Allen & Overy LLP: Unternehmen minimieren lieber Steuerrisiken als Steuerlast

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Allen & Overy LLP: Unternehmen minimieren lieber Steuerrisiken als
Steuerlast

24.01.2017 / 09:44
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Infolge strengerer gesetzlicher Regelungen und eines spürbar härteren
Vorgehens bei der Prüfung und Verfolgung von Verstößen ändern
Unternehmen
ihre Herangehensweise bei der Steuerplanung. Wie die Ergebnisse einer
aktuellen Untersuchung durch Allen & Overy zeigen, rückt bei Unternehmen
anstelle der Minimierung ihrer Steuerlast nun eher die Minimierung ihrer
steuerlichen Risiken in den Fokus.

Dieses Ergebnis lässt klar einen Wandel gegenüber einer vergleichbaren
Umfrage von Allen & Overy aus dem Jahr 2015 erkennen. Damals sahen
Unternehmen ihre wichtigste Aufgabe noch in der Reduzierung der Steuerlast.
Angesichts des raschen Wandels der gesetzlichen Regelungen suchen
Unternehmen nunmehr jedoch größere Sicherheit bei steuerlichen Fragen. In
den Vorständen werden Steuerfragen jetzt häufiger als früher thematisiert:
Bei mehr als einem Drittel (39 %) der Unternehmen werden Steuerthemen
mittlerweile mindestens einmal im Monat auf Vorstandsebene diskutiert.
Knapp ein Viertel (23 %) der befragten Unternehmen gab an, dass
Steuerthemen sogar häufiger als einmal im Monat auf der Tagesordnung ihrer
Vorstände stehen, vor fünf Jahren war dies nur bei 5 % der Fall.

Von Unternehmen wird heute eindeutig mehr Transparenz erwartet: In
Deutschland, wie in vielen anderen Ländern auch, ist ab diesem Jahr für
multinationale Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine
länderbezogene Berichterstattung, das sog. Country-by-Country Reporting,
Pflicht. Auf EU-Ebene wird sogar diskutiert, für solche Unternehmen
zusätzlich eine Pflicht zur allgemeinen Veröffentlichung bestimmter Daten
einzuführen, was von deutscher Seite (bisher) allerdings nicht unterstützt
wird. Außerdem wird in Deutschland gegenwärtig die verpflichtende
Offenlegung von Steuergestaltungen thematisiert. Aus der Umfrage von Allen
& Overy ergibt sich, dass ein großer Teil der befragten Unternehmen auf die
steigenden Transparenzerwartungen bereits reagiert: 34 % aller befragten
Unternehmen gaben an, dass sie eine Politik der uneingeschränkten
Offenlegung verfolgen, 46 % tun dies teilweise.

In Deutschland steht dieser Trend zu mehr (freiwilliger) Transparenz noch
eher am Anfang. Das Vertrauensverhältnis zwischen der Finanzverwaltung und
den Steuerzahlern ist teilweise nicht sehr ausgeprägt. So gaben auch nur 18
% der befragten deutschen Unternehmen an, dass sie eine Politik der
uneingeschränkten Offenlegung verfolgen.

Ebenfalls gaben in Deutschland 47 % der Unternehmen an, vor Umsetzung
bestimmter Vorhaben niemals bei den Steuerbehörden für eine verbindliche
Auskunft anzufragen - dies ist der höchste Wert unter allen an der Umfrage
teilnehmenden Ländern. Gleichzeitig gaben 71 % der befragten Unternehmen in
Deutschland an, zu steuerlichen Themen oft oder regelmäßig eine
Zweitbeurteilung (sog. Second Opinion) durch einen steuerlichen Berater
einzuholen. Dies ist - neben Spanien - der höchste Wert unter allen an der
Umfrage teilnehmenden Ländern und zeigt das vorhandene Bedürfnis bei
deutschen Unternehmen nach mehr Sicherheit und Minimierung steuerlicher
Risiken.

Dr. Gottfried Breuninger, weltweiter Leiter der Steuerrechtspraxis im
Münchener Büro von Allen & Overy, sagt zu dem angespannten Verhältnis
zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden: "Während noch vor einigen
Jahren nach Abgabe der Steuererklärung festgestellte Fehler in den meisten
Fällen in der späteren Betriebsprüfung behandelt wurden, ist heute im
Regelfall eine sofortige Offenlegung und Berichtigung anzutreffen. Grund
ist die verbreitete Sorge vor strafrechtlicher Verfolgung im Zusammenhang
mit den Unternehmenssteuern. Noch vor wenigen Jahren herrschte eine
konstruktivere Atmosphäre und größere Kooperationsbereitschaft zwischen
Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung, um angemessene Lösungen zu
erzielen. Das hat sich inzwischen in mancher Hinsicht geändert. Die
Finanzbehörden neigen zunehmend dazu, ganz normale Steuerfälle zu
kriminalisieren, und Durchsuchungen werden viel häufiger durchgeführt."

In anderen an der Umfrage teilnehmenden Ländern scheint die Zusammenarbeit
mit der Finanzverwaltung besser zu funktionieren. In den Niederlanden
beispielsweise gaben 48 % der befragten Unternehmen an, eine
uneingeschränkte Offenlegung vorzunehmen; in Großbritannien und den USA
lagen die Zahlen mit 44 % bzw. 40 % ebenfalls hoch. "In den Niederlanden
ist seit einigen Jahren ein deutlicher Trend hin zu mehr Kooperation zu
verzeichnen, und das Verhalten der Unternehmen ändert sich entsprechend",
sagt Godfried Kinnegim, Steuerrechtspartner bei Allen & Overy in Amsterdam.
"Wenn man den Finanzbehörden vertraut, kann man offene Fragen mit ihnen
diskutieren, ohne dass daraus Probleme entstehen. Das ist eine neue
Entwicklung. Heute betrachtet man sie als Geschäftspartner oder
Stakeholder."

In der öffentlichen Debatte um die Unternehmensbesteuerung nimmt
Großbritannien eine Vorreiterrolle ein. Im Jahr 2015 führte die Regierung
unerwartet die ,Diverted Profit Tax' ein - eine Steuer auf umgeleitete
Gewinne - und griff damit dem Aktionsplan der OECD zur Bekämpfung von
Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen (BEPS) vor. Derzeit beschreitet
die britische Regierung einen neuen Weg: Geplant ist ein Gesetz, nach dem
Unternehmen haften, wenn sie Kenntnis von einer Steuerhinterziehung durch
ihre Berater haben. Gleichzeitig sollen die Steuersätze für Unternehmen auf
das niedrigste Niveau innerhalb der G20-Gruppe gesenkt werden.

"In Großbritannien stellt es künftig einen verschuldensunabhängigen
Straftatbestand dar, wenn ein Unternehmen die Ermöglichung von
Steuerhinterziehung durch eine ,verbundene Person' nicht verhindert", so
James Burton, Partner für Steuerrecht bei Allen & Overy in London. "Der
neue Straftatbestand wird aller Voraussicht nach ab dem nächsten Jahr
greifen und für britische wie ausländische Unternehmen sowie für
Steuerhinterziehung im Ausland gelten. Der einzige Schutz sind angemessene
proaktive Compliance-Maßnahmen - und die oberste Führungsebene muss ganz
klar diese neue Compliance Kultur unterstützen."

Auch in Deutschland wird darüber nachgedacht, Unternehmen für eine
Steuerhinterziehung stärker in die Verantwortung zu nehmen. Nicht nur
deshalb sollten Unternehmen generell ein funktionierendes Tax Compliance
Management System implementieren. Daniela Trötscher, Steuerpartnerin bei
Allen & Overy Frankfurt: "Ein solches Tax Compliance Management System kann
auch die strafrechtlichen Risiken entscheidend reduzieren. Mittlerweile ist
hier ein Paradigmenwechsel zu verzeichnen. Auf der Grundlage der stark
veränderten Funktion einer Steuerabteilung eines Unternehmens ist auch in
Deutschland zuletzt die Bereitschaft zur Einführung eines solchen
Compliance Systems gestiegen. Aus Sicht der Unternehmen ist das in jedem
Fall der richtige Weg."

Gottfried Breuninger bemerkt abschließend: "Erste Priorität hat heute eine
abgewogene Steuerstrategie (einschließlich Tax Compliance) mit Augenmaß und
dem Ziel der Risikominimierung für das Unternehmen. Doch hier ist die
Steuerlandschaft sehr viel unsicherer geworden, oftmals werden Sachverhalte
fünf oder zehn Jahre später fundamental anders beurteilt als im Jahr der
Verwirklichung. Hinzukommt, dass verbindliche Auskünfte sehr viel seltener
erteilt werden und zudem neue Risiken berücksichtig werden müssen, wie
beispielsweise das Aufgreifen von Steuergestaltungen durch die
EU-Kommission aufgrund von Beihilferegelungen. Als Folge hat sich der
"Appetit" für Steuergestaltungen substantiell reduziert. Wir müssen
abwarten, welche Folgen die jüngsten politischen Ereignisse nach sich
ziehen werden. Angesichts der neuen Transparenzanforderungen,
beträchtlicher Unternehmensbußen und der damit verbundenen zunehmenden
Anwendung des Strafrechts (einschließlich häufigeren Durchsuchungen)
bestätigt sich der Befund, dass für den Vorstand des Unternehmens die
Unternehmenssteuern von ganz eminenter Bedeutung sind."

Methodik

Im 3. und 4. Quartal 2016 befragte YouGov 396 Personen aus der obersten
Managementebene nach ihrer Wahrnehmung der Veränderungen im externen
steuerlichen Umfeld und ihrer Reaktion darauf. Bei den Befragten handelte
es sich zur Hälfte um CEOs, CFOs, Leiter von Rechtsabteilungen und
Prüfungsausschüssen und Vorsitzende, die in dem Bericht als
Interviewpartner der Kategorie "C-suite" bezeichnet sind; die übrigen 50 %
waren Steuervorstände, Leiter von Steuerabteilungen und Personen in
vergleichbaren Positionen, die im Bericht in der Kategorie "Tax Directors"
zusammengefasst sind. Nahezu zwei Drittel der befragten Unternehmen
erzielten im Jahr 2015 Umsätze von mehr als einer Milliarde US-Dollar. Die
regionale Aufteilung stellte sich wie folgt dar: 77 % Westeuropa, 14 % USA
und 9 % Australien. In Deutschland wurden 55 Personen befragt.

Bei der Umfrage wurden sowohl quantitative als auch qualitative Fragen
gestellt, und alle Interviews wurden telefonisch nach Vereinbarung
durchgeführt. Die Ergebnisse wurden von YouGov gesammelt und analysiert,
wobei alle Antworten anonymisiert und aggregiert wurden. Die Recherchen für
den Bericht und seine Erstellung erfolgten durch Elite Media.

Anmerkungen für den Herausgeber:
www.allenovery.de

Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit etwa 5.200
Mitarbeitern, darunter etwa 530 Partner, an 44 Standorten weltweit.

Allen & Overy ist in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Frankfurt am
Main, Hamburg und München mit etwa 220 Anwälten, darunter 50 Partner,
vertreten. Die Anwälte beraten führende nationale und internationale
Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Bank-, Finanz- und
Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und M&A, Steuerrecht sowie in anderen
Bereichen des Wirtschaftsrechts.

Diese Pressemitteilung wird von Allen & Overy LLP herausgegeben. In dieser
Pressemitteilung bezieht sich "Allen & Overy" auf "Allen & Overy LLP bzw.
ihre verbundenen Unternehmen". Die genannten Partner sind entweder
Gesellschafter, Berater oder Mitarbeiter der Allen & Overy LLP und/oder
ihrer verbundenen Unternehmen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: 
Nadja Fersch, Communications Manager, Frankfurt am Main, Tel.: 069 2648
5555 (nadja.fersch@allenovery.com)


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