KASSEL (AFP)--Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verhandelt am Mittwoch (12.00 Uhr) über zwei Klagen gegen die Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sogenannte elektronische Gesundheitskarte mit Foto und Datenchip gilt in Arztpraxen und Kliniken als Nachweis für den Behandlungsanspruch. Die Kläger verlangen einen entsprechenden Nachweis auf Papier. (Az: B 1 KR 7/20 R und B 1 KR 15/20 R)

Die Gesundheitskarte und der mit ihr vollzogene Datenaustausch zwischen Ärzten und Krankenkassen seien nicht sicher, sensible Daten seien nicht ausreichend geschützt, argumentieren die Kläger. In den Vorinstanzen hatten die Klagen keinen Erfolg, hiergegen ließ jedoch das BSG die Revisionen zu.

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January 19, 2021 23:55 ET (04:55 GMT)