MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das geplante Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada beschäftigt am Montag (10.30 Uhr) auch das höchste Gericht in Bayern. Der Verfassungsgerichtshof in München muss die Frage klären, ob im Freistaat die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegen Ceta gegeben sind. Mit einer Entscheidung ist in der mündlichen Verhandlung nicht zu rechnen.

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen das Abkommen verhindern. Dazu hatten sie zuvor mehr als 30 000 gültige Unterschriften - und damit mehr als die notwendigen 25 000 - eingereicht. Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht und

- falls dieser sie nicht annimmt - über sie ein Volksentscheid

herbeigeführt werden.

Das Innenministerium lehnte die Zulassung des Volksbegehrens jedoch zunächst ab. Dabei argumentierte das Ministerium, mit der Ratifizierung von Ceta durch die Bundesrepublik Deutschland würden keine Gesetzgebungsrechte der Bundesländer auf die EU übertragen. Um sicher zu gehen, rief das Ministerium aber den Verfassungsgerichtshof an. Dieser soll nun entscheiden, ob die Bürger doch zu befragen sind./had/DP/zb