Erläuterung zu Tagesordnungspunkten ohne Beschlussfassung gemäß § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG1

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172, 173 Aktiengesetz) ist zu Tagesordnungspunkt 1 (Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die NORMA Group SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023) keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung ist daher nicht erforderlich.

Maintal, im März 2024

NORMA Group SE

Der Vorstand

1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE- Verordnung) Anwendung.

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