IRW-PRESS: Benchmark Metals Inc.: Benchmark meldet Abschluss der ersten Tranche seines
überzeichneten Angebots von Hard Dollar-Einheiten und Flow-Through-Einheiten

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Edmonton, 18. September 2020. Benchmark Metals Inc. (das Unternehmen oder Benchmark) (TSX-V:
BNCH) (OTCQB: CYRTF) (WKN: A2JM2X) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen die erste
Tranche seiner zuvor angekündigten Privatplatzierung (das Angebot) von 16.260.847 Hard
Dollar-Einheiten (die HD-Einheiten) zum Preis von je 1,30 CAD, 2.585.500 Flow-Through-Einheiten der
Reihe A (die FT-A-Einheiten) zum Preis von je 1,56 CAD und 9.305.040 Flow-Through-Einheiten der
Reihe B (die FT-B-Einheiten) zum Preis von je 1,75 CAD (die HD-Einheiten, die FT-A-Einheiten, die
FT-B-Einheiten sind zusammengenommen die Einheiten) abgeschlossen hat. Damit wurde ein
Bruttoerlös von 41.456.301 CAD erzielt, einschließlich von 1.365.198 CAD im Rahmen einer
gleichzeitigen nicht vermittelten Privatplatzierung von 618.152 HD-Einheiten und 360.000
FT-A-Einheiten. Das Unternehmen geht davon aus, dass die zweite Tranche nächste Woche und damit
das überzeichnete Angebot mit einem Bruttoerlös von insgesamt mindestens 50.267.662 CAD
geschlossen wird. 

Der Nettoerlös aus dem Angebot wird zur Forcierung der Arbeiten im Gold-Silber-Projekt
Lawyers in Richtung einer Produktionsentscheidung im Jahr 2022 verwendet. Die wichtigen Meilensteine
und die für die nächsten zwei (2) Jahre geplanten Arbeitsprogramme beinhalten: 
- Genehmigungsverfahren, technische Planungsarbeiten und ökologische Grundlagenstudien
bereits im Gange;
- 2020: Bohrungen auf bis zu 100.000 Bohrmeter erweitert;
- 1. Quartal 2021: Mineralressourcenschätzung
- 2. Quartal 2021: Wirtschaftliche Erstbewertung (PEA);
- 2021: Bohrungen über 200.000 Meter; und
- 2022: aktualisierte Mineralressourcenschätzung und Machbarkeitsstudie. 

Jede HD-Einheit, FT-A-Einheit und FT-B-Einheit besteht aus einer (1) Stammaktie des Unternehmens
(eine Aktie) und einem halben (1/2) übertragbaren Warrant des Unternehmens (ein Warrant). Jeder
ganze Warrant kann bis zum 18. September 2022 ausgeübt und zum Ausübungspreis von je 1,80
CAD gegen eine (1) zusätzliche Aktie eingelöst werden. 

Das vermittelte Angebot wird im Rahmen eines Vermittlerabkommens vom 18. September 2020 zwischen
dem Unternehmen, Sprott Capital Partners LP als Lead Agent (der Lead Agent), Clarus Securities Inc.
und PI Financial Corp. (zusammen mit dem Lead Agent die Agenten) durchgeführt. Das Unternehmen
hat den Agenten eine Barprovision in Höhe von 6,0 Prozent des im Rahmen des vermittelten
Angebots erzielten Bruttoerlöses sowie eine Corporate-Finance-Beratungsgebühr von 1.950
CAD gezahlt und hat nicht übertragbare Warrants des Unternehmens (die Vergütungswarrants)
an die Agenten begeben. Die Vergütungswarrants können bis zum 18. September 2022 zum
Erwerb von bis zu 1.631.894 Aktien zum Preis von je 1,30 CAD ausgeübt werden. 

Herr Eric Sprott erwarb 7.692.308 HD-Einheiten im Rahmen von Weiterverkäufen von
Wertpapieren, die gemäß dem Angebot verkauft wurden. Vor dem Angebot befanden sich
15.593.334 Aktien sowie Warrants auf den Erwerb von bis zu 7.796.667 weiteren Aktien des
Unternehmens im Besitz bzw. unter der Kontrolle von Herrn Sprott. Nach dem Abschluss dieses Angebots
stehen nun 23.285.642 Aktien und 11.642.821 Warrants des Unternehmens im wirtschaftlichen Eigentum
bzw. unter der Kontrolle von Herrn Sprott, was rund 15,6 Prozent der ausgegebenen und ausstehenden
Aktien von Benchmark auf nicht verwässerter Basis entspricht. Auf partiell verwässerter
Basis - unter Annahme der Ausübung dieser Warrants - würde Herr Sprott rund 21,7 Prozent
der ausstehenden und ausgegebenen Aktien besitzen. Herr Sprott hat eine schriftliche Vereinbarung
unterzeichnet, die ihm die Ausübung von Warrants unterbindet, wenn eine solche Ausübung
dazu führen würde, dass er 20 Prozent oder mehr der ausgegebenen und ausstehenden Aktien
besitzen würde, vorbehaltlich einer Genehmigung durch die unbeteiligten Aktionäre, die auf
der nächsten Jahreshauptversammlung der Aktionäre des Unternehmens, die voraussichtlich
vor Ende des Jahres stattfindet, ersucht wird. 

Herr Sprott hat die HD-Einheiten zu Investitionszwecken erworben. Herr Sprott hat einen
langfristigen Horizont im Hinblick auf diese Investition und könnte in Zukunft jederzeit je
nach Marktlage, Planänderungen und/oder anderen von Herrn Sprott als relevant eingestuften
Faktoren entweder am Markt oder durch private Akquisitionen weitere Wertpapiere von Benchmark
erwerben bzw. Wertpapiere des Unternehmens unter anderem am Markt oder über private
Veräußerungen verkaufen.

Der Erwerb der HD-Einheiten durch Herrn Sprott stellt eine Related Party Transaction (Anm.:
Transaktion mit einer nahestehenden Partei) im Sinne der kanadischen Vorschrift Multilateral
Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions (MI 61-101) dar.
Das Unternehmen hat bestimmt, dass die Transaktion von den Anforderungen betreffend die formelle
Bewertung und die Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre gemäß MI 61-101
aufgrund der in den Abschnitten 5.5(a) und 5.7(1)(a) von MI 61-101 enthaltenen Ausnahmeregelungen
ausgenommen ist, da weder der Verkehrswert der an Herrn Sprott begebenen Wertpapiere noch der von
Herrn Sprott gezahlte Kaufpreis 25 Prozent der Marktkapitalisierung des Unternehmens
übersteigt. Das Unternehmen hat in Bezug auf die Transaktion keinen Bericht über
wesentliche Änderungen (Material Change Report) 21 Tage vor dem Abschluss des Erwerbs durch
Herrn Sprott eingereicht, da die Insider-Teilnahme noch nicht bestätigt gewesen war. Der
kürzere Zeitraum war notwendig, sodass dieser Erwerb in einem Zeitraum, der den üblichen
Marktpraktiken für Transaktionen dieser Art entspricht, abgeschlossen werden konnte. 

Der Bruttoerlös aus dem Verkauf der FT-A-Einheiten und der FT-B-Einheiten wird
ausschließlich zur Finanzierung von zulässigen kanadischen Explorationsausgaben im
Konzessionsgebiet Lawyer bis spätestens 31. Dezember 2021 verwendet. Diese Ausgaben werden als
Flow-Through Mining Expenditures (Anm.: Bergbauausgaben nach der Flow-Through-Steuerregelung) im
Sinne von Unterabschnitt 127(9) des Income Tax Act (Kanada) (Anm.: kanadisches
Einkommensteuergesetz) und von Unterabschnitt 4.721(1) des Income Tax Act (B.C.) (Anm.:
Einkommensteuergesetz der Provinz British Columbia) gewertet werden.

Die Aktien und Warrants, die den Einheiten zugrunde liegen, und die Aktien, die den
Vergütungswarrants zugrunde liegen, sind im Einklang mit den geltenden Wertpapiergesetzen an
eine Haltedauer bis zum 19. Januar 2021 gebunden. 
Über Benchmark Metals Inc.

Benchmark ist ein kanadisches Mineralexplorationsunternehmen, dessen Stammaktien in Kanada an der
TSX Venture Exchange, in den Vereinigten Staaten im OTCQB Venture Market und in Europa an der
Tradegate Exchange gehandelt werden. Benchmark wird von erfahrenen Fachleuten der Rohstoffbranche
geleitet, die bereits Erfolge beim Ausbau von Explorationsprojekten, ausgehend von den Basisarbeiten
bis hin zur Produktionsreife, vorweisen können.

FÜR DAS BOARD OF DIRECTORS

John Williamson e.h.

John Williamson, Chief Executive Officer

Weitere Informationen erhalten Sie über:
Jim Greig, President
E-Mail: jimg@BNCHmetals.com
Telefon: +1 604 260 6977

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Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen direkt
oder indirekt genannt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich ausschließlich auf den
Zeitpunkt dieser Pressemeldung. Das Unternehmen hat nicht die Absicht und ist nicht verpflichtet,
diese zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, weder aufgrund neuer Informationen oder
zukünftiger Ereignisse noch aus sonstigen Gründen, sofern dies nicht in den geltenden
Wertpapiergesetzen gefordert wird. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung
beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf Aussagen über den Abschluss der zweiten Tranche
und die Fähigkeit des Unternehmens, die Genehmigung der unbeteiligten Aktionäre zu
erhalten, wodurch Herr Sprott das Recht hätte, die Warrants auszuüben, obwohl eine solche
Ausübung dazu führen würde, dass er 20 Prozent oder mehr der ausgegebenen und
ausstehenden Stammaktien des Unternehmens hält. 

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von Wertpapieren in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw. Vermittlungsangebot oder ein
solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die Wertpapiere in den Vereinigten
Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw. werden weder gemäß dem
United States Securities Act von 1933 (Gesetz von 1933) noch gemäß den Wertpapiergesetzen
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US-Bürger (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933) nicht angeboten oder verkauft
werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den geltenden einzelstaatlichen
Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungsverpflichtung
besteht.

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