MBB SE erkennt DPR-Fehlerfeststellung zum Ausweis von Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem
Aumann-Börsengang 2017 an

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MBB SE erkennt DPR-Fehlerfeststellung zum Ausweis von Transaktionskosten im
Zusammenhang mit dem Aumann-Börsengang 2017 an

27.01.2020 / 20:30 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

MBB SE erkennt DPR-Fehlerfeststellung zum Ausweis von Transaktionskosten im
Zusammenhang mit dem Aumann-Börsengang 2017 an

Berlin, 27. Januar 2020 - Die MBB SE (ISIN DE000A0ETBQ4) hat heute
beschlossen, eine Fehlerfeststellung der Deutschen Prüfstelle für
Rechnungslegung (DPR) anzuerkennen. Im Rahmen einer Stichprobenprüfung des
Konzernabschlusses der Aumann AG stellte die DPR fest, dass der Ausweis von
einmaligen Transaktionskosten im Rahmen des Börsengangs der Aumann AG im
Jahre 2017 teilweise fehlerhaft war. In der Folge hat die DPR auch das im
Konzernabschluss der MBB für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesene Ergebnis
vor Steuern als zu hoch festgestellt. Der von der DPR festgestellte
Änderungsbedarf hat keinen Einfluss auf die Gesamthöhe des Eigenkapitals,
die Liquidität und die Nettoliquidität der MBB im Konzernabschluss 2017
sowie in den darauffolgenden Konzernabschlüssen. MBB akzeptiert daher die
Fehlerfeststellung der DPR und wird entsprechende Korrekturen vornehmen.

Vom Bruttoemissionserlös des Börsengangs der Aumann AG in Höhe von 251 Mio.
EUR entfielen 176 Mio. EUR auf die Umplatzierung durch MBB. Damit stieg das
Eigenkapital der MBB im Geschäftsjahr 2017 auf 385 Mio. EUR. Der aus der
Transaktion resultierende Eigenkapitalanstieg wurde gemäß einschlägiger
IFRS-Vorschriften nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der MBB
abgebildet. Die nach ihrer Auslegung der IFRS-Vorschriften zugehörigen
Transaktionskosten hat MBB ebenfalls nicht in der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung abgebildet, sondern diese erfolgsneutral vom Eigenkapital
abgezogen. Die Nichtberücksichtigung einiger dieser Transaktionskosten in
der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der MBB stellt die DPR als
fehlerhaft fest.

Im Wortlaut stellt die DPR fest:

"In der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017 der
MBB SE, Berlin, ist das Konzernergebnis vor Steuern um rd. 29,5 Mio. EUR zu
hoch ausgewiesen, da Kosten im Zusammenhang mit der mehrheitswahrenden
Anteilsabstockung im Anwendungsbereich von IFRS 10.23 im Zuge des
Börsengangs der Tochtergesellschaft Aumann AG, Beelen, im März 2017 nicht
als Aufwand erfasst, sondern als Transaktionskosten (IAS 39.9) unmittelbar
vom Eigenkapital abgezogen wurden. Mit rd. 28,0 Mio. EUR handelt es sich im
Wesentlichen um Vergütungen an Management und Mitarbeiter, die nicht die
Voraussetzungen der IAS 32.35 und IAS 32.37 für eine erfolgsneutrale
Bilanzierung erfüllten. Weitere Kosten in Höhe von rd.1,5 Mio. EUR waren
gemäß IAS 32. 35 und IAS 32. 38 der Börsennotierung bereits ausgegebener
Aktien zuzurechnen."

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