Schibsted ASA gab bekannt, dass Schibsted unter Bezugnahme auf seine Börsenmitteilung vom 22. März 2024 in Bezug auf das vorgeschlagene Kapitalrückführungspaket und in Bezug auf die genehmigten Vorschläge auf der Jahreshauptversammlung von Schibsted am 26. April 2024 beabsichtigt, die erste Tranche der Sonderdividende in Höhe von ca. 18 Milliarden NOK in der ersten Junihälfte 2024 auszuzahlen. Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage der Ermächtigung, die dem Verwaltungsrat von Schibsted auf der Hauptversammlung am 26. April 2024 erteilt wurde. Die wichtigsten Informationen in dieser Ankündigung sind indikativ, da die genauen Daten von der Beilegung des freiwilligen Angebots in Adevinta ASA (Adevinta') (Beilegung), die für den 29. Mai 2024 erwartet wird, wie von Adevinta am 24. April 2024 angekündigt, und einer Genehmigung durch den Verwaltungsrat von Schibsted nach der Beilegung abhängen.

Die Auszahlung der ersten Tranche der Sonderdividende in Höhe von ca. 18 Milliarden NOK - was einer Dividende von 77,10 NOK pro Aktie der Klassen A und B entspricht - wird in zwei Teilen erfolgen, da ein Teil der Sonderdividende als Rückzahlung von eingezahltem Kapital eingestuft wird, das von der norwegischen Quellensteuer befreit ist. Wichtige Informationen zur ersten Tranche der Sonderdividende, die als Rückzahlung des eingezahlten Kapitals klassifiziert wird: Höhe der Dividende für Aktien der Klasse A: NOK 4,58; Betrag der Dividende Klasse B-Aktien: NOK 34,18; Ex-Datum: 30. Mai 2024; Stichtag: 31. Mai 2024; Zahlungsdatum: 6. Juni 2024; Datum der Genehmigung: 29. Mai 2024. Wichtige Informationen über den verbleibenden Teil der ersten Tranche der Sonderdividende in bar: Höhe der Dividende für Aktien der Klasse A: 72,52 NOK.

Höhe der Dividende für Aktien der Klasse B: NOK 42,92. Ex-Datum: 30. Mai 2024. Stichtag: 31. Mai 2024.

Auszahlungstermin: 7. Juni 2024. Datum der Genehmigung: 29. Mai 2024 Die zweite Tranche der Sonderdividende als Teil des gesamten Kapitalrückgabepakets in Höhe von weiteren ca. 2 Milliarden NOK wird, vorbehaltlich der Genehmigung durch eine außerordentliche Hauptversammlung, im dritten Quartal 2024 auf der Grundlage einer Zwischenbilanz ausgezahlt.