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  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
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05.05.2021 
 
 
Zwtl.: Rath Aktiengesellschaft 
 
1015 Wien, Walfischgasse 14 
FN 83203 h / ISIN AT0000767306 
Einladung zur 32. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 2. Juni 2021, um 9:30 
Uhr, im K47, Franz Josefs Kai 47, 1010 Wien, stattfindenden Ordentlichen 
Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft ein. Die Veranstaltung wird unter 
strenger Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften abgehalten. 
 
TAGESORDNUNG 
 
  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- 
     Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom 
     Aufsichts­rat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020 
  2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
     Ge­schäftsjahr 2020 
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
     das Ge­schäftsjahr 2020 
  5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das 
     Geschäftsjahr 2020 
  6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Mitglieder 
     des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 
  7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
     2021 
 
 
 
 
 
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
Folgende Unterlagen liegen ab 12. Mai 2021 zur Einsicht der Aktionäre in den 
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14, Abteilung 
Investor Relations, auf: 
 
* Jahresabschluss mit Lagebericht, 
* Corporate-Governance-Bericht, 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
* Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats, 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
* Bericht des Aufsichtsrates 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2020; 
 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7 
 
 
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
dieser Unter­lagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der vollständige Text 
dieser Einbe­rufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer 
Vollmacht sind ab 12. Mai 2021 außerdem im Internet (www.rath-group.com) 
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. 
 
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit 
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können 
schrift­lich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser 
Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in 
Schriftform spätestens am 12. Mai 2021 der Gesellschaft ausschließlich an der 
Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem 
so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung 
beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die 
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung 
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft 
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an 
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
verwiesen. 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu 
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt 
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und 
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der 
Internet­seite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen 
in Textform spätestens am 21. Mai 2021 der Gesellschaft entweder postalisch an 
Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, per Telefax +43 1 513 
44 27-2187 oder per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei das Verlangen in Textform, 
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem 
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der 
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2) AktG. Für den 
Nachweis der Aktionärs­eigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt 
die Vorlage einer Depot­bestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der 
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich 
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung 
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die 
Gesellschaft übermittelt werden. 
Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath- 
group.com zugänglich. 
 
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung 
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 23. Mai 
2021 (Nachweisstichtag). 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag 
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
 
Depotverwahrte Inhaberaktien 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 28. Mai 
2021 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss. 
 
* per Post: Rath Aktiengesellschaft, Investor Relations, Walfischgasse 14, A- 
  1015 Wien 
* per Telefax: +43 1 513 44 27-2187 
* per E-Mail: RathHV2021@nhp.at 
* per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in 
  Text angeben) 
 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat 
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: 
 
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), 
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
  natür­lichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
  juristischen Personen, 
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung 
  der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapier­kennnummer, 
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, 
 
 
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der 
Haupt­versammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 23. Mai 2021 
beziehen. 
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache 
ent­gegengenommen. 
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch 
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb 
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer 
Depot­bestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat 
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der 
Haupt­versammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er 
vertritt. 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer 
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen 
bevollmächtigt werden können. 
Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht 
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der 
Haupt­versammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen: 
 
* Per Post: Rath Aktiengesellschaft, Investor Relations, Walfischgasse 14, A- 
  1015 Wien 
* per Telefax: +43 1 513 44 27-2187 
* Per E-Mail: RathHV2021@nhp.at [RathHV2021@nhp.at], wobei die Vollmacht in 
  Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. 
* Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in 
  Text angeben) 
* Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung 
 
Ein Vollmachtformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rath- 
group.com [http://www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen] abrufbar. 
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so 
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, 

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May 05, 2021 03:30 ET (07:30 GMT)