Der Vorstand der Sansheng Holdings (Group) Co. Ltd. hat die Aktionäre der Gesellschaft und potenzielle Investoren der Gesellschaft darüber informiert, dass sich die Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse für das am 31. Dezember 2022 beendete Geschäftsjahr verzögern wird, da der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft zusätzliche Zeit benötigt, um die Prüfungsbestätigungen der wichtigsten Kunden der Gesellschaft zu erhalten und den Prüfungsprozess abzuschließen. Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, spätestens drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens (d.h. am oder vor dem 31. März 2023) eine Bekanntmachung in Bezug auf sein Jahresergebnis 2022 zu veröffentlichen.

Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2022 auf dem Jahresabschluss des Unternehmens für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr, der mit dem Abschlussprüfer abgestimmt worden ist. Die Verzögerung der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2022 stellt, falls sie eintritt, einen Verstoß gegen Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln dar. Gemäß Regel 13.46(2)(a) der Börsenzulassungsregeln ist die Gesellschaft verpflichtet, ihren Aktionären den Jahresbericht für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr (der "Jahresbericht 2022") mindestens 21 Tage vor dem Datum ihrer Jahreshauptversammlung und in jedem Fall nicht später als vier Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres, auf das er sich bezieht, d.h. am oder vor dem 30. April 2023, zu übermitteln.