PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesellschaft

Ordentliche Hauptversammlung 2023

  1. System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands (Anlage zu Tagesordnungspunkt 7)

1. Anpassung des Vergütungssystems

Nach § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Ge- sellschaft mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung des Vergü- tungssystems über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu beschließen. Die Hauptversammlung am 1. September 2021 hatte das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder mit einer deutlichen Mehrheit von 99,82% gebilligt.

Auf der Basis einer umfangreichen Prüfung der Angemessenheit der Ausgestaltung des bestehenden Vergütungssystems hat der Aufsichtsrat beschlossen, das Vergütungssys- tem für die Vorstandsmitglieder anzupassen. Die Maximalvergütung für Vorstandsmit- glieder soll auf einen Betrag von maximal EUR 250.000,00 erhöht werden.

Grund für die Anpassung der Maximalvergütung war, dass der Aufsichtsrat aufgrund der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen mit der Corona-Pandemie, mit ge- störten Lieferketten, mit der Inflation, mit den herausfordernden Entwicklungen an den Energiemärkten sowie mit kriegerische Konflikten zu der Überzeugung gekommen ist, dass das bestehende Vorstandsvergütungssystem flexibler ausgestaltet werden sollte. Hierdurch soll ermöglicht werden, auch bei sich erheblich ändernden Rahmen- bedingungen und damit einhergehenden steigenden Anforderungen an die Tätigkeit des Vorstands eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung gewähren zu kön- nen.

Das angepasste Vergütungssystem gilt vorbehaltlich der Billigung durch die Hauptver- sammlung 2023 ab dem 1. Januar 2023 für alle amtierenden Vorstandsmitglieder so- wie für alle Neu- und Wiederbestellungen.

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2. Darstellung des Vergütungssystems

Der Vorstand erhält eine Festvergütung. Der Aufsichtsrat behält sich im Rahmen seines Ermessens vor, bei guter Entwicklung der Gesellschaft die Festvergütung des Vorstands anzuheben. Auch in diesem Fall ist die Vergütung auf einen Betrag von EUR 250.000,00 pro Geschäftsjahr (Maximalvergütung) beschränkt.

Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem zielt darauf ab, den Vorstand entsprechend seinem Aufgaben- und Verantwortungsbereich angemessen zu vergü- ten. Die vom Aufsichtsrat beschlossenen Eckpunkte der Vergütung des Vorstands ori- entieren sich an der Größe und Struktur der PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesell- schaft, der Tätigkeit des Vorstands sowie dem wirtschaftlichen Umfeld der Gesell- schaft.

Das Vergütungssystem für den Vorstand sieht ausschließlich eine feste Vergütung vor, die sich an dem Verantwortungsumfang des Alleinvorstands orientiert. Das Vergü- tungssystem für den Vorstand enthält keine erfolgsbezogenen variablen Komponen- ten. Es wird keine aktienbasierte Vergütung gezahlt, ebenso wenig werden Sachbezüge geleistet. Der prozentuale Anteil der Festvergütung an der Gesamtvergütung des Vor- stands beträgt 100 %.

Die maximale Vergütung für den Vorstand beträgt EUR 250.000,00 pro Geschäftsjahr (Maximalvergütung).

Die Umsetzung des Vergütungssystems erfolgt durch den Abschluss von Vorstandsver- trägen mit dem Vorstandsmitglied. Der Vorstandsvertrag gilt für die Dauer der Bestel- lung zum Mitglied des Vorstands. Endet die Bestellung ohne gleichzeitige Beendigung des Vorstandsvertrags, ist der Vorstand für die verbleibende Vertragsdauer von den weiteren Verpflichtungen unter Fortzahlung der vertraglichen Vergütung freigestellt. Wird der Vorstand während der Laufzeit des Vorstandsvertrags dauernd arbeitsunfä- hig, endet der Vertrag mit dem Tage, an dem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festge- stellt wird. Entlassungsentschädigungen, Ruhegehaltsregelungen und Vorruhestands- regelungen wurden nicht getroffen.

Die Übernahme von Nebentätigkeiten, Aufsichtsrats-, Beirats- oder vergleichbaren Funktionen in Unternehmen, die nicht mit der PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesell- schaft verbunden sind, bedarf der jederzeit widerrufbaren Zustimmung des Aufsichts- rats, soweit die Interessen der Gesellschaft berührt werden können.

Die Ausgestaltung der Vorstandsvergütung obliegt sowohl in Bezug auf das Vergü- tungssystem als auch in Bezug auf die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung dem Aufsichtsrat als Organ. Ausschüsse wurden diesbezüglich nicht gebildet.

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Da die PITTLER Maschinenfabrik Aktiengesellschaft keine Arbeitnehmer beschäftigt, waren die Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer bei der Er- arbeitung des Vergütungssystems für den Vorstand nicht zu berücksichtigen.

Der Aufsichtsrat beschließt ein klares und verständliches Vergütungssystem für den Vorstand. Der Aufsichtsrat zieht zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Vergü- tung des Vorstands im Vergleich zu anderen Unternehmen keine Vergleichsgruppe an- derer Unternehmen heran, da die Definition einer geeigneten Vergleichsgruppe mit Blick auf die spezifischen Besonderheiten der Gesellschaft nur schwer möglich ist.

Der Aufsichtsrat legt das beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre, zur Billigung vor. Billigt die Hauptversammlung das vorgelegte System nicht, legt der Aufsichtsrat der Haupt- versammlung spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Billigung vor.

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Pittler Maschinenfabrik AG published this content on 07 June 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 07 June 2023 15:08:06 UTC.