dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a (3) AktG sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten
sinngemäß auch für deren Widerruf.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
SICHERHEITS- UND HYGIENEVORSCHRIFTEN
Die oberste Prämisse bei der Hauptversammlung ist der Schutz der Gesundheit
aller Teilnehmer. Der Vorstand bittet daher um Verständnis, dass zur Minimierung
des Verbreitungsrisikos von COVID-19 entsprechende Präventions- und
Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, deren Einhaltung Voraussetzung für die
Abhaltung der diesjährigen Hauptversammlung als Präsenzversammlung sind:
1. Der Vorstand behält sich ausdrücklich vor anzuordnen, dass für die Teilnahme
an der Hauptversammlung ein registriertes negatives SARS-CoV-2 Testergebnis
erforderlich ist. Bei Antigen-Tests darf die Abnahme nicht älter als 48 Stunden,
bei molekularbiologischen Tests nicht älter als 72 Stunden vor Beginn der
Hauptversammlung zurückliegen.
Wir bitten um Verständnis, dass Selbsttests nicht akzeptiert werden können. Die
vorgenannte Testpflicht gilt auch für Teilnehmer, welche bereits eine (wenn auch
nur teilweise) COVID-19 Schutzimpfung erhalten haben. Die Testergebnisse sind
bei Ausgabe der Stimmkarte vorzuweisen.
2. Sämtliche Teilnehmer sind während der gesamten Dauer der Hauptversammlung
sowie bei Betreten und Verlassen des Versammlungsortes verpflichtet, einen Mund-
Nasenschutz in Form einer FFP2-Maske zu tragen und den gesetzlichen
Mindestabstand zu anderen Teilnehmern einzuhalten.
3. Das traditionelle Buffet entfällt.
4. Wie im gegenständlichen Einladungsschreiben erwähnt, besteht die Möglichkeit,
für die Hauptversammlung einen bevollmächtigten Vertreter zu bestimmen, welcher
namens des Vollmachtgebers das Stimmrecht ausüben und Fragen stellen kann.
Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abhaltung einer
Hauptversammlung in Präsenzform auf Grund der aktuellen Situation rasch ändern
können, behält sich der Vorstand vor, die Hauptversammlung (auch kurzfristig)
abzusagen und zu verschieben.
Wien, im Mai 2021 Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Andreas Pfneiszl (ir@rath-group.com)
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/3133/12/10716308/0/Einladung_Hauptversammlung_32.pdf
(END) Dow Jones Newswires
May 05, 2021 03:30 ET (07:30 GMT)