DGAP-WpÜG: Shareholder Value Beteiligungen AG/Share Value Stiftung / 
Kontrollerlangung 
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: SMT Scharf AG; Bieter: Shareholder 
Value Beteiligungen AG/Share Value Stiftung 
 
2021-01-11 / 19:55 CET/CEST 
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein 
Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich. 
 
*Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die SMT Scharf AG* 
 
*nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und 
Übernahmegesetzes (WpÜG)* 
 
Bieterin zu 1): Shareholder Value Beteiligungen AG 
Neue Mainzer Str. 1, 60311 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister 
des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 51069 
 
Bieterin zu 2): Share Value Stiftung 
c/o Shareholder Value Management AG 
Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main 
 
(die Bieterin zu 1) und die Bieterin zu 2) nachfolgend zusammen die 
"*Bieterinnen*") 
 
Zielgesellschaft: SMT Scharf AG 
Römerstraße 104, 59075 Hamm, Deutschland, eingetragen im 
Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 5845 
 
Inhaberaktien: ISIN DE0005751986 / WKN 575198 
 
Angaben der Bieterinnen: 
 
Die Bieterinnen haben am 11. Januar 2021 zusammen mit Frau Christiane 
Weispfenning, Frankfurt am Main und Herrn Dr. Helmut Fink, Sulzberg / 
Österreich, die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 
WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt, ausgelöst durch den an am 11. 
Januar 2021 erfolgten Beitritt von Herrn Dr. Helmut Fink zu der bestehenden 
Aktionärsvereinbarung zwischen der Shareholder Value Beteiligungen AG, der 
Share Value Stiftung und Frau Christiane Weispfenning. 
 
Zum 11. Januar 2021 verfügt die Bieterin zu 1) unmittelbar über insgesamt 
930.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien und die Bieterin 
zu 2) unmittelbar über insgesamt 400.000 auf den Inhaber lautende 
nennwertlose Stückaktien von insgesamt 4.620.000 Aktien der 
Zielgesellschaft. Frau Christiane Weispfenning verfügt unmittelbar über 
insgesamt 17.394 und Herr Dr. Helmut Fink verfügt unmittelbar über insgesamt 
49.901 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der 
Zielgesellschaft. Dies entspricht für die Bieterin zu 1) 20,13 %, die 
Bieterin zu 2) 8,66 %, Frau Christiane Weispfenning 0,38 % und für Herrn Dr. 
Helmut Fink 1,08 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Den Bieterinnen, 
Frau Christiane Weispfenning und Herr Dr. Helmut Fink sind aufgrund der 
bestehenden Aktionärsvereinbarung die entsprechenden Stimmrechte 
wechselseitig gem. § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen. Darüber hinaus hat 
Frau Christiane Weispfenning eine beherrschende Funktion der Bieterin zu 2) 
inne, was zu einer entsprechenden Zurechnung der Stimmrechte der Bieterin zu 
2) gem. § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG führt. 
 
Durch die genannte Zurechnung halten die Bieterinnen unmittelbar und 
mittelbar insgesamt 1.397.295 auf den Inhaber lautende nennwertlose 
Stückaktien, was einem Stimmrechtsanteil der Bieterinnen von unmittelbar und 
mittelbar insgesamt 30,24 % entspricht. 
 
Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus halten die Bieterinnen 
keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der 
Zielgesellschaft. 
 
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG 
erfolgt aufgrund der Beteiligung von Frau Christiane Weispfenning und Herrn 
Dr. Helmut Fink auch in deren Namen, vertreten durch die Bieterinnen. 
 
Die Bieterinnen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der 
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 
gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein 
Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Zielgesellschaft 
zum gesetzlichen Mindestpreis, der aufgrund von Vorerwerben voraussichtlich 
EUR 8,22 betragen wird, abgeben, das auch ein Delisting-Erwerbsangebot 
gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG enthalten wird, um den Widerruf 
der Zulassung sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft zum Handel im 
Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu ermöglichen. 
 
Am 11. Januar 2021 haben die Bieterinnen und die Zielgesellschaft eine 
Vereinbarung geschlossen, nach der sich die Zielgesellschaft im Rahmen des 
rechtlich Zulässigen verpflichtet hat, bei der Geschäftsführung der 
Frankfurter Wertpapierbörse nicht später als vierzehn Kalendertage vor dem 
Ablauf der Annahmefrist des Pflichtangebots und des 
Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Delisting der an der Frankfurter 
Wertpapierbörse im Regulierten Markt und der im Prime Standard notierten 
Aktien der Zielgesellschaft und einen Antrag auf Einbeziehung in ein 
Qualitätssegment des Freiverkehrs einer deutschen Börse (Scale, m:access 
oder Primärmarkt) bzw. Fortführung der Notierung im Freiverkehr einer 
Wertpapierbörse (Downlisting) zu stellen. 
 
Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot wird zu den in der 
Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen erfolgen, wobei sich die 
Bieterinnen vorbehalten, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten 
Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. 
 
Diese Angebotsunterlage wird von den Bieterinnen im Internet unter der 
Adresse https://smt-angebot.de [1] veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis 
auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt 
gemacht. 
 
Die Bieterinnen werden mit der Durchführung des Pflichtangebots und des 
Delisting-Erwerbsangebots auch die aus § 35 WpÜG i.V.m. § 39 BörsG 
resultierenden Verpflichtungen von Frau Christiane Weispfenning und Herrn 
Dr. Helmut Fink erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot 
und Delisting-Erwerbsangebot für die Aktien der Zielgesellschaft 
veröffentlichen. 
 
*Wichtige Informationen:* 
 
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung 
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. 
Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die 
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot 
stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da 
sie wichtige Informationen enthalten werden. 
 
Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich 
nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem 
WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die 
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die 
Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines 
Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt. 
 
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Bieterinnen oder 
für sie tätige Broker außerhalb des Pflichtangebots vor, während oder 
nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar SMT-Aktien erwerben 
bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können 
über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu 
ausgehandelten Konditionen erfolgen. 
 
Frankfurt am Main, 11. Januar 2021 
 
Shareholder Value Beteiligungen AG 
Der Vorstand 
 
Share Value Stiftung 
Der Stiftungsrat 
 
2021-01-11 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache: Deutsch 
Börsen:  Bietergesellschaft: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt 
         (Basic Board), Stuttgart, Tradegate Exchange Zielgesellschaft: 
         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in 
         Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, 
         Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1159893 2021-01-11 CET/CEST 
 
 
1: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=30897e9e40f0b1c61363477568e94220&application_id=1159893&site_id=vwd&application_name=news

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January 11, 2021 13:55 ET (18:55 GMT)