FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen "EUAktien" keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind auch in keiner Weise vom Bundesministerium für Finanzen überprüft worden.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (26.01.2022)