Gwatt (awp) - Das Obergericht des Kantons Bern hat die von den Gläubigern von Meyer Burger beschlossenen Anpassungen der Bedingungen der 100 Mio-CHF-Wandelanleihe mit Fälligkeit 2020 genehmigt. Das Urteil unterstütze damit die Beschlüsse der Versammlung der Wandelanleihegläubiger vom 25. November 2016, teilte Meyer Burger am Freitagabend mit.

Diese hatte mit 73,035% des im Umlauf befindlichen Kapitals den beantragten Anpassungen - namentlich Streichung des Investor Put, der Erhöhung des Zinssatzes und der Reduktion des Wandelpreises - zugestimmt. Der Investor Put hätte den Wandelanleihegläubigern das Recht gegeben, die vorzeitige Rückzahlung der Anleihe im September 2018 zu verlangen.

Das Urteil wird nach unbenutztem Ablauf der 30-tägigen Rechtsmittelfrist rechtskräftig, wie es heisst. Das effektive Anpassungsdatum der Anpassungen der Anleihensbedingungen werde zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Gläubiger und Banken hatten Mitte Dezember grünes Licht für die Anpassung der Bedingungen der Wandelanleihe und Verlängerung von Kreditverträgen gegeben - unter der Voraussetzung, dass die Kapitalerhöhung zustande kommt. Dies ist mit einem Bruttoerlös von 164,5 Mio CHF ebenfalls gelungen. Offen war einzig noch die nun erfolgte Genehmigung der durch das Obergericht des Kantons Bern.

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