FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin hat Herrn Arnulf Krebs, Neuenstadt am Kocher, und Frau Monika Kochanek, Wipfeld, am 12. Januar 2016 das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt. Sie hat beiden Personen gemäß § 37 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) die Abwicklung des Einlagengeschäfts durch Rückzahlung aller mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen angenommenen Publikumsgelder aufgegeben.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (29.01.2016)