Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289 f, 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung der NSI Asset AG (auch "Gesellschaft") nach § 289f des Handelsgesetzbuchs ("HGB") und des Konzerns der NSI Asset AG ("NSI-Konzern") nach

  • 315d HGB umfasst die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vor- stand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen, die Festlegungen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes (AktG).

Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der NSI Asset AG unter www.nsi-asset.de unter der Rubrik Investor Relations in der Unterrubrik Corporate Governance öffentlich zugänglich.

Im Folgenden berichten Vorstand und Aufsichtsrat der NSI Asset AG über die Unternehmens- führung der Gesellschaft und des NSI-Konzerns:

  1. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (§ 289f Abs. 2 Nr. 1 HGB)
    Die aktuellen sowie die Entsprechenserklärungen gemäß § 161 AktG der letzten fünf Jahre sind im Internet dauerhaft zugänglich unter www.nsi-asset.de unter der Rubrik In- vestor Relations in der Unterrubrik Corporate Governance.
    Vorstand und Aufsichtsrat haben zuletzt am 28.02.2023 die Entsprechenserklärung ge- mäß § 161 AktG abgegeben, die ebenfalls unter vorgenannter Webadresse/Rubrik zu- gänglich ist.
  1. Vergütung (§ 289f Abs. 2 Nr. 1a HGB)
    Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 und der Vermerk des Abschlussprü- fers gemäß § 162 AktG sowie das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Beschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung des Aufsichtsrats sind auf der Internetseite der NSI Asset AG unter www.nsi-asset.de unter der Rubrik Investor Relations in der Unterrubrik Corporate Governance öffentlich zugänglich oder werden dort in Zukunft öffentlich zugänglich sein.
  1. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken (§ 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB)
    Die NSI Asset AG und der NSI-Konzern sind auf langfristigen Erfolg ausgerichtet. Ent- sprechend hat eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung einen hohen Stellenwert im Unternehmen. Die Geschäftsziele, internen Unternehmenspro-

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zesse und Risikokontrollmaßnahmen werden mit Hilfe der eingesetzten Controlling-Sys- teme, Verfahren und Berichtsstandards überprüft. Die internen Risikomanagement- und Controllingsysteme sind in umfassenderer Form gesondert im Lagebericht dargestellt.

Die Unternehmensführung der Gesellschaft hält sich an die geltenden Gesetze, Satzung der NSI Asset AG sowie die unternehmensinternen Richtlinien.

IV. Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat (§ 289f Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Die Unternehmensführung der NSI Asset AG als börsennotierte deutsche Aktiengesell- schaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterliegt die NSI Asset AG dem sog. "dua- len Führungssystem". Dieses ist durch eine strikte personelle und organisatorische Tren- nung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwa- chungsorgan gekennzeichnet.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unterneh- mens eng und vertrauensvoll zusammen. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat re- gelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwick- lung und die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements sowie über die Compliance. Gemeinsam mit dem Aufsichtsrat erörtert der Vorstand die zukünftige Un- ternehmensplanung, die Entwicklung der Unternehmensstrategie sowie die Umsetzung von Maßnahmen. Für bedeutende Geschäftsvorgänge beinhaltet die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats.

Im Einzelnen führen Vorstand und Aufsichtsrat ihre Geschäfte in folgender Weise:

1. Aufsichtsrat

  1. Zusammensetzung, Wahl und Besetzung

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 10 und 11 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, welche jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, von der Hauptversammlung gewählt werden.

Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus den Mitgliedern Herrn Klaus Schwantge (Vorsitzen- der), Herrn Peer Reichelt (stellvertretender Vorsitzender) und Herrn Karsten Dümmler. Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

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  1. Anzahl, Art und Arbeitsweise der Ausschüsse

Der Aufsichtsrat hat für seine eigene Tätigkeit mit Beschluss vom 23.04.2008 eine Ge- schäftsordnung festgelegt. Insbesondere aufgrund der geringen Mitgliederanzahl im Auf- sichtsrat, hat der Aufsichtsrat bislang davon abgesehen, etwaige Ausschüsse zu bilden. Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, fungiert er gemäß § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG zugleich auch als Prüfungsausschuss.

  1. Interessenkonflikte

Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist es nicht zu Interessenkonflikten bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats der NSI Asset AG gekommen.

2. Vorstand

  1. Zusammensetzung, Bestellung und Besetzung des Vorstands

Der Vorstand kann gemäß § 9 der Satzung aus einer oder mehreren Personen bestehen.

Alleiniges Mitglied des Vorstands ist derzeit Herr Eugen Fleck. Herr Fleck wurde mit Be- stellungsbeschluss vom 23.03.2021 für die Dauer von 3 Jahren zum Mitglied des Vor- stands der NSI Asset AG bestellt. Die Amtszeit läuft bis zum 30.04.2024.

  1. Interessenkonflikte

Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist es nicht zu Interessenkonflikten bei den Mitgliedern des Vorstands der NSI Asset AG gekommen.

3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung nach Maßgabe von Ge- setz und Satzung. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen und zu be- raten.

Vorstand und Aufsichtsrat standen im Geschäftsjahr 2022 im regelmäßigen Austausch. Die Gewährleistung einer ausreichenden Berichterstattung an den Aufsichtsrat wurde da- bei als gemeinsame Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat betrachtet. Der Vorstand Eugen Fleck informierte den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über die Entwicklungen der Gesellschaft, die aktuelle Lage der Gesellschaft, bestehende Risiken und deren Ent- wicklung.

Über die Tätigkeit des Aufsichtsrats wird im Übrigen in näheren Einzelheiten im Bericht des Aufsichtsrats für das jeweilige Geschäftsjahr näher berichtet, der vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung erläutert wird.

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  1. Bericht über gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern; Geschlechter- quote (§ 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB)
    Der Aufsichtsrat hält Kriterien wie das Geschlecht der Kandidatin oder des Kandidaten, auch wenn die Vielfalt ausdrücklich begrüßt wird, für nachrangig. Zusätzlich ist zu beach- ten, dass die männlichen Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands vertraglich lang- fristig gebunden sind oder aufgrund ihrer Qualifikation weiterhin langfristig an die Gesell- schaft gebunden werden sollen. Vor diesem Hintergrund wurde für Aufsichtsrat und Vor- stand als Zielgröße ein Frauenanteil von null Prozent festgelegt.
    Unterhalb der Vorstandsebene existieren im Unternehmen bislang keine Führungsebe- nen. Sollten diese zukünftig eingerichtet werden, beabsichtigt der Vorstand, sich aus- schließlich an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der jeweiligen Kan- didatinnen und Kandidaten zu orientieren. Vor diesem Hintergrund wurde für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands als Zielgröße ein Frauenanteil von null Prozent festgelegt.

VI. Diversitätskonzept (§ 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB)

Die Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand orientiert sich ausschließlich an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten. Eine Alters- und Regelgrenze für Mitglieder des Vorstands oder des Auf- sichtsrats ist nicht festgelegt worden. Im Hinblick auf das Alter und die verbleibende Amts- zeit besteht hierfür nach Auffassung der Gesellschaft auch keine Veranlassung. Eine Re- gelgrenze für die Zugehörigkeit ist nicht festgelegt und nach Einschätzung des Aufsichts- rats, insbesondere aufgrund der Aktionärsstruktur, nicht sinnvoll. Kriterien wie das Ge- schlecht der Kandidatin oder des Kandidaten, auch wenn die Vielfalt ausdrücklich begrüßt wird, hält die Gesellschaft aktuell für nachrangig. Es ist beabsichtigt, daran auch in Zu- kunft festzuhalten, um so Erfahrung und Kompetenz zu sichern. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass über Vorschläge zur Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand in der jeweiligen konkreten Situation individuell und ohne Erarbeitung und Bekanntgabe eines Konzeptes entschieden werden sollte.

Hamburg, im Februar 2023

Für den Aufsichtsrat:

Für den Vorstand:

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Klaus Schwantge

Eugen Fleck

(Vorsitzender des Aufsichtsrats)

(Vorstand)

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NSI Asset AG published this content on 25 July 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 July 2023 13:18:41 UTC.