Zürich (awp) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde von chinesischen Investoren von SHL Telemedicine abgelehnt. Damit bestätigt es eine Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, wie der Telemedizin-Anbieter SHL am Montag mitteilte.

Die Beschwerden betrafen die Verfügungen der Übernahmekommission (UEK) über die Nichtverlängerung der Frist für die Veröffentlichung eines öffentlichen Übernahmeangebots und die Suspendierung der Stimmrechte. Diese Verfügungen ist nun rechtskräftig. Eingereicht worden war die Beschwerde von Mengke Cai sowie Kun Shen, Xiang Xu, Himalaya Fund und Himalaya Asset Management.

Bei der an der SIX kotierten israelischen Telemedizinanbieterin gibt es seit langem einen Machtkampf zwischen der Gründerfamilie Alroy und chinesischen Investoren um Kun Shen und Mengke Cai. Die Übernahmekommission hatte die Stimmrechte der chinesischen Grossaktionäre suspendiert, weil sie nicht wie gefordert ein Pflichtangebot eingereicht hatten.

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