KARLSRUHE (AFP)--Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Mittwoch (09.00 Uhr) eine Entscheidung über die Pflicht eines Einzelhändlers, trotz Lockdowns Miete zu zahlen. Geklagt hat der Vermieter einer Kik-Filiale im Erzgebirge. Als Sachsen wegen der Pandemie im März 2020 alle Geschäfte schließen ließ, zahlte Kik einen Monat lang keine Ladenmiete.(Az. XII ZR 8/21)

Der Textilhändler verwies auf einen starken Rückgang der Umsätze. Vor Gericht wurde Kik zunächst dazu verurteilt, die volle Miete zu zahlen, in der Berufung wurde die Summe um die Hälfte reduziert. Das Oberlandesgericht Dresden begründete seine Entscheidung damit, dass sich seit dem Vertragsabschluss ein Umstand schwerwiegend geändert habe. Das Risiko dürfe nicht einseitig nur Mieter oder Vermieter auferlegt werden. Gegen das Urteil zogen beide Seiten vor den BGH.

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January 11, 2022 23:55 ET (04:55 GMT)