Zensun Enterprises Limited ist verpflichtet, spätestens drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft, d.h. am oder vor dem 31. März 2024, eine Bekanntmachung in Bezug auf die vorläufigen Ergebnisse für das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene Geschäftsjahr zu veröffentlichen und den Jahresbericht 2023 spätestens vier Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft, d.h. am oder vor dem 30. April 2024, an die Aktionäre der Gesellschaft zu versenden. Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2023 auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr, der mit dem Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft (der ``Wirtschaftsprüfer'') abgestimmt wurde. Aufgrund (i) des Rücktritts einiger wichtiger Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere in der Finanzabteilung, und (ii) der Tatsache, dass nicht genügend Mitarbeiter zur Verfügung stehen, um alle vom Wirtschaftsprüfer für die Prüfung angeforderten Informationen bereitzustellen, wurden die Fertigstellung des Konzernabschlusses des Unternehmens für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr und der Fortschritt der Prüfung stark beeinträchtigt.

Das Unternehmen und der Wirtschaftsprüfer benötigen zusätzliche Zeit, um den geprüften Abschluss der Gruppe fertigzustellen. Infolgedessen wird das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein, das Jahresergebnis 2023 am oder vor dem 31. März 2024 zu veröffentlichen und den Geschäftsbericht 2023 am oder vor dem 30. April 2024 zu versenden. Der Vorstand hat sich nach besten Kräften bemüht, den Wirtschaftsprüfer zu unterstützen und mit ihm zusammenzuarbeiten, um den Prüfungsprozess so schnell wie möglich abzuschließen.

Die Gesellschaft wird weitere Ankündigungen machen, um über die oben genannten Angelegenheiten zu informieren, einschließlich des Datums der Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2023 und der Versendung des Jahresberichts 2023, sobald dies in Übereinstimmung mit den Börsenzulassungsregeln und der SFO angemessen ist.