KARLSRUHE (AFP) -- Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Freitag (09.30 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung über einen Eilantrag von Tierheilpraktikerinnen gegen das neue Tierarzneimittelgesetz. Die Klägerinnen wenden sich gegen das Verbot der Behandlung von Tieren mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die nicht für Tiere zugelassen sind. Darunter fallen etwa viele homöopathische Mittel. Für Tierärzte gilt das Verbot nicht. (Az. 1 BvR 2380/21 und 1 BvR 2449/21)

Die neue Regelung soll am Freitag in Kraft treten. Das wollen die Tierheilpraktikerinnen verhindern und beantragten darum in Karlsruhe den Erlass einer einstweiligen Anordnung.

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January 27, 2022 23:55 ET (04:55 GMT)