Zielgesellschaft: Pfeiffer Vacuum Technology AG; Bieter: Pangea GmbH

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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Pangea GmbH
Schauinslandstraße 1
79689 Maulburg


Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29
und 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der

Pfeiffer Vacuum Technology AG
Berliner Straße 43, 35614 Aßlar
WKN 691660 / ISIN DE0006916604

Die Pangea GmbH, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg
im Breisgau unter HRB 707745, hat am 24. Januar 2017 entschieden, ein
freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Pfeiffer
Vacuum Technology AG, Berliner Straße 43, 35614 Aßlar, (WKN 691660 / ISIN
DE0006916604) (die 'Gesellschaft') zum Erwerb aller ihrer Aktien der
Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der
Zielgesellschaft von EUR 2,56 je Aktie ('Pfeiffer Vacuum-Aktie') im Wege
eines Barangebots gegen Zahlung einer Angebotsgegenleistung in Höhe von EUR
96,20 je Pfeiffer Vacuum-Aktie zu veröffentlichen.

Sämtliche Anteile an der Pangea GmbH werden von der Busch SE, Maulburg,
gehalten.

Das öffentliche Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage
festgelegten Bestimmungen und Bedingungen erfolgen, insbesondere zu
üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich unter anderem der
erforderlichen kartellrechtlichen Freigabe durch das Bundeskartellamt und
andere zuständige kartellrechtliche Behörden. Die Bieterin behält sich vor,
in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen der Angebotsunterlage,
soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Die Angebotsunterlage wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter
www.offerbuschvacuum.com zugänglich sein. Die Frist zur Annahme des
Übernahmeangebots wird auf derselben Internetseite veröffentlicht werden.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere
das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach
Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden.

Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und
Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig,
von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern
von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen
Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten
werden.

Das Angebot wird auf der Grundlage der anwendbaren Bestimmungen des
deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben
anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt
werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,
Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber
von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die
Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der
Bundesrepublik Deutschland, sofern und soweit diese anwendbar sind,
geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage
beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen
Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar
noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet
werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht
darstellen würde.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig,
unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des
Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe
statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der
erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten
oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten
sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'werden',
'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon
ausgehen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der
Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in
die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,
Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber
keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen
sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft
gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die
tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten
Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden
Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen
hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse,
Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

Maulburg, den 24. Januar 2017

Pangea GmbH

Ende der WpÜG-Meldung 

24.01.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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