Bericht
über die Prüfung des
Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2023
der
Solutiance AG
Grossbeerenstr. 179
14482 Potsdam
E-Mail-Exemplar:
Es handelt sich bei dieser Version des Prüfungsberichts um eine unverbindliche Ansichtsversion. Maßgeblich für meine Berichterstattung ist nur die unterzeichnete Originalfassung.
Da nur der gebundene und unterzeichnete Prüfungsbericht rechtlich bindend ist, kann ich für die in- haltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser E-Mail-Version des Prüfungsberichts keine Haftung übernehmen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
B. Grundsätzliche Feststellungen und Feststellungen gem. § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB | ||||
Wichtige Veränderungen bei den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen | ||||
D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung | 12 | |||
I. | Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung | 12 | ||
1. | Vorjahresabschluss und Offenlegung | 12 | ||
2. | Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen | 12 | ||
3. | Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses | 13 | ||
II. | Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage | 14 | ||
1. | Vermögenslage (Bilanz) | 14 | ||
2. | Finanzlage (Kapitalflussrechnung) | 16 | ||
3. | Ertragslage (Gewinn- und Verlustrechnung) | 17 | ||
III. Gesamtaussage des Jahresabschlusses | 18 | |||
1. | Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses | 18 | ||
2. | Wesentliche Bewertungsgrundlagen und Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen | 18 | ||
E. | Wiedergabe des Bestätigungsvermerks | 19 | ||
F. | Schlussbemerkung | 22 | ||
Anlagen | 23 |
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Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023
Anlagenverzeichnis
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 | Bilanz zum 31. Dezember 2023 | 24 |
Anlage 2 | Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 | 25 |
Anlage 3 | Anhang für das Geschäftsjahr 2023 | 26 |
Anlage 4 | Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers | 32 |
Anlage 5 | Rechtliche und steuerliche Verhältnisse | 35 |
Anlage 6 | Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und | |
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2017 | 38 |
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Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023
Anlagenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abs. | Absatz |
AG | Aktiengesellschaft |
bzw. | beziehungsweise |
EBIT | Earnings before interests und taxes |
EUR | Euro |
ff. | fortfolgende |
gem. | gemäß |
GewStG | Gewerbesteuergesetz |
GmbH | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
HFA | Hauptfachausschuss des IDW |
HGB | Handelsgesetzbuch |
HR | Handelsregister |
I. S. d. | Im Sinne des / der |
I. d. R. | In der Regel |
I. d. F. | In der Fassung |
IDW | Institut der Wirtschaftsprüfer |
IDW PS 200 | IDW Prüfungsstandard "Ziele und allgemeine Grundsätze der Durchfüh- |
rung von Abschlussprüfungen" (Stand: 03.06.2015) | |
IDW PS 250 n.F. | IDW Prüfungsstandard "Wesentlichkeit im Rahmen des Jahresabschlus- |
ses" (Stand: 12.12.2012) | |
IDW PS 270 n.F. | IDW Prüfungsstandard "Die Beurteilung der Fortführung der Unterneh- |
menstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung" (Stand: 29.10.2021) | |
IDW PS 300 n.F. | IDW Prüfungsstandard "Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschluss- |
prüfung" (Stand: 14.06.2016) | |
IDW PS 400 n.F. | IDW Prüfungsstandard "Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung |
von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen" (Stand: | |
30.11.2017) | |
IDW PS 450 n.F. | IDW Prüfungsstandard "Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung |
bei Abschlussprüfungen" (Stand: 15.09.2017) | |
IKS | Internes Kontrollsystem |
i. V. m. | In Verbindung mit |
KG | Kommanditgesellschaft |
KStG | Körperschaftsteuergesetz |
n. a. | nicht anwendbar |
PH | Prüfungshinweis des IDW |
PS | Prüfungsstandard des IDW |
sog. | so genannte (n) |
TEUR | Tausend Euro |
Tz. | Textziffer |
UR-Nr. | Urkundenrollen-Nummer |
UStG | Umsatzsteuergesetz |
vgl. | vergleiche |
Vj. | Vorjahr |
WPH | WP-Handbuch, Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung, 18. Auflage, |
IDW-Verlag, Düsseldorf 2023 |
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Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023
Bericht
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Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023
Prüfungsauftrag
- Prüfungsauftrag
Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2023 der
Solutiance AG
Grossbeerenstr. 179
14482 Potsdam
- im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" genannt -
hat mich durch den Aufsichtsrat beauftragt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Ja- nuar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung ent- sprechend § 317 Abs. 1 HGB einer Prüfung nach berufsüblichen Grundsätzen zu unterziehen sowie über das Ergebnis meiner Prüfung schriftlich Bericht zu erstatten.
Grundlage für die Prüfung sind der in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft er- stellte Jahresabschluss sowie die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben.
Gem. §§ 321 Abs. 4a HGB, 43 Abs. 1 WPO bestätige ich meine und die Unabhängigkeit der mitwir- kenden Mitarbeiter gegenüber dem zu prüfenden Unternehmen und dessen Anteilseignern.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis meiner Prüfung erstatte ich den nachfolgenden Be- richt, der nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstellt wurde.
Der Bericht enthält in Abschnitt B. vorweg grundsätzliche Feststellungen zur Lage des Unternehmens und Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB.
Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten C. und D. im Einzel- nen dargestellt. Der aufgrund der Prüfung erteilte, uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird in Abschnitt E. wiedergegeben. Eine Schlussbemerkung zu diesem Bericht habe ich in Abschnitt F. bei- gefügt.
Meinem Bericht habe ich den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz (Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und dem Anhang (Anlage 3) beigefügt. Der Bestätigungs- vermerk des Abschlussprüfers ist in der Anlage 4 enthalten.
Die rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse habe ich in der Anlage 5 dargestellt.
Für die Durchführung des Auftrags und meine Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, liegen die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage 6 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zugrunde.
Dieser Prüfungsbericht wurde nur zur Dokumentation der durchgeführten Prüfungshandlungen ge- genüber der Gesellschaft und nicht für Zwecke Dritter erstellt, denen gegenüber ich entsprechend der im Regelungsbereich des § 323 HGB geltenden Rechtslage keine Haftung übernehme.
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Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023
Grundsätzliche Feststellungen und Feststellungen gem. § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB
- Grundsätzliche Feststellungen und Feststellungen gem. § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB
- Grundsätzliche Feststellungen
Die Gesellschaft hat zulässiger Weise auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet. Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB habe ich als Abschlussprüfer über bei der Durchführung der Abschlussprüfung festgestellte Tatsachen zu berichten, welche die Entwicklung des Unternehmens wesentlich beein- trächtigen oder seinen Bestand gefährden.
Über diese Tatsachen ist bereits dann zu berichten, wenn sie eine Beeinträchtigung der Entwicklung des Unternehmens darstellen oder eine Gefährdung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ernst- haft zur Folge haben können und nicht erst dann, wenn die Entwicklung des geprüften Unternehmens bereits wesentlich beeinträchtigt oder sein Bestand gefährdet ist.
Bei der Durchführung der Prüfung habe ich folgende Tatsachen festgestellt, die den Bestand des Un- ternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können:
Die Solutiance AG hat als reine Beteiligungsgesellschaft kein eigenes operatives Geschäft und somit keinen effektiven Außenumsatz. Die Umsätze der Tochtergesellschaften konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter deutlich gesteigert und das Ergebnis verbessert werden. Die Liquiden Mittel reichten im Geschäftsjahr 2023 jedoch nicht aus, um den in Aussicht stehenden Break-even zu errei- chen. Um den Liquiditätsbedarf der Unternehmensgruppe zu decken, hat die Gesellschaft im Jahr 2023 eine Erhöhung des Grundkapitals um EUR 584.509 beschlossen und zu Beginn des Jahres 2024 ein Darlehen in Höhe von TEUR 500 aufgenommen.
Der Vorstand hat mir im Verlauf der Gespräche die Planung für die Jahre 2024 und 2025 vorgelegt und erläutert. Ausgehend von einer weiteren deutlichen Steigerung des Auftragseingangs ist auch die geplante, weitere Steigerung der Umsatzerlöse in der gezeigten Größenordnung erreichbar. Das ge- plante Ergebnis ist deutlich verbessert und im Lauf des Jahres 2024 wird demgemäß dauerhaft der Break-even überschritten, so dass die Gesellschaft aller Voraussicht nach keinen externen Liquidi- tätsbedarf mehr benötigt. Folglich kann auch bei einer normalen Entwicklung der Geschäftstätigkeit von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern) ausgegangen werden. Sollte die Entwicklung der Unternehmensgruppe deutlich hinter der Planung zurückbleiben, wäre die Entwick- lung des Konzerns und damit der Gesellschaft beeinträchtigt bzw. deren Fortbestand gefährdet, so- weit es nicht gelingt, durch anderweitige Kapitalbeschaffungsmaßnahmen und Kosteneinsparungen den Liquiditätsengpass zu beseitigen.
Ich verweise auf die Ausführungen im Anhang und meine Hinweise im Bestätigungsvermerk.
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Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023
Grundsätzliche Feststellungen und Feststellungen gem. § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB
- Feststellungen gem. § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB
Ich berichte als Abschlussprüfer, dass ich bei der Durchführung der Prüfung berichtspflichtige Unre- gelmäßigkeiten oder Verstöße im Sinne des § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen, die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Satzung darstellen, nicht festgestellt habe.
Gesetzliche Vorschriften des § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB sind die für die Aufstellung des Jahresab- schlusses oder des Lageberichts geltenden Rechnungslegungsnormen i. S. d. § 317 Abs. 1 Satz 2 HGB. Hierzu gehören die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Ansatz-, Ausweis- und Bewer- tungsvorschriften für den Jahresabschluss sowie Angabe- und Erläuterungspflichten im Anhang sowie ggf. einschlägige Normen der Satzung.
Bezüglich der oben genannten Rechnungslegungsnormen konnte ich keine Unregelmäßigkeiten fest- stellen.
- Wichtige Veränderungen bei den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 das Grundkapital im Rahmen eines genehmigten Kapitals um EUR 584.509 auf EUR 6.429.600 erhöht. Darüber hinaus wurde im Jahr 2024 ein Darlehen in Höhe von TEUR 500 aufgenommen.
Weitere wichtige Veränderungen in den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wurden nicht verzeichnet.
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Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
- Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gemäß § 321 Abs. 3 HGB habe ich als Abschlussprüfer im Prüfungsbericht Gegenstand, Art und Um- fang der Abschlussprüfung zu erläutern, damit meine Tätigkeit von den Berichtsadressaten besser beurteilt werden kann.
- Gegenstand der Prüfung
Meine Ausführungen im Prüfungsbericht dienen nicht als Nachweis der von mir als Abschlussprüfer im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen, der grundsätzlich durch die Arbeitspapiere erbracht wird (IDW PS 300).
Gegenstand meiner Abschlussprüfung sind die Buchführung, der nach den deutschen handelsrechtli- chen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellte Jahresab- schluss der Solutiance AG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 (Anla- gen 1 bis 3) sowie der von der Geschäftsführung erstellte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 (Anlage 4).
Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft; dies gilt auch für die Angaben, die ich zu diesen Unterlagen erhalten habe. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung, ein Urteil über den Jahresab- schluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.
Als Abschlussprüfer habe ich zur Erläuterung von Art und Umfang der Prüfung die Grundsätze zu nennen, nach denen ich meine Prüfung durchgeführt habe. Hierzu nehme ich auf die §§ 316 ff. HGB und auf die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten "Deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung" Bezug. Im Rahmen des mir erteilten Auftrages habe ich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über den Jahresabschluss sowie die Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung und der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen über den Jahresab- schluss geprüft.
Dagegen war die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie eine Stellungnahme zur Ange- messenheit des Versicherungsschutzes nicht Gegenstand meines Auftrages. Die Prüfung der Einhal- tung anderer Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Jahresabschlussprüfung, als sich aus ihnen üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Die Aufdeckung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlichen Tatbeständen, wie z. B Untreuehandlungen oder Unterschlagungen waren nicht Gegenstand der Prüfung des Jahresab- schlusses. Während der Prüfung habe ich außerdem keine Feststellungen getroffen, die einen zusätz- lichen Prüfungsbedarf erkennen ließen.
Ausgangspunkt meiner Prüfung war der von der Sozietät Kraft & Friederich GbR, Rechtsanwälte & Steuerberater erstellte Jahresabschluss der Solutiance AG zum 31. Dezember 2023 sowie der von mir geprüfte und mit Datum vom 28. März 2023 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss.
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Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Nachfolgend stelle ich die Grundzüge meines Prüfungsvorgehens dar.
- Art und Umfang der Prüfung
Ich habe meine Prüfung nach §§ 316 ff. HGB und meinen geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Jahresabschlussprüfungen durchgeführt (IDW PS 200).
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemä- ßer Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden (§ 317 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Meinem geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatz gemäß habe ich eine am Geschäftsrisiko der Ge- sellschaft ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung erfordert mein Ver- ständnis der Geschäftsprozesse und des Geschäftsumfeldes sowie der rechtlichen und wirtschaftli- chen Lage der Gesellschaft auf der Grundlage von Auskünften der Geschäftsführung und erster ana- lytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung der rechnungslegungsbezoge- nen internen Kontrollstruktur der Gesellschaft.
Mit diesem Verständnis habe ich einen prüffeldbezogenen, risikoorientierten Prüfungsplan entwickelt, der auf der Grundlage der festgestellten unternehmens- und prüffeldbezogenen Risikofaktoren, unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit der Kontrollstruktur der Gesellschaft, Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen festlegt.
Meine Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzie- rung und die Angaben im Jahresabschluss ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzie- rungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentliche Einschätzungen der Geschäftsfüh- rung sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.
In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der Übersichtlichkeit seiner Verfahrensabläufe habe ich Einzelfallprüfungen und Verfahrensprüfungen durchgeführt. Dabei ergaben sich folgende Prü- fungsschwerpunkte und erwähnenswerte Prüfungshandlungen:
- Prüfung der Vorjahreswerte der Gesellschaft und deren korrekten Vortragswerte zum 01. Januar 2023.
- Prüfung der Bilanzierung und Bewertung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstä- tigkeit (Going Concern - § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB und IDW PS 270).
- Überprüfung des internen Kontrollsystems in Teilbereichen.
- Die Überprüfung der sachlichen und zeitlichen Abgrenzung der Geschäftsvorfälle wurde anhand von Einzelnachweisen durchgeführt (IDW PS 300).
- Die Rückstellungen wurden überwiegend anhand von Einzelnachweisen überprüft.
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Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2023
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