MediNavi AG

Frankfurt am Main, HRB 122483

WKN: A2NBYB / ISIN: DE000A2NBYB3

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Dienstag, dem 17. Mai 2022, um 9.00 Uhr (MESZ)

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die mit Veröffentlichung am 2. März 2022 auf den 11. April 2022 einberufene ordentliche Hauptversammlung wurde mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 7. April 2022 abgesagt und findet nicht statt.

Die Hauptversammlung findet nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG, nachfolgend als "Covid-19-Gesetz" bezeichnet) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist der Sitz der Gesellschaft, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main.

  • I. Tagesordnung

  • 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

    Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

  • 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

  • 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

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  • 4. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

    Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

  • 5. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

  • 6. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

  • 7. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

    Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

  • 8. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

  • 9. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

  • 10. Wahlen zum Aufsichtsrat

    Die Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der ordentlichen

    Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Absatz 1, § 101 Absatz 1 AktG und § 8 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der

    Hauptversammlung gewählt werden.

    Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn seiner Amtszeit beschließt, wobei das Jahr in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird,

    • a) Herrn Sascha Magsamen, Vorstand der PVM Private Values Media AG, Oestrich-Winkel,

    • b) Herrn Brian Mertz, Unternehmer und Geschäftsführer der Stratega ApS, Kokkedal, Dänemark und

c)Thomas Hedenstrøm, Unternehmer, Stockholm, Schwedenals Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen.

II.

Weitere Angaben zur Einberufung

Virtuelle Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird auf der Grundlage des Covid-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Zuschaltung (Zuschaltung) durchgeführt.

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können sich zu der gesamten Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung über das Aktionärsportal unter der Internetadresse

www.medinavi.de

unter der Rubrik "Investoren und Presse", Unterpunkt "Virtuelle Hauptversammlung 2022" zuschalten. Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Bild- und Tonübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG.

Aktionärsportal

Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine Zugangskarte mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die Zugangskarte enthält unter anderem die Zugangsdaten, mit denen die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten das unter der Internetadresse

www.medinavi.de

unter der Rubrik "Investoren und Presse", Unterpunkt "Virtuelle Hauptversammlung 2022" zugängliche Aktionärsportal der Gesellschaft nutzen können.

Das Aktionärsportal ist ab dem 2. Mai 2022 für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten geöffnet. Über das Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten unter anderem ihr Stimmrecht ausüben und Widerspruch zu Protokoll erklären.

Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre mit den Zugangsdaten einloggen, die sie mit Ihrer Zugangskarte erhalten. Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

Voraussetzungen für Zuschaltung zu der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie unten genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Zuschaltung zu der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse

MediNavi AG

Hausener Weg 29

60489 Frankfurt am Main

Telefax: 069 788 088 06 88

E-Mail:info@medinavi.de

mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - also bis zum Dienstag, dem 10. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ) - zugehen.

Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat durch Vorlage eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut zu erfolgen.

Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung - also den 26. April 2022, 0.00 Uhr (MESZ) - beziehen und der Gesellschaft unter der vorstehend für die Anmeldung mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - also bis zum Dienstag, dem 10. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ) - zugehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Zugangskarten für die Hauptversammlung zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Auch in diesem Fall müssen die oben genannten Voraussetzungen für die

Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden.

Briefwahlstimmen können der Gesellschaft ausschließlich über das Aktionärsportal unter der Internetadresse

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unter der Rubrik "Investoren und Presse", Unterpunkt "Virtuelle Hauptversammlung 2022"

übermittelt werden. Die Ausübung des Stimmrechts über das Aktionärsportal ist ab dem 2. Mai 2022 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung am

Dienstag, dem 17. Mai 2022, möglich. Über das Aktionärsportal können während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen etwaig zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben geändert oder widerrufen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post oder per E-Mail.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, können ihre Stimmrechte und weiteren Aktionärsrechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum

Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft haben in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder

Personen bevollmächtigt werden soll, richtet sich das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. In diesem Fall verlangen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher rechtzeitig mit den zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Der Nachweis der

Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder der Widerruf der Vollmacht ist der Gesellschaft an folgende Adresse zu übermitteln:

MediNavi AG

Hausener Weg 29

60489 Frankfurt am Main

Telefax: 069 788 088 06 88

E-Mail:info@medinavi.de

Eine an die genannte Postadresse übersandte Vollmacht, ihr Nachweis oder Widerruf sollten aus organisatorischen Gründen so rechtzeitig übersandt werden, dass diese spätestens bis zum 16. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ), eingegangen sind, damit sie noch in der

Hauptversammlung Berücksichtigung finden können.

Die Zuschaltung sowie die Ausübung von Aktionärsrechten über das Aktionärsportal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Zugangskarte versendeten Zugangsdaten erhält. Auch in diesem Fall ist der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erforderlich.

Eine Übermittlung der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an die oben genannte Telefax-Nummer

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MediNavi AG published this content on 06 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 12 April 2022 19:31:07 UTC.