Shanxi Changcheng Microlight Equipment Co. Ltd. gab bekannt, dass das Unternehmen gemäß den Regeln 18.03, 18.48A und 18.50C der GEM Listing Rules seinen Jahresabschluss und Jahresbericht für jedes Geschäftsjahr des börsennotierten Emittenten spätestens 3 Monate nach dem Datum veröffentlichen muss, an dem das Geschäftsjahr endete (d.h. 31. März 2022). Das Unternehmen hat bei der Stock Exchange of Hong Kong Limited (die "Börse") einen Antrag auf Befreiung von der strikten Einhaltung der Regeln 18.03, 18.48A und 18.50C der GEM Listing Rules und eine Verschiebung der Veröffentlichung der geprüften Jahresergebnisse 2021 und des Versands des Jahresberichts 2021 auf oder vor dem 27. Mai 2022 gestellt.

Am 24. Mai 2022 gewährte die Börse die Verzichtserklärung. Da das Unternehmen nicht in der Lage war, die Bekanntgabe der geprüften Jahresergebnisse 2021 und die Versendung des Geschäftsberichts 2021 am 27. Mai 2022 zu veröffentlichen, hat es bei der Börse eine Ausnahmegenehmigung für eine weitere Verzögerung bis zum 10. Juni 2022 beantragt. Das Unternehmen hat im März und April aufgrund des COVID-19-Ausbruchs zwei eineinhalbmonatige Sperr- und Kontrollperioden erlebt, in denen alle Produktions- und Betriebsaktivitäten des Unternehmens ausgesetzt waren.

Infolgedessen führte das Bewertungsunternehmen seine Due-Diligence-Prüfung Anfang Mai vor Ort durch, was zehn Arbeitstage in Anspruch nahm. Daher hat das Unternehmen dem Wirtschaftsprüfer des Unternehmens den Bewertungsbericht erst am 17. Mai vorgelegt, und es wird weitere drei Wochen dauern, bis der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens den Bericht überprüft hat. Die meisten der Bestätigungsschreiben konnten aus demselben Grund nicht rechtzeitig zugestellt werden.

In der Zwischenzeit konnten die Bestätigungsschreiben, die nach der Wiederaufnahme der Arbeit Anfang Mai zugestellt wurden, aufgrund der aufeinanderfolgenden Ausbrüche der Epidemie in anderen Teilen des Landes nicht vom Wirtschaftsprüfer des Unternehmens entgegengenommen werden. Der Prüfungsfortschritt konnte vom Wirtschaftsprüfer des Unternehmens aus den beiden oben genannten Gründen nicht vorangetrieben werden, so dass das Unternehmen nicht in der Lage war, seine Bekanntgabe der geprüften Jahresergebnisse 2021 zu veröffentlichen und den Jahresbericht 2021 am 27. Mai 2022 zu versenden. Der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens wird seine ausstehenden Prüfungsarbeiten in diesem Zeitraum so schnell wie möglich abschließen.