumrechnung.

Im Vorjahr betraf das neutrale Ergebnis die Kosten der im Januar 2019 erfolgten Kapitalerhöhung (T€ 1.264), Erträge aus der Währungsumrechnung (T€ 188) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 104).

Ertragsteuern

Die Verminderung des Ertragsteueraufwands um T€ 886 betrifft die Körperschaftsteuer des laufenden Jahres (T€ 697) und für Vorjahre (T€ 189).

Jahresergebnis

Unter Berücksichtigung der Ertragsteuern ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 9.573 nach T€ 7.373 im Vorjahr.

Vermögenslage IFA Hotel & Touristik AG

Die Vermögenslage der IFA Hotel & Touristik AG stellt sich wie folgt dar:

31.12.2019

31.12.2018

Veränderung

Gesamt

Gesamt

Gesamt

T€

%

T€

%

T€

%

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegen-

stände und Sachanlagen

16

0,0

15

0,0

1

6,7

Finanzanlagen

214.736

68,1

79.238

67,0

135.498

>100

214.752

68,1

79.253

67,0

135.499

>100

Umlaufvermögen + ARAP

Forderungen

31.976

10,1

34.437

29,2

-2.461

-7,2

Liquide Mittel

68.574

21,8

4.491

3,8

64.083

>100

Abgrenzungen

3

0,0

50

0,0

-47

-94,0

100.553

31,9

38.978

33,0

61.575

>100

Vermögen

315.305

100,0

118.231

100,0

197.074

>100

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

128.385

40,7

51.179

43,3

77.206

>100

Kapitalrücklagen

175.050

55,5

52.389

44,3

122.661

>100

Gewinnrücklagen

1.527

0,5

102

0,1

1.425

>100

Bilanzgewinn

9.573

3,0

7.373

6,2

2.200

29,8

314.535

99,8

111.043

93,9

203.492

>100

Fremdkapital

Rückstellungen

691

0,2

1.227

1,0

-536

-43,7

Verbindlichkeiten

79

0,0

5.961

5,1

-5.882

-98,7

770

0,2

7.188

6,1

-6.418

-89,3

Kapital

315.305

100,0

118.231

100,0

197.074

>100

Bilanzstruktur

Die Bilanzstruktur ist wie im Vorjahr geprägt durch die Holdingfunktion der Gesellschaft und enthält auf der Aktiv- seite im Wesentlichen Finanzanlagen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Liquide Mittel sowie auf der Passivseite neben dem Eigenkapital sonstige Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten.

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um T€ 197.074 gestiegen. Wesentliche Ursache dafür ist die im Januar 2019 erfolgte Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 199.881.

Aktivseite

Auf der Aktivseite ist das Finanzanlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um T€ 135.498 gestiegen. Dieser An- stieg betrifft Ausleihungen an die IFA Canarias, welche aufgrund der teilweisen Weiterleitung der liquiden Mittel aus der Kapitalerhöhung zur Finanzierung des Hotelbaus in der Dominikanischen Republik resultieren.

Im Bereich des Umlaufvermögens sind die Liquiden Mittel um T€ 64.083 erhöht. Diese Erhöhung ist ebenfalls auf die Kapitalerhöhung zurückzuführen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind um T€ 2.431 zu-

rückgegangen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen überwiegend gegen die IFA Cana- rias S.L. und die IFA Insel Ferienanlagen GmbH & Co. KG.

Passivseite

Das Eigenkapital ist um T€ 203.492 gestiegen. Neben dem Zugang aus der Kapitalerhöhung (+ T€ 199.881) betrifft die Veränderung das positive Jahresergebnis (+ T€ 9.573), die Dividendenausschüttung in 2019 für das Jahr 2018 (- T€ 5.926) sowie den Rückkauf eigener Aktien (- T€ 36).

Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2019 99,8 % nach 93,9 % im Vorjahr.

Die Rückstellungen sind um T€ 536 vermindert. Der Rückgang betrifft die Rückstellungen für Ertragsteuern (- T€ 262) sowie die sonstigen Rückstelllungen (- T€ 274). Die sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentli- chen aus Rückstellungen für noch erwartete Rechnungen.

Die Verbindlichkeiten sind um T€ 5.882 zurückgegangen. Der Rückgang betrifft im Wesentlichen Verbindlichkei- ten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Ergebnisverwendung

Zum 31. Dezember 2019 weist die IFA Hotel & Touristik AG einen Jahresüberschuss von € 9,6 Mio. (Vorjahr:

  • 7,4 Mio.) und einen Bilanzgewinn von € 9,6 Mio. aus (Vorjahr: € 7,4 Mio.). Aufgrund der aktuellen Situation von Hotelschließungen im Zusammenhang mit derCorona-Pandemie schlägt der Vorstand der Hauptversammlung vor, für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividendenausschüttung zu beschließen, sondern den Bilanzgewinn voll- ständig in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die einbehaltenen Mittel sollen der Absicherung des Be- triebs der IFA dienen. Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats über den Verwendungsvorschlag wird in der Bilanzsitzung am 7. Mai 2020 erfolgen.

Prognose

Gesamtwirtschaftliche Situation

Die Coronakrise wird zu einem starken Rückgang des weltweiten Wirtschaftswachstums in 2020 führen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht in seinem im April veröffentlichten Bericht zur voraussichtlichen Ent- wicklung der Weltwirtschaft (World Economic Outlook, April 2020) von einer globalen Rezession aus. So wird die Welt-Konjunktur nach Einschätzung des IWF in 2020 um 3,0 % zurückgehen, wobei in der zweiten Jahreshälfte eine allmähliche Erholung einsetzen wird.

Marktentwicklung in der Tourismusbranche

Die Coronakrise stellt die Tourismusbranche vor große Herausforderungen. In vielen Ländern wurden bereits die touristischen Aktivitäten behördlich untersagt, so auch in Deutschland (Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Bundesländern: "Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie" vom 16. März 2020), Österreich, Spanien und der Dominikanischen Republik. Vor dem Ausbruch der Coronakrise ging die UNWTO noch von einem weltweiten Wachstum der Tourismusbranche von 3 - 4 % aus (UNWTO: Tourism Barometer, Volume 18, Issue 1, Januar 2020). Seit der zunehmenden weltweiten Verbreitung des Coronavirus sind für die Tourismus-

branche weltweit starke negative Folgen zu spüren. Wir müssen zum aktuellen Zeitpunkt davon ausgehen, dass

sich die Auswirkungen auf die Tourismusbranche zunächst weiter verschärfen werden.

Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage der IFA und Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Aufgrund der Coronavirus-Krise ist eine Prognose der IFA-Entwicklung mit vielen Unsicherheiten behaftet, wes- halb wir auf eine detaillierte Prognosedarstellung für das Geschäftsjahr 2020 verzichten. Für 2020 gehen wir mit Blick auf die aktuellen behördlichen Untersagungen von touristischen Aktivitäten davon aus, dass die Belegung insbesondere in der ersten Jahreshälfte zurückgehen wird. Unter der Voraussetzung, dass die behördlichen Schließungen im zweiten Quartal wieder nach und nach unter den dann jeweils geltenden Hygieneauflagen und Abstandsregeln aufgehoben werden, erwarten wir, dass sich die Belegungszahlen bis zum Ende des Geschäfts- jahres langsam erholen werden. Aufgrund der räumlichen Nähe erwarten wir, dass diese Erholung in unseren deutschen Betrieben früher als in Spanien und in der Dominikanischen Republik eintreten wird, wir müssen je- doch die Entwicklung abwarten.

Für IFA wird diese Entwicklung negative Auswirkungen haben. Neben den Belegungszahlen wird auch das berei- nigte Konzern-EBITDA deutlich rückläufig sein, ebenso die bereinigte Konzern-EBITDA-Marge. Als wesentlichen zu bereinigenden Sondereffekt erwarten wir den Erfolg aus dem Verkauf des Hotels IFA Faro. Gleichzeitig wer- den die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer sinken. Die Kundenzufriedenheit erwarten wir weiterhin auf dem Niveau des Vorjahres.

Wir erwarten, dass das Jahresergebnis 2020 der IFA Hotel & Touristik AG als Obergesellschaft des Konzerns, welches naturgemäß im Wesentlichen von den Gewinnausschüttungen aus Beteiligungsgesellschaften abhängig ist, rückläufig sein wird, da diese Gewinnausschüttungen in 2020 voraussichtlich geringer als im Vorjahr sein werden.

Die Nettofinanzschulden des Konzerns beliefen sich am Bilanzstichtag auf € 3,7 Mio. nach € 66,4 Mio. im Vorjahr (- € 62,7 Mio.). Damit ist unsere Prognose einer deutlichen Verschlechterung der Nettofinanzschulden nicht ein- getreten. Die Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus einem starken Anstieg der liquiden Mittel (+ € 101,4 Mio.) bei einem gleichzeitigen unterproportionalen Anstieg der Bruttofinanzschulden (+ € 11,7 Mio.) und einem Rückgang der kurzfristigen Festgeldanlagen (- € 27,0 Mio.). In 2020 hätten die Maßnahmen unseres veröffent- lichten Investitionsplans zu weiteren hohen Investitionen in das Anlagevermögen geführt. Gegenläufig werden sich die Tilgungsleistungen der Finanzschulden positiv auswirken. Insgesamt hätten wir eine deutliche Ver- schlechterung der Netto-Verschuldung erwartet. Die Maßnahmen des veröffentlichten Investitionsplans sind vor- erst gestoppt. Weitere Investitionen insbesondere in der Dominikanischen Republik werden nur nach eingehen- der Prüfung der Liquiditätsplanung und unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Coronapandemie weiter vorangetrieben. Vor dem Hintergrund der Coronapandemie ist eine weiterführende Prognose nicht möglich.

Auf größere Modernisierungsmaßnahmen werden wir in 2020 voraussichtlich verzichten. Soweit bereits Maß- nahmen begonnen wurden, wird im Einzelfall entschieden, inwiefern ein Abbruch sinnvoll ist.

Im August 2018 hat die IFA Hotel Lloret de Mar S.A., Lloret de Mar, Spanien, ein Darlehen über US$ 110.000.000 bei der CaixaBank S.A. aufgenommen, für welches sich die IFA Hotel & Touristik AG verbürgt hat. Der Zweck des Darlehens ist der Bau und die Ausstattung des neuen Hotels Lopesan Costa Bávaro in der Dominikanischen Republik. Die Darlehenssumme beträgt bis zu US$ 110.000.000. Zum 31. Dezember 2019 valutierte das Darle- hen mit € 98,1 Mio. (Vorjahr: € 70,5 Mio.).

Zum 31. Dezember 2019 wurde der Kreditbetrag vollständig abgerufen. Der Zeitraum ab Einrichtung des Darle- hens bis zum 31. Dezember 2019 wird als tilgungsfreie Zeit festgelegt. Danach ist das Darlehen in ansteigenden Halbjahresraten bis zum 30. Juni 2027 zu tilgen. Das Darlehen ist variabel auf Basis des 6-Monats-Libor verzins- lich.

Aufgrund verschiedener, dem Markt und dem Unternehmen eigener, aber auch allgemeiner Ungewissheiten besteht die Möglichkeit, dass die von uns angenommenen Erwartungen von den tatsächlich eintretenden Ergeb- nissen abweichen. Detaillierte Informationen zu diesen Ungewissheiten entnehmen Sie bitte dem folgenden Kapi- tel "Risiko- und Chancenbericht". Sollten sich eines oder mehrere der hier angesprochenen Risiken oder Unge- wissheiten realisieren oder sollte sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse sowohl positiv als auch negativ wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die in der zukunftsgerichteten Aussage als erwartet oder geschätzte Ergebnisse genannt worden sind.

Risiko- und Chancenbericht

Der IFA-Konzern konzentriert sich auf die Bewirtschaftung und Vermarktung von Ferienhotels und Ferienclubs, bewirtschaftet aber auch drei Betriebe im Bereich Gesundheit und Rehabilitation an den Standorten Fehmarn und Usedom. Seit September 2016 ist IFA auch im Timesharing-Geschäft vertreten. Je nach Art des Geschäfts ber- gen das operative Geschäft sowie die finanziellen Aktivitäten jeweils eigene inhärente Risiken. Dabei können Risiken sowohl aus eigenem unternehmerischem Handeln resultieren als auch durch externe Faktoren bedingt sein. Zur Erkennung und aktiven Steuerung der Risiken ist ein konzernweites Risikomanagementsystem einge- richtet. Die Chancen- und Risikoberichterstattung betrifft über die Gesellschafterstellung indirekt auch die IFA Hotel & Touristik AG.

Risikomanagement

Das Risikomanagement hat den Zweck, Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und so weit zu begren- zen, dass der wirtschaftliche Nutzen überwiegt. Der Vorstand hat dafür gemäß §§ 93 Abs. 1 i. V. m. 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit die den Fortbestand der Gesellschaft und des IFA-Konzerns gefährdenden Entwicklungen früh erkannt werden.

Gemäß § 317 Abs. 4 HGB wird das Risikofrüherkennungssystem der H&T im Rahmen der Abschlussprüfung von dem Abschlussprüfer geprüft.

Als risikomanagementrelevante Vorgabe wurde von der IFA Hotel & Touristik AG ein Risikohandbuch entwickelt und an die leitenden Mitarbeiter der IFA Hotel & Touristik AG sowie an die Hoteldirektoren verteilt. Das Risiko- handbuch untergliedert sich im Wesentlichen in die Elemente Risikoidentifizierung und -kategorisierung, Risiko- kommunikation, Risikoanalyse / Risikoquantifizierung, Risikoaggregation (Bewertung) und Risikobewältigung einschließlich der Verantwortung und Berichtssysteme.

Die Zusammenfassung der Risikoidentifizierung und deren Dokumentation erfolgen jeweils quartalsweise inner- halb der Vorstandsbereiche Finanzen, Controlling, Operations, Marketing / Vertrieb und gesondert für den Ge- sundheitsbereich über entsprechende Risikobeurteilungen.

Wesentliche Risiken werden im Rahmen der Quartalsberichterstattung insbesondere im Bereich "Operations" durch die zuständigen Hoteldirektoren als Risikomanagementverantwortliche in den Tochtergesellschaften identi- fiziert, analysiert und bewertet. Deren Tätigkeit wird vom Risikomanagement-Beauftragten der IFA Hotel & Touris- tik AG koordiniert und unterstützt. Die wesentlichen Chancen und Risiken der IFA Hotel & Touristik AG werden im Rahmen der quartalsweisen Berichtspflicht an den Risikomanagement-Beauftragten kommuniziert. Die quartals- weise Berichterstattung erfolgt über die Hoteldirektoren der Tochtergesellschaften an den Vorstand und den Risi- komanagement-Beauftragten. Der Prozess wird vom Risikoprüfungsausschuss des Aufsichtsrates überwacht. Um den Erfolg des Konzerns zu sichern, werden die Steuerungs- und Risikokontrollinstrumente den sich ändernden Marktanforderungen angepasst.

Krisenmanagement wird vom Vorstand der H&T und im Konzern sowohl als Krisenbewältigung als auch als Chance zu einer positiven und nachhaltigen Veränderung im Konzern gesehen.

Früherkennungssystem

Mit Hilfe von Kennzahlen und Indikatoren überwachen wir bestimmte Risikofelder. Die quartalsweise Berichter- stattung gewährleistet, dass Risiken frühzeitig erkannt und sofort an die zuständigen Entscheidungsträger weiter- geleitet werden.

Risikotransfer

Für mögliche Schadens- und Haftungsfälle wurden Haftpflicht- und Sachversicherungen abgeschlossen, die re- gelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden.

Beschreibung der Risiken

Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos erfolgt auf Konzernebene nach folgenden Kriterien:

Unwahrscheinlich

Eintrittswahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres < 25 %

Möglich

Eintrittswahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres 25 - 50 %

Wahrscheinlich

Eintrittswahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres > 50 %

Die Bewertung der möglichen finanziellen Auswirkungen erfolgt auf Konzernebene anhand der quantitativ be- stimmten Merkmale unter Berücksichtigung des im Konzern ermittelten EBITDA:

Unbedeutend

< € 0,5 Mio.

Bedeutend

€ 0,5 bis 1,5 Mio.

Schwer

> € 1,5 Mio.

Die Veränderung der Risikolage im Vergleich zum Vorjahr wird wie folgt dargestellt:

Risikolage hat sich entspannt

Risikolage hat sich verschärft

gleichgebliebene Risikolage

Sollten sich eines oder mehrere Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte sich erweisen, dass die zu- grunde liegenden Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse sowohl positiv als auch negativ wesentlich von den Annahmen unserer Planung abweichen.

Folgende Tabelle stellt die Gesamtrisikosituation der Gesellschaft und des IFA-Konzerns zum Berichtszeitpunkt dar:

Zum 31.12.2019

Eintritts-

Potenzielle

fi-

Veränderungen

wahrscheinlichkeit

nanzielle

Aus-

der Risikolage

wirkungen

zum Vorjahr

1. Finanzstrukturrisiken

Covenants

(Einhaltung

eingetreten

unbedeutend

vertraglicher

Regelun-

gen)

2.

Zinsänderungsrisiko

Unwahrscheinlich

unbedeutend

3.

Wettbewerbsrisiken der Gesundheitsbe-

Möglich

unbedeutend

triebe

4.

Währungsrisiko

Unwahrscheinlich

unbedeutend

5. Steuerrisiken

a.

Dominikanische Republik

Möglich

unbedeutend

b.

Deutschland

Umsatz-

unwahrscheinlich

schwer

steuer

6. Allgemeines Marktrisiko

a.

Nachfrageschwankungen

unwahrscheinlich

schwer

hier speziell Wegfall

"Nordafrikaeffekt"

b.

Konjunktur

möglich

unbedeutend

c.

Sonstige branchenbezo-

unwahrscheinlich

bedeutend

gene Risiken

7. Risiken bei Personalkosten

hier speziell Mindestlohn

unwahrscheinlich

unbedeutend

in Deutschland

8.

Risiken aus dem Personalbereich

wahrscheinlich

bedeutend

9.

Risiken aus Desinvestitionen

unwahrscheinlich

unbedeutend

10.

Risiken aus dem Zustand der Produkti-

möglich

schwer

onsanlagen

11.

Vertriebsrisiken

unwahrscheinlich

unbedeutend

12. Risiken und Chancen aus neuen Ge- schäftsfeldern (Anfi)

a.

Beteiligungsverlust

unwahrscheinlich

unbedeutend

b.

Reputationsverlust

möglich

bedeutend

c.

Prozessrisiken

unwahrscheinlich

unbedeutend

13.

Risiken und Chancen aus Immobiliendar-

unwahrscheinlich

schwer

lehen

14.

Sonstige Risiken

möglich

unbedeutend

15.

Coronavirus

eingetreten

schwer

Die Risiken 1 bis 14 stellen die Risikolage der Gesellschaft und des Konzerns vor Berücksichtigung von mögli- chen Auswirkungen der Coronapandemie dar. Deren Auswirkungen insbesondere auf die Marktrisiken werden unter Punkt 15 dargestellt.

Im Einzelnen stellen sich die Risiken und Chancen wie folgt dar:

1. Finanzstrukturrisiken

In dem für unseren Konzern in 2008 unter dem Dach der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG geschlosse- nen Finanzierungsvertrag sind Kreditklauseln enthalten. Diese sogenannten Covenants beziehen sich für den IFA-Konzern einerseits auf das Verhältnis der Finanzschulden zum Marktwert der Vermögenswerte (Loan to Value = LTV) und andererseits auf die Fähigkeit der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG, ihre Zins- und Tilgungsraten aus dem verfügbaren Cashflow bedienen zu können. Die auf Gran Canaria bestehenden Darlehen waren zum 31. Dezember 2019 zum Teil mit einer Covenant in Bezug auf die Eigenkapitalquote und das Verhält- nis von EBITDA zum Schuldendienst versehen. Seit März 2020 bestehen diese Darlehen nicht weiter, so dass hier kein Risiko mehr besteht. Der Vorstand überwacht die Einhaltung der Covenants laufend unterjährig.

Per 31. Dezember 2019 lag ein Bruch der Covenants im Zusammenhang mit dem Darlehen der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG vor. Die nicht erfüllte Vorgabe besagt, dass der Quotient aus dem verfügbaren Cash- flow (EBITDA zuzüglich / abzüglich Veränderungen des Working Capitals, abzüglich Investitionen ins Anlagever- mögen, abzüglich gezahlter Steuern, zuzüglich / abzüglich zahlungsunwirksamer Transaktionen) des abgelaufe- nen Geschäftsjahres und dem geleisteten Kapitaldienst des abgelaufenen Geschäftsjahres gegenüber dem Ban- kenkonsortium mindestens den Wert 1,1 aufweist. Es wurde ein Wert von 0,59 erzielt und die Vorgabe somit nicht erfüllt. Dadurch bestand das Risiko, dass das Bankenkonsortium das Darlehen fällig stellen könnte. Das Darlehen valutierte zum 31. Dezember 2019 mit € 31,9 Mio. zuzüglich € 0,1 Mio. Zinsen. Die im März 2020 fälligen Tilgun- gen (€ 4,6 Mio.), Zinsen (€ 0,1 Mio.) und SWAP-Zahlungen (€ 0,4 Mio.) wurden ordnungsgemäß beglichen, so dass das Darlehen zum 31. März 2020 mit € 27,3 Mio. valutierte. Die IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG verfügt über ein mit dem Bankenkonsortium vertraglich festgelegtes Rücklagenkonto (€ 3,9 Mio.), von welchem im Falle einer Zahlungsunfähigkeit Tilgungen und Zinsen zu begleichen wären. Die Banco Santander hat sich in einer Absichtserklärung dazu bereit erklärt, Verhandlungen für die Umstrukturierung der genannten Schuld über ein neues Finanzgeschäft mit dem Ziel aufzunehmen, die Nichteinhaltung der Finanzkennzahl zu heilen und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die gegenwärtigen Verbindlichkeiten - sowohl die Finanzschulden als auch den Zinsswap - mit allen vereinbarten Merkmalen und finanziellen Bedingungen in ein anderes, bilaterales Finanzierungsgeschäft umzustrukturieren, dessen Bedingungen und Merkmale identisch sind. Es verbleibt ein Risiko bezüglich der Kosten der Anschlussfinanzierung, das wir als unbedeutend einschätzen.

2. Zinsänderungsrisiko

Da sich unser Konzern teilweise mit variabel verzinslichen Krediten fremdfinanziert hat, haben wir eine Zinssiche- rungsstrategie entwickelt, nach der für diese Teile der Finanzierung Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen sind. Der variabel verzinsliche Konsortialkredit ist zu 87 % mit Zinsswaps (Payer-Swaps) abgesichert, wonach variable in feste Zinsen getauscht werden.

3. Wettbewerbsrisiken der Gesundheitsbetriebe

Für unsere Gesundheitsbetriebe gilt unverändert, dass wir mit nur drei operativen Häusern lediglich eine Nische im Markt besetzen, der von Wettbewerb und Verdrängungsprozessen gekennzeichnet ist. In der Südstrandklinik sind wir insbesondere auf einen einzelnen Versorgungsdienstleister angewiesen.

Bei der Beurteilung dieses Risikos stellen wir nicht auf das Desinvestitionsrisiko, sondern auf das Verlustrisiko bei ungenügendem Umsatz ab. Insgesamt sehen wir derzeit keine signifikanten, negativen Entwicklungen.

4. Währungsrisiko

Die Währungsrisiken für den Betrieb unserer einzigen Hotelanlage außerhalb des Euroraums in der Dominikani- schen Republik beurteilen wir als unwahrscheinlich und unbedeutend, da die laufenden Zahlungen in US-Dollar erfolgen (Natural Hedge).

  1. Steuerrisiken
    1. Die H&T und derIFA-Konzern sind aufgrund unterschiedlicher Steuerregime im In- und Ausland ver- schiedenen steuerlichen Risiken ausgesetzt. Wir begegnen diesem Risiko durch Einschaltung externer Steuersachverständiger. Nach wie vor besteht in der Dominikanischen Republik aufgrund abweichender Auffassungen hinsichtlich der Höhe des Ansatzes von Verrechnungspreisen das Risiko, Steuernachzah- lungen leisten zu müssen. Dementsprechend existiert ein Risiko.
    2. Deutsche Umsatzsteuer auf Logisumsätze: Sollte sich der Deutsche Bundestag dafür entscheiden, den Umsatzsteuersatz auf Logisumsätze wieder anzuheben, könnte dies negative Auswirkungen auf das Konzernergebnis haben, da die Erhöhung der Umsatzsteuer wahrscheinlich nicht eins zu eins an die Kunden weitergegeben werden kann. Der Eintritt des Risikos wird für das laufende Jahr 2020 als un- wahrscheinlich eingeschätzt bei schweren Auswirkungen.
  2. Allgemeines Marktrisiko

Hinweis: Hier wird die Risikolage der Gesellschaft und des Konzerns vor Berücksichtigung von möglichen Auswirkungen der Coronapandemie dargestellt. Deren Auswirkungen insbesondere auf die Marktrisiken werden unter "15. Coronavirus" dargestellt.

  1. Touristische Reiseziele sind traditionell Nachfrageschwankungen ausgesetzt, die nur bedingt zu prog- nostizieren sind. Unserem Konzern ist deshalb eine Diversifizierung des Risikos wichtig. Mit dem strate- gischen Portfolio, das Hotels aus verschiedenen Destinationen bündelt, erhöhen wir die Wahrscheinlich- keit, mögliche individuelle Risiken einzelner Zielgebiete auszugleichen. Speziell ist hier das Risiko her- vorzuheben, dass sich die politische Lage in den nordafrikanischen Staaten entspannen könnte und damit Touristen wieder vermehrt Ziele im Norden Afrikas vorziehen. Aktuell sehen wir diese Entwicklung aber nicht in einem kurz- bis mittelfristigen Zeitrahmen. Ebenso zeigen die aktuellen positiven Entwick- lungen in der Türkei und in Griechenland keinen Hinweis darauf, dass es einen negativen Einfluss auf die Destinationen desIFA-Konzerns in absehbarer Zeit geben könnte. Sollte es dennoch dazu kommen, würde sich dies direkt auf die Belegung und den Durchschnittspreis und somit auf das Ergebnis des ka- narischen Hotels auswirken. Wir beobachten die Entwicklungen. Die finanziellen Auswirkungen können im Extremfall schwer sein. Aktuell sehen wir allerdings keine entsprechenden Entwicklungen.
  2. Sowohl die Umsatz- als auch die Kostenentwicklung - und hier speziell die Ausgaben für Energie und allgemeine Lebenshaltung - unterlagen in der Vergangenheit Schwankungen. Wir haben hier entspre- chend gegengesteuert, indem wir in den verschiedenen Destinationen, in denen wir tätig sind, Rahmen- verträge für unseren Einkauf abgeschlossen haben. Zudem betreiben wir auf Rügen, Fehmarn und inGraal-Müritz Blockheizkraftwerke, die uns insbesondere von den Ölpreisen unabhängiger machen. Zu den konjunkturellen Risiken verweisen wir auf unsere Darstellung im Prognosebericht.
  3. Darüber hinaus bestehen allgemeine Risiken, die der Branche eigen sind. Den Eintritt dieser Risiken se- hen wir ebenfalls als unwahrscheinlich an, die Auswirkungen als bedeutend. Zu nennen wären hier

branchen- und marktbezogene Risiken aus der Erschließung neuer Märkte, signifikante Umsatzausfälle aufgrund von Wetterverhältnissen, Umverteilung von Tourismusströmen aufgrund von Terrorakten sowie militärischen oder zivilen Konflikten und Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen.

7. Risiken bei Personalkosten

Die Erhöhungen des Mindestlohns auf 9,19 € pro Stunde seit dem 1. Januar 2019 und auf 9,35 € pro Stunde seit dem 1. Januar 2020 gelten in Deutschland, womit sich das entsprechende Risiko auch für die Hotel- und Touristikbranche bereits realisiert hat. Es besteht jedoch darüber hinaus das Risiko, dass die von uns ergriffenen kompensierenden Maßnahmen wie Kosteneinsparungen und Umsatzsteigerung nicht wie geplant umgesetzt werden können, zudem können sich Nachholeffekte in weiteren Lohn- und Gehaltsgruppen ergeben. Ab dem 1. Januar 2021 soll der Mindestlohn pro Stunde auf € 9,85 ansteigen. Weiterhin soll dann alle zwei Jahre über den Mindestlohn neu verhandelt werden. Somit besteht für die deutschen Standorte für das Jahr ab dem 1. Januar 2021 erneut ein Risiko höherer Personalkosten mit den bereits erwähnten weiterführenden Risiken. Auch in an- deren Ländern, in denen IFA ihr Geschäft betreibt, gibt es Regelungen zum Mindestlohn. In Spanien gibt es einen Mindestlohn, der ab dem 1. Januar 2020 auf € 1.108 im Monat erhöht wurde (+ 5,5 % im Vergleich zu 2019). Auch in der Dominikanischen Republik existiert eine Mindestlohnregelung. Aufgrund der erforderlichen massiven Neueinstellungen für die neue Anlage an der Playa Bávaro (Dominikanischen Republik) sind die Personalkosten hier ein sehr relevanter Faktor. Die der IFA-Gruppe entstehenden tatsächlichen Kosten bei Erhöhung oder Neu- einführung von Mindestlohn könnten über den erwarteten Mehrkosten liegen und damit zu einem wesentlichen Rückgang der Ertragsfähigkeit der IFA-Gruppe führen. In der Folge könnte es zu Liquiditätsengpässen in der IFA- Gruppe kommen. Dies und ein Rückgang der Ertragsfähigkeit der IFA-Gruppe insgesamt könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IFA-Gruppe beeinträchtigen. Wir haben die Mehrbelastungen im aktuellen Budget berücksichtigt und werden die Richtigkeit unserer Annahmen laufend überprüfen.

8. Risiken aus dem Personalbereich

Dieses Risiko betrifft im Wesentlichen die deutschen Standorte. Aufgrund des demografischen Wandels sowie der strukturellen Gegebenheiten einiger Regionen wird es auf absehbare Zeit schwierig sein, Fachpersonal in ausreichendem Umfang zu finden. Dieses Risiko erfasst sowohl die Einstellung von Auszubildenden als auch von Fachkräften sowie die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen. Von uns in diesem Zusammenhang ergriffe- ne Maßnahmen sind insbesondere die regionale Verbreiterung der Personalbeschaffung sowie das Bemühen um eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit.

Ein weiteres Risiko im Personalbereich betrifft die Personalbeschaffung für unser neues Hotel in der Dominikani- schen Republik. Auch hier haben wir Schwierigkeiten bei der Einstellung und dem Halten von qualifiziertem Per- sonal. Es wurden Maßnahmen getroffen, wie zum Beispiel der Bau von Personalwohnungen in unmittelbarer Nähe der Ferienanlage, die Rekrutierung von Personal im lokalen Umfeld und - soweit möglich - die Bindung des alten Personals durch Weiterbeschäftigung in der Bauphase.

9. Risiken aus Desinvestitionen

Das Management des IFA-Konzerns ist sich bewusst, dass aufgrund der für Hotel- und Gesundheitsbetriebe notwendigen speziellen Ausstattung und Lage unserer Betriebe die mögliche Veräußerung eines Betriebs even- tuell nicht den marktgerechten Wert dieses Objektes einbringen könnte. Wir sind jedoch der Auffassung, dass die derzeit für unsere Hotels und Gesundheitsbetriebe bilanzierten Werte vollständig werthaltig sind. Darüber hinaus könnte die Veräußerung eines Hotels beziehungsweise der Rückzug unseres Konzerns aus einer Destination auch zu Gästeverlusten für den IFA-Konzern führen. Diese Wechselwirkung ist dann denkbar, wenn sich das Stammhaus des Gastes nicht mehr im Portfolio der IFA befindet und der Anreiz, in einem anderen IFA-Hotel

Urlaub zu machen, dadurch nicht mehr besteht. Durch den Verkauf der sechs Hotels auf Gran Canaria in den vergangenen vier Geschäftsjahren haben sich diese Risiken nicht bestätigt. Wir sehen diese Risiken weiterhin als gering an.

10. Risiken aus dem Zustand der Produktionsanlagen

Der Sanierungs- und Reformbedarf ist weiterhin ein wichtiges Thema für den IFA-Konzern. Im Vordergrund steht dabei oft das Thema Abnutzung der Anlagen. Hier besteht das Risiko in unmittelbaren - wenn bspw. Hotelanla- gen oder Teile von Hotelanlagen ungeplant geschlossen werden müssen - oder mittelbaren - wenn bspw. die Kundenzufriedenheit absinkt - Umsatzverlusten. Die Bedeutung der Risiken liegt nicht in den Einzelrisiken, die Aggregation dieser könnte aber schwere Auswirkungen haben. Wir begegnen diesen einzelnen Risiken schritt- weise nach Priorität bei unseren Investitionen. Bei nicht aufzuschiebenden Sanierungsarbeiten und Reparaturen werden in Einzelfällen auch Sonderinvestitionen vorgenommen.

11. Vertriebsrisiken

Als Risiken wurden hier unzureichende oder veraltete Vertriebsstrukturen, Auswirkungen gesetzlicher Erforder- nisse, Witterungseinflüsse und Einflüsse außenstehender Dritter identifiziert. Die Risiken müssen einzelfall- und auch standortbezogen betrachtet werden. Wir sehen diese einzelnen Risiken auf Konzernebene als unwahr- scheinlich und unbedeutend an. Auch gehen wir nicht davon aus, dass diese Risiken kumuliert auftreten. Den- noch sind sie weiterhin zu beobachten, damit auch in Einzelfällen entsprechend reagiert werden kann.

12. Risiken und Chancen aus neuen Geschäftsfeldern (Anfi)

  1. Mit dem Kauf von 50 % der Anteile an derAnfi-Gruppe ist IFA seit 2016 in dem Geschäftsfeld des Time- sharing tätig. Damit ergeben sich Risiken. Für IFA bestehen diese im Wesentlichen darin, dass die Be- teiligungen an den beiden assoziierten Unternehmen Anfi Sales S.L. und Anfi Resorts S.L. an Wert ver- lieren. Dies ist insbesondere mit Blick auf Rechtsstreitigkeiten zu sehen, die mit Timeshare-Haltern vor- liegen. Aus den bisherigen Verfahren haben sich bislang keine wesentlichen Risiken ergeben. Weiterhin wurde dieses Risiko beim Kaufpreis der Beteiligung berücksichtigt. Weiterhin stellt das Nicht- Einbeziehen von Vertretern der IFA bei wichtigen Meetings und Entscheidungen ein Risiko aufgrund von Unsicherheiten der tatsächlichen Verhältnisse der Anfi-Gruppe dar. So hat IFA H&T AG weder Einfluss auf die Jahresabschlusserstellung noch auf die Durchsetzung einer Prüfung oder Feststellung der Ab- schlüsse der Anfi-Gruppe. Wir beurteilen das Risiko eines Verlusts aus der Beteiligung jedoch als un- wahrscheinlich bei unbedeutenden finanziellen Auswirkungen.
  2. Weiterhin könnte es durch ein schlechtes Management derAnfi-Gruppe und aus der Betätigung im Ge- schäftsfeld Timesharing an sich zu Reputationsverlusten kommen, die sich dann auch auf IFA nieder- schlagen könnten. Da IFA keinen beherrschenden Einfluss auf die Anfi-Gruppe hat, sind die Möglichkei- ten eines Gegensteuerns begrenzt. IFA sieht dieses Risiko als möglich mit bedeutenden Auswirkungen.
  3. Ein weiteres Risiko könnte in der Anfechtung des Erwerbs derAnfi-Anteile durch IFA von anderen An- teilseignern der Anfi-Gruppe bestehen. Diese übrigen Anteilseigner gehen davon aus, dass sie ein Vor- kaufsrecht hatten. Mittlerweile wurde eine Klage eingereicht, von der wir allerdings davon ausgehen, dass diese keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Sollte das Gericht dennoch überraschend der Argu- mentation der übrigen Anteilseigner folgen, so wäre der vollständige Kaufpreis der IFA zu erstatten. Ein Schaden für die Vermögenssituation der IFA würde somit nicht entstehen, da die Gesellschaft von einer ausreichenden Bonität der anderen Anteilseigner ausgeht. Wir sehen das Risiko deshalb als unwahr- scheinlich bei unbedeutenden Auswirkungen an.

Gegenläufig sehen wir Chancen, welche die Beteiligung der IFA an der Anfi-Gruppe mit sich bringt. Durch den Kauf der Anteile hat die IFA nun auch den Tourismusort Mogán auf Gran Canaria im Portfolio erfasst. Dadurch haben wir Zugang zu einem neuen Bereich mit neuen Erträgen und Grundstücken für Hotelneubauten. Derzeit beschränkt sich unsere unternehmerische Tätigkeit nur auf das Halten der Be- teiligung.

13. Risiken und Chancen aus Immobiliendarlehen

In 2016 hat IFA drei besicherte Immobiliendarlehen von spanischen Banken als Veräußerer erworben. Die Darle- hen haben Anschaffungskosten einschließlich aktivierter Nebenkosten in Höhe von € 44,7 Mio. Eine der Darle- hensforderungen besteht gegenüber der Anfi Sales S.L. Eine weitere Darlehensforderung mit Anschaffungskos- ten in Höhe von € 12,5 Mio. wurde seit 2013 nicht bedient und wurde mit der Absicht des Eigentumerwerbs an dem als Sicherheit dienenden Grundstücks übernommen. Der Eigentumserwerb ist in 2017 auch erfolgt. Somit besteht hier kein weiteres Risiko des Wegfalls der Verwertung.

Die übrigen Darlehen wurden in 2019 aufgrund der mangelnden Liquidität der Anfi - die ihrerseits auf der großen Anzahl von Rechtsstreitigkeiten basiert - nicht planmäßig bedient. Wir gehen jedoch davon aus, dass die als Sicherheiten dienenden Grundstücke einen ausreichenden Wert besitzen.

Andererseits bieten sich durch den Erwerb der Immobiliendarlehen interessante Chancen für IFA. Die erworbe- nen Darlehensforderungen bieten derzeit eine Verzinsung, die eine gute Anlagemöglichkeit für die IFA darstellt. Es besteht somit die Chance, langfristig Zinseinnahmen zu generieren, wobei die Darlehensforderungen über- wiegend erstrangig besichert sind und die Grundschulden den Wert der Darlehensforderungen übersteigen. Soll- ten die Kapitaldienste nicht bedient werden können, besteht für die IFA die Chance, die Sicherheiten zu verwer- ten und hierdurch Hotel- und Gewerbeimmobilien zu erlangen, die weitere Möglichkeiten der Nutzung für die IFA bedeuten. Für ein Darlehen ist eine solche Verwertung bereits in 2017 erfolgt.

14. Sonstige Risiken

Sonstige bekannte Risiken, die dieser Risikokategorie zugeordnet werden, fallen nicht als Einzelrisiken ins Ge- wicht, da sie voneinander unabhängig und unbedeutend sind. Sie könnten aber gegebenenfalls durch Aggregation ins Gewicht fallen und insgesamt geringe finanzielle Auswirkungen auf Konzernebene haben.

Zu den konzernbezogenen Risiken zählen mögliche Reputations- und Imageschäden, die Einschränkung der unternehmerischen Flexibilität durch Verpflichtungen aus Kreditverträgen, die Erhaltung und Weiterentwicklung der teilweise selbst entwickelten Softwaresysteme, der Ausfall von Vertriebspartnern, Integrationsprobleme bei der Übernahme von Unternehmen oder Unternehmensbereichen, Wertverluste von Immobilien, außerplanmäßig hoher Instandsetzungsbedarf, Nachzahlungen aus steuerlichen Außenprüfungen, nicht ausreichender Versiche- rungsschutz, das Halten von qualifiziertem Personal in Schlüsselpositionen, potentielle Mehrkosten durch die Auslagerung von Dienstleistungen, welche derzeit zur Nutzung von Synergieeffekten durch die Lopesan-Gruppe durchgeführt werden, datenschutzrechtliche Risiken im Umgang mit Kundendaten sowie ein aufgrund von zukünf- tigem Wachstum der Unternehmensstrukturen nicht ausreichender Umfang des Organisations- und Überwa- chungssystems.

Die IFA H&T AG als Holding unterliegt allgemein dem Risiko eines Wertverlustes ihrer Beteiligung, sollte sich für eine ihrer Beteiligungen eines der oben genannten Risiken realisieren.

15. Coronavirus

Aufgrund der Coronakrise dürfen auf Anweisung der Regierung in Deutschland ab Mitte März "Übernachtungsan- gebote im Inland […] ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken" genutzt werden. Damit wurde der Hotelbetrieb an unseren Standorten in Deutschland de facto untersagt, dasselbe gilt für unseren Standort im Kleinwalsertal / Österreich und unsere Kliniken. In Spanien wurden die touristischen Aktivitäten ebenfalls per Regierungsanwei- sung am 16. März 2020 verboten. Die Regierung in der Dominikanischen Republik hat zeitgleich ein Flugverbot von und nach Europa erlassen. Auch hier kommt der Hotelbetrieb zum Erliegen. Diese Ausnahmesituation wird derzeit vom Vorstand aufmerksam verfolgt. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um möglichst viele Kosteneinspa- rungen umzusetzen, um die Liquidität der Gesellschaft nicht zu gefährden. Bei Bedarf prüfen wir Unterstützungen durch die staatlichen Institutionen, bis der ordentliche Betrieb wieder weitergeführt werden kann. Ebenso stehen wir mit unserer Versicherung über mögliche Ausfallentschädigungen im Gespräch. Wir gehen davon aus, dass im zweiten Quartal 2020 sukzessive wieder Gäste unter den dann jeweils geltenden Hygieneauflagen und Abstands- regeln in unseren Häusern aufgenommen werden können. Zurzeit sehen wir - vor dem Hintergrund der guten Liquiditätslage der Gesellschaft - kein Risiko bezüglich unserer Unternehmensfortführung.

16. Weitere Chancen

Chancen ergeben sich für die IFA Hotel & Touristik AG aus dem aus Sicht der IFA insgesamt breit gestreuten Portfolio (unterschiedliche Regionen, Hotels und Kliniken im Angebot). Abgesehen von der Dominikanischen Republik, für die wir kurzfristig die für das neu eröffnete Hotel geplante Positionierung zu erreichen hoffen, erwirt- schaften wir in allen Destinationen derzeit ein positives bereinigtes EBITDA und damit einen positiven Ergebnis- beitrag.

Die Klientel der umweltbewussten Gäste wollen wir mit dem weiteren Ausbau des Umweltschutz Management- systems (Nutzung von Solar-, Thermo- und Photovoltaikenergie) unseres Konzerns überzeugen. Nach dem Bau unseres Blockheizkraftwerks auf Fehmarn haben wir auch auf Rügen diesen Schritt umgesetzt. Auch an unseren Standorten auf Usedom und in Graal-Müritz beziehen wir unsere Energie bereits aus Blockheizkraftwerken.

Daneben sehen wir in der Ausrichtung unseres Konzerns auf bestimmte Kundengruppen eine weitere Chance, unsere Ergebnisse zu verbessern. Dies erfolgt gemäß den einzelnen Besonderheiten für jeden Standort geson- dert. Neben dem Marketing für unterschiedliche Altersgruppen ist auch die Unterteilung in weitere Gruppen wich- tig, wie z. B. E-Commerce,Busreisen-Gäste oder Tagestouristen. Weiterhin wird es wichtig sein, für diese einzel- nen Gruppen jeweils die passende Form der Buchung anzubieten, sei es in Form von Telefon, Reisebüro oder über das Internet. Auch hier sehen wir Chancen der Verbesserung unserer Ergebnisse aus betrieblicher Tätigkeit.

Der Trend zu kurzfristigen Buchungen könnte durch eine Flexibilisierung unseres Buchungsablaufs eine weitere Chance darstellen, Neukunden zu gewinnen und bereits bestehende Kunden zu halten.

Grundstücksverkauf Valdeláguila: der Oberste Gerichtshof von Madrid hat im Juli 2015 eine Verfügung erlassen, aufgrund derer eine noch ausstehende Kaufpreisforderung wieder aufleben könnte. Aufgrund der weiterhin be- stehenden Unsicherheit bezüglich des Zahlungseingangs bleibt die Forderung unverändert im Konzernabschluss wertberichtigt.

Gesamtaussage zur Risikosituation der Gesellschaft und des IFA-Konzerns

Gegenwärtig bestimmt die Coronapandemie die Risikosituation der Gesellschaft und des Konzerns insbesondere aufgrund der Unsicherheiten bezüglich des Zeitpunkts für die Wiedereröffnung der Hotels. IFA hat in diesem Zusammenhang die möglichen Auswirkungen dieser Krise unter verschiedenen Prämissen geprüft und geht auf- grund der Ergebnisse der Analyse davon aus, dass der Fortbestand der Gesellschaft nicht gefährdet ist.

Hinsichtlich der in diesem Bericht sonstigen erläuterten Risiken wurde im Geschäftsjahr 2019, soweit erforderlich, bilanziell Vorsorge über die Bildung von Rückstellungen getroffen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich die sonstige Gesamtrisikosituation der Gesellschaft und des IFA-Konzerns in 2019 im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert hat und dass die identifizierten sonstigen Risiken weder einzeln noch in Kombination den Fortbestand der IFA Hotel & Touristik AG und des IFA-Konzerns gefährden. Im Bereich der Chancensituation haben sich weder positive noch negative Veränderungen ergeben.

Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem für den Rechnungsle-

gungsprozess

(Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB für den Einzelabschluss und nach § 315 Abs. 4 HGB für den Konzern- abschluss)

Das Ziel des internen Kontrollsystems (IKS) für den Rechnungslegungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kontrollen eine hinreichende Sicherheit für die Abbildung der korrekten und vollständigen Zahlen und Anga- ben in der Finanzberichterstattung zu gewährleisten.

Die IFA Hotel & Touristik AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss der IFA-Gruppe auf. Diesem Prozess vorgelagert ist die Finanzberichterstattung der IFA Hotel & Touristik AG und der in den Konzernab- schluss einbezogenen Konzern-Gesellschaften. Diese Prozesse werden durch ein stringentes internes Kontroll- system überwacht, welches sowohl die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung als auch die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen sichert.

Wesentliche Regelungen und Implementierungen sind:

-Klar definierte Aufgabentrennung und Zuordnung von Verantwortlichkeiten zwischen den am Rech- nungslegungsprozess beteiligten Bereichen

  • Einbeziehung externer Sachverständiger, soweit erforderlich
  • Verwendung geeigneter, weitgehend lokalerIT-Finanzsysteme (SAP / NAVISION) zur Erfassung buch- halterischer Vorgänge in den Einzelabschlüssen der IFA Hotel & Touristik AG, ihrer Tochterunterneh- men sowie Übernahme und Aufbereitung dieser Daten im Konzernabschluss
  • Prozessintegrierte Kontrollen und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen der Rechnungsle- gung in den Gesellschaften, Konsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses sowie anderer rele- vanter Prozesse auf Konzern- und Gesellschaftsebene (permanente Überwachung der gebuchten Bele- ge bezüglich der Sachverhalte auf Einzelabschlussebene, Überprüfung der Buchungsstände hinsichtlich der verabschiedeten Budgets etc.)
  • Manuell integrierte Prozesskontrollen, wie u. a.Vier-Augen-Prinzip, Überwachung von Stammdatenver- änderungen etc.

Für die Umsetzung dieser Regelungen und die Nutzung der Instrumentarien ist in den Konzerngesellschaften in den verschiedenen Ländern die jeweilige Leitung des Bereichs Finanzen verantwortlich. Der Konzernabschluss liegt in der Verantwortung des Gesamtvorstands. Diese Verantwortlichkeit ist in der Geschäftsordnung des Vor- stands dargestellt.

Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung sowie die Rechnungslegung der jeweiligen lokalen Gesellschaften ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften erfasst werden.

Berichterstattung nach § 289a HGB bzw. § 315a HGB

Die nach § 289a und § 315a HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben lauten wie folgt:

  1. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt € 128.700.000,00. Es ist eingeteilt in 49.500.000 Stückaktien (Inhaberaktien). Bei den Aktien handelt es sich ausnahmslos um Stammaktien, verschiede- ne Aktiengattungen sind nicht ausgegeben. Jede der Aktien ist ab dem Zeitpunkt der Entstehung stimm- berechtigt und erstmals für das Jahr, in dem sie entsteht, dividendenberechtigt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (§ 21 Abs. 1 der Satzung).
  2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch solche aus Verein- barungen zwischen Gesellschaftern, bestehen für die zum 31. Dezember 2019 im Bestand befindlichen 121.173 eigenen Aktien. Gemäß § 71b AktG stehen der Gesellschaft aus diesen eigenen Aktien keine Rechte zu.
  3. Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten zum Stichtag 31. Dezember 2019:
    I. Die Lopesan Touristik S.A., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, hat uns am 21. Januar 2019 ge- mäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwellen von 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 76,33 % (37.785.433 Stimmrechte) betrug. 36.948 der vorgenannten 37.785.433 Stimmrechte (= 0,07 %) werden der Lopesan Touristik S.A. gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 76,26 % der Stimm- rechte an der IFA Hotel & Touristik AG (= 37.748.485 Stimmrechte) hält die Lopesan Touristik S.A. di- rekt.
  1. Die Hijos de Francisco López Sánchez S.A., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, hat uns am 21. Januar 2019 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Ja- nuar 2019 die Schwellen von 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 76,33 % (37.785.433 Stimmrechte) betrug. Sämtliche der vorgenannten 37.785.433 Stimmrechte (76,33 %) werden der Hijos de Francisco López Sánchez S.A. gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuge- rechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Lopesan Touristik S.A.
  1. Die Invertur Helsan S.L.U., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, hat uns am 21. Januar 2019 ge- mäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwellen von 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 76,33 % (37.785.433 Stimmrechte) betrug. Sämtliche der vorgenannten 37.785.433 Stimmrechte (76,33 %) wer- den der Invertur Helsan S.L.U. gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Lopesan Touristik S.A., Hijos de Francisco López Sánchez S.A.

IV. Herr Eustasio López González, Spanien, hat uns am 21. Januar 2019 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwellen von 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 76,33 % (37.785.433 Stimmrechte) betrug. Sämtliche der vorgenannten 37.785.433 Stimmrechte (76,33 %) werden Herrn Eustasio López González

gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Lopesan Touristik S.A., Hijos de Francisco López Sánchez S.A., Invertur Helsan S.L.U.

V. Die Newinvest Assets Beteiligungs GmbH, Bonn, Deutschland, hat uns am 18. Januar 2019 gemäß

  • 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten hat und an diesem Tag 13,52 % (6.692.352 Stimmrechte) betrug.

VI. Die Newinvest Assets Co S.A., Panama, Republic of Panama, hat uns am 18. Januar 2019 gemäß

  • 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten hat und an diesem Tag 13,52 % (6.692.352 Stimmrech- te) betrug. Sämtliche der vorgenannten 6.692.352 Stimmrechte (13,52 %) werden der Newinvest Assets Co S.A. gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über das von ihr kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Newinvest Assets Beteiligungs GmbH. Sämtliche der vorgenannten 6.692.352 Stimmrechte (13,52 %) werden der Newinvest Assets Co S.A. auch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei auch von folgendem Aktio- när, dessen Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Newinvest Assets Beteiligungs GmbH.

VII. Herr Victor Garrido Montes de Oca, Dominikanische Republik, hat uns am 18. Januar 2019 gemäß

    • 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwel- len von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten hat und an diesem Tag 13,52 % (6.692.352 Stimm- rechte) betrug. Sämtliche der vorgenannten 6.692.352 Stimmrechte (13,52 %) werden Herrn Victor Gar- rido Montes de Oca gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimm- rechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Newinvest Assets Beteiligungs GmbH und Newinvest As- sets Co S.A. Sämtliche der vorgenannten 6.692.352 Stimmrechte (13,52 %) werden Herrn Victor Garri- do Montes de Oca auch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG i.V.m. Satz 2 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Newinvest Assets Beteiligungs GmbH.
  1. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
  2. Eine Stimmrechtskontrolle für am Kapital beteiligte Arbeitnehmer besteht nicht.
  3. Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß § 84 AktG. Danach ist für Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Aufsichtsrat zuständig, der sich nach den Bestimmungen des AktG und des DrittelbG zusammensetzt. Er entscheidet mit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder. Für den Fall, dass eine Abstimmung Stimmengleichheit ergibt, gibt die Stim- me des Aufsichtsratsvorsitzenden oder, falls dieser verhindert ist, die des stellvertretenden Vorsitzenden

denAusschlag.

Beschlüsse der Hauptversammlung zu einer Satzungsänderung werden gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfa-

cher Kapitalmehrheit gefasst, sofern nicht zwingende Vorschriften des Gesetzes oder die Satzung etwas anderes vorschreiben. Das Gesetz schreibt zwingende Kapitalmehrheiten von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals zum Beispiel für Satzungsänderungen vor, die mit wesent- lichen Kapitalmaßnahmen einhergehen, wie etwa Beschlüsse über die Schaffung von genehmigtem o- der bedingtem Kapital.

  1. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2019 wurde die Gesellschaft ermächtigt, mit Zu- stimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu 10 % des bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Juli 2024. Nach der Erwerbsermächtigung der Hauptversammlung können die erworbenen eigenen Aktien eingezogen oder veräußert werden. Außerdem können die eigenen er- worbenen Aktien als Gegenleistung für Unternehmenszusammenschlüsse verwendet werden oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen einlagefähigen Wirtschafts- gütern, einschließlich Immobilien oder Forderungen Dritter gegen die Gesellschaft oder nachgeordnet mit ihr verbundene Unternehmen im Sinne von § 18 AktG angeboten oder gewährt werden. Weiterhin können die eigenen erworbenen Aktien zur Erfüllung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. - pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden, die von der Gesell- schaft oder nachgeordnet mit ihr verbundener Unternehmen im Sinne von § 18 AktG ausgegeben wor- den sind. Darüber hinaus können die eigenen erworbenen Aktien zur Einführung an Börsen, an denen sie nicht notiert sind, sowie zur Durchführung einer Aktiendividende verwendet werden. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der Ermächtigung erworben werden und die die Gesellschaft bereits zuvor erworben hat, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Mitarbeitern der Gesellschaft und der nachgeordnet mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne von § 18 AktG (Belegschaftsaktien) sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von nachgeordnet mit der Gesellschaft verbundenen Unter- nehmen im Sinne von § 18 AktG zum Erwerb anzubieten oder zuzusagen bzw. zu übertragen. Der Auf- sichtsrat wurde ermächtigt, Aktien der IFA Hotel & Touristik AG, die aufgrund der vorstehenden Er- werbsermächtigung erworben und die bereits im Bestand der Gesellschaft gehalten werden, zur Erfül- lung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands auf Gewährung von Aktien der IFA Hotel & Touristik AG zu verwenden, die er diesen im Rahmen der Regelung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat.
    Unter Zustimmung des Aufsichtsrats hat die Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 insgesamt 121.173 Aktien mit Anschaffungskosten in Höhe von T€ 684 und einem anteiligen Betrag am Grundkapital von T€ 315 bzw. 0,24 % erworben.
  2. Der Konsortialkredit der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG enthält eine für solche Verträge übli- che Regelung für den Fall eines Kontrollwechsels. Insbesondere sind die Darlehensgeber berechtigt, den Konsortialkredit im Fall eines Kontrollwechsels fällig zu stellen. Ein Kontrollwechsel wird in dieser Vereinbarung definiert als eine Reduzierung des Anteils des Mehrheitsaktionärs unter 51 % an der IFA Hotel & Touristik AG und der IFA Hotel & Touristik AG an der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG unter 96,47 %. Sollte ein Gläubiger aufgrund eines Kontrollwechsels eines der Darlehen fällig stellen, wäre die IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG zur unmittelbaren Rückzahlung der Darlehen ver- pflichtet. Für Teile der auf Gran Canaria aufgenommenen Darlehen gelten entsprechende Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels.
  3. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.

Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB bzw. § 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB bzw. § 315d HGB für 2019 ist auf der Internetseite der IFA Hotel & Touristik AG (Link: http://www.lopesan.com/de/ifa-hotels/aktienrechtliche-informationen_009.html) veröffentlicht.

Vergütungsbericht

Gesamtbezüge des Vorstands 2019

Die Bezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 belaufen sich auf € 0,3 Mio. (Vorjahr: € 0,4 Mio.). Von den

Bezügen sind € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,1 Mio.) variabel.

Gewährte Zuwendungen

Die folgende Tabelle zeigt, welche Zuwendungen den Mitgliedern des Vorstands der IFA H&T AG für 2019 und für das Vorjahr gewährt wurden.

Gewährte

Yaiza García Suárez

Jordi Llinàs Serra

Zuwendungen in T€

Vorstand Finanzen

Vorstand Marketing und Operations

seit 23.07.2015

seit 18.09.2013

2018

2019

2019

2019

2018

2019

2019

2019

(Min)

(Max)

(Min)

(Max)

Festvergütung

85

85

85

85

95

95

95

95

Nebenleistungen

0

0

0

0

22

16

16

16

Summe

85

85

85

85

117

111

111

111

Einjährige variable

Vergütung

15

15

0

15

35

35

0

35

Mehrjährige variable

Vergütung

0

0

0

0

0

0

0

0

Außerordentlicher

Bonus

53

54

0

54

50

25

0

25

Summe

68

69

0

69

85

60

0

60

Versorgungsaufwand

0

0

0

0

0

0

0

0

Gesamtvergütungen

153

154

85

154

202

171

111

171

Zufluss

Die folgende Tabelle zeigt, in welcher Höhe den Mitgliedern des Vorstands Mittel in 2019 zugeflossen sind:

Zufluss in T€

Yaiza García Suárez

Jordi Llinàs Serra

Vorstand Finanzen

Vorstand Marketing und Ope-

rations

seit 23.07.2015

seit 18.09.2013

2019

2018

2019

2018

Festvergütung

85

85

95

95

Nebenleistungen

0

0

16

22

Summe

85

85

111

117

Einjährige variable Vergütung

15

15

35

35

Mehrjährige variable Vergütung

0

0

0

0

Außerordentlicher Bonus

54

53

25

50

Summe

69

68

60

85

Versorgungsaufwand

0

0

0

0

Gesamtvergütungen

154

153

171

202

Das Vorstandsmitglied Herr Llinàs Serra erhält Nebenleistungen in Form von Sachbezügen. Diese bestanden in 2019 aus Dienstwagennutzung (T€ 8), Verpflegung (T€ 1), Unterkunft (T€ 6) und Versicherungen (T€ 1). Als Vergütungsbestandteil sind diese Nebenleistungen vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern.

Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2019 T€ 84 (Vorjahr: T€ 84) und verteilen sich auf die Auf- sichtsratsmitglieder wie folgt:

Grund-Vergütung

Variable Vergütung

Gesamt

Santiago de Armas Fariña

16.000

0

16.000

Dr. Hans Vieregge

12.000

0

12.000

Francisco López Sánchez

8.000

0

8.000

Antonio Rodríguez Pérez

8.000

0

8.000

Inés Arnaldos

8.000

0

8.000

Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo

8.000

0

8.000

Christian Huster

8.000

0

8.000

Kay Gottschlag

8.000

0

8.000

Sonia Sánchez Lorenzo

8.000

0

8.000

84.000

0

84.000

Im Vorjahr verteilten sich die Bezüge wie folgt:

Grund-Vergütung

Variable Vergütung

Gesamt

Santiago de Armas Fariña

16.000

0

16.000

Dr. Hans Vieregge

12.000

0

12.000

Francisco López Sánchez

8.000

0

8.000

Antonio Rodríguez Pérez

8.000

0

8.000

Inés Arnaldos

8.000

0

8.000

Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo

8.000

0

8.000

Christian Huster

8.000

0

8.000

Kay Gottschlag

8.000

0

8.000

Sonia Sánchez Lorenzo

8.000

0

8.000

84.000

0

84.000

Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Santiago de Armas Fariña erhielt darüber hinaus für Beratungsleistungen T€ 141 (Vorjahr: T€ 87).

Abhängigkeitsbericht

Nach den Begriffsbestimmungen des Aktiengesetzes (§§ 15 ff. AktG) und aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse ist die IFA Hotel & Touristik AG als Unternehmen anzusehen (§ 18 AktG), das nicht nur im Mehrheitsbesitz der Lopesan Touristik S.A. steht, sondern auch von der Lopesan Touristik S.A. beherrscht wird (§ 17 AktG).

Zum 31. Dezember 2019 erstellte die Invertur Helsan S.L.U., Las Palmas, Gran Canaria/Spanien, den Konzern- abschluss für den größten Kreis von Unternehmen, in den die IFA Hotel & Touristik AG über die Lopesan Touris- tik S.A. einbezogen wurde.

Da es sich bei der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 und am Bilanzstichtag um ein abhängiges Unternehmen handelte und ein Unternehmensvertrag nicht bestand, hat der Vorstand gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstattet, der sich auf sämtliche Rechtsgeschäfte und Maßnahmen bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 abgeschlossen und vorgenommen worden sind. Die Schlusserklärung des Berichts des Vorstands der IFA Hotel & Touristik AG, Duisburg, über Beziehun- gen zur Lopesan Touristik S.A. und zu deren verbundenen Unternehmen hat folgenden Wortlaut: "Bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen hat unsere Gesellschaft nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, wur- de unsere Gesellschaft nicht benachteiligt."

Erklärung des Vorstands

Wir versichern nach bestem Wissen, dass im zusammengefassten Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage sowohl der Gesellschaft als auch die des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentli- chen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.

Duisburg, 7. Mai 2020

Der Vorstand

Yaiza García Suárez

José Ignacio Alba Pérez

IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

31.12.2018

Passiva

31.12.2018

EUR

EUR

EUR

EUR

A.

Anlagevermögen

A.

Eigenkapital

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

I.

Gezeichnetes Kapital

128.700.000,00

51.480.000,00

./.

Nennbetrag eigene Aktien

-315.049,80

-300.950,00

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und

ähnliche Rechte und Werte

1,00

1,00

128.384.950,20

51.179.050,00

II.

Sachanlagen

II.

Kapitalrücklage

175.049.834,37

52.388.834,37

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

15.408,04

15.071,92

III.

Gewinnrücklagen

III.

Finanzanlagen

Andere Gewinnrücklagen

1.527.611,22

101.834,08

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

79.238.452,60

79.238.452,60

IV.

Bilanzgewinn

9.572.823,75

7.373.098,89

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

135.497.816,67

0,00

214.736.269,27

79.238.452,60

314.535.219,54

111.042.817,34

214.751.678,31

79.253.525,52

B.

Rückstellungen

B.

Umlaufvermögen

1. Steuerrückstellungen

0,00

261.700,00

2. Sonstige Rückstellungen

690.735,80

965.348,83

I.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

690.735,80

1.227.048,83

1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

31.900.562,56

34.331.609,79

2. Sonstige Vermögensgegenstände

75.729,50

105.210,89

C.

Verbindlichkeiten

31.976.292,06

34.436.820,68

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

15.054,00

301.670,65

II.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

68.574.242,92

4.491.124,89

2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

26,29

5.659.087,78

3. Sonstige Verbindlichkeiten

63.480,11

635,56

davon aus Steuern EUR 27.424,52 (Vj. EUR 0,00)

100.550.534,98

38.927.945,57

78.560,40

5.961.393,99

C.

Rechnungsabgrenzungsposten

2.302,45

49.789,07

315.304.515,74

118.231.260,16

315.304.515,74

118.231.260,16

IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg

Gewinn- und Verlustrechnung für 2019

2018

EUR

EUR

1.

Umsatzerlöse

2.370.000,54

2.151.601,49

2.

Sonstige betriebliche Erträge

180.732,30

291.994,92

davon aus der Währungsumrechnung EUR 162.832,76 (Vj. EUR 188.255,87)

2.550.732,84 2.443.596,41

3. Personalaufwand

a)

Gehälter

465.738,22

482.668,56

b)

Soziale Abgaben

78.264,72

75.976,68

4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

des Anlagevermögens und Sachanlagen

4.341,71

4.532,51

5.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

1.932.335,20

3.050.327,58

davon aus der Währungsumrechnung EUR 110.536,99 (Vj. EUR 71.172,91)

2.480.679,85

3.613.505,33

6.

Erträge aus Beteiligungen

9.205.885,45

9.773.059,20

davon aus verbundenen Unternehmen EUR 9.205.885,45 (Vj. EUR 9.773.059,20)

7.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

1.135.026,41

551.219,98

davon aus verbundenen Unternehmen EUR 1.134.968,82 (Vj. EUR 551.219,10)

8.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

10.028,08

66.487,11

davon an verbundene Unternehmen EUR 0,00 (Vj. EUR 48.804,11)

10.330.883,78

10.257.792,07

9.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

827.440,22

1.714.332,26

10.

Ergebnis nach Steuern

9.573.496,55

7.373.550,89

11.

Sonstige Steuern

672,80

452,00

12.

Jahresüberschuss

9.572.823,75

7.373.098,89

IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg,

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg, - nachfolgend auch H&T genannt - ist in das Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg (HRB 3291) eingetragen.

Die H&T ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 i. V. m.

  • 264d HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften beachtet.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke teilweise im Anhang aufgeführt.

Der Lagebericht der H&T für das Geschäftsjahr 2019 wurde in Anwendung von § 315 Abs. 5 HGB i. V. m. § 298 Abs. 2 HGB mit dem Lagebericht des H&T-Konzerns zusammengefasst.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unver- ändert beibehalten.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschrei- bungen (drei bis fünf Jahre; lineare Methode) vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer (Betriebs- und Geschäftsausstattung: drei bis zehn Jahre) um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen ausschließlich nach der linearen Methode. Anlagengegenstände mit An- schaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden jahresweise in einem Sammelposten zusammengefasst, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Anlagen- gegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden direkt als Aufwand erfasst.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung werden die Vermögensgegen- stände des Anlagevermögens außerplanmäßig auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Wurden in den Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für diese Wertminderungen in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den (fortgeführten) Anschaffungskosten.

Forderungen werden mit dem Nennwert bilanziert.

Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberich- tigungen Rechnung getragen. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bzw. zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt.

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben erfasst, die Auf- wand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungs- abgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der H&T nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch solche, die bei Personen- gesellschaften bestehen, an denen die H&T als Gesellschafter beteiligt ist. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sowie auf steuer- liche Zinsvorträge im Sinne des § 4h EStG i. V. m. § 8a KStG gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes der H&T von aktuell 34,03 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbe- steuer und Solidaritätszuschlag. Abweichend hiervon werden latente Steuern aus zeit- lichen Bilanzierungsunterschieden bei Beteiligungen in der Rechtsform einer Personen- gesellschaft auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes ermittelt, der lediglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag beinhaltet; dieser beträgt derzeit 15,83 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich

insgesamt eine Steuerentlastung, die aus aktiven Differenzen in den Beteiligungsbuch- werten resultiert. Gemäß dem in § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB geregelten Aktivierungswahl- recht wurde keine aktive latente Steuer angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflich- tungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach ver- nünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflich- tungen abzudecken.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

  1. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagengitter (Anhang zum Anhang) dargestellt.

Finanzanlagen

Einzelheiten zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB am Ende des Anhangs aufgeführt.

In den Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden mittelfristige Darlehen an die Tochtergesellschaft IFA Canarias S.L. in Höhe von TEUR 135.000 zuzüglich TEUR 498 aufgelaufener Zinsen (Vorjahr TEUR 0) ausgewiesen.

Umlaufvermögen

Forderungen

Es bestehen wie im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen auf kurzfristige Darle- hensforderungen gegen die IFA Canarias S.L. (TEUR 18.818; Vorjahr: TEUR 29.815), die IFA Hotel Lloret de Mar S.A. (TEUR 471; Vorjahr: TEUR 467) sowie auf das Gesell- schaftsverrechnungskonto der H&T als Kommanditist der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH

  • Co. KG, Fehmarn (TEUR 2.269; Vorjahr: TEUR 1.875). Darüber hinaus bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Gewinnanteilen an der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG, Fehmarn, (TEUR 8.726; Vorjahr: TEUR 976) sowie aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit der IFA Canarias S.L. (TEUR 1.488; Vorjahr: TEUR 1.188), gegenüber der LOPESAN Hotel Management S.L. (TEUR 28; Vorjahr TEUR 5) und gegenüber weiteren verbundenen Unternehmen (TEUR 100; Vorjahr: TEUR 2).

Eigenkapital

Das Grundkapital ist eingeteilt in 49.500.000 (Vorjahr: 19.800.000) Inhaberaktien (Stück-

aktien) ohne Nennwert. Das Grundkapital beträgt TEUR 128.700 (Vorjahr: TEUR 51.480) und hat sich aufgrund der Kapitalerhöhung in 2019 um TEUR 77.220 bzw. EUR 2,60 pro Stückaktie erhöht.

Die Kapitalrücklage berücksichtigt mit TEUR 27.984 das Agio aus der Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2014 (Bruttoemissionserlös: TEUR 64.304) und mit TEUR 122.661 das Agio aus der Kapitalerhöhung in 2019 (Bruttoemissionserlös: TEUR 199.881).

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2019 wurde die Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu 10 % des bestehen- den Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Juli 2024. Nach der Erwerbsermächtigung der Hauptversammlung können die erworbenen eigenen Aktien eingezogen oder veräußert werden. Außerdem können die eigenen erworbenen Aktien als Gegenleistung für Unternehmenszusammenschlüsse verwendet werden oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen einlagefähigen Wirtschaftsgütern, einschließlich Immobilien oder Forderungen Dritter gegen die Gesellschaft oder nachgeordnet mit ihr verbundene Unternehmen im Sinne von § 18 AktG angeboten oder gewährt werden. Weiterhin können die eigenen erworbenen Aktien zur Erfüllung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden, die von der Gesellschaft oder nachgeordnet mit ihr verbundener Unternehmen im Sinne von

  • 18 AktG ausgegeben worden sind. Darüber hinaus können die eigenen erworbenen Aktien zur Einführung an Börsen, an denen sie nicht notiert sind, sowie zur Durchführung einer Aktiendividende verwendet werden. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der Ermächtigung erworben werden und die die Gesellschaft bereits zuvor erworben hat, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Mitarbeitern der Gesellschaft und der nachgeordnet mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne von § 18 AktG (Beleg- schaftsaktien) sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von nachgeordnet mit der Gesell- schaft verbundenen Unternehmen im Sinne von § 18 AktG zum Erwerb anzubieten oder zuzusagen bzw. zu übertragen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Aktien der H&T, die aufgrund der vorstehenden Erwerbsermächtigung erworben und die bereits im Bestand der Gesellschaft gehalten werden, zur Erfüllung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands auf Gewährung von Aktien der H&T zu verwenden, die er diesen im Rahmen der Regelung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat.

Unter Zustimmung des Aufsichtsrats wurden durch den Vorstand der H&T bis zum

31. Dezember 2019 insgesamt 121.173 Aktien mit Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 684 und einem anteiligen Betrag am Grundkapital von TEUR 315 bzw. 0,24 % erworben.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2019 wurde die Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 17. Juli 2024 um bis zu TEUR 64.350 durch Ausgabe von bis zu 24.750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Von der Ermächtigung kann

vollständig oder ein- oder mehrmals in Teilbeträgen, insgesamt aber nur bis zu einem Gesamtbetrag von TEUR 64.350 Gebrauch gemacht werden. Die Ausgabe neuer Aktien kann gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Die neuen Aktien sind, sofern das Bezugsrecht nicht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausgeschlossen wird, den Aktionären zum Bezug anzubieten. Dem genügt auch ein mittelbares Bezugs- recht im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG, bei dem die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre bei Ausgabe der neuen Aktien in folgenden Fällen aus- zuschließen:

  • Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zur Gewährung von neuen Aktien als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammen- schlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen einlagefähigen Wirtschaftsgütern, einschließlich Immobilien oder Forderungen Dritter gegen die Gesellschaft oder nachgeordnet mit ihr verbundene Unternehmen im Sinne von § 18 AktG,
  • wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag am Grundkapital 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Fest- legung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; für die Berechnung der 10%-Grenze maßgeblich ist entweder das zum 18. Juli 2019, das zum Zeitpunkt der Eintragung der Ermächtigung im Handelsregister oder das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandene Grundkapital, je nachdem, zu welchem dieser Zeitpunkte der Grundkapitalbetrag am geringsten ist; das auf 10 % des Grundkapitals beschränkte Volumen verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die nach dem 18. Juli 2019 unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind,
  • zum Ausschluss von Spitzenbeträgen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben,
  • soweit es erforderlich ist, um den Inhabern und/oder Gläubigern von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. den Schuldnern von Wandlungs- und/oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder nachgeordnet mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne von § 18 AktG ausgegeben worden sind, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu

gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- und/oder Optionspflichten zustände,

  • zur Gewährung von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder nachgeordnet mit ihr verbundener Unternehmen im Sinne von § 18 AktG (Belegschaftsaktien) sowie an Mitglieder der Geschäftsleitung nachgeordnet mit ihr verbundener Unter- nehmen im Sinne von § 18 AktG, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag am Grundkapital 5 % des Grundkapitals nicht überschreitet; für die Berechnung der 5%-Grenze maßgeblich ist entweder das zum 18. Juli 2019, das zum Zeitpunkt der Eintragung der Ermächtigung im Handelsregister oder das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandene Grundkapital, je nachdem, zu welchem dieser Zeitpunkte der Grundkapitalbetrag am geringsten ist,
  • zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende ("Scrip Dividend"), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch ganz oder teilweise als Sacheinlage zum Bezug neuer Aktien in die Gesellschaft einzubringen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzel- heiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2019 festzulegen.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten ausschließlich andere Gewinnrücklagen.

Bilanzgewinn

Die Entwicklung des Bilanzgewinns stellt sich wie folgt dar:

TEUR

Bilanzgewinn zum 31.12.2018

7.373

Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2018

-5.926

Zuführung zu den Gewinnrücklagen aufgrund des

Beschlusses zur Ergebnisverwendung

-1.447

Jahresüberschuss 2019

9.573

Bilanzgewinn zum 31.12.2019

9.573

Rückstellungen

Es wurden im Wesentlichen sonstige Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Rechts- und Beratungskosten, Jahresabschlusskosten, Aufsichtsratsvergütungen und Tantiemen gebildet.

Verbindlichkeitenspiegel in TEUR

davon mit

davon mit

Stand

einer

einer

Restlaufzeit

Restlaufzeit

Art der Verbindlichkeiten

31.12.2019

(Vorjahr)

bis zu einem

von mehr als

Jahr

fünf Jahren

(Vorjahr)

(Vorjahr)

1. Verbindlichkeiten aus

15

15

0

Lieferungen und Leistungen

(301)

(301)

(0)

2. Verbindlichkeiten gegenüber

0

0

0

verbundenen Unternehmen

(5.659)

(5.659)

(0)

3. Sonstige Verbindlichkeiten

64

64

0

(1)

(1)

(0)

Gesamtbetrag

79

79

0

(5.961)

(5.961)

(0)

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer 5 Jahre entsprechen dem Gesamt- betrag der Verbindlichkeiten größer ein Jahr. Die Verbindlichkeiten sind - wie bereits im Vorjahr - unbesichert.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die erzielten Umsatzerlöse gliedern sich in 2019 wie folgt auf (in der Dominikanischen Republik wurden keine Umsatzerlöse erzielt):

Deutschland

Spanien

Österreich

Gesamt

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Konzernumlagen

1.524

416

174

2.114

Sonstige

148

106

2

256

1.672

522

176

2.370

Im Vorjahr gliederten sich die erzielten Umsatzerlöse wie folgt auf:

Deutschland

Spanien

Österreich

Gesamt

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Konzernumlagen

1.212

483

138

1.833

Sonstige

216

101

2

319

1.428

584

140

2.152

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 163 (Vorjahr: TEUR 188) enthalten. Außerdem wurden periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 0; Vorjahr: TEUR 104) ausge- wiesen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten (TEUR 847; Vorjahr: TEUR 787), von verbundenen Unternehmen erbrachte Leistungen (TEUR 253; Vorjahr: TEUR 254) und Kosten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und der Erstellung des Geschäftsberichts (TEUR 262; Vorjahr: TEUR 248). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 111 (Vorjahr: TEUR 71) enthalten. Darüber hinaus werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendun- gen die Kosten für die Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1.264) erfasst.

Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen betragen TEUR 9.206 (Vorjahr: TEUR 9.773) und resultieren aus der Beteiligung an der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der Steueraufwand des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 827 (Vorjahr: TEUR 1.714)

setzt sich zusammen aus einem Steueraufwand in Höhe von TEUR 926 (Vorjahr: TEUR 1.623) für das Berichtsjahr sowie einem periodenfremden Steuerertrag von TEUR 99 (Vorjahr: TEUR 91).

V. Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2019 beschäftigten Mit- arbeiter (Angestellte) betrug wie im Vorjahr sieben.

Haftungsverhältnisse

Für die Tochtergesellschaften IFA Faro Hotel Maspalomas S.A., Maspalomas, Gran Canaria/Spanien, und IFA Hotel Lloret de Mar S.A., Lloret de Mar/Spanien, wurden unbe- fristete Patronatserklärungen abgegeben, nach denen sich die H&T verpflichtet, die Tochtergesellschaften finanziell so ausgestattet zu halten, dass diese ihren Verpflichtun- gen jederzeit nachkommen können. Auf Basis der Unternehmensplanung der genannten Tochtergesellschaften ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen.

Die H&T hat im Zuge des Kaufs der Anfi Invest AS, Vanvikan/Norwegen, über ihre im Alleineigentum stehenden Tochtergesellschaft, der IFA Canarias S.L., San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria/Spanien, eine Bürgschaft über EUR 4,0 Mio. abgegeben. Vom gesamten Kaufpreis über EUR 41,3 Mio. sind diese EUR 4,0 Mio. nur unter der aufschiebenden Bedingung zu zahlen, dass die Anfi del Mar S.L., Arguineguín, Gran Canaria/ Spanien, eine neue öffentliche Konzession zum Betrieb eines Jachthafens erhält. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der H&T wird zurzeit als gering eingestuft.

Die H&T hat am 29. April 2020 jeweils eine Patronatserklärung gegenüber ihren Tochtergesellschaften IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG, Burg auf Fehmarn, IFA Kur- und Ferienpark Usedom GmbH, Kölpinsee, und Kinder-REHAzentrum Usedom Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kölpinsee, mit dem Inhalt abgegeben, die genannten Gesellschaften so auszustatten, dass diese ihren jeweiligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen können. Die Patronatserklärungen wurden zeitlich unbegrenzt abgegeben. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme durch die Gesellschaften wird jeweils als gering eingeschätzt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen / Außerbilanzielle Geschäfte

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 110 (Vorjahr: TEUR 156). Die Operating-lease-Geschäfte werden zur Verbesserung der Liquidität der Gesellschaft abgeschlossen. Risiken im Hinblick auf die abgeschlossenen, außerbilanziellen Geschäfte sehen wir nicht.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Zum 31. Dezember 2019 weist die H&T einen Jahresüberschuss von TEUR 9.573 (Vorjahr: TEUR 7.373) und einen Bilanzgewinn von TEUR 9.573 (Vorjahr: TEUR 7.373) aus. Aufgrund der aktuellen Situation von Hotelschließungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie schlägt der Vorstand der Hauptversammlung vor, für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividendenausschüttung zu beschließen, sondern den

Bilanzgewinn vollständig in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die einbehaltenen Mittel sollen der Absicherung des Betriebs der IFA dienen. Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats über den Verwendungsvorschlag wird in der Bilanzsitzung am 7. Mai 2020 erfolgen.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft stellt als Mutterunternehmen des IFA Hotel & Touristik Konzerns einen Konzernabschluss auf. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger unter der Registernummer HRB 3291 (Amtsgericht Duisburg) offengelegt.

Die Gesellschaft, die als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, in den der Konzernabschluss der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg, einbezogen ist, ist die Hijos de Francisco López Sánchez S.A., Las Palmas, Gran Canaria/Spanien. Der Konzern- abschluss wird beim Registergericht Las Palmas, Gran Canaria/Spanien, unter Sección 8, Hoja 5072, offengelegt.

Die Gesellschaft, die als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, in den der Konzernabschluss der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg, einbezogen ist, ist die Invertur Helsan S.L.U., Las Palmas, Gran Canaria/Spanien. Der Konzernabschluss wird beim Registergericht Las Palmas, Gran Canaria/Spanien, unter Sección 8, Hoja 24313, offengelegt.

Aktionärsstruktur

  1. Die Newinvest Assets Beteiligungs GmbH, Bonn/Deutschland, hat uns am 18. Januar 2019 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten hat und an diesem Tag 13,52 % (6.692.352 Stimmrechte) betrug.
  1. Die Newinvest Assets Co S.A., Panama/Republic of Panama, hat uns am 18. Januar 2019 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten hat und an diesem Tag 13,52 % (6.692.352 Stimmrechte) betrug. Sämtliche der vorgenannten 6.692.352 Stimmrechte (13,52 %) werden der Newinvest Assets Co S.A. gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über das von ihr kontrollierte Unter- nehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Newinvest Assets Beteiligungs GmbH. Sämtliche der vorgenannten 6.692.352 Stimmrechte (13,52 %) werden der Newinvest Assets Co S.A. auch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimm- rechte werden dabei auch von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Newinvest Assets Beteiligungs GmbH.
  1. Herr Victor Garrido Montes de Oca, Dominikanische Republik, hat uns am 18. Januar 2019 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten hat und an diesem Tag 13,52 % (6.692.352 Stimmrechte) betrug. Sämtliche der vorgenannten 6.692.352 Stimmrechte (13,52 %) werden Herrn Victor Garrido Montes de Oca gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Newinvest Assets Beteiligungs GmbH und Newinvest Assets Co S.A. Sämtliche der vorgenannten 6.692.352 Stimmrechte (13,52 %) werden Herrn Victor Garrido Montes de Oca auch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG i.V.m. Satz 2 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Newinvest Assets Beteiligungs GmbH.

IV. Die Hijos de Francisco López Sánchez S.A., Las Palmas de Gran Canaria/Spanien, hat uns am 21. Januar 2019 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimm- rechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwellen von 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 76,33 % (37.785.433 Stimm- rechte) betrug. Sämtliche der vorgenannten 37.785.433 Stimmrechte (76,33 %) werden der Hijos de Francisco López Sánchez S.A. gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Lopesan Touristik S.A.

  1. Die Invertur Helsan S.L.U., Las Palmas de Gran Canaria/Spanien, hat uns am 21. Januar 2019 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwellen von 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 76,33 % (37.785.433 Stimmrechte) betrug. Sämtliche der vorgenannten 37.785.433 Stimmrechte (76,33 %) werden der Invertur Helsan S.L.U. gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die zugerech- neten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Lopesan Touristik S.A., Hijos de Francisco López Sánchez S.A.

VI. Herr Eustasio López González, Spanien, hat uns am 21. Januar 2019 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwellen von 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 76,33 % (37.785.433 Stimmrechte) betrug. Sämtliche der vorgenannten 37.785.433 Stimmrechte (76,33 %) werden Herrn Eustasio López González gemäß

  • 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechts- anteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Lopesan Touristik S.A., Hijos de Francisco López Sánchez S.A., Invertur Helsan S.L.U.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus Festgehalt (inklusive Nebenleistungen) und erfolgsabhängiger Tantieme belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 325 (Vorjahr: TEUR 355).

Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2019 TEUR 84 (Vorjahr: TEUR 84) und verteilen sich auf die Aufsichtsratsmitglieder wie folgt:

Grund-

Variable

Gesamt

vergütung

Vergütung

EUR

EUR

EUR

Santiago de Armas Fariña

16.000

0

16.000

Dr. Hans Vieregge

12.000

0

12.000

Francisco López

Sánchez

8.000

0

8.000

Antonio Rodríguez

Pérez

8.000

0

8.000

Inés Arnaldos

8.000

0

8.000

Agustín Manrique de Lara

y Benítez de Lugo

8.000

0

8.000

Christian Huster

8.000

0

8.000

Kay Gottschlag

8.000

0

8.000

Sonia Sánchez Lorenzo

8.000

0

8.000

84.000

0

84.000

Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Santiago de Armas Fariña erhielt darüber hinaus für Beratungsleistungen TEUR 141 (Vorjahr: TEUR 87).

Im Vorjahr verteilten sich die Bezüge wie folgt:

Grund-

Variable

Gesamt

vergütung

Vergütung

EUR

EUR

EUR

Santiago de Armas Fariña

16.000

0

16.000

Dr. Hans Vieregge

12.000

0

12.000

Francisco López

Sánchez

8.000

0

8.000

Antonio Rodríguez

Pérez

8.000

0

8.000

Inés Arnaldos

8.000

0

8.000

Agustín Manrique de Lara

y Benítez de Lugo

8.000

0

8.000

Christian Huster

8.000

0

8.000

Kay Gottschlag

8.000

0

8.000

Sonia Sánchez Lorenzo

8.000

0

8.000

84.000

0

84.000

Honorar für die Abschlussprüfer

Für die Angabe der für das Geschäftsjahr 2019 berechneten Abschlussprüferhonorare wird auf den Konzernabschluss der H&T zum 31. Dezember 2019 verwiesen.

Ereignisse nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Vorstandwechsel

Mit Wirkung zum 14. Januar 2020 wurde

Herr Jordi Llinàs Serra, Seeheilbad Graal-Müritz, Vorstand Bereich Marketing und Operations bei der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg,

als Vorstand abberufen.

Mit Wirkung zum 14. Januar 2020 wurde

Herr José Ignacio Alba Pérez, Las Palmas, Gran Canaria/Spanien, Vorstand Bereich Marketing und Operations bei der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg,

als Vorstand bestellt.

Aktienrückkaufprogramm wegen Erreichens des Höchstvolumens von 37.500 Aktien vorzeitig beendet

Das vom Vorstand der IFA Hotel & Touristik AG am 28. November 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene und mit Beschluss vom 27. Januar 2020 bis zum 23. April 2020 verlängerte Aktienrückkaufprogramm wurde am 25. März 2020 wegen Erreichens der festgelegten maximalen Gesamtanzahl von 37.500 eigenen Aktien vorzeitig beendet.

Die Anschaffungskosten der Gesellschaft für die im Zeitraum vom 9. Dezember 2019 bis zum 25. März 2020 erworbenen 37.500 eigenen Aktien betrugen insgesamt EUR 210.685,30 (ohne Erwerbsnebenkosten).

Die Gesellschaft hält nunmehr 153.250 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von ca. 0,31 %. Die aus dem jetzt beendeten Aktienrückkaufprogramm stammenden 37.500 eigenen Aktien sind zum Zwecke der Einziehung erworben worden.

Coronakrise

Aufgrund der Coronakrise dürfen auf Anweisung der Regierung in Deutschland ab Mitte März 2020 "Übernachtungsangebote im Inland […] ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken" genutzt werden. Damit wurde der Hotelbetrieb an den Standorten der Gruppe in Deutschland de facto untersagt, dasselbe gilt für den Standort im Kleinwalsertal/Österreich und die Kliniken. Die Regierung in der Dominikanischen Republik hat zeitgleich ein Flugverbot von und nach Europa erlassen. Auch hier kommt der Hotelbetrieb zum Erliegen. Diese Ausnahmesituation wird derzeit von der Geschäftsführung aufmerksam verfolgt, da das Jahresergebnis sowie die Liquidität der Gesellschaft als Holdinggesellschaft der IFA Gruppe maßgeblich von den erzielten Ergebnissen und der Liquidität ihrer Tochtergesellschaften abhängig sind. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um möglichst viele Kosteneinsparungen umzusetzen. Bei Bedarf werden Unterstützungen durch die staatlichen Institutionen geprüft, bis der ordentliche Betrieb wieder weitergeführt werden kann. Ebenso steht die Gesellschaft mit ihrer Versicherung über mögliche Ausfallentschädigungen im Gespräch. Die Gesellschaft geht davon aus, dass im zweiten Quartal 2020 sukzessive wieder Gäste unter den dann jeweils geltenden Hygieneauflagen und Abstandsregeln in ihren Häusern aufgenommen werden können. Zurzeit sieht die Geschäftsführung - vor dem Hintergrund der guten Liquiditätslage der Gesellschaft - kein Risiko in Bezug auf die Unternehmensfortführung der Gesellschaft.

Die H&T hat am 29. April 2020 jeweils eine Patronatserklärung gegenüber ihren Tochtergesellschaften IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG, Burg auf Fehmarn, IFA Kur- und Ferienpark Usedom GmbH, Kölpinsee, und Kinder-REHAzentrum Usedom Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kölpinsee, mit dem Inhalt abgegeben, die genannten Gesellschaften so auszustatten, dass diese ihren jeweiligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen können. Die Patronatserklärungen wurden zeitlich unbegrenzt abgegeben. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme durch die Gesellschaften wird jeweils als gering eingeschätzt.

Mitglieder des Vorstands

YAIZA GARCÍA SUÁREZ, Las Palmas/Gran Canaria/Spanien

Diplom Betriebswirtin

- Vorstand Finanzen -

JOSÉ IGNACIO ALBA PÉREZ, Las Palmas/Gran Canaria/Spanien(seit 14. Januar 2020)

Bachelor of Business Administration and Management

- Vorstand Marketing und Operations -

JORDI LLINÀS SERRA, Graal-Müritz(bis 14. Januar 2020)

Kaufmann

- Vorstand Marketing und Operations -

Mitglieder des Aufsichtsrats

SANTIAGO DE ARMAS FARIÑA, Las Palmas/Gran Canaria/Spanien

Rechtsanwalt und Steuerberater

- Vorsitzender -

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

  • S. de Armas y Asociados, S.L.
  • Lexa, S.A.
  • Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U.

DR. HANS VIEREGGE, Hannover

Dipl. Volkswirt, ehemaliges Mitglied des Vorstandes der NordLB

- stellvertretender Vorsitzender -

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

  • DeutscheSchiffahrts-Treuhand AG, Flensburg

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

  • CONTI 148.Schifffahrts-GmbH & Co. KG "CONTI GREENLAND", München
  • Siepmann-WerkeGmbH & Co. KG, Warstein

FRANCISCO LÓPEZ SÀNCHEZ, Las Palmas/Gran Canaria/Spanien

Bachelor in Business Administration and Hospitality Management

Geschäftsführer der Meloneras Golf S.L. in Las Palmas, Gran Canaria

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleich- baren in- und ausländischen Kontrollgremien:

  • Agrícola Tabaibal, S.A.U.
  • Altamarena, S.A.
  • Bitumex, S.A.U.
  • Brickell Reach Tower 3801 LLC
  • Casticar, S.A.
  • Cook-EventCanarias, S.A.
  • Costa Canaria de Veneguera, S.A.
  • Creativ Hotel Buenaventura, S.A.
  • Cuba Gestión hotelera, S.L.U.
  • Dehesa de Jandía, S.A.
  • Explotaciones Jandía, S.A.
  • Expo Meloneras, S.A.
  • Interhotelera Española, S.A.
  • LHM Americas, LLC
  • LHM Bavaro, SRL
  • Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
  • Lopesan Hotel Management, S.L.
  • Lopesan Management, S.L.U.
  • Lopesan Satocan Investment, S.L.
  • Lopesan Touristik, S.A.
  • Lorcar Asesores, S.L.
  • Maspalomas Golf, S.A.
  • Maspalomas Resort, S.L.
  • Megahotel Faro, S.L.
  • Meloneras Golf, S.L.
  • Oasis Beach Maspalomas, S.L.
  • Promociones Faro, S.A.
  • Promociones Taidía, S.A.U.
  • Punta del Sol, S.A.
  • Varadero Center, S.L.U.

INÉS ARNALDOS, Las Palmas/Gran Canaria/Spanien

Rechtsanwältin

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten; keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

ANTONIO RODRÍGUEZ PÉREZ, Las Palmas/Gran Canaria/SpanienDiplom-Volkswirt (Licenciado en Ciencias Económicas)

Geschäftsführer der Lorcar Asesores, S.L.

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleich- baren in- und ausländischen Kontrollgremien:

  • Aguas de Meloneras, A.I.E.
  • Bitumex, S.A.U.
  • Casticar, S.A.
  • Expo Meloneras, S.A.
  • Jandía Beach Center, S.A.
  • Jandía Dunas, S.A.
  • LHM Americas, LLC
  • LHM Bavaro, SRL
  • Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
  • Lopesan Touristik, S.A.
  • Lorcar Asesores, S.L.
  • Novedad Digital, S.L.
  • Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U.
  • Telefaro 2000 Comunicaciones, S.L. (in Liqu.)

AGUSTÍN MANRIQUE DE LARA Y BENÍTEZ DE LUGO, Telde/Gran Canaria/Spanien

Diplom-Betriebs- und Diplom-Volkswirt

Geschäftsführer der Quesoventura, S.L.

Präsident des Kanarischen Unternehmerverbandes (Confederación Canaria de Empresarios)

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleich- baren in- und ausländischen Kontrollgremien:

  • Administración y GestiónPromociones-Cooperativas, S.L.
  • Akarta Novus, S.L
  • Autoridad Portuaria de Las Palmas
  • Consejo Insular de Aguas de Gran Canaria
  • Consorcio Zona Franca de Gran Canaria
  • Explotaciones La Calderona, S.L.
  • Fundación Canaria Patronos V.P.
  • Fundación Canaria Yrichen
  • Inversiones La Lucera, S.L.
  • Patronato de Turismo de Gran Canaria
  • Quesoventura, S.L.
  • Sociedad Canaria de Fomento Económico, S.A.

Von den Arbeitnehmern wurden in den Aufsichtsrat gewählt:

CHRISTIAN HUSTER, Schöneck

Koch

KAY GOTTSCHLAG, Usedom

Küchenleiter

SONIA SÁNCHEZ LORENZO, Duisburg

Kaufmännische Angestellte

Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung für 2019 zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist von der H&T abgegeben und als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB den Aktionären dauerhaft öffent- lich zugänglich gemacht worden.

Sie steht auf https://www.lopesan.com/de/unternehmens/rechtliche-informationen-ifa/ zum Download bereit.

IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg

Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2019

Name und Sitz der Gesellschaft

Anteil am

Währung

Eigen-

Ergebnis

Kapital

kapital

%

Anteile Spanische Gesellschaften

Iberica de Inversiones y Valores, S.A., Gran Canaria/Spanien

100,00

EUR

-12.569,72

-2.856,05

IFA Canarias, S. L., San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria/Spanien

100,00

EUR

243.577.281,15

194.972,99

IFA Hotel Faro Maspalomas S. A., Maspalomas, Gran Canaria/Spanien

100,00

EUR

1.862.777,41

-1.910.588,44

IFA Hotel Lloret de Mar S. A., Lloret de Mar/Spanien

100,00

EUR

26.222.147,49

-1.496.318,57

Eugenia Domínguez y Asociados S.L., San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria/Spanien

100,00

EUR

66.818,51

-2.089,99

Tirajana, Gran Canaria/Spanien

100,00

EUR

3.997.880,50

-2.197,09

Tazaigo S.L., San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria/Spanien

100,00

EUR

59.407,45

-2.065,74

LCB Sales & Investments S.L.U, Las Palmas, Gran Canaria/Spanien

100,00

EUR

-1.286.255,96

-1.289.686,84

Anteile Österreichische Gesellschaften

IFA Berghotel Ges. mbH, Mittelberg, Kleinwalsertal/Österreich

100,00

EUR

2.249.701,15

-12.563,88

IFA Hotel Betriebsgesellschaft mbH, Mittelberg, Kleinwalsertal/Österreich

100,00

EUR

6.263.203,03

84.620,03

IFA Hotel Alpenhof Wildental Ges. mbH, Mittelberg, Kleinwalsertal/Österreich

100,00

EUR

2.472.225,59

39.784,25

IFA Management Ges. mbH, Mittelberg, Kleinwalsertal/Österreich

100,00

EUR

214.353,14

3.403,44

Anteile Deutsche Gesellschaften

IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG, Burg auf Fehmarn

96,57

EUR

43.150.808,85

4.034.511,10

IFA Ferien-Centrum Südstrand GmbH, Burg auf Fehmarn

100,00

EUR

54.493,46

0,00

IFA Ferienpark Rügen GmbH, Binz a. Rügen

100,00

EUR

54.037,50

0,00

IFA Kur- und Ferienpark Usedom GmbH, Kölpinsee

100,00

EUR

52.000,00

0,00

Kinder-REHAzentrum Usedom Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kölpinsee

100,00

EUR

52.000,00

0,00

IFA Ferienpark Schöneck GmbH, Schöneck

100,00

EUR

25.290,41

-1.280,50

IFA Hotel-Betriebsgesellschaft mbH, Graal-Müritz

100,00

EUR

42.777,29

-1.080,50

IFA Insel Ferien Anlagen GmbH, Duisburg

100,00

EUR

139.198,66

5.325,44

Anteile Dominikanische Gesellschaften

Equinoccio Bavaro S.A., Santo Domingo/Dominikanische Republik

96,33

DOP

14.378.418.330,91

-602.894.296,99

DINOTREN CORP S.R.L., Santo Domingo/Dominikanische Republik

100,00

DOP

154.999.095,32

-1.581.467,00

Inversiones Floripes, S. A., Santo Domingo/Dominikanische Republik

99,20

DOP

-28.990.154,78

548.160,11

Anteile übrige Gesellschaften (nicht operativ tätig)

Circulo de Rotorúa, S.A. San José/Costa Rica

75,00

USD

26.222.300,69

-13.253.139,92

IFA Bulgaria EOOD, Nessebar/Bulgarien

100,00

EUR

--

--

IFA Otel Isletmeciligi Limited Sirketi, Istanbul/Türkei

100,00

TRY

--

--

Anfi Invest AS, Vanvikan/Norwegen **

100,00

NOK

327.707.689,10

-132.332,00

Anfi International B.V., Amsterdam/Niederlande*

100,00

EUR

82.290.383,00

-291.358,00

Anteile assoziierte Gesellschaften

Anfi Sales S.L., Barranco de la Verga, Arguineguín, Gran Canaria/Spanien **

50,00

EUR

115.337.706,44

-2.358.597,09

Anfi Resorts S.L., Barranco de la Verga, Arguineguín, Gran Canaria/Spanien **

50,00

EUR

29.880.201,26

1.828.798,76

Anteile nicht konsolidierte Gesellschaften

Lyng Centro Anfi S.L., Las Palmas, Gran Canaria/Spanien

100,00

EUR

--

--

Key Travel S.A., Las Palmas, Gran Canaria/Spanien

100,00

EUR

42.347,60

-2.585,59

Übrige Beteiligungen

Vinedos y Bodegas Lyng, S.L., Navarra/Spanien **

15,00

EUR

53.637,14

27.846,98

*

ungeprüfter Abschluss 31.12.2018

**

ungeprüfter Abschluss 31.12.2019

-- kein aktueller (geprüfter) Abschluss vorhanden

  • Der Stichtagskurs EUR / DOP beträgt zum 31.12.2019 EUR 59,3739 / DOP
  • Der Stichtagskurs EUR / USD beträgt zum 31.12.2019 EUR 1,1215 / USD
    3Der Stichtagskurs EUR / NOK beträgt zum 31.12.2019 EUR 9,8525 / NOK

Der Vorstand erklärt gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB:

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungs- legungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

Duisburg, 7. Mai 2020

Der Vorstand

___________________

______________________

Yaiza García Suárez

José Ignacio Alba Pérez

Anlage zum Anhang

IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg

Entwicklung des Anlagevermögens 2019

Anschaffungskosten

Kumulierte Abschreibungen

Buchwerte

1.1.2019

Zugänge

Abgänge

31.12.2019

1.1.2019

Zugänge

Abgänge

31.12.2019

31.12.2019

31.12.2018

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche

Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

3.895,01

0,00

0,00

3.895,01

3.894,01

0,00

0,00

3.894,01

1,00

1,00

II.

Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

59.054,70

4.678,33

182,50

63.550,53

43.982,78

4.341,71

182,00

48.142,49

15.408,04

15.071,92

III.

Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

84.092.790,14

0,00

0,00

84.092.790,14

4.854.337,54

0,00

0,00

4.854.337,54

79.238.452,60

79.238.452,60

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

0,00

135.497.816,67

0,00

135.497.816,67

0,00

0,00

0,00

0,00

135.497.816,67

0,00

84.092.790,14

135.497.816,67

0,00

219.590.606,81

4.854.337,54

0,00

0,00

4.854.337,54

214.736.269,27

79.238.452,60

84.155.739,85

135.502.495,00

182,50

219.658.052,35

4.902.214,33

4.341,71

182,00

4.906.374,04

214.751.678,31

79.253.525,52

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der IFA HOTEL &TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für KapitalgesellschaftengeltendenhandelsrechtlichenVorschriftenundvermitteltunterBeachtungder deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage derGesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigenEntwicklungzutreffenddar.UnserPrüfungsurteilzumLageberichterstrecktsichnichtauf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

WirhabenunserePrüfungdesJahresabschlussesunddesLageberichtsinÜbereinstimmungmit§317HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen

unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriftenund haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO,dasswirkeineverbotenenNichtprüfungsleistungennachArtikel5Abs.1EU-APrVOerbrachthaben.Wirsind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar2019biszum31.Dezember2019waren.DieseSachverhaltewurdenimZusammenhangmitunserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksich- tigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Buchwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen stellen die quantitativ wesentlichsten Vermögensgegenstände im Jahresabschluss der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT dar.

Die gesetzlichen Vertreter nehmen jährlich und anlassbezogen eine qualitative und gegebenenfalls quantitative Einschätzung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen anverbundene Unternehmenauf Wertminderung vor.Derquantitative Werthaltigkeitstestbasiertauf einem Bewertungsmodell nach einem vereinfachten Discounted Cashflow-Verfahren.

Vor dem Hintergrund der mit dem Werthaltigkeitstest verbundenen Komplexität und Ermessensspielräume war die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Die Überprüfung der Werthaltigkeit basiert auf der Unternehmensplanung der jeweiligen Gesellschaften sowie auf Annahmen, die von erwarteten zukünftigen Markt- und Wirtschaftsbedingungen beeinflusst werden. Der beizulegende Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmenistdabeiinsbesondere vondenzukünftigenZahlungsströmenin derMittelfristplanung fürdie jeweiligen Gesellschaften sowie den angenommenen Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten abhängig.DieFestlegungdieserParameterobliegtdengesetzlichenVertreternundistermessensabhängig. Es besteht das Risiko, dass Änderungen dieser Ermessensentscheidungen wesentliche Veränderungen in den Werthaltigkeitstests der jeweiligen Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen nach sich ziehen.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben im Rahmen unserer Prüfungshandlungen den von der Gesellschaft etablierten Prozess zur Durchführung von Werthaltigkeitstests im Hinblick auf dessen Eignung, potenziellen Abschreibungsbedarf zu ermitteln, nachvollzogen. Dabei haben wir uns mit dem Planungsprozess zur Ableitung sachgerechter prognostizierter Zahlungsströme befasst sowie mit den gesetzlichen Vertretern die wesentlichen Planungsannahmen erörtert. Der Fokus wurde dabei auf die Beurteilung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme der Mittelfristplanungen der jeweiligen Gesellschaften sowie der verwendeten Diskontierungszinssätze und Wachstumsraten gesetzt. Hierfür haben wir die dem Werthaltigkeitstest zugrunde liegenden Prämissen nachvollzogen, indem wir sie mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen abgeglichen haben. Wir haben in diesem Zusammenhang auch die Planungstreue der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen, indem wir die Mittelfristplanung der Vorjahre mit den tatsächlichen Werten des Geschäftsjahres verglichen haben. Ferner haben wir die in die Werthaltigkeitstests eingeflossenen Mittelfristplanungen mit den vom Vorstand und Aufsichtsrat genehmigten Mittel- fristplanungen verglichen und die mathematische Richtigkeit der Bewertungsmodelle in Stichproben gewürdigt.WirhabenzudemaufgrunddermateriellenBedeutungderAnteileanverbundenenUnternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen eigene Sensitivitätsanalysen (Buchwert im Vergleich zum beizulegenden Wert) wesentlicher Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen durchgeführt, um den Einfluss von Änderungen bestimmter Parameter auf die Bewertungs- modelle zu verstehen.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Finanzanlagevermögen keine Ein- wendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

ZudenbezüglichderAnteile anverbundenenUnternehmenundAusleihungenanverbundene Unternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Abschnitt II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Abschnitt III. Erläuterungen zur Bilanz, Finanzanlagen im Anhang der Gesellschaft.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir wederein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den

Lagebericht

DiegesetzlichenVertretersindverantwortlichfürdieAufstellungdesJahresabschlusses,derdendeutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

BeiderAufstellungdesJahresabschlussessinddiegesetzlichenVertreterdafürverantwortlich,dieFähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungs- legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

AußerdemsinddiegesetzlichenVertreterverantwortlichfürdieAufstellungdesLageberichts,derinsgesamt einzutreffendesBildvonderLage derGesellschaftvermitteltsowie inallenwesentlichenBelangenmitdem JahresabschlussinEinklangsteht,dendeutschengesetzlichenVorschriftenentsprichtunddieChancenund Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist,hinreichende Sicherheitdarüberzuerlangen,ob derJahresabschlussals Ganzesfrei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichenBelangenmitdemJahresabschlusssowie mitdenbeiderPrüfung gewonnenenErkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)festgestelltendeutschenGrundsätzeordnungsmäßigerAbschlussprüfungdurchgeführtePrüfungeine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrich- tigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lagebericht getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen KontrollsystemunddenfürdiePrüfungdesLageberichtsrelevantenVorkehrungenundMaßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im

Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild derVermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
  • beurteilenwirdenEinklangdesLageberichtsmitdemJahresabschluss,seineGesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter PrüfungsnachweisevollziehenwirdabeiinsbesonderediedenzukunftsorientiertenAngabenvonden gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechteAbleitungderzukunftsorientiertenAngabenausdiesenAnnahmen.Eineigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben,und erörtern mit ihnen alle Beziehungenund sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts- vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. September 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

  • Vereinbarte Untersuchungshandlungen für ein Tochterunternehmen der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT in Bezug auf die jährliche Berechnung von Financial Covenants im Rahmen eines Darlehensvertrages,
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen für diverse Tochterunternehmen der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Benjamin Breh.

Anlage zum Bestätigungsvermerk:

Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Lageberichts

Folgende Bestandteile des Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:

  • die in Abschnitt "Nichtfinanzielle Erklärung" des Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung und
  • die auf der in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB bzw. § 315d HGB" desLageberichtsangegebenenInternetseiteveröffentlichteErklärungzurUnternehmensführung,die Bestandteil des Lageberichts ist.

Essen, 7. Mai 2020

Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

BrehGand

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 die ihm nach dem Gesetz und der IFA-Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Alle Geschäftsvorfälle, die einer Prüfung und Genehmigung bedürfen, hat der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen ausführlich diskutiert und beraten. Es fanden sechs ordentliche Aufsichtsratssitzungen an den Terminen 4. Februar, 25. April, 17. und 18. Juli, 18. September und 28. November. Der Aufsichtsrat ließ sich durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands über die Entwicklung des Unternehmens sowie alle wesentlichen Entscheidungen unterrichten. Die zu den einzelnen Sitzungen notwendigen Unterlagen wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand vorgelegt.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde während des Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat überwacht und überprüft. Der Aufsichtsrat konnte sich davon überzeugen, dass keine Risiken bestehen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrates bilden einen Risikoprüfungsausschuss und sind im Berichtsjahr zu mehreren gesonderten Ausschusssitzungen zusammengetroffen. Über die Ergebnisse dieser Sitzungen wird dem Gesamtaufsichtsrat berichtet. Der Diversity-Ausschuss hat seine Vorschläge zur Wahl bzw. Wiederwahl der Aufsichtsratsmitglieder abgegeben. Darüber hinaus besteht ein Ausschuss für Investitionen und Desinvestitionen.

Alle grundsätzlichen Fragen zur Geschäftsentwicklung wurden mit dem Vorstand erörtert. Soweit es sich um zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle handelte, wurden vom Aufsichtsrat nach eingehender Diskussion entsprechende Beschlüsse gefasst. Zwei Beschlüsse des Aufsichtsrates wurden im Berichtsjahr 2019 im Umlaufverfahren gefasst. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Er wurde dabei über alle wichtigen Angelegenheiten der Gesellschaft und des Konzerns informiert und hat diese jeweils ausführlich mit dem Vorstand beraten.

Im Mittelpunkt der Sitzungen 2019 standen u. a. folgende Themen:

  • Die allgemeine Entwicklung in der Reise- und Tourismusbranche sowie die Entwicklung der verschiedenen Märkte der IFA
  • Die strategische Planung der Weiterentwicklung der IFA Hotel & Touristik AG
  • Die mit der Kapitalerhöhung verbundenen Maßnahmen
  • Die Investitionen und Desinvestitionen sowie deren Finanzierung
  • Billigung des Jahresabschlusses 2018
  • Die Erörterung und Verabschiedung des Jahresbudgets 2020
  • Diskussion Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner aktuellen Fassung von 2019
  • Diskussion der Erklärung zur Unternehmensführung
  • Wahl des neuen Vorstandsmitglieds
  • Verabschiedung der neuen Geschäftsordnung des Vorstands
  • Kandidatenvorschläge und Vorbereitung der Wahlen zum Aufsichtsrat
  • Unterstützung bei der Auswahl des neuen Direktors des Hotels inGraal-Müritz
  • Beobachtung der Entwicklung der Lage der Brandschutzmaßnahmen in Schöneck
  • Wahl der Mitglieder der Ausschüsse
  • Erörterung der Berichte des Risikoprüfungsausschusses
  • Debatte der Änderung der Firmierung und des Firmensitzes
  • Laufende Rechtsstreitigkeiten, speziell die Anfechtungsklagen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse
  • Debatte der Wiederaufnahme des Rückkaufs eigener Aktien und Zustimmung zum entsprechenden Vorstandsbeschluss.

Der Diversity-Ausschuss, der auch die Aufgabe eines Nominierungsausschusses für künftige Neubesetzungen von Unternehmensorganen wahrnimmt, hat in 2019 seine Arbeit fortgesetzt. Leitlinien für die Tätigkeit des Diversity-Ausschusses ergeben sich aus den Corporate Governance Empfehlungen insbesondere hinsichtlich des Gesichtspunkts der Vielseitigkeit bei der Auswahl neuer Aufsichtsratsmitglieder. Die Entsprechenserklärung wurde der Öffentlichkeit auf der Internetseite der IFA Hotel & Touristik AG dauerhaft zugänglich gemacht. Bei der Auswahl und Nominierung von Kandidaten werden die Kriterien Vielfalt, Internationalität, Vermeidung von Interessenkonflikten, Professionalität und Unabhängigkeit berücksichtigt, insbesondere wird auf eine ausreichende Beteiligung von weiblichen Mitgliedern im Vorstand und Aufsichtsrat geachtet.

Die IFA H&T hat das Geschäftsjahr 2019 wiederum mit positiven Ergebnissen abgeschlossen. Unter den Rahmenbedingungen einer sich langsam erholenden Weltwirtschaft war die Konjunktur auf dem Reisemarkt der sicheren Zielgebiete auch in 2019 dennoch weiterhin gut. Wie allerdings schon im Vorjahr beobachtet wurde, haben Länder wie die Türkei, Ägypten und Marokko ihre politische Stabilität teilweise wiedererlangt und verzeichneten daher einen verstärkten Zufluss von Touristen zum Nachteil insbesondere der spanischen Inselgruppen. Auf den Kanarischen Inseln konnte die IFA die Besitzergesellschaft des Hotels IFA Faro de Maspalomas gewinnbringend veräußern. Zur weiteren Konsolidierung der Vermögens- und Finanzlage trägt auch die von der Hauptversammlung 2018 beschlossene Kapitalerhöhung bei, die Anfang des Jahres 2019 abgeschlossen wurde und ein energisches Voranschreiten des neuen Projekts in der Dominikanischen Republik sowie die Planung weiterer im vorgelegten Investitionsplan enthaltener Investitionen ermöglicht hat.

Wir hoffen, dass wir die aktuelle Krise gemeinsam gut überstehen werden, um danach weiter engagiert an einer nachhaltigen positiven Entwicklung der IFA arbeiten zu können

Effizienzprüfung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat prüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit anhand einer umfangreichen und stets aktualisierten Checkliste. Diese Überprüfung war Gegenstand der Sitzung vom September 2019 und ergab keinen Anlass zu Zweifeln an der Effizienz des Gremiums.

Jahresabschlüsse

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht der IFA Hotel & Touristik AG und des Konzerns sind durch den von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gem. § 317 HGB geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Geschäftsbericht mit dem zusammengefassten Lagebericht, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers wurden jedem Aufsichtsratsmitglied zur Bilanzsitzung am 7. Mai 2020 zur Verfügung gestellt.

In dieser Sitzung berichtete der Wirtschaftsprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis. Auf Grund der eigenen Prüfung und nach ausführlicher abschließender Erörterung hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie den zusammengefassten Lagebericht im Anschluss gebilligt. Der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik AG ist damit festgestellt.

Abhängigkeitsbericht

Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG erstellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht") wurde dem Aufsichtsrat vorgelegt und von ihm geprüft. Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht ebenfalls geprüft und in seinem Prüfungsbericht, der jedem Mitglied des Aufsichtsrats vorgelegen hat, gemäß § 313 Absatz 3 AktG folgenden uneingeschränkten Vermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentliche andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Die Überprüfung des Abhängigkeitsberichtes durch den Aufsichtsrat hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Hiernach und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.

Dank an die Mitarbeiter

Der Aufsichtsrat der IFA bedankt sich bei unserem Vorstand und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit im Berichtsjahr 2019. Auch wenn die Coronakrise die Tourismusbranche zur Zeit mit voller Härte trifft und noch lange beschäftigen wird, wünscht der Aufsichtsrat allen Mitarbeitern ein erfolgreiches und vor allem gesundes Geschäftsjahr 2020."

Duisburg den 7. Mai 2020

Der Aufsichtsrat

Santiago de Armas Fariña

- Vorsitzender -

IFA Hotel & Touristik AG veröffentlichte diesen Inhalt am 07 Mai 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 08 Mai 2020 10:08:08 UTC.

Originaldokumenthttps://www.lopesan.com/upload/Jahresabschluss_2019.pdf

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