Die CANCOM SE hat heute der Pironet AG mitgeteilt, dass ihr Aktien der Pironet AG in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals gehören. Die CANCOM SE hat gleichzeitig das Verlangen gestellt, dass die Hauptversammlung der Pironet AG gemäß § 327a Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die CANCOM SE gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.

Die Höhe der von der CANCOM SE festzulegenden Barabfindung wird diese der Pironet AG zu gegebener Zeit gesondert mitteilen und im Anschluss von der Pironet AG veröffentlicht werden. Die Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Pironet AG soll voraussichtlich im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der Pironet AG erfolgen.

Mitteilendes Unternehmen:
Pironet AG, Von-der-Wettern-Straße 27, 51149 Köln
ISIN DE0006916406, Hamburger Börse

Mitteilende Person:
Stefan Schröder, Director Finance CANCOM Pironet AG & Co. KG
+49 (0)2203 93530 1411
sschroeder@cancom-pironet.de

Pironet AG veröffentlichte diesen Inhalt am 22 August 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 22 August 2018 11:08:06 UTC.

Originaldokumenthttps://www.cancom-pironet.de/ad-hoc-mitteilung-nach-art-17-der-verordnung-eu-nr-596-2014-pironet-ag-cancom-se-stellt-verlangen-auf-ausschluss-der-minderheitsaktionaere-der-pironet-ag/212/

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