dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 
10a (3) AktG sinngemäß. 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten 
sinngemäß auch für deren Widerruf. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
Gesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende 
Stück­aktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene 
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt 
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien. 
Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht. 
 
 
SICHERHEITS- UND HYGIENEVORSCHRIFTEN 
Die oberste Prämisse bei der Hauptversammlung ist der Schutz der Gesundheit 
aller Teilnehmer. Der Vorstand bittet daher um Verständnis, dass zur Minimierung 
des Verbreitungsrisikos von COVID-19 entsprechende Präventions- und 
Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, deren Einhaltung Voraussetzung für die 
Abhaltung der diesjährigen Hauptversammlung als Präsenzversammlung sind: 
 
1. Der Vorstand behält sich ausdrücklich vor anzuordnen, dass für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung ein registriertes negatives SARS-CoV-2 Testergebnis 
erforderlich ist. Bei Antigen-Tests darf die Abnahme nicht älter als 48 Stunden, 
bei molekularbiologischen Tests nicht älter als 72 Stunden vor Beginn der 
Hauptversammlung zurückliegen. 
Wir bitten um Verständnis, dass Selbsttests nicht akzeptiert werden können. Die 
vorgenannte Testpflicht gilt auch für Teilnehmer, welche bereits eine (wenn auch 
nur teilweise) COVID-19 Schutzimpfung erhalten haben. Die Testergebnisse sind 
bei Ausgabe der Stimmkarte vorzuweisen. 
 
2. Sämtliche Teilnehmer sind während der gesamten Dauer der Hauptversammlung 
sowie bei Betreten und Verlassen des Versammlungsortes verpflichtet, einen Mund- 
Nasenschutz in Form einer FFP2-Maske zu tragen und den gesetzlichen 
Mindestabstand zu anderen Teilnehmern einzuhalten. 
 
3. Das traditionelle Buffet entfällt. 
 
4. Wie im gegenständlichen Einladungsschreiben erwähnt, besteht die Möglichkeit, 
für die Hauptversammlung einen bevollmächtigten Vertreter zu bestimmen, welcher 
namens des Vollmachtgebers das Stimmrecht ausüben und Fragen stellen kann. 
 
Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abhaltung einer 
Hauptversammlung in Präsenzform auf Grund der aktuellen Situation rasch ändern 
können, behält sich der Vorstand vor, die Hauptversammlung (auch kurzfristig) 
abzusagen und zu verschieben. 
 
Wien, im Mai 2021 Der Vorstand 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Andreas Pfneiszl (ir@rath-group.com) 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Anhänge zur Meldung: 
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http://resources.euroadhoc.com/documents/3133/12/10716308/0/Einladung_Hauptversammlung_32.pdf

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May 05, 2021 03:30 ET (07:30 GMT)