Ab Januar 2016 erhalten alle (Neu-)Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW nur noch dann eine finanzielle Förderung nach dem EEG, wenn der produzierte Strom direkt vermarktet wird. Doch was genau ist bei der Direktvermarktung zu beachten?

Die Solarpraxis Neue Energiewelt AG unterstützt Betreiber von Bestands- und Neuanlagen bei der Umstellung auf die Direktvermarktung. In Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Dr. Steffen Herz werden Ihnen in einem Webinar am 28. Januar kompakt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Direktvermarktung vermittelt. Betreiber können sich so voll auf die Umsetzung konzentrieren und rechtliche Fallstricke vermeiden.

Dr. Herz wird umfassend den grundlegenden gesetzlichen Rahmen ebenso wie die üblicherweise in Direktvermarktungsverträgen zu findenden Regelungen und die zu berücksichtigenden Risiken erörtern. Außerdem können alle Teilnehmer des Webinars ihre individuellen und spezifischen Fragen stellen.

Jetzt informieren: http://www.solarpraxis.de/konferenzen/webinar-direktvermarktung-von-solarstrom/

Kontakt
Cathleen Hecker
Solarpraxis Neue Energiewelt AG
Telefon: 030 726 296 496
Telefax: 030 726 296 309
E-Mail: cathleen.hecker(at)solarpraxis.de

Solarpraxis AG veröffentlichte diesen Inhalt am 07 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 03 Februar 2016 09:58:16 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.solarpraxis.de/en/investor-relations/news/newsdetail/article/Pflicht_zur_Direktvermarktung_tritt_ab_sofort_in_K/