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Stadtwerkeverband mahnt Entscheidung über Mehrwertsteuer für Gas an 

Noch immer ist nicht klar, wann die Mehrwertsteuer auf Gas wieder von 7 auf 19 Prozent steigt. "Nach geltender Rechtslage gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen noch bis 31.3.2024. Eine vorzeitige Beendigung der Ermäßigung und damit faktische Erhöhung auf 19 Prozent ist bislang noch im parlamentarischen Verfahren anhängig, ein Ende ist aktuell nicht absehbar", sagte die Sprecherin des Stadtwerkeverbands VKU der Rheinischen Post. "Falls es in den ersten Wochen 2024 zu keiner Verständigung im Vermittlungsausschuss mehr kommt, bleibt es beim 31.3.2024." Zugleich betonte die VKU-Sprecherin, dass die Kunden dann kein Sonderkündigungsrecht haben: "Im Regelfall verstehen sich die Energiepreise als einschließlich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer." Der Gesetzgeber habe in §41 Absatz 6 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) bestimmt, "dass die Kunden hierüber nicht verpflichtend zu informieren sind und kein außerordentliches Sonderkündigungsrecht besteht", so die Sprecherin weiter.


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January 03, 2024 02:31 ET (07:31 GMT)