2G Energy AG begrüßt Inkrafttreten der KWK-G-Novelle 2016

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2G Energy AG begrüßt Inkrafttreten der KWK-G-Novelle 2016

12.01.2016 / 08:00

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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- Vorstand sieht Impulse für weiteren KWK-Ausbau in Deutschland

- Contracting-Modelle werden attraktiver

- 2G erweitert KWK-Informationsangebot mit KWK-Journal, Imagefilm und

neuen Broschüren

Heek, 12. Januar 2016 - Die 2G Energy AG (ISIN DE000A0HL8N9), einer der

international führenden Hersteller von gasbetriebenen

Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen, befürwortet die Verabschiedung des

novellierten KWK-Gesetzes 2016 (KWK-G). Damit kehrt im deutschen Markt

wieder die notwendige Rechts- und Investitionssicherheit für die

KWK-Branche zurück. Die Möglichkeiten, den Anteil der KWK-Anlagen an der

Elektrizitäts- und Wärmeversorgung - bei Anwendung von passenden Konzepten

und Produkten - weiter zu steigern, sind gegeben. Für 2G liegen im KWK-G im

Wesentlichen Chancen. Mit seinen technologisch führenden, hocheffizienten

KWK-Anlagen und Dienstleistungen rund um Service, Einsatzoptimierung in der

Strombeschaffung sowie den Miet- und Leasingoptionen bietet 2G unter den

neuen Rahmenbedingungen Energieversorgern und Energiedienstleistern

(Contractoren) sowie für die Eigenversorgung von z.B. Industrie- und

Gewerbebetrieben wirtschaftlich attraktive Lösungen an.

Förderung für Netzeinspeisung von KWK-Strom steigt

Das KWK-G 2016 ist planmäßig am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Es

spiegelt einen Paradigmenwechsel der Bundesregierung zum Strommarkt 2.0

wider, der auch bei hohen Anteilen von erneuerbaren Energien eine sichere,

kostengünstige und umweltverträgliche Versorgung mit Strom u.a. über

weiterentwickelte Regelleistungsmärkte, eine freie Preisbildung und

Transparenz gewährleisten will. Das KWK-G stärkt die Einspeisung von

Elektrizität in das öffentliche Netz über erhöhte Vergütungssätze (abhängig

von der jeweiligen Leistungsklasse, s. Tabelle unten) und führt ab 2016 bei

Anlagen ab 100 kW die verpflichtende Direktvermarktung ein. Beide

Instrumente werden dazu beitragen, KWK-Anlagen über

Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Stadtwerke stärker in den

bedarfsorientierten Strommarkt zu integrieren.

Contracting-Modelle wirtschaftlich wieder attraktiver

Das KWK-G bietet mit der Novellierung auch wieder wirtschaftliche Chancen

für Energiedienstleistungsunternehmen (Contractoren), die den mittels

KWK-Kraftwerken erzeugten Strom etwa im Zuge der Versorgung von

Gewerbegebieten, Mieterstrom und Quartierslösungen lokal in Kundenanlagen

oder geschlossene Verteilernetze liefern und nicht in Netze der

öffentlichen Versorgung einspeisen. Solche Anlagen erhalten einen eigenen

KWK-Zuschuss für die Objektversorgung sowie bei Einspeisung in öffentliche

Netz die entsprechenden KWK-Zuschüsse, sofern auf den von ihnen erzeugten

KWK-Strom die volle EEG-Umlage entrichtet wird. Kleineren KWK-Anlagen bis

zu 50 KW kommt zudem zugute, dass die Förderdauer auf 60.000

Vollbenutzungsstunden ohne Laufzeitbegrenzung gesetzt wurde. Die Potenziale

solch energiepolitisch erstrebenswerter Contracting-Modelle können

insbesondere in der Wohnungswirtschaft und in Industrie- und

Gewerbestrukturen durch EVUs und Energiedienstleistungsunternehmen

(Contractoren) erschlossen werden.

Trotz Kappung der Eigenstrom-Vergütung bleibt dezentrale Standortversorgung

attraktive Alternative

Wermutstropfen der KWK-G Novelle bleibt die Kürzung der Vergütung für

selbst genutzten Strom aus eigenen KWK-Anlagen: in den unteren

Leistungsklassen bis 100 kW um rund ein Viertel und für neue Anlagen über

100 KW elektrischer Leistung entfällt der KWK-Zuschlag ganz. Bekanntlich

ist für ab 1. August 2014 bestellte KWK-Anlagen zur Eigenversorgung bis

Ende 2017 weiterhin eine anteilige EEG-Umlage (2016: 35 %, 2017: 40 %) zu

zahlen. Insgesamt bleibt die hocheffiziente, gekoppelte Erzeugung von

Elektrizität und Wärme auch mit dem novellierten KWK-G eine attraktive

Alternative für die dezentrale Standortversorgung für Industrie- und

Gewerbebetriebe sowie die Wohnungswirtschaft. Denn EEG-Umlage und

Netzentgelte werden absehbar weiter steigen, so dass die Kosten für

Eigenstrom deutlich unter den Netzstrombezugskosten liegen können. In

Verbindung mit Wärmenutzkonzepten für den jeweiligen Standort bleiben

Investitionen in gasbetriebene KWK-Kraftwerke mit relativ kurzen

Amortisationszeiten sehr wirtschaftlich.

Das KWK-G 2016 legt nun in absoluten Terrawattstunden (TWh) bezeichnete

Mengenziele für den Ausbau fest: bis 2020 soll die KWK-Nettostromerzeugung

auf 110 TWh (entspricht 19 %) und bis 2025 auf 120 TWh (entspricht 20 %)

KWK-Strom erhöht werden. Diese 120 TWh entsprächen bei etwa 6.000

Betriebsstunden pro Jahr bei einem Mittelwert von 500 kW(el) rund 40.000

KWK-Anlagen. Zwar bleibt es damit hinter dem bisherigen Ausbauziel von 25 %

an der gesamten Stromerzeugung bis 2020 zurück. Das maximale Fördervolumen

wird aber auf jährlich 1,5 Mrd. EUR verdoppelt. Finanziert wird die

Förderung wie bislang im Wege einer KWK-G-Umlage über die Netzentgelte.

Moderate Übergangsregelungen und Wahlrechte

Diverse Übergangsregelungen wurden vom Gesetzgeber moderat gestaltet.

Künftige Anlagenbetreiber konnten bei einer Anlagenbestellung bis zum 31.

Dezember 2015 wählen, ob die Anlage den KWK-Zuschlag und die

Förderzeiträume nach dem bisherigen KWK-G 2012 oder nach dem KWK-G 2016

erhalten soll, sofern die Anlage bis zum 31. Dezember 2016 in Betrieb geht.

Auch die verpflichtende Direktvermarktung ab 2016 bezieht sich zunächst nur

auf KWK-Anlagen über 250 KW. Anlagen unter 250 kW behalten ihren Anspruch

auf Vermarktung des KWK-Stroms durch die Netzbetreiber, wenn sie bis zum

30. Juni 2016 in Dauerbetrieb genommen werden. Für Anlagen unter 100 kW

gilt dies sogar bis zum 31. Dezember 2016.

2G Vorstand: KWK-G gibt wichtige Impulse für Branche

Insgesamt beurteilt der Vorstand der 2G Energy AG die durch das KWK-G 2016

neu gesteckten Rahmenbedingungen als wichtigen Impuls, die wirtschaftlichen

sowie klima- und ressourcenschonenden Vorteile der KWK-Technologie für

einen weiteren Ausbau des Strommarkts 2.0 in Deutschland zu nutzen. Aber

auch Marktmodelle, die Strom nicht in öffentliche Netze einspeisen, sind

aufgewertet worden. Damit wird der wachsenden Bedeutung von

Energiedienstleistern und neuen Geschäftsmodellen von EVUs und Stadtwerken

Rechnung getragen. Dagegen ist momentan schwer einzuschätzen, wie die vom

KWK-G 2016 geförderte Umstellung von Kohle auf Erdgas betriebene

KWK-Kraftwerke wirkt.

Aufgrund der Überprüfung des Gesetzes durch die EU-Kommission unter

Beachtung der EU-Beihilfe-Leitlinie (Notifizierungsverfahren) gelten

wesentliche Regelungen des KWK-G 2016 vorerst unter Vorbehalt. Es wird

jedoch mit einer zeitnahen Genehmigung im ersten Quartal 2016 gerechnet.

KWK Journal bietet breit gefächert Informationen zu Marktentwicklung,

Technik und 2G Referenzprojekten

Über Referenzprojekte von namhaften Unternehmen, technologische Neuerungen

und Marktentwicklungen berichtet das von 2G herausgegebene KWK Journal

dreimal jährlich. In der aktuellen Ausgabe stellt 2G die Installation von

drei mit Biomethan betriebenen KWK-Modulen vom Typ avus 1000c für die

Enercon GmbH, Aurich, mit einer elektrischen und thermischen Leistung von

jeweils 1.200 kW vor. Auch das Thema Flexibilisierungsprämie für Biogas

betriebene KWK-Anlagen wird beleuchtet: viele Biogas-Anlagen in Deutschland

haben hohe Laufzeiten erreicht und für die Betreiber stellt sich die Frage,

wie sie eine Anlagen-Modernisierung gestalten. Für 2G ergeben sich durchaus

optimistischere Aussichten für den Biogasmarkt. Denn für die Betreiber gibt

es im Zuge einer Modernisierung Anreize, Elektrizität aus Biogas

bedarfsgerecht zu produzieren und so den ökonomischen Wert zu steigern. Eng

verknüpft damit ist die Digitalisierung der KWK-Kraftwerke sowohl in puncto

Service, Wartungsplanung und Analyse sämtlicher Anlagenparameter als auch

in puncto Netzintegration und Steuerbarkeit. Im KWK Journal diskutieren

dazu die 2G Experten. Wer sich das Unternehmen 2G, Referenzprojekte und die

Dienstleistungen rund um den Service der 2G KWK-Kraftwerke im Bild

anschauen möchte, findet auf der Homepage www.2-g.de den aktuellen

Unternehmensfilm, eine Auswahl internationaler Referenzprojekte und neue

Broschüren zum Download.

Gegenüberstellung KWK-Zuschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)

2012 und 2016

^

Größe KWK-G 2012 KWK-G 2016 KWK-G 2016 KWK-G 2016

der KWK- KWK Zuschlag f. Zuschlag f. Zuschlag f. Zuschlag

Anlage selbst genutzten & selbst Objekt-versorgung1 f.

eingespeisten Strom genutzten (Contracting- eingespei-

Strom Modelle) sten Strom

< 50 kW 5,41 ct/kWh 4,00 ct/kWh 4,00 ct/kWh 8,00

ct/kWh

51 - 100 4,00 ct/kWh 3,00 ct/kWh 3,00 ct/kWh 6,00

ct/kWh

kW

101 - 4,00 ct/kWh 0,00 ct/kWh 2,00 ct/kWh 5,00

ct/kWh

250 kW

251 - 2,40 ct/kWh 0,00 ct/kWh 1,50 ct/kWh 4,40

ct/kWh

2.000 kW

> 2.000 1,80 ct/kWh 0,00 ct/kWh 1,00 ct/kWh 3,10

ct/kWh

kW

°

1 Nur wenn KWK-Strom an Letztverbraucher in einer Kundenanlage oder in

einem geschlossenen Verteilernetz

geliefert und hierfür die volle EEG-Umlage gezahlt wird.

Weitere Detailinformationen liefert eine Übersicht der DENEFF in

Zusammenarbeit mit mpw unter folgendem Link:

http://www.mpw-net.de/?tx_news_pi1[news]=95

Unternehmensprofil 2G Energy AG

Die 2G Energy AG gehört zu den international führenden Herstellern von

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) zur dezentralen Erzeugung und

Versorgung mit Strom und Wärme mittels der KWK-Technologie. Das

Produktportfolio von 2G umfasst Anlagen mit einer elektrischen Leistung

zwischen 20 kW und 4.000 kW für den Betrieb mit Erdgas, Biogas und anderen

Schwachgasen sowie Biomethan. Bislang hat 2G in 35 Ländern mehrere Tausend

KWK-Anlagen erfolgreich installiert. Insbesondere im Leistungsbereich

zwischen 50 kW und 550 kW verfügt 2G über eigene

Verbrennungsmotorenkonzepte mit niedrigen Kraftstoffverbräuchen, hoher

Verfügbarkeit und optimierter Wartungsintensität. Neben dem Hauptsitz in

Heek hat 2G einen weiteren Produktions- und Vertriebs- & Service-Standort

in St. Augustine, Florida, USA. Das Kundenspektrum reicht vom Landwirt über

Industriebetriebe, Kommunen, die Wohnungswirtschaft bis zu Stadtwerken und

den großen Energieversorgern. Die ausgesprochene Kundenzufriedenheit ist

eng mit dem dichten Servicenetzwerk sowie der hohen technischen Qualität

und Leistungsfähigkeit der 2G Kraftwerke verbunden. Diese erreichen durch

die Kraft-Wärme-Kopplung Gesamtwirkungsgrade zwischen 85 % und weit mehr

als 90 %. 2G baut seine Technologieführerschaft durch kontinuierliche

Forschungs- und Entwicklungsarbeit in der Gasmotorentechnologie für

Erdgas-, Biogas- und Synthesegas-Anwendungen (z.B. Wasserstoff) konsequent

aus. Neben der Konstruktion und Herstellung von KWK-Anlagen bietet das

Unternehmen aus Westfalen ganzheitliche Lösungen von der Planung und

Installation bis zu Service- und Wartungsleistungen an. Im Rahmen der

Energiewende und in modernen Energieversorgungskonzepten gewinnen

KWK-Anlagen in intelligent vernetzten Energiesystemen - sogenannte

virtuelle Kraftwerke - aufgrund ihrer Dezentralität, Regelbarkeit und

planbaren Verfügbarkeit stark zunehmende Bedeutung.

2G Energy (ISIN DE000A0HL8N9) ist im Entry Standard der Deutsche Börse AG

börsennotiert. Das Grundkapital beträgt 4.430.000 EUR, eingeteilt in

4.430.000 Aktien. Zum 31.12.2015 werden 55,3 % der Anteile von den

Unternehmensgründern gehalten, der Freefloat liegt bei 44,7 %.

Termine 2016

28. April 2016 Vorläufige Zahlen zum 31.12.2015 des 2G Konzerns, Prognose

Geschäftszahlen 2016

25. Mai 2016 Konzernjahresabschluss zum 31.12.2015, Q1 Kennzahlen und

Geschäftsentwicklung

5. Juli 2016 Ordentliche Hauptversammlung, Ahaus

27. Sept. 2016 Konzernhalbjahresabschluss zum 30.06.2016

21.-23. Nov. 2016 Deutsches Eigenkapitalforum 2016

30. Nov. 2016 Q3 Kennzahlen und Geschäftsentwicklung

Weitere Informationen: www.2-g.de

IR-Kontakt

2G EnergyAG

Benzstr. 3

48619 Heek

Telefon: +49 (0) 2568 93 47-2795

Telefax: +49 (0) 2568 93 47-15

E-Mail: ir@2-g.de

Internet: www.2-g.de

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WKN: A0HL8N

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