Titan Petrochemicals Group Limited hat bekannt gegeben, dass das Unternehmen verpflichtet ist, die Jahresergebnisse 2020, die Zwischenergebnisse 2021, die Jahresergebnisse 2021 und die Zwischenergebnisse 2022 gemäß Regel 13.49 der Börsenzulassungsregeln zu veröffentlichen und die Jahresberichte 2020, die Zwischenberichte 2021, die Jahresberichte 2021 und den Zwischenbericht 2022 gemäß Regel 13.46(1) bzw. 13.48(1) der Börsenzulassungsregeln an die Aktionäre zu versenden. Die Direktoren sind dabei, die verbleibenden Bücher und Aufzeichnungen des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften abzurufen und haben mit den Wirtschaftsprüfern des Unternehmens über die Durchführung der ausstehenden Prüfungsarbeiten und den Zeitplan für die Veröffentlichung der Ergebnisse und Berichte gesprochen. Das Unternehmen hat angekündigt, dass sich die Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2020, der Zwischenergebnisse 2021, der Jahresergebnisse 2021 und der Zwischenergebnisse 2022 sowie der Versand der Jahresberichte 2020, der Zwischenberichte 2021, der Jahresberichte 2021 und der Zwischenberichte 2022 verzögert.